EU Luftrecht - Spezielle Kategorie / LUC / Standard Szenario für Drohnen
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- čas přidán 5. 10. 2020
- Für die meisten größeren Drohnen wird ab 2021 der A2 EU-Drohnenführerschein benötigt, Infos und Termine hier: u-rob.com/drohne/schulungen/e...
Die spezielle Kategorie des EU-Luftrechts ermöglicht es Drohnenanwendern beispielsweise außerhalb der Sichtweite zu fliegen oder große Drohnen wie etwa die Matrice 300/600 im Stadtgebiet einzusetzen. Dafür kann entweder ein Light Unmanned Systems Certificate (LUC) eingeholt werden oder der Drohneneinsatz erfolgt nach einem Standard-Szenario. Aktuell sind zwei Standard-Szenarien nach dem EU-Gesetz veröffentlicht worden. Wir unterstützen gerne bei der Erarbeitung des STS oder LUC! - Auta a dopravní prostředky
Sehr gut erklärt . Zumindest bin ich als Drohnenunternehmer jetzt einen Schritt weiter
Das freut uns sehr, Mike - das Thema ist leider nicht ganz einfach, wir geben aber unser Bestes :)
Sehr lehrreiches Video! Vielen Dank dafür!
Top aktuelles Thema - ich hab Euch schon eine Mail hierzu geschickt. Werde definitiv Hilfe benötigen. LG
Tolles Video, sehr lehrreich! Verstehe das so, wenn ich ein Mapping automatisiert über einem Wald fliegen will und dabei meine Drohne nicht sehe, brauche ich ein STS?
Ja rechtlich ist das leider so (war ja bisher auch immer verboten). Für die Kitzrettung sind die neuen Regelungen aber etwas entspannter, da der Flug in Sichtweite anders definiert worden ist (etwas aufgeweichter). Dazu kommt in ein paar Wochen ein Video!
Hallo liebes U-ROB Team. Eine Frage bezüglich der speziellen Kategorie. Fallen hierunter auch Flüge einer BOS (Feuerwehr, Polizei, etc) oder sind diese ebenfalls von diesen Vorschriften befreit. Laut Grundverordnung der EU sind BOS ja ebenfalls von nachfolgenden Verordnungen (also deligierte und durchführugsverordnung 2019/935 und 937) weitestgehend befreit.
In Baden-Württemberg gibt es ne geographische Allgemeinverfügung. Damit darf ich auch in urbanen Gebieten fliegen oder über Industrieanlagen (mit Genehmigung des Betreibers). Habt ihr sowas nicht?
Sehr gut erklärt! Zeigt aber auch die Tragweite diser Verordnung für Unternehmer.
Wie aus dem Dokument zu entnehmen ist, muss ich in dem, für mich zutreffenden Standardszenario STS 01 so extreme Vorkehrungen treffen, wie es sonst nur bei größeren Gefahrenlagen, wie Bombenfunde oder Gefahrstoffaustritten der Fall ist, treffen.
Um das Dach eines Bürogebäudes oder einer Industrieanlage mit einem UAV zu inspizieren oder zu vermessen müsste ich, um den Aufenthalt von unbeteiligten dritten zu verhindern, dieses räumen, weiträumig Absperren und den Verkehr um das Gebäude lahm legen.
Was in der Innenstadt ein extremer Eingriff währe und wirtschaftlich nicht mehr umzusetzen ist.
Da hast du Recht, viele der Auflagen sind nicht praxisnah. Es werden ja weitere Standard-Szenarien kommen, die evtl. besser auf die einzelnen Anwendungen zugeschnitten sind. Auch sind wir aktuell schon in Genehmigungsprozessen für eigene pauschale Betriebserlaubnisse. Wie praktikabel oder aufwändig das wird, sehen wir aber leider erst in ein paar Monaten (dann gibt es auch Videos dazu!).
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Wo findet man eigendlich diese Standart Szenario nach dem man fliegen kann?
Hallo Armin, hier sind einige Infos: www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Opinion%20No%2005-2019.pdf