Verhinderungspflege (2024) - Pause für pflegende Angehörige [Erklärvideo]

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  • čas přidán 5. 02. 2024
  • Die meiste Pflegearbeit wird durch nahe Angehörige geleistet. Doch was ist, wenn diese selbst eine Pause brauchen? Antworten liefert Kelvin Enwemeka, Geschäftsleitung beim Hahne Pflegedienst.
    Mehr Infos:
    🌐 www.hahne-pflegedienst.de
    ✉ info@hahne-pflegedienst.de
    ☎ 0511 36736-1002
    Die Versorgung von Pflegebedürftigen durch ihre Angehörigen ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege. Gleichzeitig ist diese Aufgabe sehr anspruchsvoll, zeitaufwendig und auch anstrengend.
    Um die Pflegepersonen zu entlasten, können Leistungen aus der sogenannten "Verhinderungspflege" in Anspruch genommen werden.
    Für die Zeit von Urlaub, Freizeit oder in Fällen von Krankheit, kann sich der pflegende Angehörige einen Pflegedienst zu Unterstützung dazu holen, dieser wird dann aus dem Budget der Verhinderungspflege bezahlt. Das Budget umfasst 1612€ pro Kalenderjahr und darf für den Zeitraum von maximal 42 Tagen (sechs Wochen) genutzt werden.
    Ab Pflegegrad 2 kann die Leistung in Anspruch genommen werden. Hierfür vereinbaren Sie mit einem Pflegedienst ihrer Wahl einen Termin. Das kann Tage- oder Stundenweise erfolgen. Das Pflegegeld wird an diesen Tagen nur zur Hälfte ausgezahlt. Erfolgt die Pflege unter 8 Stunden, bleibt das Pflegegeld ungekürzt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
    Möglich ist auch ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, das wird dann über die Leistung "Kurzzeitpflege" bezahlt. Verzichtet man auf die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung, kann die Leistung umgewandelt werden und die Kosten der Verhinderungspflege auf bis zu 2418 Euro aufgestockt werden.
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Komentáře • 2

  • @buddypaula2440
    @buddypaula2440 Před 4 měsíci

    Hallo Zusammen, ich habe eine Frage, darf meine schwägerin (Schwester meiner Ehefrau) die verhinderungspflege bei mir abrechnen mit dem Betrag von 2418€?

    • @hahnepflegedienst
      @hahnepflegedienst  Před 4 měsíci

      Guten Tag, leider ist das nicht möglich. Die Verhinderungspflege kann bis zum 2. Verwandschaftsgrad nicht abgerechnet werden, da dies dann als familiäre Pflege gilt -> Pflegegeld.