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Das Arbeitgebermodell - Selbstbestimmt leben mit Pflegeassistenz

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  • čas přidán 14. 06. 2023
  • Das Arbeitgebermodell ermöglicht Menschen mit Behinderungen, Assistenzkräfte selbst auszuwählen und zu beschäftigen. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind jeweils die Menschen mit Behinderungen selbst. Der Bezirk Oberbayern finanziert die Lohn- und Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit sowie die Kosten für die Buchhaltung. Die leistungsberechtigten Personen haben grundsätzlich die Wahl, ob sie ihre ambulanten Pflegeleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit Hilfe des Arbeitgebermodells oder über einen Pflegedienst organisieren wollen. Bei Letzterem rechnet der Pflegedienst die Leistungen direkt mit dem Bezirk Oberbayern ab. Beim Arbeitgebermodell übernimmt hingegen die Person mit Behinderungen die Suche nach Assistenzkräften, Terminplanung, Lohnbuchhaltung und Verwaltung selbst.

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