„Halt, Polizeikontrolle!" Was darf die Polizei? | ADAC | Recht? Logisch!

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  • čas přidán 16. 06. 2024
  • Bestimmt habt auch Ihr schon einmal eine #Polizeikontrolle erlebt. Komisches Gefühl irgendwie, wenn der Polizist ans Auto tritt und anfängt Fragen zu stellen. Aber was darf die #Polizei eigentlich und welche Rechte habt Ihr? Was könnt Ihr verweigern und wo solltet Ihr lieber mitmachen? #ADAC Juristin Kristina Benecke hat die Fakten für Euch!
    0:00 Einleitung
    1:16 Darf Euch der Polizeibeamte jederzeit kontrollieren?
    2:54 Was dürfen Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle überprüfen?
    3:27 Wann müsst Ihr bei der Kontrolle mitwirken?
    3:38 Wann dürft Ihr die Mitwirkung verweigern?
    5:37 Muss ich einen Atem-Alkoholtest oder Drogen-Schnelltest vor Ort machen?
    Mehr zum Thema unter:
    www.adac.de/verkehr/recht/ver...
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Komentáře • 868

  • @hitman5782
    @hitman5782 Před 3 lety +88

    Kleine Anmerkung: Die Frage ob man wisse warum man angehalten wurde, sollte man nie beantworten oder zumindest nicht bejahen, denn dann hat man ja gerade zugegeben das man vorsätzlich gehandelt hat.

    • @jonasas1hh
      @jonasas1hh Před 2 lety +10

      einfach immer fragen ob es eine allgemeine verkehrskontrolle ist, das ist die einfachste lösung die am wenigstens stress verursacht

    • @bakhok
      @bakhok Před rokem

      stimmt,denn solche dumme Bürger,haben die am liebsten,weil es für die ja Geld gibt.

    • @dankefurnichts
      @dankefurnichts Před 5 měsíci +2

      eben. man sollte direkt als erstes die polizisten fragen wieso sie einen angehalten haben.

    • @hitman5782
      @hitman5782 Před 5 měsíci +1

      @@dankefurnichts Ich würde Handykamera anschalten, ihnen einen guten Abend wünschen und sie freundlich darauf hinweisen das ich von diesem Zeitpunkt an von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache. Dann bist du nur noch verpflichtet deinen Ausweis auszuhändigen, wenn sie einen legitimen Grund dafür nennen können, und das war´s auch.

    • @sirbowen4358
      @sirbowen4358 Před 4 měsíci

      @@hitman5782 Du bist nicht mal verpflichtet, Guten Tag zu sagen. Reden gehört nicht zu den Pflichten zum Führen eines Fahrzeuges.
      Führerschein und Fahrzeugpapiere auf Verlagen durch den Fensterschlitz reichen und Warndreieck, Verbandskasten und Weste im Innenraum bereithalten.
      Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

  • @lazaruseldiablo8401
    @lazaruseldiablo8401 Před 2 lety +186

    Mit anderen Worten, egal ob von deinem Recht Gebrauch machst oder Kooperierst, im Endeffekt bist du immer der gearschte.

    • @ari_a2764
      @ari_a2764 Před 2 lety +2

      So ist deutsches recht. Man gestaltet es bewusst so nervig dass es immer einfacher ist von seinen rechten nicht gebrauch zu machen und einfach zu "kooperieren" ist für mich Charaktersache ich bestehe immer auf meine noch kleinen rechte in DE

    • @stadtanglertv5636
      @stadtanglertv5636 Před 2 lety +2

      Genau

    • @HarryHendriks
      @HarryHendriks Před rokem +1

      Und ganz wichtig wenn die was finden wollen finden die was. Deshalb immer freundlich sein und nicht quer treiben. Auf alles freundlich antworten und nicht auf seine rechte beharren.

    • @bakhok
      @bakhok Před rokem

      @@HarryHendriks die finden immer was,weil die ja auch abzocken wollen in Sachen Bußgeld.Die bringen,mit Absicht, einen so auf die Palme damit die was haben gegen dich.Knallköppe die.Muss man nicht haben solche Polente.Für mich sind die kein Freund und Helfer.

    • @HarryHendriks
      @HarryHendriks Před rokem +1

      @@bakhok von mir haben die schon viele Jahre nix bekommen,zum Glück.
      Mich bringt da ganz anderes auf die Palme.

  • @mystic6679
    @mystic6679 Před 3 lety +150

    "Wissen Sie warum wir Sie angehalten haben?"
    Antwort: "Nein, ich bin genauso ahnungslos wie Sie" 🤭

    • @R4vencl4w
      @R4vencl4w Před rokem +8

      "Also wenn Sie es auch nicht wissen, dann darf ich ja wohl weiterfahren"

    • @doctorhabilthcjesus4610
      @doctorhabilthcjesus4610 Před 10 měsíci +6

      "Allgemeine Verkehrskontrolle. Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
      "Ja, wegen der allgemeinen Verkehrskontrolle."

    • @Millisekunde
      @Millisekunde Před 5 měsíci +1

      "Sie wissen, warum wir sie anhalten..?"
      "Wegen meinem Auspuff?"
      "Nee, aber den schauen wir uns auch gleich mal an."

    • @trainstracks2221
      @trainstracks2221 Před 3 měsíci

      😂

  • @ati1903
    @ati1903 Před 4 lety +217

    Wenn ein Polizist dich kontrollieren möchte dann findet er immer einen Grund :)

    • @maxmuller6683
      @maxmuller6683 Před 4 lety +20

      Du hast nicht zugehört :) Alleine dadurch, dass du ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führst ist ein Grund für eine Kontrolle. Ein richtiger Grund durch Fehlverhalten, ist somit nicht möglich!

    • @WONGLER
      @WONGLER Před 3 lety +3

      @@kampfer1818 Ist verboten und unzulässig vor Gericht

    • @WONGLER
      @WONGLER Před 3 lety +23

      @@kampfer1818 Ist aber glaub ich in allen Ländern so, man sieht es ja jetzt an Corona weltweit, das sogenannte Volk hat nichts zu melden

    • @jensschroder8214
      @jensschroder8214 Před 3 lety +5

      Ja kenne ich:
      Polizei hält mich an und sagt, warum sind sie über das Stopschild gefahren?
      Ich antworte: Nee, ich bin angehalten!
      Polizei sagt, Sie haben eine Funke drin die nicht zugelassen ist!
      Ich: Nee, die hat CE-Zeichen und ist zugelassen, die braucht keinen Poststempel mehr. (war 1990).
      Am Ende war das Profil zu knapp, aber nur ganz knapp.
      Und das alles nur weil ich eine Hausnummer gesucht habe ;-(

    • @manfredmuller2925
      @manfredmuller2925 Před 3 lety +5

      Da kann ich ein Lied davon singen. 17 Kontrollen in 2 1/2 Jahren. Jedesmal ohne Erfolg.

  • @polarbear9003
    @polarbear9003 Před 2 lety +42

    Mit einem Löffel Honig fängt man mehr Fliegen als mit einem Eimer Essig. Also, freundlich und höflich sein, dann geht das meistens schneller und weniger stressig. Ich bin 32 Jahre LKW gefahren und sage das aus Erfahrung.

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem +3

      Gute Einstellung, warum sollte man anderen das Leben auch unnötig schwer machen, die Polizisten machen auch nur ihre Arbeit.

    • @andimerkle6924
      @andimerkle6924 Před rokem +1

      @@ghize8347 Nein, ist nicht nur "ihre Arbeit" . Killerbe, der Blogautor meinte, dass Polizisten - und das weltweit - charakterlich verkommene Elemente sind. es kann auch eine "großmannssucht" bei Polizisten im Spiel sein.

  • @betatester0717
    @betatester0717 Před 2 lety +46

    Wenn sich Polizisten, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, mir gegenüber angemessen verhalten kommt das von mir genau so zurück. Wenn nicht, dann nicht. 😉

  • @miiichael0815
    @miiichael0815 Před 3 lety +23

    Mit der Frage: Haben sie Alkohol getrunken? Grundsätzlich Nein sagen! Hat man auch nur ein halbes Radler getrunken und gibt dies zu, muss der Beamte den Test machen.

    • @membersataniccabal.coronau804
      @membersataniccabal.coronau804 Před rokem

      ja, ich sagte, hab nur 2 alkfrei getrunken.. trinke nie wenn ich fahren muss.
      Darauf Bulle: Na, dann haben Sie ja nichts zu befürchrten bei dem Test .. hier , blasen sie mal

    • @mikekohler5520
      @mikekohler5520 Před 9 měsíci

      Macht er so oder so

  • @Dovahkiin1988
    @Dovahkiin1988 Před 3 lety +77

    Ich wurde mal mit dem Roller angehalten. Der Polizist fragte ob ich weiß warum er mich angehalten hat.
    Ich habe ihm zur Antwort eine Gegenfrage gestellt. "Wissen sie das auch nicht?"
    Fand er nicht so lustig.
    Das Ergebnis war 30 Minuten im Regen stehen weil der nette Beamte dann den Roller inspizieren musste.

    • @Mumpitzable
      @Mumpitzable Před rokem +5

      ja ist doch gut , dann wurde er wegen nen sch31ss roller richtig schön nass.... das hat ihm im nachhinein bestimmt die laune versaut.

    • @omegagy
      @omegagy Před rokem +3

      Falsch: man muss das Verwarnungsgeld nicht vor Ort sofort zahlen, man kann es auch überweisen. Das wird nicht teurer, lediglich wenn man die Verwarnung generell ablehnt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt.
      Das sollte auch eine ADAC-Juristin wissen, aber scheinbar hat sie im Studium da nicht aufgepasst.

    • @bakhok
      @bakhok Před rokem +2

      lass die nix gefallen.

    • @jurjmirnov1986
      @jurjmirnov1986 Před rokem

      Dieser Polizeibedienstete hätte dich 60 min. im Regen stehen lassen sollen, weil du so doof bist und ihn als Beamten betitelst. Seit Mai 1945 gib es keine Beamten mehr und die BRD ist kein Staat und steht immer noch unter amerikanischer Besatzung !

    • @membersataniccabal.coronau804
      @membersataniccabal.coronau804 Před rokem

      Das hätte der Bulle auch so gemacht. Die kontrollieren lieber dich mit deinem Roller, weil sie die echte Ausländerkriminalität nicht bekämpfen können .
      Warmbronn bei Leonberg/Stuttgart . Mittwoch Nachmittag ..
      Am Jugendtreff kontrollierten 2 Bullen Mofas / Roller und Fahrräder .
      Auf der B294 ums Ort, kontrollierten vermutlich 8 Bullen (Sie schrieben "4 Einsatzfahrzeuge" ) die Geschwindigkeit auf der 4-Spurigen, wo es noch nie einen Unfall gab.
      Zur gleichen Zeit fand ein Wohnungseinbruch am hellichten Tage am Ortsrand von diesem Ort Warmbronn im Neubaugebiet statt.

  • @Plou_Hbgfr
    @Plou_Hbgfr Před 3 lety +79

    „Sie wissen, warum wir sie angehalten haben?“
    „Weil ich sie gelassen habe...!“ :D

    • @vincentvega9983
      @vincentvega9983 Před 3 lety +8

      Ich würde ja gerne sagen: weil sie sich auf dem Weg zur Uni verlaufen haben?

    • @Candariel
      @Candariel Před 3 lety +18

      "Wo kommen Sie her, wo wollen Sie hin?"
      "Ich komme aus der Richtung von da hinten und will in die Richtung nach da vorne" xD

    • @vincentvega9983
      @vincentvega9983 Před 3 lety

      @bLackstar na wenigstens einer :D

    • @reggaerolfi7971
      @reggaerolfi7971 Před 2 lety +2

      ..... weil es zur KRIPO nicht gereicht hat.

    • @flashaka404
      @flashaka404 Před 2 lety

      @@reggaerolfi7971 Kripo und Schutzpolizei haben beide studiert. Sind beides Kommissare, Kriminal- und Polizeikommissar. Zudem ist die Kripo nicht zuständig für die Verkehrsüberwachung.
      Ich persönlich wollte nie zur Kripo, viel zu langweilig. Man sitzt 80-90% am Schreibtisch und macht Sachbearbeitung, manchmal fährt man dann zu Tatorten. Auch die Zivilwagen die man draußen manchmal mit Blaulicht und Sirene fahren sieht ist nicht die Kripo sondern auch die Schutzpolizei.

  • @mbab1972
    @mbab1972 Před 2 lety +14

    „Wir haben Sie angehalten,weil Ihr Blinker unregelmäßig geht!“…
    Ich:“Häh???? Kann nicht sein, aber wenn wir schon dabei sind: Euer rechtes Fahrtlicht geht nicht!“
    Sie: „nicht unser Problem!“

    • @sirbowen4358
      @sirbowen4358 Před 4 měsíci +1

      Oh danke, Herr Wachtmeister, ist mir auch schon aufgefallen, der geht immer An, Aus, An, Aus, An, Aus.

  • @nachdenkenderbenutzer1260

    Min 0:43 Pol."Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?" - Aw.: Bestimmt, weil Sie eine allg. Verkehrskontrolle durchführen möchten? - Alles andere wäre das Erliegen der Suggestie, sich selbst einer Straftat oder OWi zu bezichtigen.

  • @maxhoyer5111
    @maxhoyer5111 Před 2 lety +13

    Mich würde die Rechtsgrundlage für die Mitnahme zur Dienststelle interessieren. Wenn es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Ahnhaltspunkte auf Drogen oder Alkohol gibt und die Mitwirkung am Test verweigert wird, was rechtfertigt dann diesen Eingriff?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +2

      Ohne Anhaltspunkte für eine Straftat erfolgt keine Mitnahme zur Blutentnahme.
      Hallo Max, eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf gemäß § 81 a StPO nur zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. VG Marion/ADAC

    • @heiko4297
      @heiko4297 Před rokem +2

      @@ADAC Wenn es objektiv keine Anhaltspunkte gibt die Polizei aber anderer Auffassung ist, was dann?

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem

      @@heiko4297 Dann ist es eine Frage der Beweisbarkeit - und da meist mehrere Polizisten vor Ort sind und die sich kaum widersprechen werden, wird der Autofahrer es schwer haben, gegen die Anordnung anzugehen.

    • @copkilla25
      @copkilla25 Před rokem +3

      Du kannst eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen wenn du clean bist und dir ohne dein Einverständnis Blut entnommen wird. Das musst du den Beamten genauso sagen und sie werden von einer Blut Entnahme absehen.

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem

      @@copkilla25 Du laberst Müll, relevant für die Körperverletzung ist einzig und alleine, ob ein begründeter Verdacht bestand, auf das Ergebnis kiommt es in keiner Weise an.

  • @christianalbert1649
    @christianalbert1649 Před 3 lety +34

    Ich bin schon öfters kontrolliert worden auf die Frage :" Wissen sie warum wir sie anhalten?" kommt immer die aussage von mir "Nö keinen blassen Dunst, erzählen sie es mir."

  • @TobiasRieperGER
    @TobiasRieperGER Před 4 měsíci +1

    "Sie wissen schon, warum wir sie angehalten haben"
    Wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist, einfach antworten: Bestimmt weil ich nicht angeschnallt war. Oder: Weil sie von Ihrem Fahrzeug aus bemerkt haben, dass ich kein Verbandskasten habe (Motorradfahrer brauchen keinen) Oder: Weil sie endlich mal ein geiles Fahrzeug aus der Nähe sehen wollten.

  • @dazzeir6398
    @dazzeir6398 Před 3 lety +2

    Die Frage ist vielleicht etwas komisch, aber darf ich meinen Führerschein und meinen Personalausweis auch nur in digitaler Form, als Foto auf dem Handy vorzeigen? Wenn ich ein je ein Foto von der Vorder- und Rückseite gemacht habe und das als Foto auf dem Handy gespeichert habe? Oder muss es das original Dokument in Form der Karte sein?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +1

      Hallo D A zz E IR, beides ist bei einer Kontrolle im Original vorzulegen - ein Foto genügt nicht. VG Andi vom ADAC Team

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem

      Darf ich bei Dir bezahlen, in dem ich Dir das Foto eines Geldscheines maile?

    • @RP-dy5mu
      @RP-dy5mu Před rokem

      @@ghize8347 Digga das ist nicht dasselbe und das weisst du auch.

  • @chumbaba2850
    @chumbaba2850 Před 4 lety +30

    "Kommse ma her, hörnse ma zu, steignse ma aus!"

    • @richardlueb7847
      @richardlueb7847 Před 3 lety

      War mal so im Honeckerland.

    • @neuulmer77
      @neuulmer77 Před 3 lety +2

      @Leeel Soos hast du Warndreieck oder Verbandskasten neben dir im Auto? Mit Bestimmtheit nicht. Bei mir ist das im Kofferraum so wie bei so gut wie allen. Also müsste man aussteigen

  • @Kabalaner
    @Kabalaner Před 3 lety +56

    Ein hübsches, aber auch sehr seichtes Filmchen. Mehr echte Informationen waren wünschenswert gewesen.

    • @Bartimaeeus
      @Bartimaeeus Před 3 lety +1

      in welcher hinsicht? es wurden die basics besprochen, wenn du alles vorgekaut und auf deinen speziellen fall angewandt haben willst, dann solltest du ein beratungsgespräch mit nem verkehrsanwalt buchen.

    • @Kabalaner
      @Kabalaner Před 3 lety

      @@Bartimaeeus Meine Anmerkung die nun 5 Monate her ist muß Dir nicht gefallen, aber einen schlechten Kommentar abzugeben und irgendetwas von "meinem Fall" zu schreiben, den es gar nicht gibt, daß kann es nicht sein und schon gar nicht das man auf etwas nicht vorhandenem aufbaut. Sollte Dir der Beitrag vom ADAC gefallen, so Lobe ihn.

    • @lennat24
      @lennat24 Před 3 lety +6

      @@Kabalaner Darf der Polizist mich auffordern, aus dem Wagen zu steigen und falls ja, in welchen speziellen Fällen. Darf die Polizei in meinem Fahrzeuginneren Untersuchungen vornehmen? Das wären interessante Informationen.

  • @Marvel66666
    @Marvel66666 Před 3 lety +6

    4:38 Ist ja nett, aber die Beamten werden später sagen, klar haben wir ihn aufgeklärt. Als wenn die heilig wären und die Wahrheit sagen

  • @sc29607
    @sc29607 Před 3 lety +8

    Ich verstehe den Sinn solcher Videos nicht? Zum einen kommt jedesmal der Hinweis „kommt ihr der Aufforderung nicht nach kann…“. Meine Devise ist immer, freundlich und kooperativ mit der Polizei, weil ich habe nichts zu verbergen, dann klappt es auch mit den Jungs und Mädels in (mittlerweile blau). Selbst wenn man mal etwas falsch gemacht hat, zugeben ist die einfachste Art, heutzutage sind zumindest hier in Schottland alle Fahrzeuge der Polizei mit Kameras ausgestattet (oftmals vorne und hinten), somit haben die auf Speicherkarte was ich gemacht habe, rausreden funktioniert und der Regel also nicht. Ich weiß das das in Deutschland auch immer verbreiteter wird. Warum also mehr Stress machen als Nötig? Bin in den letzten 35 Jahren Ganz gut damit durchgekommen. Nur 7 Kontrollen in 35 Jahren und alle waren eher sehr nett und einfach. Freundlichkeit ist oft die wahre Waffe… hat mir fünf mal nur eine mündliche Verwarnung eingebracht anstatt eines Bußgeldes oder einer Strafe…

  • @alexanderzimmermann5775
    @alexanderzimmermann5775 Před 3 lety +2

    ich war neulig bei Köln -Frechen von Polizei angehalten. Es war sofort auf eine Routine Kontrolle hingewiesen. Aber ich fuhr ein Auto mit den polnischen Kennzeichen. Meinen Führerschein , den BRD-Ausweis habe ich sofort gezeigt. Das Auto war durchsucht. Ich wollte schnell nach Hause und wollte "gesetzhütter" nicht provozieren. Die Frage wäre, wie man sich gegen Verstoße schützen kann? Ich habe Zweiffel, dass man das Auto einfach so durchsuchen darf. Auch gabt es bei Dursuchung keine Zeuge von dritter Seite . Es war in 15 Min. Das Verhalten der Polizei ist leider in den letzten Jahren etwas verändert. Es bleibt nur , einfach , irgendwie die Situationen zu vermeiden.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety

      Hallo Alexander, hier => www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/polizeikontrolle/ kannst du es nochmals nachlesen. Als ADAC Mitglied hast du übrigens Anspruch auf eine exklusive kostenlose Erstberatung durch unsere Clubjuristen => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Franz vom ADAC Team

    • @membersataniccabal.coronau804
      @membersataniccabal.coronau804 Před rokem

      Polnische Kennzeichen... Nun wenn ich den Polizeibericht der Grenzregionen lese , da haben Auto mit polnischen Kennzeichen nacht kontrolliert, fast immer geklautes Werkzeug geladen . Jetzt neulioch auch .. Serieneinbrüche im Bereich Ludwigsburg . Kontrolle von Transporter mit polnischem Kennzeichen bei Beyreuth - und Bingo... da war das Zeugs das in Ludwigsburg geklaut wurde

  • @jurgenkramer4179
    @jurgenkramer4179 Před 3 lety +30

    Die ausrede das Gefahr in Vollzug ist. Ist leider eine zu gängige Aussage der Polizei

    • @icestrolo
      @icestrolo Před 2 lety +1

      Gefahr im Verzug heisst das...

  • @kanebrown8637
    @kanebrown8637 Před 3 lety +3

    Frage zu Minute 3:55 ich muss den Verbandskasten und Warndreieck im Kofferraum nicht öffnen/vorzeigen .... wenn ich die Sachen nicht vorzeige bekomme ich ein Verwarngeld richtig ?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +1

      Hallo Kane, der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet! VG Evi vom ADAC Team

    • @vbuchner8708
      @vbuchner8708 Před 3 lety +1

      @@ADAC
      §31b Nr.2 StVZO:
      Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen :
      2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Absatz 1, 3 und 4 StVZO)

    • @better_dayz_
      @better_dayz_ Před 3 lety +3

      @@vbuchner8708 wie sagte ein Spruch, "schuster bleib bei deinen leisten." xD Auf Adac bezogen in diesem Kontext.

    • @giorgiocorleone2747
      @giorgiocorleone2747 Před 3 lety +1

      @@ADAC Das verstehe ich nicht ganz. Also, der Polizeibeamte sagt zu mir, ich soll ihm den Verbandskasten zeigen. der liegt im Kofferraum und ich sitze im Auto. Was nun? Was sage ich dem polizisten und was passiert danach?
      Und noch "technisch-rechtliche" Frage.
      Wenn man vom Zoll kontrolliert wird, muss man selbst die Sachen (z.B. Reisetaschen/Koffer/Kartons/usw.) aus dem Auto holen und danach selbst öffnen oder ist es Sache der Zöllner?

  • @Sunshine-vh9oh
    @Sunshine-vh9oh Před 3 lety +7

    Das ich nicht antworten muss weiß ich,doch ein Hinweis WAS ich sagen soll wäre hilfreich!
    Dankeschön
    Ich antworte immer: Ich beantworte keine Fragen!“ das ist rechtlich

    • @hartmutthomas989
      @hartmutthomas989 Před 3 lety

      Stimmt, sie muessen nicht antworten. Und ich lass sie nicht weiter fahren. Auch das stimmt. 🏅🎈🙏👳‍♀️

    • @ThadMiller1
      @ThadMiller1 Před 3 lety

      @@hartmutthomas989 Mit welcher Begründung denn?

  • @milkatuc220
    @milkatuc220 Před rokem +2

    Was ganz wichtig gewesen wäre ist, dass die Polizisten einen nicht zu einer Blutentnahme zwingen dürfen, wenn kein begründeter Anfangsverdacht im Bezug auf eine Straftat vorliegt. Das heißt, wenn man freiwillige Tests ablehnt, aber sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, dürfen sie keine Blutentnahme machen.

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem +2

      Hallo Milka, du hast recht, dass die Polizei hierfür einen Anfangsverdacht braucht. Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. Viele Grüße Marion

  • @DerHalbeEuro
    @DerHalbeEuro Před 3 lety +24

    Immer mit Dashcam fahren und gut is. Dann sind die schon wesentlich vorsichtiger mit irgendwelchen Vorwürfen. Die Kamera lügt nämlich nicht, falls man im Recht ist!

    • @draenga
      @draenga Před 3 lety +1

      Nur wenn das der zuständige Richter als Beweismittel zulässt.
      Meistens kommen dann Aussagen wie.. "ich kann doch die Autorität des Polizeibeamten nicht anzweifeln"

    • @DerHalbeEuro
      @DerHalbeEuro Před 3 lety +13

      @@draenga Bei einem verängstigten Typen wie dir vielleicht, der immer brav ist und alles macht, was ihm eine Autoritätsperson sagt. Ich jedenfalls habe keine Angst um meine Rechte zu kämpfen, wenn ich mir nichts zu Schulden haben kommen lasse. Da ist es mir auch egal, ob ein Polizist oder ein Nobody vor mir steht. Das deutsche Recht ist für ALLE GLEICH. Und zeig mir bitte einen Richter, der keinen Videobeweis zulassen sollte, wenn dies die Situation nur aufklärt....selten so einen Schwachsinn gehört. 🤦‍♂️

    • @nikk_5002
      @nikk_5002 Před 3 lety +4

      @@DerHalbeEuro alleine schon eine Dashcam zu haben ist aber illegal. Du filmst damit andere Menschen, zum Beispiel Fußgänger auf dem Gehweg oder andere Fahrzeugführer und greifst damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Gibst du diese Videos dann auch noch weiter ist das eine Straftat nach dem KunstUrheberGesetz. Wenn du den Beamten dann auch noch deine Dashcam auf die Nase bindest, dann haste gleich ein Problem du Held. Das ist auch der Grund weshalb es genug Richter gibt, die eine Dashcam als Beweismittel nich zulassen.

    • @neuulmer77
      @neuulmer77 Před 3 lety +6

      @@nikk_5002 bitte Beweise für die Aussage

    • @Ivlodded
      @Ivlodded Před 3 lety +9

      @@nikk_5002 Bitte konkret werden - welcher Gesetzestext verbietet den Verkehr zu filmen?

  • @tlowe3166
    @tlowe3166 Před 3 lety +3

    Darf ich zu Beginn der Kontrolle den Beamten auffordern, sich durch seinen Dienstausweis zu legitimieren? Und wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich, wenn der Beamte seinen Dienstausweis nicht dabei hat oder diesen nicht vorzeigen kann?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +3

      Hallo T Löwe, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. VG Claude vom ADAC Team

    • @giorgiocorleone2747
      @giorgiocorleone2747 Před 3 lety +14

      Ich gebe Dir eine bessere Antwort als das ADAC Team.
      Wenn Du genug Zeit hast und eine ausführliche Verkehrs- und auch eine Dokumentenkontrolle über Dich ergehen lassen kannst/willst und dabei Dein Verbandkasten/TÜV/AU nicht abgelaufen ist und die Reifen in Ordnung sind, kannst Du selbstverständlich den Schlaumeier spielen und von uniformierten Polizisten mit einem Streifenwagen die Dienstausweise sehen zu wollen. Dazu würde ich einen Schreiblock ziehen und mir die Daten von den Ausweisen notieren + Ort und Datum und Zeitpunkt der Kontrolle. Keine bilder machen, das würde zu schnell gehen ;)
      Am besten noch im Ausland.

    • @flashaka404
      @flashaka404 Před 2 lety

      Grundsätzlich sind erstmal nur zivile Beamte zu Beginn einer Kontrolle verpflichtet sich auszuweisen. Uniformierte Beamte sind alleine schon durch die Uniform mit Dienstgrad und Hoheitsabzeichen legitimiert. Als Betroffener kannst du den Dienstausweis dann zwar auch verlangen, aber der Beamte kann diesen vorzeigen wann er will, wenn er der Meinung ist es würde die Maßnahme gerade stören.

    • @testversucher
      @testversucher Před rokem

      @@flashaka404 Wie der Hauptmann von Köpenik? Vorwärts in die Vergangenheit. Was soll bei einer Kontrolle bitte stören? Da kommts bei mir auf ne Minute mehr oder weniger auch nicht an. Aber ne Minute dauert es nicht mal. So schnell wie die Polizist*innen ihren Ausweis zücken und wieder verstauen wäre ein Westerheld mit seiner Pistole eine lahme Schnecke.

    • @iche235
      @iche235 Před 3 měsíci

      Mich haben Polizeibeamte in zivil Fragen gestellt über meinen Nachbarn. Einer hielt nur ganz kurz seinem Ausweis vor meine Nase. Fragte höflich ob ich den noch mal sehen könne.Hat er gemacht . Ich wusste ja wie der auszusehen hat. Habe den beiden dann alle Fragen beantwortet .Weiss aber bis heute nicht wie die beiden zu meiner Gartentür kamen den der weg zu meinen Garten ist durch höheren Zaun umgeben und nur mit Schlüssel zugänglich.

  • @Ffm1972
    @Ffm1972 Před rokem +1

    Mich würde interessieren, ob ich die abgefragten Daten bestätigen muss. Bei einer Straßenkontrolle übergebe ich Reisepass, Führerschein und Fahrzeugschein. Er macht eine Abfrage. Kommt dann zu mir und fragt mich dann nochmal ab, sprich meinen kompletten Namen, meine Anschrift etc. Muss ich hier die kostenlose Qualitätskontrolle deren System spielen?

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem

      Hallo @Ffm1972, es gibt eine sog. Ausweispflicht oder z.B. auch die Pflicht, die Fahrerlaubnis durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Dokumente zur Prüfung auszuhändigen. Unabhängig vom Aushändigen der Dokumente ist aber jeder auf Befragen durch die Polizei im Rahmen der Identitätsfeststellung grundsätzlich verpflichtet, Name, Vorname, Geburtstag, Adresse und Staatsangehörigkeit anzugeben. Auch gemäß § 111 OWiG darf u.a. einem zuständigen Amtsträger gegenüber z.B. über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt oder seine Staatsangehörigkeit keine unrichtige Angabe gemacht oder die Angabe verweigert werden. VG Marion/ Social Team

  • @DieParan00bs
    @DieParan00bs Před rokem +12

    Großes Lob ans ADAC Team dafür, das kleine Verhaspler und Versprecher nicht geschnitten werden. Finde ich super, wirkt nicht so klinisch wie viele andere Formate und Kanäle auf CZcams.

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem +5

      Danke für das Lob. Es freut uns sehr, dass dir unsere Videos so gefallen 😊 VG Andi / Social Team

  • @romadape1389
    @romadape1389 Před 3 lety +14

    Da haben Sie aber noch eine wichtige Kleinigkeit vergessen. Sollte es zur Blutentnahme kommen, muss man unmissverständlich mitteilen das man mit der Maßnahme nicht einverstanden ist! Machen muss man sie zwar, ich muss dem aber nicht zustimmen.

    • @kubic0306
      @kubic0306 Před rokem +1

      Was hat man davon so zu antworten?

    • @darkshadow.1337
      @darkshadow.1337 Před 7 měsíci

      @@kubic0306 Wenn man vorher klar macht, dass man nicht frewillig sondern nur unter Zwang mitmacht, dann kann man den Beamten wegen Körperverletztung Anzeigen wenn am Ende nichts rauskommt

    • @valentinhilbig
      @valentinhilbig Před 6 měsíci

      @@darkshadow.1337 Warum eigentlich den oder die Beamten? Die führen nur ihre Vorschriften durch, was IMHO eine Beihilfe bei der Körperverletzung ausschließt. Es ist ja der Arzt, der - im Widerspruch zu seinem Eid - die Körperverletzung vorsätzlich verursacht. Wenn man z.B. an einer Blutgerinngungsstörung leidet (das kann unwissentlich sein!) oder entsprechende Medikamente nimmt (was man vielleicht vergessen hat), kann das evtl. sogar als versuchte Tötung verstanden werden. (Wenn man - wie ich finde vollkommen zu Recht - bei illegalen Autorennen Mordabsicht unterstellen kann, obwohl die Raser eben genau das erklärtermaßen nicht wollen und alles unternehmen würden, um es zu verhindern, dann kann man mit derselben Argumentation bei Blutabnahme in entsprechenden Fällen ebenso die Tötungsabsicht unterstellen, selbst wenn der Arzt alles unternehmen könnte und würde, um den Tod abzuwenden. Mordabsicht kann man nicht unterstellen, denn es liegen ja keine niederen Beweggründe vor. Außer man kann dem Arzt Gewinnerzielungsabsicht nachweisen, sprich, wenn er mit solchen "Gefälligkeiten" gutes Teil verdient, kann man auf Bereicherung durch Körperverletzung argumentieren. IANAL, aber wäre ich Arzt, ich würde niemandem ohne Einverständnis Blut abnehmen ..)

  • @manfredmuller2925
    @manfredmuller2925 Před 3 lety +2

    Darf bei der Frage nach Verbandskasten und Warndreieck, wenn ich nicht kooperiere, der Beamte selbst im Wagen danach suchen? Und wenn nein, was passiert dann? Hat der Beamte andere Möglichkeiten, das Vorhandensein der Selbigen herauszufinden?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +3

      Hallo Manfred, § 31 b StVZO greift hier.
      Es besteht eine Vorzeige- und Aushändigungspflicht. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.
      Nicht ausdrücklich geregelt ist, ob die Polizei das Recht hat, danach zu suchen. In aller Regel würde dies aber wohl gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verstoßen, da hier ja nur eine relativ geringfügige Ordnungswidrigkeit im Raum steht.
      VG Franz vom ADAC Team

    • @markusriedberger2211
      @markusriedberger2211 Před 2 lety +1

      @@ADAC
      eine geringfügige ordnungswiedrigkeit? gibt es nicht es ist gefahr im verzug und schon dürfen sie alles!

    • @alphataurusii
      @alphataurusii Před 2 lety +1

      @@ADAC hab ich jetzt nicht ganz verstanden. Ich habe keine Mitwirkungspflicht heißt es im Video. Muss ich also den Kofferraum nicht öffnen? Oder darf die Polizei das selbst tun?

    • @Knabben
      @Knabben Před rokem +1

      @@alphataurusii Vielleicht nochmal hier zur Antwort. Falls du beides mitführst, kannst du kooperien und den Kofferraum öffnen. Aber meistens ist dies auch ein Test um zu sehen wie sich derjenige auf den Beinen hält wenn er zum Kofferraum geht. Besser ist es außerdem, alles vorne bzw. hinter den Sitzen auf zu bewahren. Und natürlich kann man auch sagen, dass man diese Dinge nicht dabei hat, wofür man aber lediglich ein Bußgeld kassiert.

  • @Icecoldvibez
    @Icecoldvibez Před 2 lety +9

    Ich hatte diese Woche schon zwei Verkehrskontrollen da ich lange in der Uni war.
    Bei beiden Kontrollen wurden die Gesetze und Regeln seitens der Polizei verletzt.
    Sehr schade dass die Polizisten einfach oft machen was Sie wollen…

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +3

      Hallo Cold Vibez, da warst du ja in dieser Woche vom Pech, besser gesagt: von der Polizei verfolgt. Noch ärgerlicher ist sicher, dass sich die Polizisten nicht angemessen verhalten haben. Du hast natürlich immer auch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Wir wünschen dir, dass der Rest des Jahres "unkontrollierter" 😉 verläuft. VG Marion vom ADAC Team

    • @janullrich1573
      @janullrich1573 Před 2 lety +5

      @@ADAC Jaja Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos, Fristlos, Nutzlos.

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem +1

      Was haben die Polizisten denn gemacht?

    • @andreaswehle4812
      @andreaswehle4812 Před 8 měsíci

      @@janullrich1573 fruchtlos ...daher auch die 3f Beschwerde genannt

  • @Thesaw300
    @Thesaw300 Před 3 lety +1

    Stimmt das dass beim letzten Punkt man verweigern kann und wenn zwanghaft Blut entnommen wird dies dann negativ auf Alkohol ist man den Beamten anzeigen kann wegen Körperverletzung ?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +2

      Hallo Niko, richtig ist, dass die Polizei hierfür einen Anfangsverdacht braucht.
      Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG Dein ADAC Team

    • @svenp.6725
      @svenp.6725 Před 3 lety +2

      Wer zahlt eigentlich den negativen Alkoholtest? Noch dazu wenn ich doch gesagt habe, daß ich nix getrunken habe?

  • @alexanderholzapfel8946
    @alexanderholzapfel8946 Před 5 měsíci

    Hier habe ich eine Frage
    Ich habe kürzlich eine reportage über autoposer gesehen
    Hier stand der Verdacht im Raum das der beschuldigte einen klappenauspuff hat welcher die klappe via Fernbedienung öffnen und schließen kann ......Grund zur Annahme war das die Polizisten den Eindruck hatten das bei der Kontrolle selbst der auspuff plötzlich leiser war als zuvor
    Nachdem die erste technische Überprüfung die Grenzwerte NICHT überschritten hat wurde der beschuldigte aufgefordert sich ans Fahrzeug zu stellen um seine Taschen etc. nach der möglichen Fernbedienung zu durchsuchen
    Ist das zulässig?
    Da ich ja nicht verpflichtet bin aktiv mitzuwirken könnte man meinen das ich diese Maßnahme verweigern darf

    • @ADAC
      @ADAC  Před 5 měsíci

      Hallo @alexanderholzapfel8946, die Durchsuchung von Personen ist grundsätzlich nicht Gegenstand einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 36 Abs.5 StVO.
      Aber sie ist nach anderen Vorschriften wie z.B. der Strafprozessordnung oder entsprechend der Polizeigesetze der Länder u.a. dann zulässig, wenn jemand einer Straftat verdächtig ist und angenommen wird, dass durch die Durchsuchung Beweismittel aufgefunden werden oder wenn z.B. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen.
      Was in dem geschilderten Fall der Hintergrund war und inwieweit z.B. eine Belehrung über den Tatvorwurf und die Maßnahme stattgefunden hat, können wir nicht beurteilen.
      VG Andi / Social Team

  • @oliverschmitz2753
    @oliverschmitz2753 Před 4 lety +24

    Sehr gut erklärt !!
    Vielen Dank für die Infos !

  • @w.l.3505
    @w.l.3505 Před 3 lety +3

    Hier schreiben viele ohne Fachwissen. Paragraph 26 Polizeigesetz ist hier die Befugnis mit den einzelnen Abschnitten. Bundesautobahn Absatz 6, kann alles durchsuchen auch mitgeführte Sachen, wie zum Beispiel Gepäck usw

    • @berndschubert1426
      @berndschubert1426 Před 3 lety +2

      Woher weiß man denn, ob ein Polizist echt ist ? Immer häufiger versuchen Verbrecher als Polizisten oder Kripobeamte getarnt rechtschaffene Bürger zu bestehlen, selbst die Kripo warnt in den Medien vor solchen Ganoven. Eine Mütze und ein Polizeiauto reichen bei der hohen Verbrechensrate schon längst nicht mehr, um einen echten von einem falschen Polizisten unterscheiden zu können. Bevor man also einem " Beamten" entspricht sollte der sich ausweisen können, fälschungssicher. Das wäre ein echter Fortschritt im Umgang mit unbescholtenen Bürgern. Un d Polizisten, die rechtschaffen sind , nichts zu verbergen haben und § 26 Polizeigesetz kennen, werden dem sicher nicht widersprechen.....

  • @jurgenkramer4179
    @jurgenkramer4179 Před 3 lety +3

    Ich habe auch immer einen Verbandskasten und Warndreieck unter dem Beifahrer sitz. Bei einer Kontrolle sagte mir der Beamte das Gefahr im Vollzug sei und ich den Kofferraum auf machen musste..?

    • @MaikGoldMoralInstanz
      @MaikGoldMoralInstanz Před 3 lety +1

      Das war eine Ausrede!!! Eine Nötigung!!!

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem

      @@MaikGoldMoralInstanz Ja, ohne jegliche Fakten kannst Du das natürlich beurteilen. Schw...k...

    • @MaikGoldMoralInstanz
      @MaikGoldMoralInstanz Před rokem

      @@ghize8347 Ach Jungchen, geh spielen!!!

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem +1

      @@MaikGoldMoralInstanz Wieso, bist Du etwa einsam in Deinem Sandkasten?

    • @MaikGoldMoralInstanz
      @MaikGoldMoralInstanz Před rokem

      @@ghize8347 👦

  • @Viv8ldi
    @Viv8ldi Před 2 lety

    Hier in Südbayern wird man meist gefragt "wo kommen sie her wo gehts hin?" und mich regt diese Frage extrem auf. Wie kann man da am besten drauf antworten? Wenn ich sage "ich möchte die Aussage verweigern", dann hört sich das an als ob man irgendwas ausgefressen hätte. "Das ist mir zu privat" hab ich mir überlegt zu sagen.

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem

      Dürfte man in der Situation auch lügen? 🤫

    • @gerobaer
      @gerobaer Před rokem

      @@ghize8347 Ja, bis sich die Balken biegen, sofern sich daraus keine falsche Beschuldigung anderer ergibt. Als Beschuldigter kommst Du von einer Party auf dem Mond und bist auf dem Weg zur Venus. Wobei die Party dann wieder ein Indiz für Alkohol wäre, also doch etwas anderes. ;-)

    • @taresch0310
      @taresch0310 Před rokem +2

      Ich komme von dort und will nach da ist eine wahrheitsgemäße Aussage.

    • @testversucher
      @testversucher Před rokem

      Ich antworte immer mit Datenschutz.

  • @semir_-pr7sx
    @semir_-pr7sx Před 2 lety +1

    Dankeschön für den Tipp

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      👍 gerne

  • @chrisxxl136
    @chrisxxl136 Před rokem +3

    Was ist wenn ich den Alkohol/Drogentest verweigere, mir Blut genommen wird und ich negativ bin? Ist dass dann nicht ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte z.B. körperliche Unversehrtheit? Oder ist da Willkür Tor und Bahn geebnet?

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem +1

      Hallo Markus, die Polizei muss „glaubhaft“ vortragen, es hätte einen dringenden Anfangsverdacht auf Drogen- oder Akoholkonsum gegeben. Um dagegen vorgehen zu können, müsstest du nachweisen können, dass die ganze Aktion von Anfang an eine Schikane ohne seriöse Anhaltspunkte war. VG Marion/ Social Team

    • @chrisxxl136
      @chrisxxl136 Před rokem

      @@ADAC Vielen Dank ;)

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem +2

      Sehr gerne, Chris! Und entschuldige bitte den "Markus" in unserer vorherigen Antwort😲. VG

    • @chrisxxl136
      @chrisxxl136 Před rokem +1

      @@ADAC Kein Problem xD

  • @rainerzufall399
    @rainerzufall399 Před 4 lety +5

    Im Auto nie kontrolliert wurden. Roller schon oft. Beim Auto nur wenn ich geblitzt worden bin.

    • @colymoli4311
      @colymoli4311 Před 3 lety

      ai, wie kann man geblitzt werden? augen aufn tacho und fertig

    • @rainerzufall399
      @rainerzufall399 Před 3 lety

      @@colymoli4311 beim ersten mal, bin ich irrtümlich mit 70 durch eine 50er Zone gefahren, weil ich dachte da wäre 70. Schlau wie ich bin habe ich natürlich den Mittelfinger gezeigt, und bin dabei auch noch geblitzt worden.

    • @rainerzufall399
      @rainerzufall399 Před 3 lety

      Und mit dem Roller bin ich auch schon mehrfach geblitzt worden. Sogar zweimal in der selben Woche auf der selben Strecke.

    • @colymoli4311
      @colymoli4311 Před 3 lety +1

      @@rainerzufall399 dazu fällt mir keine antwort ein xDD mein tacho funktioniert immer und schilder lesen ist nun nicht schwer

    • @klj3566
      @klj3566 Před 3 lety

      @@rainerzufall399 hast du schon ein Dauerkonto eingerichteten ?

  • @therealxentaurus
    @therealxentaurus Před 4 lety +8

    Wenn wir keine Mitwirkungspflicht haben bei der Kontrolle des Warndreiecks oder des Verbandkastens, was soll man dann machen wenn die Polizei nach diesen Sachen fragt und wie kann es die Polizei ohne meiner Mitwirkung kontrollieren? Und wie soll man reagieren wenn die Polizei bittet den Kofferraum oder die Motorhaube aufzumachen?

    • @StIch-zr9ok
      @StIch-zr9ok Před 4 lety

      Dann bezahlt halt das Verwarngeld

    • @janek3050
      @janek3050 Před 4 lety +4

      Kannst einfach Warndreieck/Verbandskasten vorne transportieren. Dann musst du auch den Kofferraum nicht öffnen. Oder du sagst direkt du hast die nicht dabei (kassierst direkt den Bußgeld).Ohne irgendeinen Verdacht darf die Polizei auch nicht dein Kofferraum öffnen. Viele nutzen jedoch die Frage nach dem Verbandskasten um den Kofferraum zu kontrollieren. Also wenn du nichts zu verbergen hast, dann machst du was die sagen. Ansonsten gehen die mit dir weniger freundlich um und suchen nach jeden einzelnen Makel um dir den Tag zu verderben z.B Ablaufdatum von Verbandskasten überschritten (da niemand den wechselt)

    • @Nost2682
      @Nost2682 Před 4 lety +9

      Es geht dabei nicht da drum, ob Du diese Sachen hast. Die wollen einfach nur in deinen Kofferraum gucken.
      Das Dreieck und den Verbanskasten einfach hintern Sitz lagern mit den Westen, nimmt ja nicht viel Platz weg.

    • @membersataniccabal.coronau804
      @membersataniccabal.coronau804 Před rokem

      @@janek3050 Ein echter Bulle macht einfach deinen Werkzeugkoffer auf und wühlt auch sonst so im Auto, während du beim zweiten Bullen stehst, der gerade mit dir den Alk-test macht

  • @w.g.9843
    @w.g.9843 Před 3 lety +8

    Bei 04:00: das kommt irgendwie komisch rüber. Wenn ich den Verbandskasten z.b. nicht vorzeige, ist dies bereits eine Ordnungswidrigkeit. Kostet 10 €. Also warum soll ich da nicht mitwirken? Die große Frage überhaupt: Auch wenn ich etwas nicht muss; das "Klima", wie Sie vorhin angesprochen haben, ändert sich dann natürlich auch. Man muss immer dran denken, der Polizist muss auch nicht alles verfolgen. Er hat aber auch ein gewisses Maß an Toleranz und kann die Kontrolle ziemlich weit ausweiten, wenn ich ihm blöd komme oder dann auch alles streng nach Vorschrift machen. Glaube, das verstehen viele Verkehrsteilnehmer nicht, wenn man blöd auf dein Recht beharrt :D

    • @draenga
      @draenga Před 3 lety +1

      Jaein.
      Ich kam immer mit der Polizei klar. Aber vielleicht hatte ich auch nur die "netten".
      Wenn ich ordentlich mit denen Rede erwarte ich das auch von den anderen.
      Habe ich aber jemanden vor mir, der mich schikanieren will, dann kann das Verhalten des Polizeibeamten gerne eine 3 Person überprüfen.
      Einschaltet des Staatsanwaltes bzw. Strafantrag stellen mit Hilfe des Anwaltes.
      Ggf. auch mit allen Konsequenzen.

    • @w.g.9843
      @w.g.9843 Před 3 lety +3

      @@draenga welchen Strafantrag und warum den Staatsanwalt? Natürlich kann man jede Maßnahme vom Gericht überprüfen lassen, das ist richtig. Das hat aber nichts mit der Staatsanwaltschaft oder einem Strafantrag zu tun. Ich meinte in meinem Kommentar nur, dass man bei einer Kontrolle durch die Polizei nicht dumm sein sollte, da die Beamten teilweise einen guten Ermessensspielraum haben und selbst auch manche Sachen nicht unbedingt verfolgen müssen, aber genauso auch die Möglichkeit haben, die Verkehrskontrolle etc auszuweiten. Alles natürlich stets im rechtlichen Rahmen. Deine Reaktion, deren Reaktion ;)

    • @veitkohlmann2827
      @veitkohlmann2827 Před 2 lety +3

      Es ist aber stressfreier, die 10€ zu bezahlen, als sich für die Leiche im Kofferraum zu rechtfertigen. 😂

    • @Leon-mq7fr
      @Leon-mq7fr Před rokem

      Wieso sollte ich mein noch wenig Recht abgeben? Damit ich demnächst gar keins mehr habe?

    • @w.g.9843
      @w.g.9843 Před rokem

      @@Leon-mq7fr les nochmal mein Kommentar durch. Dann verstehst du es vielleicht. Bzw. die Kommentare oben

  • @deerock6655
    @deerock6655 Před 2 lety +1

    Was macht es für einen Sinn das Recht auf nicht mitwirken zu haben, wenn man dann per Zwang zum mitwirken gezwungen wird??

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem

      Weil der Zwang nur bei einem Verdacht ausgeübt werden darf.

  • @bambamder3202
    @bambamder3202 Před 7 měsíci

    Muss ich die Dokumente aushändigen oder reicht es diese zu zeigen?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 7 měsíci

      Hallo @bambamder3202, gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung ist die Fahrerlaubnis durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Gemäß § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ebenfalls auszuhändigen. VG Marion/ Social Team

  • @VWPhaeton12
    @VWPhaeton12 Před 4 lety +2

    Wenn man zu einem Drogen oder alkoholtest mitkommen muss, dieser negativ ausfällt, wer kommt dann für die Kosten und aufwände auf, die mir durch die falsche Unterstellung der Polizei entstanden sind? Und sind technische Kontrollen bei motorrädern dann überhaupt erlaubt, wie z. B. Geräusch Messung u. Ä., wenn kein Sachverständiger vom TÜV dabei ist? Fällt das auch unter die Rubrik allgemeiner Fahrzeug zustand?

    • @issaibrahim7788
      @issaibrahim7788 Před 4 lety +1

      Der Steuerzahler kommt für die Kosten auf nur wenn der Test negativ ausfällt.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 4 lety +5

      Hallo Tobias, es müsste sich um eine komplett rechtswidrige Anordnung gehandelt haben, d.h. es dürfte also keinerlei Anfangsverdacht bestanden haben. Nur dann stünden Schadenersatzansprüche (z.B. wegen eines verpassten Fluges) im Raum. Zur Geräuschmessung: Normalerweise liegt ein Anfangsverdacht des Beamten vor, z.B. lautes Motorrad ist an ihm vorbei gefahren. Dann wird häufig nicht gleich ein Sachverständiger vor Ort sein, sondern der Beamte prüft mittels eines Handgerätes, ob sich sein Verdacht bestätigt. Im Zweifel wird das Motorrad beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt. Bei sog. Schwerpunktkontrollen sind oft auch Sachverständige direkt vor Ort. VG Andi vom ADAC Team

    • @VWPhaeton12
      @VWPhaeton12 Před 4 lety +2

      Vielen Dank für die Auskunft 👍

    • @janullrich1573
      @janullrich1573 Před 2 lety

      @@VWPhaeton12 Die polizei wird in ihren bericht schreiben du wirktest Fahrig oder Aufgebracht oder was weiss ich um einen Anfangsverdacht zu rechtfertigen. Ob das hinterher so war oder nicht glaubt dir hinterher eh niemand und wird als Schutzbehauptung abgetan.
      Du bist immer im nachteil, und im zweifel hackt eine krähe der anderen kein auge aus.

  • @thomasmairowski9101
    @thomasmairowski9101 Před 3 lety +1

    Bei der Alkohol/Drogenkontrolle im Krankenhaus drängt sich doch eine Frage auf: Wie komme ich zu meinem Auto zurück?
    Krankenhäuser oder spezielle Polizeistationen mit Arzt gibt es doch nur alle 10 Kilometer. Mit meinem Auto darf ich nicht dorthin hinterherfahren, also werde ich mitgenommen. Und mein Auto? Das steht dann auf dem Parkplatz, wo die Kontrolle durchgeführt wurde, aber wie komme ich wieder dahin? Zu Fuß?

  • @p__jay
    @p__jay Před rokem

    War gestern in einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Was wenn man Tests wie in Augen leuchten, Gleichgewichtstest und Ähnliches zur Verstellung auf Drogenkonsum verweigert? Wird man dann auch ins Krankenhaus gebracht? Und muss ich mir das ganze ergehen lassen ohne jeglichen Anfangsverdacht?

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem +1

      Hallo P Jay, wird der freiwillige Test verweigert und gibt es Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Fahruntüchtigkeit aufgrund Alkohol- oder Drogeneinflusses, ordnet die Polizei die körperliche Untersuchung nach § 81 a StPO an. Die Schwelle für einen Anfangsverdacht ist allerdings nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. Viele Grüße Marion

    • @p__jay
      @p__jay Před rokem

      @@ADAC also wie gesagt sinnlos und bei nicht Zustimmung gibt man gleich einen Grund für die Berechtigung der Tests 😂 und schafft zusätzlich Misstrauen und ein schlechtes Verhältnis zu den Beamten.

  • @w.g.9843
    @w.g.9843 Před 3 lety

    Noch was: bei 04:46: doch, alles was das Gegenüber, auch im sog. Informatorischen Gespräch angibt, kann später verwendet werden. Allerdings nicht im Sinne einer mündlichen Betroffenenanhörung o.ä.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety

      Hallo W. G., es kommt darauf an, ob die Polizei bereits einen Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit / Straftat gegen den Fahrer hat. Denn dann wird die Belehrungspflicht des § 136 StPO ausgelöst. Äußert sich der Betroffene in diesem Fall - ohne eine Belehrung trotz Belehrungspflicht - so darf die Aussage später nicht verwertet werden.
      Gibt der Betroffene ohne Zutun des Beamten eine Äußerung ab, handelt es sich um eine sog. Spontanäußerung. Diese ist grundsätzlich verwertbar. Gleiches gilt für Antworten des Fahrers auf eine rein informatorische Befragung durch Beamte, solange kein Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit / Straftat vorliegt. VG Andi vom ADAC Team

    • @w.g.9843
      @w.g.9843 Před 3 lety

      @@ADAC danke für die Antwort. Ja habe das nur anders gelernt mit dem informatorischen Gespräch. Aber ja, wenns vor Gericht geht, ist ja eh wieder alles anders :D

  • @granudo
    @granudo Před 4 lety +1

    Bußgeld an Ort und Stelle bezahlen: Wo ist das heute noch möglich? Im Raum Stuttgart konnte ich das bisher nie. Die Gebühren sind einfach eine Frechheit!

    • @Muammar_al-Gaddafi
      @Muammar_al-Gaddafi Před 3 lety

      Ja da kann ich ihnen nur zustimmen hab auch mal den Beamten gefragt seine Aussage.: Machen wir nicht.

    • @janweller3191
      @janweller3191 Před rokem

      Geht in Niedersachsen sogar mit Karte! Wird dann auch billiger, weil die Beamten einen Spielraum haben.

  • @dennisbest215
    @dennisbest215 Před 3 lety +1

    Hallo Kann ich nicht alle Drogen und Alkoholtests verweigern wenn ich mir nichts zu Schulden haben kommen lasse. Ist die polizeilich angeordnet Blutentnahme vom Artzt dann nicht auch Körperverletzung wenn alles negativ ausfällt ?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety

      Hallo Dennis, es ist niemand verpflichtet, einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Verweigert dies der Fahrer, wird ihn die Polizei allerdings für die Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können. => www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/polizeikontrolle/
      VG Franz vom ADAC Team

    • @ThadMiller1
      @ThadMiller1 Před 3 lety +4

      @@ADAC Das ist leider keine Antwort auf die Frage.

    • @ghize8347
      @ghize8347 Před rokem

      Nein, die Körperverletzung hängt nicht vom Ergebnis ab sondern davon, ob ein begründeter Verdacht vorlag.

    • @doktorcorona4916
      @doktorcorona4916 Před 3 měsíci

      Falsch, ohne begründetetn Verdacht, dass man getrunken oder Drogen genommen hat, dürfen sie wben nicht einen Bluttest anordnen und einen mitnehmen, was verbreitet der ADAC hier für Märchen?

  • @deerking777
    @deerking777 Před 10 měsíci +1

    Die Damen und Herren SachbearbeiterInnen ( Polizei ) erst mal bitten, ihren amtlich legitimierten BeamtInnen-Ausweise zu zeigen ( kein Personal- oder Dienstausweis ), einen BeamtInnen-Ausweis. Wenn sie diesen nicht vorweisen können,kann man sie dran nehmen wegen Amtsaneignung,Amtsmissbrauch,Täuschung...

    • @Mindstar66
      @Mindstar66 Před 7 měsíci

      Reichsbürgergefasel! Dummheit kann man eben nicht einfach so ablegen!

  • @dirkm.5308
    @dirkm.5308 Před 2 lety +2

    Es gibt viele falsche Polizisten, kann ich einfach zur nächsten Polzeidienststelle fahren, oder über 110 nachfragen, ob die legitimiert sind?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +2

      Hallo Dirk, solltest du trotz einiger Anhaltspunkte wie Uniform, Polizeifahrzeug, LED-Anzeige, Antenne am Fahrzeug etc. Zweifel haben, dann lasse dir den Dienstausweis zeigen. Die neuen Dienstausweise sind fälschungssicher. Ansonsten kann man sich bei der nächsten Polizeidienststelle erkundigen. VG Claude vom ADAC Team

  • @WurstCase
    @WurstCase Před 5 měsíci

    @ADAC 3:12 Ist eine Identitätsfeststellung im Rahmen einer anlasslosen Verkehrskontrolle wirklich zulässig? Klar, der Führerschein offenbart ja meist schon die Identität, wenn das Foto darauf noch halbwegs passt. Hintergrund der Frage ist aber, ob, wenn der Ausweis nicht mitgeführt wird und somit auch nicht vorgezeigt werden kann, eine Mitnahme zur IDF im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle tatsächlich rechtmäßig sein kann, wenn daneben keinerlei Anlass dazu besteht.
    Auch die Verpflichtung zum bloßen Vorzeigen des Ausweises bedarf grundsätzlich einer Rechtsgrundlage. Zulässige Gründe lassen sich (z. B. auf Basis der Polizeigesetze der Länder) natürlich u. U. relativ schnell finden, aber verpflichtet die allgemeine Verkehrskontrolle allein zum Vorzeigen des Personalausweises?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 5 měsíci +1

      Hallo @WurstCase Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs.5 StVO geht es grundsätzlich nur um die Prüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, der mitzuführenden Papiere (vor allem Führerschein, Fahrzeugschein) und der Prüfung des Zustands des Fahrzeugs. Weitergehende Maßnahmen wie die Mitnahme zur Wache, Durchsuchung etc. müssen von einer anderen Rechtsgrundlage abgedeckt werden. VG

    • @WurstCase
      @WurstCase Před 4 měsíci

      @@ADAC Besten Dank für die Klärung!

    • @ADAC
      @ADAC  Před 4 měsíci

      Gerne doch!

  • @lutzg.696
    @lutzg.696 Před 2 lety +1

    Mein Verbandkasten und Warndreieck liegen unter dem Fahrersitz, somit ist der Kofferraum tabu.

  • @klausbaumann4390
    @klausbaumann4390 Před rokem +1

    Das Video hätte kürzer ausfallen können, sie hätte auch sagen können, seit artig und spielt einfach mit

  • @karlaugust1345
    @karlaugust1345 Před 5 měsíci +1

    Meine Erfahrung ist, immer ehrlich mit der Polizei. Schau mal, wenn die dich anhalten und sagen du bist 25 KmH zu schnell, sag doch einfach ja...ich bezahl die 65 €. Du willst doch nicht, dass die das ganze Gras im Auto finden, und herrausfinden dass du auf speed mit 1,8 promille durch die Gegend fährst.

  • @paularzt8537
    @paularzt8537 Před 2 lety +1

    Ja, was nun. Ich fuhr einen alten klapprigen Jeep und schaute- wie beim Autofahren üblich - nach vorn. Kein Radio, keine akustische Belästigung. Auf einmal überholt mich ein Blaulichtwagen, hält mich an. Ich blieb sitzen und wie gelernt Hände auf dem Lenkrad. Da rastet sie völlig aus. Ob ich nicht gehört hab dass sie per Lautsprecher mich zum Anhalten aufgefordert hat. Nee, hab ich nicht. Muss ich in solchem Fall mit Konsequenzen rechnen?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo Paul, gemäß § 36 Absatz 5 Satz 4 StVO haben die Verkehrsteilnehmer die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. Wer der Aufforderung zum Anhalten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
      Wird das Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt, droht eine Geldbuße von 70 Euro. Zudem gibt es 1 Punkt. VG Franz vom ADAC Team

    • @paularzt8537
      @paularzt8537 Před 2 lety +1

      @@ADAC ich hab ja nichts dagegen, kontrolliert zu werden. Aber ihre dämliche Quäke, also den Lautsprecher, nicht das Blaulicht, das versteht kein Schwein. Nicht mal ich. Und ich hatte keine Musik an. Ohren waren frisch gereinigt. Trotzdem danke für Ihre Antwort. MfG.

    • @paularzt8537
      @paularzt8537 Před 2 lety

      Ach so, ich auch. Aber das tut wohl nichts zur Sache..mfG

  • @SheldonShooter
    @SheldonShooter Před 4 lety +1

    Was darf die Polizei den beim Thema Blitzer-App? Das ist ja eine neue Regelung. Was ist wenn ich zb sage, dass ich die App nur nutze um mich vor Stauenden und Unfallstellen zu warnen?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 4 lety

      Hallo CedrIL, findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch einfach so bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl kaum verhältnismäßig. Unsere ausführlichen Infos zu dem Thema findest du hier =>czcams.com/video/ag4vCkXWU6w/video.html . VG Andi vom ADAC Team

    • @doktorcorona4916
      @doktorcorona4916 Před 3 měsíci

      Wie soll die Polizei eine Blitzer App feststellen? Es sei denn die halten dich 50m vor ner festen Radarfalle an und sehen auf dem Mu,timediascreen den Blitzerwarner. Rumfummeln und ins Handy achauen dürfen sie nicht

  • @johannesfischermayer9833

    wie ist es denn mit dem Motorraum muss mN die Motorhaube öffnen und warum ?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +2

      Hallo Johannes, der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv die Motorhaube öffnet. Wohl musst du aber die Motorhaube von innen entriegeln, so dass der Beamte sie öffnen kann. VG Evi vom ADAC Team“

  • @xx-ui2xq
    @xx-ui2xq Před 2 lety +1

    Darf der Grenz polizist in Flughäfen bei Pass kontrolle fragen wo sie hin fliegen?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo xx, da der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets zu den Hauptaufgaben der Grenzpolizei gehört, dürfen sie gegebenenfalls in diesem Rahmen auch Auskunft verlangen, wohin jemand reist. VG Heidi vom ADAC Team

  • @henningPietsch
    @henningPietsch Před 3 lety +1

    Wie ist das eigentlicht mit dem Verwarngeld. Wurde mir auch angeboten, allerdings sollte ich per Karte bezahlen, da der Polizist anbeblich kein Bargeld annehmen durfte. Kann es denn sein, dass ich ein Verwarngeld nicht mit dem amtlichen Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland bezahlen darf?

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 Před 3 lety +1

      Ich bezahle IMMER das verlangte Verwarngeld.
      Denn wenn man das nicht bezahlt, dann wird daraus ein Bußgeld, und damit teurer.
      Beamte und Mitarbeiter des öff. Dienstes dürfen so Manches nicht mehr annehmen.
      zB um Bestechung oder Unterschlagung vorzubeugen.
      Auch zB keinen Kugelschreiber - obwohl nicht viel wert - sondern nix !

  • @pklimbic
    @pklimbic Před rokem +1

    Müssen sich Beamte in D ausweisen bzw. Range, Name und Auftrag mitteilen bevor sie doe Dokumente verlangen können? Alsö, „Halle, ich bin Lwutnant Armin Krüger von der … Ploizei und halte Sie an wegen….”..

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem

      Hallo @pklimbic, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. VG Marion/SocialTeam

    • @Leon-mq7fr
      @Leon-mq7fr Před rokem

      In einem demokratischen Land nicht, in einem undemokratischen Land dagegen schon.

  • @wassollderscheiss33
    @wassollderscheiss33 Před 3 lety +1

    Das Video ist grundsätzlich gut. Allerdings zu lahmarschig und zu langweilig. Ich musste mir jetzt 7 Minuten angucken. Dabei hätte man den Inhalt auch in 60 Sekunden unterbringen können.

  • @MarkusVlogt
    @MarkusVlogt Před 3 lety +3

    Was ist wenn ich angehalten werde und deinen Drogen- bzw. Alkoholtest vor Ort verweigere, ins Klinikum geschleift werde und gegen meinen Willen mein Blut abgenommen wird und am Ende es zu meinem Gunsten ausgeht? Kann ich da rechtlich vorgehen?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +7

      Hallo Markus, solange die Polizei „glaubhaft“ vorträgt, es hätte einen dringenden Anfangsverdacht auf Drogenkonsum gegeben, wird der Betroffene keine Entschädigung erhalten. Er müsste dazu schon nachweisen können, dass die ganze Aktion von Anfang an eine Schikane ohne seriöse Anhaltspunkte war. VG Claude vom ADAC Team

    • @draenga
      @draenga Před 3 lety +3

      @@ADAC ja also kann ich das ganze dann nur beweisen in dem ich dann die ganze Kontrolle bzw. Maßnahme filme.
      Aber das werden die Beamten nicht wollen gefilmt zu werden.
      Also wieder Mal verloren.

    • @tetikciltektek585
      @tetikciltektek585 Před 3 lety +3

      @@draenga du darfst filmen aber nicht die Gesichter

    • @draenga
      @draenga Před 3 lety +2

      @@tetikciltektek585 ja hast recht. Die Anwaltskanzlei WBS hat es die Tage die Thematik auch nochmal etwas näher erläutert.
      Man muss aber die Beamten darauf hinweisen dass das Gespräch aufgezeichnet wird.
      Heimlich sollte man es auf gar keinen Fall tun.

  • @enemdisk6628
    @enemdisk6628 Před 4 lety +5

    Danke!

  • @ferdinandscheidle8680
    @ferdinandscheidle8680 Před 2 lety

    Was ist einem Fall, ich bin seit Jahren auf dem rechten Auge blind, und habe auf Grund dessen eine Fehlstellung meiner Augen. Jedes Mal wenn ich angehalten werde, soll ich immer pusten, obwohl ich nichts getrunken habe. Sicherlich kann ich den Test verweigern. Aber was passiert, wenn ich verweigere, und der Wachtmeister nimmt mich mit zur Blutprobe. Wer kommt dann für die Kosten auf, wenn ich bis zum Ergebnis nicht fahren darf??

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo Ferdinand, bei Verweigerung des freiwilligen Atemalkoholtests kann die Mitnahme zur Blutentnahme angeordnet werden. Hierzu brauchen die Beamten jedoch einen Anfangsverdacht dafür, dass eine Straftat wie z.B. Trunkenheit im Verkehr begangen wurde. Ohne Anhaltspunkte für eine Fahrt unter Alkoholeinfluss - wie z.B. Alkoholgeruch oder alkoholtypische Ausfallerscheinungen - erfolgt in der Regel keine weitere Überprüfung der Fahrtauglichkeit. Die Anordnung der Blutentnahme ohne Anfangsverdacht einer Straftat ist rechtswidrig. Sollten aufgrund einer rechtswidrigen Maßnahme Kosten entstehen, könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen. Hierfür kann man sich an unsere, für ADAC Mitglieder kostenlose, Rechtsberatung wenden =>www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/ . VG Andi vom ADAC Team

  • @reinhardausdemallgau1112
    @reinhardausdemallgau1112 Před 3 lety +1

    Darf die Blutentnahme von einem normalen Arzt (Krankenhaus) abgenommen werden, oder muss das ein Amtsarzt sein?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +2

      Hallo Reinhard, die Blutentnahme hat gemäß § 81a StPO von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen. Arzt in diesem Sinne ist jeder Mediziner, der als Arzt approbiert ist. VG Franz vom ADAC Team

    • @0oPaddyo
      @0oPaddyo Před 2 lety +2

      @@ADAC Ihr habt einen ganz wichtigen Punkt vergessen, die Blutentnahme darf nur erfolgen, wenn die Polizei sich vor der Blutabnahme eine Genehmigung bei einem Richter einholt, oder eines Staatsanwaltes, falls kein Richter vorhanden ist und dafür muss ein driftiger Grund vorliegen. (Nur weil der Fahrer alle Tests verweigert und/oder rote Augen hat, aber sonst keinerlei Ausfallerscheinigungen zeigt, reicht dies nicht für die Genehmigung).
      Sollte die Blutabnahme durch den Arzt ohne Richterlichenbeschluss gegen euren Willen trotzdem durchgeführt werden könnt ihr die Polizisten wegen Körperverletzung anzeigen. Selbst wenn das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt wird, kann er in der Zeit in dem das Ermittlungsverfahren (also von der Anzeige, bis zum Freispruch) intern bei der Polizei nicht Befördert werden.
      Und wir wissen die Mühlen der Justiz mahlen langsam ;) wem also mal langweilig ist und in eine solche Kontrolle kommt kann denen mal so richtig schön ans Bein pinkeln.

    • @nomis198721
      @nomis198721 Před 2 lety

      Leider falsch. Ich rate dir 81a/II StPO insbesondere Satz 2 GENAU zu lesen. Beugt solchen Bullshit vor.

    • @0oPaddyo
      @0oPaddyo Před 2 lety +2

      @@nomis198721 Tja leider hast du keine Ahnung.
      Dieser paragraph in Absatz 1 "Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist."
      bezieht sich auf " § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316"
      Relevant ist hier nur §315c im Falle einer Drogenfahrt.
      Du meinst bestimmt §315c:
      1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
      a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
      b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
      So jetzt ist aber das Problem das man nur ohne richterlichen Beschluss Blutabnehmen dar wenn sichergestellt ist bzw. ein erhärteter Verdacht vorliegt wie z.B. ein positiver Urintest (den man ja allerdings vorher verneint hat) damit tritt (a) nicht in kraft
      Solange man keine Ausfallerscheinungen hat und am besten noch einen Beifahrer hat der dies bezeugen kann tritt auch (b) nicht inkrafft.
      Folgerung -> Es benötigt also die richterliche bzw. staatsanwalschaftliche Genehmigung.

    • @nomis198721
      @nomis198721 Před 2 lety +1

      Okay ich spars mir dir das zu erklären und sag nur probiers aus;) Volksjuristen sind leider unbelehrbar

  • @DonkenAndToivolaRR
    @DonkenAndToivolaRR Před 11 měsíci

    "Wo kommen sie denn her?" Daumen über die Schulter und "von da hinten". Sollte man nicht machen, wenn der Cop sehr ernst wirkt oder man gerade falschrum durch eine Einbahnstraße gefahren ist ;)

  • @eduardoschneider2010
    @eduardoschneider2010 Před 7 měsíci

    ist das Video noch aktuell?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 7 měsíci

      Ja, ist es 🙂 VG Andi / Social Team

  • @bernhardwatermann7937
    @bernhardwatermann7937 Před 11 měsíci

    Danke für das informative Video. Ich habe eine Frage: Ich wohne im so genannten Zollgrenzbezirk in der Nähe der Grenze zur Schweiz. Hier werden auch immer wieder Kontrollen des Zolls gemacht. Wie sieht es denn da aus betreffend: Was dürfen die... was muss ich tun...? Auch da kommen zum Beispiel Fragen wie: Wo kommen Sie jetzt her ?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 11 měsíci

      Hallo Bernhard, was der Zoll darf, ergibt sich u.a. aus dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Die Zollbeamten können im grenznahen Raum Personen und Beförderungsmittel anhalten, sowie z.B. auch Gepäck überprüfen. Auch körperliche Durchsuchungen sind möglich, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass z.B. vorschriftswidrig Waren mitgeführt werden. Wer angehalten wird, hat stehenzubleiben und sich auszuweisen, gegebenenfalls sind auf Verlangen auch die Beförderungspapiere vorzulegen. Jeder hat auf Verlangen u.a. wahrheitsgemäße Auskunft zu mitgeführten Waren und deren Herkunft zu machen, und gegebenenfalls auch die Entnahme von Proben zu dulden. VG Andi / Social Team

    • @user-ke4hd3er6z
      @user-ke4hd3er6z Před 6 měsíci

      ​@@ADACm

    • @sirbowen4358
      @sirbowen4358 Před 4 měsíci

      Der Zoll und Grenzschutz darf eine ganze Menge mehr, vor allem in Grenznähe gelten ganz andere Regeln.

  • @SheldonShooter
    @SheldonShooter Před 4 lety +7

    04:45 Spontanäußerungen SIND gerichtlich verwertbar!

    • @ADAC
      @ADAC  Před 4 lety +1

      Hallo CedrIL, erst wenn sich aus den Angaben des Autofahrers oder aus sonstigen Umständen ein Anfangsverdacht bezüglich einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit ergibt, muss der Polizist den Autofahrer über seine Rechte belehren. Unterbleibt eine solche Belehrung, kann die Aussage später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen den Autofahrer verwendet werden. Ein Autofahrer ist weder bei einer informatorischen Befragung noch bei einer Beschuldigtenvernehmung verpflichtet, auf solche Fragen überhaupt oder wahrheitsgemäß zu antworten. Eine falsche oder verweigerte Auskunft ist also straflos. Personalien müssen aber immer wahrheitsgemäß in jeder Situation gegenüber der Polizei angegeben werden. Eine unwahre Angabe hierzu stellt eine strafbare Ordnungswidrigkeit dar. VG Andi vom ADAC Team

    • @SheldonShooter
      @SheldonShooter Před 4 lety +3

      ADAC ich kenne das aus dem Strafrecht so: Wenn ich gar keine Gelegenheit habe den Beschuldigten zu belehren oder ggf. noch gar keine Kenntnis von der Straftat habe die er mir mit seiner Spontanäußerung mitteilt, ist es gerichtlich verwertbar. Ich bin verpflichtet ihn zu dem Zeitpunkt wo ich Kenntnis über die Straftat erlange unverzüglich zu belehren. Zu Not muss ich ihm auch ins Wort fallen und ihm mitteilen, dass er gerade Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, und ab jetzt, außer Angaben zu seiner Person, nichts mehr sagen muss.

    • @JulianK87
      @JulianK87 Před 3 lety +4

      ​@@ADAC ​Klasse copy & paste Antwort ...
      Der Einwand bzw. die Frage wurden wieder nicht beantwortet. Und ich sehe es so wie CedrIL: Wenn ich dem Beamten gar keine Zeit oder Gelegenheit lasse, sich vorzustellen und den Grund der Kontrolle zu nennen (allgemeine VK oder anlassbezogen mit Belehrung), weil ich direkt wie ein Wasserfall drauf los rede und z.B. einen Verstoß zugebe, ist die Aussage als Spontanäußerung sehr wohl verwertbar.

    • @7784000
      @7784000 Před 3 lety +1

      @@JulianK87 die 2. Antwort seitens ADAC ist wie wenn man bei seinem sitznachbar die Lösung richtig abschreibt, es aber eine A und B Klausur gab. Richtig, aber nichtmal bezogen auf die Frage 🤓

  • @user-gt4ok2ug8i
    @user-gt4ok2ug8i Před rokem

    Einfach Dashcam einbauen wie ich gemacht habe, bei Kontrolle kurz bescheid geben: es läuft Video Aufnahme, dann ändert sich alles!

  • @panteleimonorfanos
    @panteleimonorfanos Před 2 lety +3

    Den Teufel werde ich tun und auf einem Bein stehen oder irgend welche Gymnastik Übungen
    machen während ich mich vor irgend welchen Passanten zum Affen mache wenn ich nicht
    Alkoholisiert bin.

  • @RP-dy5mu
    @RP-dy5mu Před rokem +1

    Kurz gesagt, du musst das nicht machen, aber wenn du's nicht machst gibt's kloppe

  • @erwinlottermann678
    @erwinlottermann678 Před rokem +1

    Ich finde die Polizei sollte noch mehr Kontrolieren und Blitzen damit sich die Autofahrer wieder mehr aufs Autofahren Konzentrieren, und nicht TRÄUMEND durch die Gegend EIERN

  • @groternehmer8204
    @groternehmer8204 Před 5 měsíci

    Danke für dein Video! Mit einer Aussage bin ich allerdings nicht so glücklich. Man kann ja bei Kleinigkeiten kooperieren und z.B. Fahren ohne Sicherheitsgurt zugeben und dafür ein Ordnungsgeld kassieren. Auch pusten würde ich ja noch mitmachen, um das Ganze abzukürzen. Die Hürde "Anfangsverdacht" ist ja effektiv keine Hürde, da dieser ja praktisch beliebig begründet werden kann. Aber unter Aufsicht in der Öffentlichkeit eine Urinprobe abzugeben, nur um schneller "beweisen" zu können, was man gar nicht beweisen muss (nämlich, dass man keine Drogen konsumiert hat), überschreitet bei mir als Mann schon deutlich eine Grenze. Als Frau müsste man dafür "untenrum" ja komplett blank ziehen. Das kann doch nicht der Ratschlag an eure Mitglieder sein.
    Zusätzlich: entlastend sind alle freiwilligen Tests nicht. Wenn man die freiwilligen Tests verweigert, müssen die Beamten einen Anfangsverdacht anders begründen. Wie gesagt, sehr subjektive Gründe reichen da in der Praxis ja schon mal aus (komisch gesprochen, sehr nervös,...). Aber selbst, wenn man alle Tests "besteht", heißt das ja nicht, dass man dann fein raus ist. Einen Anfangsverdacht kann ja trotzdem noch mit diesen schwammigen Aussagen begründet werden. Die Tests sind ja im Wesentlichen dazu da es den Beamten einfacher zu machen. Wenn man keine deutlichen Anzeichen für Drogen- oder Alkoholkonsum zeigt, sollte einem die Tests ja gar nicht angeboten werden, da es ja objektiv keinen Anfangsverdacht geben kann. Leider scheint es aber doch vorzukommen, dass zumindest Pusten bei manchen Beamten erstmal Standard ist und eine Weigerung dann (rechtswidrig) den Anfangsverdacht begründet. "Wer nichts zu verbergen hat" lässt grüßen. Wer nichts zu verbergen hat, sollte dies aber auch nicht bei jeder Gelegenheit beweisen müssen.

  • @bkf9596
    @bkf9596 Před rokem

    Ein kleiner Hinweis zur Mitwirkungspflicht: Gemäß § 31b StVZO ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die mitführpflichtigen Gegenstände (bpsw. Warndreieck) vorzuzeigen und auszuhändigen.

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem

      Hallo BKF 95, richtig - auch mitzuführende Gegenstände wie z. B. Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind gemäß § 31 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Verlangen vorzuzeigen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen oder fehlen diese Gegenstände, so kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet. Viele Grüße Marion

  • @Flori-an
    @Flori-an Před 11 měsíci +1

    Hab zwar den Schein schon eine Weile, aber war noch nie in einer Kontrolle, mangels Auto 😄

  • @tristantts605
    @tristantts605 Před 3 lety

    Darf der Polizist tatsächlich die „Fahrtüchtigkeit“ überprüfen? Ist dafür nicht die Führerscheinstelle zuständig? Ich meine sie dürfen nur die „verkehrstüchtigkeit“ überprüfen und das ist ein recht großer Unterschied. Korrigiert mich gerne @ADAC

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +1

      Hallo Tristan, die Polizei prüft bei der Verkehrskontrolle die „Verkehrstüchtigkeit“ vor Ort. Wenn Sie Anhaltspunkte („Tatsachen“) dafür hat, dass der Fahrer möglicher Weise keine Fahrtüchtigkeit besitzt, informiert Sie die Fahrerlaubnisbehörde. Es gibt einen sogenannten „Quervermerk“. Die Fahrerlaubnisbehörde nimmt dann Kontakt zum Betroffenen auf und überprüft, ob Krankheiten oder Mängel bestehen, die die Fahreignung ausschließen können. Sie kann dann ein förmliches Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung einleiten, in dem medizinische und/oder psychologische Gutachten eingereicht werden müssen. Wenn das geforderte Gutachten nicht fristgemäß eingereicht wird, darf und wird die Fahrerlaubnisbehörde auf die Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Die Polizei selber überprüft nicht die Fahreignung. VG Evi vom ADAC Team

  • @MaikGoldMoralInstanz
    @MaikGoldMoralInstanz Před 3 lety +8

    Der letzte Hinweis macht das an sich gute Video zu einem schlechten Beitrag!!! Wenn ich meine Rechte wahrnehme, hat das nichts mit unkooperativen Verhalten zu tun!!! Kein Verkehrsteilnehmer kann etwas dafür, wenn sich Polizisten in ihrer oft nicht vorhandenen Ehre angegriffen fühlen, weil der Verkehrsteilnehmer streng auf seine Rechte beharrt!!!

  • @montana0507
    @montana0507 Před 3 lety +1

    Besonders die neuen die bei der Polizei sind wollen natürlich mehr Sterne bekommen

  • @JTS_2009
    @JTS_2009 Před 2 lety +1

    Und was ist, wenn der Polizist besteht darauf, mein Kofferraum zu oeffnen und mich deswegen nicht fahren laesst..? Was sagt man dann...? -)

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo Johntsarev, gemäß § 36 Abs.5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten das Fahrzeug allerdings nicht durchsuchen. Liegt jedoch der begründete Verdacht einer Straftat vor, kann die Durchsuchung des Fahrzeugs bei Gefahr im Verzug erfolgen - anderenfalls ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich. VG Heidi vom ADAC Team

  • @Fusilishious
    @Fusilishious Před 3 lety +2

    Darf ich wie in den USA, diePolizei Beamten mit meinem Handy filmen zum Beispiel, wenn ich im Auto keine Zeugen bei mir habe?

    • @nikk_5002
      @nikk_5002 Před 3 lety +1

      Nein, da du die Persönlichkeitsrechte der Beamten verletzt. Da läufst du nur Gefahr, dass dein Handy beschlagnahmt wird. Wenn du Polizisten (gleiches gilt auch für normale Menschen) filmst und diese Videos verbreitest ist das eine Straftat nach dem KunstUrheberGesetz.

    • @MaikGoldMoralInstanz
      @MaikGoldMoralInstanz Před 3 lety

      @@nikk_5002 Sofern man das gesprochene Wort der Polizisten zensiert oder verstellt, so sind Aufnahmen zulässig!!!

    • @primeblxckz689
      @primeblxckz689 Před 3 lety

      Du musst sie fragen wenn sie ja sagen dann schon

  • @jurgenkramer4179
    @jurgenkramer4179 Před 3 lety +4

    Kann ich von der Polizei auch mir den Verbandskasten und das Warndreieck zeigen lassen?

    • @7784000
      @7784000 Před 3 lety +1

      Wenn du allerdings wirklich nicht weist wo dein VB Kasten bzw Warndreieck ist und du einen gut gelaunten Polizisten erwischst, kann es durchaus sein, dass er dir freundlicherweise hilft, ihn zu suchen.

  • @dirkh6856
    @dirkh6856 Před 3 lety +1

    Ich muss die Papiere aus der Hand geben?! Vorzeigen zum Ablesen durch die Beamten reicht nicht aus?!

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety

      Hallo Dirk, die Papiere sind auf Verlangen tatsächlich auszuhändigen. Das ist für den Führerschein in § 4 Abs.2 FeV und für die Zulassungsbescheinigung Teil I in § 11 Abs.6 FZV festgelegt. Kommt der Fahrer der Aufforderung der Polizeibeamten nicht nach, ist dafür im Bußgeldkatalog eine Geldbuße vorgesehen, entsprechend 251 und 252 BKat. VG Evi vom ADAC Team

  • @XfiveTactical
    @XfiveTactical Před 8 měsíci

    In so einer Kontrolle war ich noch nie
    Aber
    meine Eltern wohnen in der Nähe der Niederländischen Grenze und ich wohne in der Nähe der Schweiz.
    Entsprechend oft wurde ich von mobilen Grenzbeamten kontrolliert und durchsucht.
    Da würde mich mal interessieren was sie dürfen und was nicht.
    Ich habe die Grenzbeamten als sehr unverschämt erlebt
    mir wurde gedroht das bei der Fahrzeugdurchsuchung etwas kaputt gehen könnte und ich soll endlich zugeben was im Auto ist.
    Konkrezes Beispiel:
    Falls ich eine Luxusuhr aus der Schweiz im Auto verstecke und sie geht kaputt wenn sie gefunden wird dann ist das nicht die Schuld der Grenzkontrolle.
    Mir wurden oft sehr persönliche Fragen gestellt
    Einmal wurde ich sogar gefragt ob ich wegen erotischen Dienstleistungen im Ausland war
    Usw.
    Auf alle Fälle ist das jedesmal ein sehr unangenehmes Erlebnis.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 8 měsíci

      Was der Zoll darf, ergibt sich u.a. aus dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Die Zollbeamten können im grenznahen Raum Personen und Beförderungsmittel anhalten, sowie z.B. auch Gepäck überprüfen. Auch körperliche Durchsuchungen sind möglich, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass z.B. vorschriftswidrig Waren mitgeführt werden. Wer angehalten wird, hat stehenzubleiben und sich auszuweisen, gegebenenfalls sind auf Verlangen auch die Beförderungspapiere vorzulegen. Jeder hat auf Verlangen u.a. wahrheitsgemäße Auskunft zu mitgeführten Waren und deren Herkunft zu machen, und gegebenenfalls auch die Entnahme von Proben zu dulden. VG Andi / Social Team

  • @frankangermann6460
    @frankangermann6460 Před 2 lety

    Ich habe nun also die Mitwirkung beim Alkoholtest verweigert und im Krankenhaus wurde Blut abgenommen. Wie geht es dann weiter? Wie komme ich vom Krankenhaus zu meinem Auto, wann darf ich die Fahrt fortsetzen? Warndreieck und Verbandkasten. Wenn ich das dem Polizisten nicht zeige? Wie macht ich glaubhaft dass das dabei ist? Das bei Warndreieck und Verbandkasten keien Mitwirkungspflicht besteht, habe ich hier das erste und einzige Mal gehört, wo ist das nachzulesen? Danke

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo Frank, auch mitzuführende Gegenstände wie z. B. Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind gemäß § 31 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Verlangen vorzuzeigen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen oder fehlen diese Gegenstände, so kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. - Nachzulesen hier => www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/polizeikontrolle/ .
      Der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet.
      Ad "Wie geht es dann weiter?": Die Polizei ist nicht verpflichtet dich zurück zu deinem Auto zu bringen. VG Franz vom ADAC Team

    • @frankangermann6460
      @frankangermann6460 Před 2 lety

      @@ADAC Dann stimmt euer Video in dem Punkt nicht, denn ich hab die Dame so verstanden, dass ich Warndreieck und Verbandkasten nicht selbst aus dem Auto holen muss. Ja und wegen der Sachen mit dem Alkoholtest, da kann ich mir dann also n Kopf machen wie ich zum Auto komme, darf ich dann nach der Blutentnahme sofort weiterfahren oder erst wenn das Ergebniss vorliegt? Wie lang dauert sowas.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo Frank, auch mitzuführende Gegenstände wie z. B. Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind gemäß § 31 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Verlangen vorzuzeigen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen oder fehlen diese Gegenstände, so kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden.
      Nach der Blutentnahme darfst du nicht wieder los fahren - den Weisungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten. Der Führerschein wird in der Regel noch vor Ort sichergestellt. VG Heidi vom ADAC Team

    • @frankangermann6460
      @frankangermann6460 Před 2 lety

      @@ADAC ok, danke, alles klar….also besser Blasen….

  • @Roman-737
    @Roman-737 Před 3 lety +9

    Mal eine Frage: Angenommen ich habe wirklich nichts getrunken, verweigere dem Atemalkoholtest und werde im Streifenwagen zur Blutentnahme ins Krankenhaus gefahren, wo der Bluttest negativ ist. Müssen mich die Polizeibeamten dann wieder zurück zu meinem Auto fahren? Oder muss ich selber mit dem Bus dort hin? Ich bin ja in dem Fall völlig unschuldig von meinem Auto "entfernt" worden.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +4

      Hallo Rom An, auch wenn du nichts getrunken hast, die Polizei muss dich nicht zurück zu deinem Auto bringen. VG Andi vom ADAC Team

    • @giorgiocorleone2747
      @giorgiocorleone2747 Před 3 lety +6

      Und das ist auch richtig so. Du bist nicht "unschuldig" abtransportiert worden. Du hast dich total unnötig aufgespielt. Und wer sich hier aufspielt und wie ein Clown agiert soll selbst sehen, wo er bleibt.
      Die polizei ist kein Taxi für Zirkusvolk!

    • @gunni5110
      @gunni5110 Před 2 lety +12

      @@giorgiocorleone2747 aber die Circuskleidung haben die anderen an !

    • @MrWolfgi
      @MrWolfgi Před 2 lety +8

      @@giorgiocorleone2747 Wenn man nicht verpflichtet ist zu blasen und sich weigert wird man sehr wohl unschuldig abgeführt..

    • @giorgiocorleone2747
      @giorgiocorleone2747 Před 2 lety +2

      @@MrWolfgi Das ist deine und sehr falsche Auslegung. Ändert aber nichts an der Gesetzes Lage. Du wirst im ersten Moment nach deiner Verweigerung zum Blassen nicht abgeführt. Du wirst aufgefordert, die Polizei zu deiner Blutprobe zu begleigen. Erst wenn du auch dieses verweigerst, dann wirst du abgeführt.
      Du bist wohl auch einer von denen, die nur deine Rechte kennen...

  • @loyoking2092
    @loyoking2092 Před 2 lety +1

    Darf man die Verkehrskontrolle mit Filmen, bzw. Tonaufnahmen als Beweis anfertigen damit einem die Worte nicht im Mund umgedreht werden können. Obviously vorher den Polizisten informieren aber vom Prinzip?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +1

      Hallo Loyo, allgemein gilt, dass das bloße Filmen und Fotografieren von Personen grundsätzlich erlaubt ist. Verboten ist aber in der Regel das Verbreiten und Veröffentlichen der Aufnahmen, entsprechend §§ 22, 23 KunstUrhG.
      Eine Aufnahme mit Ton kann hingegen bereits eine Straftat darstellen. Gemäß § 201 StGB macht sich u.a. strafbar, wer ein nichtöffentlich gesprochenes Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. VG Heidi vom ADAC Team
      Ob eine Äußerung als nichtöffentlich oder öffentlich zu beurteilen ist, hängt stets vom Einzelfall ab.

  • @janweller3191
    @janweller3191 Před rokem

    Muss ich denn mitwirken, wenn die Polizei im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle meinen Wohnanhänger wiegen möchte?

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem

      Hallo Jan, wenn z.B. der Verdacht einer Überladung besteht und das Gewicht festgestellt werden soll, sollte den Anweisungen der Polizei Folge geleistet werden. Gemäß § 31 c StVZO gilt hier z.B.:. Kann der Führer eines Fahrzeugs auf Verlangen einer zuständigen Person die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er verpflichtet, sie nach Weisung dieser Person auf einer Waage oder einem Achslastmesser (Radlastmesser) feststellen zu lassen. VG Marion/ADAC Team

    • @janweller3191
      @janweller3191 Před rokem

      @@ADAC Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem

      Sehr gerne 🙋‍♀️

  • @valentinhilbig
    @valentinhilbig Před 6 měsíci

    Keine Ahnung, warum, aber ich hatte noch nie Probleme, wenn die Polizei mich (vollkommen zu Recht) kontrolliert hat. Es kam auch nie zu einem Strafzettel. Fall 1: Ich fahre mitternachts zur Uni. Hatte aber leider meinen Schlüssel vergessen (ich hatte als Student einen Schlüssel, weil ich da fürs RZ auch nachts und am Wochenende an die Server können musste). Bin also durch das Univiertel gefahren, habe umgedreht und bin wieder zurückgefahren. In meiner damaligen uralten Studentenschüssel. Das fand die Polizei wohl auffällig und hat mich kontrolliert. War aber kein Problem, alles nett und freundlich. Fall 2: Ich habe im Auto übernachtet und wurde von der Polizei geweckt. Das ganze Auto war bis oben hin voll mit irgendwelchem Geraffel das ich nach Hause transportieren wollte. Das war auch der Grund warum es so spät wurde, dass ich so müde war, und etwa 1h vor meinem Ziel dann doch zur Sicherheit lieber einen Autobahnparkplatz ansteuerte. Sah wohl so aus als ob ich im Auto lebe. Dank gleich zweier Wohnsitze (ich war zwischen denen unterwegs) kein Problem. Fall 3: Ich (das war noch lange vor Smartphone mit Navi) stehe mitten in der Nacht mit Warnblinker vor einer Verkehrsinsel auf der Abfahrt einer Autobahn im Ruhrgebiet, weil ich mich offensichtlich total verfranzt hatte, und suche verzweifelt im Kartenmaterial. Es klopft an der Scheibe und die Polizei kontrolliert, was los ist. Klar kam der Spruch: "Hier dürfen Sie nicht halten". Ich darauf: "ich weiß nicht ob ich rechts oder links fahren muss". Die Beamten haben mich dann gefragt, wohin ich will, und haben mir dann gesagt, dass ich tatsächlich eine Ausfahrt zurückfahren muss (also links über die Autobahn und wieder drauf) und haben mir noch eine gute Fahrt gewünscht. Natürlich wurden meine Papiere kontrolliert, warum auch nicht. Insgesamt war die Polizei mir eine echte Hilfe in dem Fall und hat mir vermutlich auch Zeit gespart. Fall 4: Ich bin über eine Meidezone links abgebogen. Ich wusste genau, dass das eigentlich nicht erlaubt ist. Das hat die Polizei gesehen und hinter mir her, hat mich aber zuerst nicht gefunden, weil ich da schon auf dem Parkplatz zur Wohnung stand. Sie haben mich genau das gefragt, ob ich wüsste, was ich falsch gemacht habe. Und ich: "Ja, ich bin über die Meidezone zu meiner Wohnung abgebogen". Dann habe ich erklärt, dass es ja nicht anders geht, denn wenn ich dort nicht abbiege, muss ich über 1km um den Pudding, teils durch eine Spielstraße, nur weil da diese Meidezone ist. Die Polizei hat mir erklärt, dass ich ja hinter der Meidezone per U-Turn umdrehen kann. Ich so etwas wie "Ernsthaft? Wenn ich das mache, dann kann es doch zum Unfall kommen, weil keiner erwartet, dass ich an dieser Stelle anhalte um umzudrehen. Also zumindest werde ich dann sicher angehupt." Ja, meinten sie, aber so ist es legal. Strafzettel bekam ich keinen. Fast Forward 2 Wochen später. Ich tue also genau das. Halte am rechten Rand am Anfang der Abfahrtspur hinter der Meidezone links-blinkend an (der Verkehr kann so links neben mir weiterfahren und wird nicht blockiert) um den U-Turn einzuleiten, und warte da also darauf, dass ich sonst niemanden behindere. Links neben mir hält einer, nachdem er mich wie wild angehupt hat. Sein Beifahrerfenster geht runter, und er brüllt mich wohl auf das übelste beschimpfend an (und behindert den Verkehr hinter sich. Verstanden hab ich nix, meine Scheibe war zu). Was soll ich schon tun, ich warte einfach weiter. Schließlich fährt er weiter und 2 Autos hinter ihm fährt die Polizei, schaltet das Blaulicht an und hinter ihm her (er bog als einziger ab, die Polizei auch). Keine Ahnung was dann passiert ist, ich habe halt den U-Turn gemacht und bin in meine Straße eingebogen. Aber irgendwie fand ich das gar nicht schlecht. Ich stelle mir nur den Facepalm vor, falls es dieselben Beamten waren, als sie gesehen haben, dass genau das, was ich durch das Abbiegen über die Meidezone vermeiden wollte, dann auch wirklich eingetreten ist. So gesehen auch eine Bestätigung für die, dass es Leute gibt, die tatsächlich machen, was sie empfehlen. Fall 5: Ich habe eine Leuchtbake gekillt und wäre fast ins mitten auf der Autobahn in einer Kurve abgestellte (natürlich gut beleuchtete, aber halt vor der Kurve nicht sichtbare) Polizeiauto gerast. Dass ich das erst fast zu spät bemerkte lag daran, dass auf der Gegenspur auch Polizei stand und ich das Blaulicht aufgrund seiner Reflexionen komplett falsch verortet hatte. Ja, mein Interpretationsfehler, das hat mich viel gelehrt. Die Leuchtbake hätte eigentlich leuchten sollen, aber das tat sie wohl nicht. Dass nichts passiert ist lag an mehreren glücklichen Umständen. Erstens bin ich wegen des Blaulichts vom Gas gegangen und bin nicht weiter 270 gefahren. Zweitens sah ich im Fernlicht da etwas (diese winzige nur passiv beleuchtete Leuchtbake auf der Fahrbahn) auf mich zukommen und es knallte nur leicht (an der Stoßstange konnte ich danach einen leichten Kratzer ausmachen) als ich sie schon im Bremsen traf. Drittens saß ich in einem dieser überzüchteten A6, der schon mit allen damaligen Sicherheitssystemen (Radar, Notbremsassistent, aktivem Fahrwerk uvm.) ausgestattet war (ist so 10 Jahre her). Als ich (in der Kurve) voll in die Eisen ging, musste deshalb nur die eine Bake dran glauben, sonst nix (da standen mehr rum, einige davon blinkten ganz schwach, fast nicht sichtbar). Ich blieb dann mit Warnblinker (der ging automatisch an) erstmal stehen, dann kam einer der beiden blutjungen Polizisten (deren Alter zusammengezählt war vermutlich deutlich niedriger als meines) und meinte, ich solle warten. Sicher doch, ich hatte sowieso keine Lust, weiterzufahren, bevor ich mich wieder gesammelt hatte. Einige Autos die nach mir kamen, machten ebenso den irren Iwan wie ich, und überfuhren dann teils sogar mehrere der Baken, während sie sich vom Acker machten, selbst nachdem sie von den Polizisten dazu aufgefordert worden waren, zu warten (nehme jedenfalls an, dass die Polizisten sie ebenso wie mich warten ließen und nicht über etwas anderes mit ihnen sprachen). Etwas später knallt es und zwei Autos waren etwas weiter hinten ineinandergekracht (2 Autos die ansonsten alleine auf einer 3-spurigen Fahrbahn unterwegs war, ja, die Situation war offensichtlich ungünstig). Ich denke, daran war ich indirekt schuld, weil der Erste sich vermutlich erschrak als er meinen Warnblinker sah und der Hintermann war wohl zu dicht drauf. Vielleicht haben sie auch gepennt, es war ja mitten in der Nacht und stockfinster. Immerhin könnte ich den Polizisten dadurch das Leben gerettet haben, denn mein Wagen war - im Gegensatz zu den Baken oder dem Polizeiwagen - durch den Warnblinker und eingeschaltetes Licht gut und unmissverständlich auch vor der Kurve sichtbar. Insgesamt hatte ich mehr Angst um die zwei Polizisten, die offensichtlich auf der AB rumturnen mussten, als um mich. Ich saß ja, im Gegensatz zum klapprigen Polizeiauto, geradezu in einem Panzer. Das Ende des Erlebnisses kam, indem ein Autokorso der Polizei folgend die Autobahn zu einem sicheren Plätzchen verließ. Es wurden alle Papiere aufgenommen usw. und ich natürlich belehrt. Fragen oder Erklärungen wurden von mir indes nicht verlangt. Die zwei Jungspunde taten ihr Bestes in der Situation und schlugen sich auch ganz ordentlich, hatten aber offensichtlich noch nicht die notwendige Erfahrung, um mit einer solchen Situation umzugehen ohne dabei sicherlich gehörig ins Schwitzen zu geraten. Gute Schulung alleine reicht für so etwas schlicht nicht aus, da fehlte eindeutig mindestens eine weitere erfahrene Polizeikraft. 2 Beamte und 7 teils voll besetzte Autos. Was da hätte alles passieren können. Ich hatte Mitleid und war sauer - nicht auf die beiden Beamten, die waren hier die Opfer! Danach erhielt ich genau gar nichts weiter, also keinen Hinweisbogen, keinen Strafzettel, keinerlei Brief, nichts. Hätte mich wirklich interessiert was da eigentlich los gewesen war. Ich denke, die beiden Küken wurden zurückgelassen, um die Fahrbahn nach einem Unfall zu säubern oder so. An einer Stelle, die mit vollkommen untauglichen Mitteln vollkommen unzureichend abgesichert war. Geradezu ein Todesfahrtkommando, aber auf jeden Fall die Arschkarte. Deshalb hätte ich davon auch gerne etwas gehört (insbesondere welche Polizeistelle zuständig war) um dann deren Einsatzleiter zur Minna zu machen (ja, gut, derartige Dienstaufsichtsbeschwerden sind fruchtlos, nutzlos und machtlos, aber hey, hier geht's um's Deutsche Prinzip). Zur Info: Ich komme zwar aus einer Beamtenfamilie, bin aber selbst keiner und habe auch sonst nichts mit der Polizei zu tun. Aber ich gehöre auch zu denjenigen, die die Verantwortung dafür übernehmen, wenn sie etwas falsch machen. In sofern habe ich auch kein schlechtes Gewissen, und vielleicht merken Polizisten, wenn man zu ihnen ehrlich ist und von Mensch zu Mensch redet. Und dann das noch: Einiges passierte teils im tiefsten Bayern! Ich hatte noch weitere Begegnungen mit der Polizei, ohne kontrolliert zu werden, z.B. um Falschparker von der Futtersäule meines Elektroautos zu vertreiben und auch anderweitig abseits vom Verkehr. Nie ein Problem und immer hilfreich. Vielleicht bin ich auch nur vom Glück bevorzugt, aber das muss einfach auch mal gesagt werden.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 6 měsíci

      Spannend bis zum Schluss 🙌

  • @AlexAnder-fn8iz
    @AlexAnder-fn8iz Před 3 lety +4

    HaHa die tricks kennt doch jeder. Freundlich sein und Maul halten. Dann passiert nix.

    • @giorgiocorleone2747
      @giorgiocorleone2747 Před 3 lety

      Genau. Obwohl die dtsch. Polizei nicht mit Freundlichkeit berühmt geworden ist, wenn man nichts zu verstecken hat, ist man gut beraten, selbst freundlich/entgegekommend zu (re)agieren und den Anweisungen folgen.
      Diese kindische Fragen wie: "Was geschieht, wenn ich nichts getrunken oder eingenommen habe und ich verweigere den Schnelltest an der Stelle...usw., usw...

  • @D4gaming1
    @D4gaming1 Před 4 lety +2

    Hallo. Könnt ihr bitte ein Video dazu machen, ob die Haftpflicht-Versicherungsschutz bei einem Unfall zahlt, wenn man sein Fahrzeug verändert z.B. nicht dafür zugelassene Reifen fährt?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 4 lety +1

      Hallo D4GAMING, danke für die Anregung, wir geben es intern weiter. VG Franz vom ADAC Team

    • @D4gaming1
      @D4gaming1 Před 4 lety

      @@ADAC Sehr gut. Dankeschön :)

    • @paddy1004
      @paddy1004 Před 4 lety

      Was soll man da ein Video für machen!
      Natürlich zahlt die dann nicht!

    • @D4gaming1
      @D4gaming1 Před 4 lety +1

      @@paddy1004 Naja, ich habe schon oft gelesen, dass sie einen lediglich bis 5000 Euro in Regress nehmen können und das auch nur, falls ein kausaler Zusammenhang zum Unfall besteht. Da ich jedoch kein Rechtsexperte bin, hätte ich dies gern bestätigt.

    • @paddy1004
      @paddy1004 Před 4 lety +1

      @@D4gaming1 ich habe gehört wenn man etwas am Auto macht was nicht zugelassen/eingetragen ist und damit fährt erlischt der Versicherungsschutz!

  • @MrTopf91
    @MrTopf91 Před 4 lety +5

    Informatives Video, vielen Dank dafür.
    Allerdings hab ich noch eine Frage: Darf eine allgemeine Verkehrskontrolle auch durchgeführt werden, nachdem das Fahrzeug bereits abgestellt wurde?
    So ist meinem Schwager vor einiger Zeit passiert. Die Polizisten sind ihm bis nach Hause gefolgt und haben ihn kontrolliert, nachdem er das Auto bei sich auf seinem Privatgrundstück abgestellt hat und ins Haus gehen wollte.
    Ist das erlaubt?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 4 lety +1

      Hallo Klaus, ja - die Polizei durfte den Schwager auch auf dessen Privatgrund kontrollieren, siehe auch hier 👉 www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-muenchen-953owi421js12516118-verkehrskontrolle-privatgrundstueck-beweisverwertungsverbot/ VG Claude vom ADAC Team

    • @reinholdhusam7076
      @reinholdhusam7076 Před 3 lety +3

      @@ADAC die Polizei darf garnichts es sind kine Beamte sondern Bedienstete kein Staat keine Beamten

    • @Catzer111
      @Catzer111 Před 3 lety +13

      @@reinholdhusam7076 Alles klar. Bestimmt mit 1er Abi Jura studiert, ne?

    • @reinholdhusam7076
      @reinholdhusam7076 Před 3 lety +2

      @@Catzer111 seit wann ist die BRDein Staat lege die Gründungsurkunde vor

    • @berndschubert1426
      @berndschubert1426 Před 3 lety +4

      @@ADAC Ich glaube, ohne negativen PCR-Test muß man Niemanden in seine Wohnung / Haus lassen, der einen tödlich anstecken kann. Ist kein Spaß

  • @Hessi
    @Hessi Před 2 lety +5

    "Wo kommen Sie gerade her?" - wenn man aus der Kneipe oder dem Club kommt, lautet die korrekte Antwort selbstverständlich: "Vom Schichtdienst.", "Von einem Notfall beim Kunden.", oder Ähnliches. Sehr hilfreich ist immer, wenn man beim Zeigen des Ausweises auch gleich den Beschäftigungsausweis öffentlicher Institutionen wie der örtlichen Uni - oder am besten der Bundeswehr - unauffällig mit zeigt. 🙂
    Oder wie ein Bekannter von mir, den ich darauf ansprach, was seine Kollegen denn sagen würden, wenn sie ihn nun augenscheinlich angeheitert in seinem Auto anhalten würden? "Die sagen: "Schönen Abend noch, Herr Hauptkommissar!". 😒
    Wie dem auch sei: Das sind alles Menschen, nicht vergessen, gelle?

    • @andimerkle6924
      @andimerkle6924 Před rokem +2

      Nein, das sind nicht alles Menschen wie wir mit unseren guten Charakterzügen , die vieles mit Augenmaß beurteilen.

    • @membersataniccabal.coronau804
      @membersataniccabal.coronau804 Před rokem

      @@andimerkle6924 Die Angestellten der Firma Constallis , die hier den eingetragenen Markennamen Polizei haben, die tragen unsere Namen und sehen weitgehend aus wie wir - sie hassen uns und leben einen ganz miesen Charakter frei aus.

  • @tesla-spectre
    @tesla-spectre Před 4 měsíci

    egal ob man denkt, was falsch gemacht zu haben oder nicht: Grundregel ist immer, Dokumente geben und ansonsten nichts sagen. Lächeln und sonst nichts tun.

  • @razzia3970
    @razzia3970 Před 8 měsíci

    Zwischen dürfen und machen ist Deutschland der Unterschied groß

  • @user-ip4zk2fc2b
    @user-ip4zk2fc2b Před 4 měsíci +1

    Wieso soll man der gearschte sein? Ich bin so oft schon in eine Kontrolle geraten, und nie Ärger gehabt. Wieso auch? Wenn ich fahre, trinke ich niemals was, nehme keine sontigen Drogen, brauche ich alles nicht, wozu auch? Fast jedesmal musste ich Alko-Test machen (warum, sehe ich echt danach aus 😂) und werde gefragt, ob ich Drogen nehme. Alles negativ, immer freundlich bleiben, habe Warnweste und Warndreieck hinter dem Fahrersitz und alles ist gut. Einmal hatte ich ein defektes Licht, aber ich meinte: Grade passiert, deshalb hier auf den Parkplatz gefahren um die zu wechseln. Da ich die Lampe dabei hatte (Tipp: in Frankreich 2 Sätze mitnehmen, ist Pflicht, da kam ich nämlich grade her), direkt gewechselt, fertig. Ich hatte noch nie Probleme mit den immer sehr netten Beamten, warum auch?
    Hier gilt ganz klar das alte Sprichwort: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

  • @ralfmachulla4012
    @ralfmachulla4012 Před 2 lety

    Das mit dem Warndreieck, Warnweste, VB-Kasten verstehe ich nicht:
    Es reicht zu antworten, ja habe ich dabei. Weitere Mitwirkung wie raussuchen und vorzeigen/öffnen brauche ich nicht? Macht das die Polizei?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo Ralf, der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet. VG Marion/ ADAC Team

    • @ralfmachulla4012
      @ralfmachulla4012 Před 2 lety

      @@ADAC Das heißt, er hat freie Sicht auf den Inhalt des Kofferraums wie bei einer Wohnungsdurchsuchung?

    • @ralfmachulla4012
      @ralfmachulla4012 Před 2 lety

      @@ADAC Danke für die Antwort. Meine Frau hat das mal heftig erwischt. Kontrolle durch 6 !!! Beamte in Kampfanzügen. Da meine Frau nicht genau die Reihenfolge der vorzulegenden Dinge: PA, Führerschein, Fahrzeugschein einhielt, hat der nächststehende B Druck gemacht. Schließlich hat meine Frau lange nach Warndreieck, Warnweste und VB-Kasten gesucht , obwohl das schon in ihrer Hand war (Audi-Kombipack), dass sie wegen fehlender Warnweste 12 km aufs Revier musste.

  • @rudigerklaus6414
    @rudigerklaus6414 Před 3 lety

    Wieso wird hier ständig erzählt, dass ich die mitzuführenden Gegenstände nicht vorzeigen muss?! Dann ist der § 31b StvZO umsonst, denn dort heißt es: