Autotuning - Unterbodenbeleuchtung - Erlaubt? Unser ExpertenTeam antwortet

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  • čas přidán 21. 03. 2016
  • TÜ TAUNUS - Dein TÜV mit Herz
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    Liebe AutoErlebniswelt Freunde,
    heute unser Video aus der Reihe: "Ihr fragt - wir antworten per Video", zum Thema: Unterbodenbeleuchtung - sieht cool aus, aber........
    Schaut am besten gleich selbst rein !!
    Viel Spaß dabei
    Euer Ingo & Tim von der AutoErlebniswelt Taunus.
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Komentáře • 327

  • @sylver2036
    @sylver2036 Před 3 lety +97

    "es dürfen keine lichter nach unten zeigen"
    McLaren: macht die Kennzeichen Beleuchtung einfach so hell das es als Unterboden Beleuchtung funktioniert xD

  • @ProDeniz1
    @ProDeniz1 Před 5 lety +158

    Es hilft garnichts seinen frust an diesen zwei netten herren rauszulassen, die haben weder die Gesetzte erstellt noch können sie etwas dafür. Sie erklären nur die Sachlage und wenns so ist dann ist es so. Das ist nunmal deren Job

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety +24

      ProDeniz1 Vielen Dank für Deinen sachlichen Kommentar und die absolut richtige Sichtweise. Wir erklären Euch lediglich mit einfachen Worten die Vorschriften-Fakten. 👍

    • @domenickpahl7611
      @domenickpahl7611 Před 2 lety +1

      Ja aber die beiden können mit den sprechen 😂

    • @87Shadowtalker
      @87Shadowtalker Před 2 měsíci

      Aber im Stand darf man sie an haben oder ?

  • @ImbaFreez
    @ImbaFreez Před 6 lety +83

    ich mach mir einfach 2 xenon scheinwerfer ans auto dann bin ich die sonne

  • @shadowbastian
    @shadowbastian Před 3 lety +2

    Danke für diese super Antwort :) Kurz und Perfekt erklärt

  • @florentinkurtisipereira9349

    Mal ganz im Ernst... Wenn ich mir Unterbodenbeleuchtung an mein auto mach... Es aber immer nur auf Tuningtreffs Anhab und es ansonsten nur ausgeschaltet ist.. verstehe ich nicht warum selbst der Einbau schon soooooo schlimm ist .. und streng Rechtlich nicht erlaubt ist... Ich wander noch aus... Ganz ehrlich ...

    • @sylver2036
      @sylver2036 Před 3 lety +4

      es geht darum das du diese Unterboden beleuchtung jederzeit anmachen kannst, Z.b Wenn die Polizei dich fragt ob du eine unterboden beleuchtung hast und du sagst "Ja aber ich habe sie nur bei einem Tuning treffen wenn ich stehe an" dann kann das genau so einfach hergesagt sein. Was ich finde eine lösung wäre, wäre z.b das man so gesagt eine Sicherung im auto hat die erlaubt Diese LED´s anzumachen aber nur wenn das Fahrzeug steht und sobald sich der wagen bewegt werden diese LED´s ausgeschaltet (Natürlich könnte man es trotzdem Umgehen und diese sicherung ausbauen aber bei Klappenanlagen könnte man ja auch einfach eine straight pipe rein machen und am ende ne klappe einbauen und sagen ist ne klappe und vom hersteller erlaubt)

    • @hansbar6883
      @hansbar6883 Před 2 lety +1

      @@sylver2036 wen die Polizei mich fragt ob ich noch einen Kat drin hab und ich sag, ja öhm ich schon, ja ich glaub schon, na klar Herr Offizier 😂

    • @timzimmermann5249
      @timzimmermann5249 Před 2 lety +2

      @@sylver2036 dann verbieten wir doch besser den Besitz Mann konnte sie ja jederzeit verbauen :0

    • @sylver2036
      @sylver2036 Před 2 lety

      @@timzimmermann5249 ich suche ja eine Lösung damit UBB erlaubt ist, so wie z.B bei einem Luft Fahrwerk das piepst wenn zu wenig Druck im System ist oder man den Motor nicht starten kann weil das Auto zu tief ist.

  • @hansbar6883
    @hansbar6883 Před 2 lety +6

    das hat mich jetzt motiviert
    bau ich mir dran super danke!

  • @MarkusKernKernMarkus
    @MarkusKernKernMarkus Před 8 lety +38

    ... und was ist wenn ich eine Unterbodenbeleuchtung mit Zündunterbrechung anbringe. Also eine die nur mit Ausgeschalteten Motor funktioniert?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 8 lety +15

      Hallo Markus, zu Deiner Frage möchte ich Dir Folgendes Antworten: Wenn Dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Da es zur Zeit keine genehmigten Unterbodenbeleuchtungen gibt, ist Dein Ansinnen, streng rechtlich, nicht zulässig. Hast Du noch weitere Fragen, wende Dich sehr gerne an uns. Liebe Grüße vom Team der AutoErlebniswelt TÜ Taunus.

    • @TripleFlip1995
      @TripleFlip1995 Před 7 lety +30

      Dani Johni Auf Privatgelände darfst du alles. Auch besoffen ohne Führerschein fahren. 😂👍🏼

    • @jessicajessi2879
      @jessicajessi2879 Před 6 lety

      Was bekommt man für finazelle Strafe wenn man Ventilkappenbeleuchtung hat ? 😁

    • @ninozefix
      @ninozefix Před 5 lety +1

      @@Tue-taunusDe Hi, wie sieht es den mit den Strafen dafür aus, wenn man mit untergrund beleuchtung erwischt wird ?
      Orange LEDs an der Seite sind ja erlaubt oder ? Zu dem Habe ich noch 2 kleine LEDs in küler grill wie sieht es da mit (Geld-) Strafen aus ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety +1

      @@ninozefix
      Grundsätzlich sind nur Lichttechnische Einrichtungen erlaubt die entsprechend genehmigt sind. Eine „Unterbodenbeleuchtung“ - und sog. „Frontleuchten“ oder auch nicht genehmigte LED Leuchten seitlich gehören nicht dazu.
      Ein Verstoß wird nach der Bußgeldkatalogverordnung Nr. 221 ff. mit 20 bis 50 EUR geahndet - aber nur sofern niemand gefährdet wird (z.B. Blendung). Wenn eine Gefährdung dabei ist dann wird es erheblich teurer da „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ mit 100 EUR aufwärts und mindestens 1 Punkt.
      Seitenmarkierungsleuchten sind erlaubt.
      Müssen mindestens 250 mm über der Fahrbahn liegen und dürfen auch am vorderen Eck montiert sein. Hierbei muss die Abstrahlrichtung von oben betrachtet 45 Grad nach vorn und nach hinten sein.

  • @L9k4_.07
    @L9k4_.07 Před 2 lety +4

    Und in Reportagen nennt man sich "Tuningnation 1" In Deutschland ist fast nix erlaubt. Vor kurzem wurde ein Porsche mit seinem Originalheckspoiler beschlagnahmt weil sie sagten das dieser nicht Original ist. Aber man darf auf der Autobahn so schnell fahren wie man will. Ist untergrundbeleuchtung in Japan und Amerika erlaubt?😀

  • @nicichd550
    @nicichd550 Před 5 lety +22

    Hallo darf man den Innenraum beleuchten wie man will und auch während der Fahrt

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety +36

      Hallo Nicic, den Innenraum darfst Du in jeder Farbe beleuchten, auch während der Fahrt. Jedoch darf die Innenraumbeleuchtung keine Abstrahlwirkung nach aussen haben, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder abgelenkt werden.

    • @yutsuroichimaru4889
      @yutsuroichimaru4889 Před 3 lety

      @@Tue-taunusDe aber eine Sternendecke dürfte ich mir Zumbeispiel machen?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      @@yutsuroichimaru4889 ,
      einen Sternenhimmel kannst Du Dir in Dein Auto installieren. Nur darf davon keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgehen. Das bedeutet, dass Deine Innenraumbeleuchtung (Ambientebeleuchtung) so dezent gehalten werde muss, dass sie nicht nach außen strahlt und alle anderen Verkehrsteilnehmer irritieren könnte.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +1

      @@yutsuroichimaru4889
      Hallo Yutsuro,
      ja, kannst Du dir machen. Was Du jedoch beachten musst, ist, dass von Deinem Sternenhimmel keine Blendwirkung ausgeht. Er darf nicht Dich oder den Gegenverkehr blenden, beziehungsweise ablenken.

    • @yutsuroichimaru4889
      @yutsuroichimaru4889 Před 3 lety

      @@Tue-taunusDe okay, danke dir

  • @TheDonChef
    @TheDonChef Před 6 lety +20

    ist der böse blick vom herrn links eingetragen???
    sorry den konnte ich mir nicht verkneifen.

  • @Hasenpower3
    @Hasenpower3 Před 8 lety +12

    Mittlerweile gibt's auch Unterbodenlicht die z.B per Handy gesteuert werden kann. Ist denn schon generell der Einbau verboten? Was droht wenn ich mit nicht eingeschaltetem Unterbodenlicht erwischt werde?

    • @HighGraphics13
      @HighGraphics13 Před 5 lety

      Genau die gleiche strafe es muss im strassenverkehr nicht aktivierbar sein also das man es während der fahrt nicht aktivieren kann!

    • @disco.jellyfish
      @disco.jellyfish Před 4 lety +1

      Wenn sie aus ist, wirst du nicht erwischt. Ist nur doof, wenn du sie auf einem Parkplatz an machst, die Polizei das sieht und wartet bis du wegfährst um dich anzuhalten.
      Du musst dann das Wartespiel einfach mitspielen. Die UBB darf grundsätzlich nicht verbaut werden. Tust du es dennoch, kann die Betriebserlaubnis erlöschen und der Versicherungsschutz verfallen. Ist dann auch doof wenn der Versicherungsgutachter das nach einem Unfall findet. Wenn sie noch am Wrack ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass er sie findet.
      Jetzt musst du drüber nachdenken, wie oft du die Polizei siehst, wie oft du Unfälle baust und wie cool du die UBB findest. Daran machst du dann fest, ob die eine UBB verbaust, oder nicht. Wenn du das tust, mach nicht mehr als Haftpflichtversicherung. - Der Schutz greift ja eh nicht.
      (Habe ich schon erwähnt, dass ich dir davon abrate? - In den USA ist es erlaubt (Spinnerfelgen auch)).

  • @onjuice3569
    @onjuice3569 Před 4 lety

    So ünnltig

  • @akaDJLama
    @akaDJLama Před 4 lety +3

    Ok, nun hab ich mal eine kleine Verständnisfrage: Nehmen wir mal als Beispiel die Unterbodenbeleuchtung oder sonstiges Licht, was nicht der StVZO entspricht: Die Anbringung ist ja an sich nicht verboten, sondern die "in Betriebnahme/die Möglichkeit, während der Fahrt, diese einzuschalten".
    Wenn man nun die Unterbodenbeleuchtung -oder sonst was- an die elektrische ZV anschließt, was auch nur über diese Speisung funktioniert, so wäre das doch TÜV-Konform, oder nicht?
    Sprich, dass die Lichter nur leuchten, wenn das Fahrzeug per Knopfdruck auf oder abgeschlossen wird.
    Liege ich mit dieser Annahme richtig?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +8

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es auch keine Unterbodenbeleuchtung.
      In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @bratko8685
    @bratko8685 Před 2 lety +1

    es könnte ja lebensgefährlich sein 😂

  • @Winnie_Grett
    @Winnie_Grett Před 4 lety +3

    "Ich denke wir haben die Frage gut beantwortet. Also ich fand das gut." naja, doch die Sachlage wird schon klar.

  • @gutschigurt908
    @gutschigurt908 Před 6 lety +3

    Nehmen wir mal an ich kann die LED Strips unter meinem Auto direkt am Stripende abstecken und sie abnehmen, die Kabel jedoch die vom Verteiler weggehen und unten am Auto so befestigt sind dass die nach einem Tsunami da immer noch so wären bleiben dran, kann ich dann auch Probleme bekommen obwohl die Beleuchtung, die Verboten ist nicht angebracht ist?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 6 lety +3

      Hallo GutschiGurt,
      die Kabel darfst Du dran lassen. Nur ist zu beachten! Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Beste Grüße von Ingo vom Team der AutoErlebniswelt TÜ Taunus

  • @marcokramm3713
    @marcokramm3713 Před rokem

    Wen ich die masse von der Handbremse nehme das die Unterboden Beleuchtung nur angeschalten werden kann wen die handbremse angezogen ist sollte das doch garkein problem sein oder ?

  • @christianscherer3117
    @christianscherer3117 Před 7 lety +2

    hallo habe mal eine frage zum thema helmfachbeleuchtung für roller ist sowas erlaubt ?
    vielen dank :)

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety +1

      Wenn das Licht des Faches keine Abstrahlwirkung nach außen hat, ja.

  • @TTV_Strixx
    @TTV_Strixx Před 3 lety +1

    Eine Frage und zwar wenn man die unterboden beleuchtung so montiert das man sie nicht wärend der fahrt anschalten kann und sie dann zum beispiel wenn das auto steht anschaltet (nicht wärend der fahrt) wäre es dann erlaubt ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +1

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @diplou9416
    @diplou9416 Před 7 lety +2

    darf ich an meiner hercules ne unterbodenbeleuchtung anbauen die mit akku funzt und den akku immer in der tasche haben und nur dann einstecken wenn es aus dem straßenverkehr gezogen ist?

    • @diplou9416
      @diplou9416 Před 7 lety +1

      ahh verstehe... es gibt keine zugelassene unterboden beleichtung dh es darf sich nicht am fahrzeug befinden egal ob funktionstüchtig oder nicht stimmts?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety +1

      Genau. Richtig.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety +1

      Streng rechtlich - nein. Wenn Dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht oder bewegt wird, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Wenn die Maschine nur auf einem abgesperrten Privatgrundstück steht oder bewegt wird, ist dies kein öffentlicher Verkehrsraum.

  • @s.bo.5982
    @s.bo.5982 Před 4 lety +2

    Ich hatte früher mal die Unterbodenbeleuchtung über die Innenraum Beleuchtung geklemmt also das heißt wenn ich die Tür auf gemacht habe ging auch die Unterbodenbeleuchtung an. Die Polizei hat damals nichts dazu gesagt und fanden das ganz cool. Ist das jetzt auch nicht mehr erlaubt? Ist allerdings schon über 10 Jahre her.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      Bei der Kontrolle von der Polizei war dies eine Einzelentscheidung des Polizisten. Wir können hier nur die gesetzlichen Vorschriften zitieren und diese besagt, dass eine Unterbodenbeleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig ist.
      Anbei habe ich Dir die entsprechenden Paragrafen aufgelistet.
      Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es auch keine Unterbodenbeleuchtung.
      In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.

  • @Kvn_Fk
    @Kvn_Fk Před 6 lety

    danke

  • @peterenis5334
    @peterenis5334 Před 3 lety +2

    Hallo! Ist zwar schon ein paar Jahre her aber eventuell bekomm ich trotzdem eine Antwort auf meine Frage.
    Folgender Fall:
    Ich montiere eine Unterbodenbeleuchtung, bestehend aus Led Lampen , Kabelstrang und Steuergerät. Wäre es erlaubt die Stecker von den Led Lampen zu lösen und die Leuchtmodule zu demontieren ? So dass nur noch die Kabelage und das Steuergerät montiert bleibt ? So würde ich dann auf öffentlichen Straßen fahren und auf Privatgelände steck ich dann die LEDs wieder ran.
    Danke und LG

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +2

      Hallo Peter,
      Du kannst eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück schnell angebaut, bzw. angeschlossen werden kann.
      Die Kabel und das Steuergerät kannst Du dran lassen.
      Nur ist zu beachten:
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Liebe Grüße vom Team der AutoErlebniswelt TÜ Taunus.

  • @romanjust2110
    @romanjust2110 Před 5 lety +1

    Also so wie ich verstanden habe, darf ich die Unterbodenbeleuchtet als Ausstiegshilfe benutzen, sobald die Tür oder auch der Kofferraum auf ist wenn ich das ganze mit zwischen Klemme? .. weil während der Fahrt ist ja das ganze eh aus

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      Hallo Roman Just,
      Grundsätzlich:
      Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert (also im Umkehrschluss nicht ohne weiteres im Verkehrsraum erlaubt)
      Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es auch keine Unterbodenbeleuchtung.
      In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Aber:
      Eine Umfeldbeleuchtung für Fahrzeuge ist zulässig wenn:
      Ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO, oder eine EG-Teilbetriebserlaubnis dafür existiert (ich kenne aktuell keine zugelassene Unterbodenbeleuchtung)
      Und: Das Licht darf nur weiß und nur im Stand leuchten. Darf nicht blenden (…indirekt wirken….) und darf nicht zur Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
      Wenn man sowas ohne Teilegutachten anbauen will
      Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
      Kann daher nur außerhalb des Verkehrsraumes (also im nicht öffentlichen Bereich = Privatgelände) eingeschaltet und angebaut sein.
      Steckbare Verbindung wäre möglich - für Showzwecke bei irgendwelchen Events - aber nicht auf der Straße.
      Ein Ausnahmegutachten nach §70 StVZO ist nicht zulässig und wird von der Behörde auch nie genehmigt.

  • @misterx3392
    @misterx3392 Před 3 lety +2

    Hallo, interessant zu wissen, aber heißt das jetzt dass sie komplett verboten ist oder nur wenn das Fahrzeug sich im Straßenverkehr sprich fährt, illegal ist?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +5

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es auch keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Auf einem Privatgrundstück kannst Du die Unterbodenbeleuchtung verwenden. Dazu kannst Du Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit Du sie schnell anbauen und anschliessen kannst.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit darfst Du dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @der1eric942
    @der1eric942 Před 3 lety +1

    Wie ist das jetzt wenn ich es so einbauen lasse dass wenn die motorhaube offen ist es dann auch in allen Farben leuchten darf und so bald die Motorhaube zu ist dann das Licht wieder aus geht?
    bekomme ich das so zugelassen?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +1

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @audi0syst3m62
    @audi0syst3m62 Před 4 lety +1

    Dürfte man die unterbodenbeluchtung montieren und ebenfalls an die Türbeleuchtung anschließen das wenn man die Tür aufmacht diese leuchten ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +1

      Eine Unterbodenbeleuchtung ist gemäß §17 StVO, § 49a bis 54 StVZO und der ECE R48 / EG 76/756 keine genehmigte Beleuchtungseinrichtung und darf im öffentlichen Verkehrsraum am Fahrzeug nicht verbaut sein.
      Sie darf also nicht mit der Ausstiegsbeleuchtung (Türbeleuchtung), welche genehmigt ist, zusammen geschaltet, respektive montiert sein.

  • @Zen5us
    @Zen5us Před 6 lety +1

    Es gibt aber eine Klausel da steht irgendwie.. wenn man eine unterboten Beleuchtung anbringt die mit der ZV verbinden so das sie nur mit auf un zu schließen funktioniert,könne man beim tüv eine sonder Genehmigung bekommen.. Also könnte man es so ja machen?!

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 6 lety +4

      Hallo Zen5us W,
      Grundsätzlich:
      - Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert (also im Umkehrschluss nicht ohne weiteres im Verkehrsraum erlaubt)
      - Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      - In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Aber:
      - Eine Umfeldbeleuchtung für Fahrzeuge ist zulässig wenn:
      o Ein Teilegutachten oder eine EG-Teilbetriebserlaubnis dafür existiert (ich kenne aktuell keine zugelassene Unterbodenbeleuchtung)
      o Und: Das Licht darf nur weiß und nur im Stand leuchten. Darf nicht blenden (…indirekt wirken….) und darf nicht zur Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
      - Wenn man sowas ohne Teilegutachten anbauen will
      o Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
      o Kann daher nur außerhalb des Verkehrsraumes (also im nicht öffentlichen Bereich = Privatgelände) eingeschaltet und angebaut sein.
      o Steckbare Verbindung wäre möglich - für Showzwecke bei irgendwelchen Events - aber nicht auf der Straße.
      - Ein Ausnahmegutachten nach §70 StVZO ist nicht zulässig und wird von der Behörde auch nie genehmigt.
      Beste Grüße von Ingo vom Team der AutoErlebniswelt TÜ Taunus

  • @dirkwalther2354
    @dirkwalther2354 Před 6 lety +1

    Und wie sieht es mit der guten alten Hubraumbeleuchtung aus? Ist diese zulässig? Prinzipiell stört die ja keine anderen Verkehrsteilnehmer und verändert auch das Erscheinungsbild des Fahrzeuges nicht.

    • @Max.Mustermann.
      @Max.Mustermann. Před rokem

      hubraumbeleuchtung ? äh normal sollte in deinem Hubraum nur der verbrannte sprit "leuchten" :'D

    • @dirkwalther2354
      @dirkwalther2354 Před rokem

      @@Max.Mustermann. Und beim Starten in meinem Fall auch mal vorübergehend die Glühkerzen. :)

  • @donaldduck5005
    @donaldduck5005 Před 5 lety +1

    Ich bin der 1000 abbonent

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety +1

      Donald Duck Absolut klasse. 👏Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch. 👍😀 Wir wünschen Dir viel Spaß mit unserem Kanal. 👌

  • @BMgoestech
    @BMgoestech Před 4 lety +1

    wie sieht es da mit dezenter LED beleuchtung im innernraum also Fußraum Fahrer und Beifahrer aus?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      BM goestech Dezente LED Beleuchtung im Innenraum „ohne Lichtabstrahlwirkung“ nach außen, ist absolut unkritisch.

  • @bmwteilegeier9893
    @bmwteilegeier9893 Před 5 lety +1

    Meine Frage ist, darf man eine unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug an bringen und an haben wenn der wagen steht und der Motor nicht läuft? Und wie sieht es mit öffentlichen Parkplätzen aus am Straßenrand usw.?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety +1

      Wenn Dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Da es zur Zeit keine genehmigten Unterbodenbeleuchtungen gibt, ist ein Anbau, streng rechtlich, nicht zulässig.

    • @bmwteilegeier9893
      @bmwteilegeier9893 Před 5 lety

      @@Tue-taunusDe
      Ok klingt an sich auch logisch, sonst würden ja Unmengen an Autos in Deutschland mit Unterbodenbeleuchtung rum fahren, danke für die Antwort :)
      PS: Wie sieht es mit Unterbodenbeleuchtung bei einem Bobby Car aus? Meine Tochter hätte sowas gerne... :D

    • @bmwteilegeier9893
      @bmwteilegeier9893 Před 5 lety +1

      @@Tue-taunusDe
      Ich habe mal eine Frage zu den Motorhauben Haltern für den Rennsport. Darf man die ohne den üblichen Haubenverschluss dran haben und als schließmechanismus benutzen, also würde es der TÜV abnehmen?
      Habe die seite für ein Beispiel reingesetzt
      www.rennsportshop.com/de-fahrzeug-technik-karosserie-zubehoer-haubenhalter-BKHB-Haubenhalter-Aluminium.html?gclid=CjwKCAjwio3dBRAqEiwAHWsNVcL3xSvjsnM-1lN49rNJy4fpfqhtkI65o7QnZniQaQO8-4ZGCfjhHxoCKqAQAvD_BwE

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety +1

      BMW Teilgeier
      Grundsätzlich sind die entsprechenden Rennsport-Haubenhalter an Fahrzeugen im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Sie verstoßen gegen die Bau- und Betriebsrichtlinien von Fahrzeugen - hier im Speziellen die hervorstehenden Außenkanten. Mittlerweile hat der Fußgängerschutz einen sehr hohen Stellenwert bei der Homologation (Grundzulassung) von Fahrzeugen. Dies führt dazu, dass sogar Fahrzeughersteller wie Daimler-Benz oder Rolls-Royce, die für ihre Fahrzeuge Anbauten an Motorhauben anbieten (Mercedes Benz für den „Mercedes Stern“, Rolls-Royce für die „Emily“), Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO beantragen müssen.
      Um starre Haubenhalter entsprechend genehmigt zu bekommen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
      Das Fahrzeug muss von der FIA (Fédération International de l'Automobile) entsprechend als Wettbewerbsfahrzeug anerkannt sein.
      Es muss ein entsprechend gültiger FIA-Pass vorliegen.
      Unter Vorlage des FIA Passes muss an einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-Verkehr ein Gutachten nach §70 StVZO zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung erstellt werden (Kosten ca. 150 EUR)
      Diese Gutachten muss zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht werden (Kosten ca. 100 EUR). Die Behörde entscheidet dann über die Zulassung.

    • @bmwteilegeier9893
      @bmwteilegeier9893 Před 5 lety

      @@Tue-taunusDe
      Danke für die Antwort :)

  • @pilgrim2481
    @pilgrim2481 Před 3 lety +1

    Andere frage: die ganzen LKWs die teilweise mit LED in der Fahrerkabine fahren könnten auch Leute ablenken genauso wie die die gefühlt 10 000 Scheinwerfer und doppelt soviel rückleuchten am lkw haben

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Da bin ich ganz bei Dir. Bei LKW's, die in Deutschland zugelassen sind, ist dies auch nicht zulässig. Bei Verkehrskontrollen fallen solche Fahrzeuge natürlich sofort auf und werden als erstes rausgeholt. Es müssten eigentlich mehr Kontrollen durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch die Politik zuständig.

  • @DerBaertigeBaron
    @DerBaertigeBaron Před 4 lety +1

    Kann ich theoretisch eine schaltung machen unterboden an bei 0 kmh. Sobald die Tachowelle (>0) anzeigt geht die Beleuchtung aus. Würde sowas funktionieren?

  • @micha-benjamintrick4516
    @micha-benjamintrick4516 Před 3 lety +1

    Hallo, wäre es zu lässig, wenn eine Schalter mit an der Handbremse sitzen würde? Wenn die Handbremse angezogen ist, dass dann das Licht erst angehen kann.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @micha-benjamintrick4516
      @micha-benjamintrick4516 Před 3 lety +1

      @@Tue-taunusDe Vielen Dank für die Antwort. Dann hat sich das Thema für mich erledigt

  • @division_carstom2122
    @division_carstom2122 Před 20 dny +1

    Ist das reine verbauen einer unterbodenleuchtung schon unzulässig oder erst mit verbindung in betriebnahme.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 6 dny

      Hallo @division_carstom2122,
      das ist leider nicht zulässig.
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet. Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert. Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung. In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann. Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen. Nur ist zu beachten! Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @John-rf4dg
    @John-rf4dg Před 5 lety +1

    Darf das auch nicht an Fahrzeug sein wenn es während der fahr automatisch aus geht? Z.b. Wenn man es parallel zur türbeleichtung einbaut. Die ist ja auch nicht die ganze Zeit an. Und nachzuweisen geht diese Variante ja auch

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      Wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrswegen (Straßen) gefahren wird, dürfen nur genehmigte lichttechnische Einrichtungen am Fahrzeug verbaut werden. Zur Zeit gibt es keine genehmigte Unterbodenbeleuchtung.

  • @MrBMWerner
    @MrBMWerner Před 2 lety +1

    Darf man sie jetzt verbaut haben auch wenn man sie im Straßenverkehr nicht einschalten kann?
    Wenn man zum Beispiel den Schalter im Kofferraum hat dann kann man es nicht während der Fahrt einschalten? Und wenn ich dann an einem privaten Platz stehe kann ich es dann einschalten?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety +1

      Hallo Werner, Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

    • @MrBMWerner
      @MrBMWerner Před 2 lety

      @@Tue-taunusDe wow danke für die genau Antwort :)

  • @sascham.4391
    @sascham.4391 Před 11 měsíci +1

    Hallo, und wenn man die Unterbodenbeleuchtung so anschliesst das sie nur angeht wenn man die Türen öffnet und nicht wenn man fährt ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 11 měsíci +1

      Hallo sascham.4391,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @tobiasjulich4371
    @tobiasjulich4371 Před 4 lety +1

    wie steht es mit der Unterbodenbeleuchtung wenn man diese per schalter an- und ausschalten kann, und man diese nur anschaltet wenn was Fahrzeug steht.
    wäre es dann immer noch verboten?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      Hallo Tobias,
      im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur Teile am Fahrzeug verbaut sein, welche auch genehmigt sind und ein Genehmigungszeichen haben. Da es zur Zeit keine genehmigte Unterbodenbeleuchtung gibt, darf keine verbaut sein.
      Beste Grüße von
      Ingo

  • @marcokramm3713
    @marcokramm3713 Před rokem +1

    Kleine frage noch dazu jemand meinte mir das schön selbst das verbauen der Unterboden Beleuchtung verboten ist . Stimmt das ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před rokem +1

      Hallo Marco Kramm,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der TÜ-Taunus

  • @frederikvent2772
    @frederikvent2772 Před 4 lety +1

    Ist der alleinige Einbau einer unterbodenbeleuchtung strafbar? Oder dürfte ich das Licht im Stand außerhalb des Verkehrs verwenden?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +1

      Hallo Fredrik,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet:
      - Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      - Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      - In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      FOLGENDES IST JEDOCH ZULÄSSIG:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Wir ist zu beachten !
      Die Kabel dürfen nicht frei hängen, müssen also richtig befestigt sein, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @frederikvent2772
      @frederikvent2772 Před 4 lety +1

      @@Tue-taunusDe Gut zu wissen... Vielen Dank für euer Feedback

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      @@frederikvent2772 Bitte sehr gerne.

  • @christianpotschak4580
    @christianpotschak4580 Před 2 lety +1

    Auf anderen Kanälen heißt es, die dürfte nichtmal im Stand leuchten. Darf ich das jetzt kurz beim Aufmachen der Tüern leuchten lassen, oder nicht?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety +1

      Hallo Christian Potschak,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

  • @gamerofeverything5682
    @gamerofeverything5682 Před 7 měsíci

    darf ich eine unterboden Beleuchtung an die Tür Beleuchtung anschließen so das es nur an geht wenn ich eine Tür offen habe? Also nur im Stand

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 měsíci

      Hallo @gamerofeverything5682,
      Dein Vorhaben ist leider nicht möglich.
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet. Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert. Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung. In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Du könntest eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann. Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen. Nur ist zu beachten! Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Herzliche Grüße vom Team der TÜ TAUNUS

  • @felix7726
    @felix7726 Před 5 lety +1

    Unterbodenbeleuchtung darf während der Fahrt nicht angemacht werden nur im Stand somit ist es teilweise erlaubt wenn es nur im Stand leuchtet

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      …Grundsätzlich:
      - Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert (also im Umkehrschluss nicht ohne weiteres im Verkehrsraum erlaubt)
      - Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      - In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Aber:
      - Eine Umfeldbeleuchtung für Fahrzeuge ist zulässig wenn:
      o Ein Teilegutachten oder eine EG-Teilbetriebserlaubnis dafür existiert (ich kenne aktuell keine zugelassene Unterbodenbeleuchtung)
      o Und: Das Licht darf nur weiß und nur im Stand leuchten. Darf nicht blenden (…indirekt wirken….) und darf nicht zur Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
      - Wenn man sowas ohne Teilegutachten anbauen will
      o Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
      o Kann daher nur außerhalb des Verkehrsraumes (also im nicht öffentlichen Bereich = Privatgelände) eingeschaltet und angebaut sein.
      o Steckbare Verbindung wäre möglich - für Showzwecke bei irgendwelchen Events - aber nicht auf der Straße.
      - Ein Ausnahmegutachten nach §70 StVZO ist nicht zulässig und wird von der Behörde auch nie genehmigt.

  • @joanach.6851
    @joanach.6851 Před 3 lety

    Darf man eine Untergrund Beleuchtung montiert haben aber abgeklemmt von der Batterie? So das ich, wenn das Fahrzeug steht extra das an die Batterie anstecken muss um die Unterbodenbeleuchtung zu aktivieren. Also im genaueren wenn ich von der Polizei beim fahren angehalten werden und die die Unterboden Beleuchtung entdecken aber die nicht an die Batterie geklemmt ist und somit nicht während der Fahrt abschaltbar bekomme ich dann ärger?
    Mfg
    Und danke für die Antwort 😊

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Hallo Joana .o3,
      leider kann ich Dir nicht sagen wie sich die Polizei im einzelnen verhält, wenn sie eine Unterbodenbeleuchtung an deinem Fahrzeug findet, auch wenn sie nicht funktioniert.
      Grundsätzlich ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht vorschriftsmäßig. Spätestens beim nächsten TÜV wirst Du da Probleme bekommen.

  • @ianscott5610
    @ianscott5610 Před 7 lety

    Bräuchte nochmal eine Antwort dazu... Wenn die Unterbodenbeleuchtung nur wärend dem Stand, mit ausgeschaltetem Motor möglich ist (Bzw auf Treffen oder Messen) und sonst nicht verwendbar ist, ist das Montieren dann trotzdem nicht erlaubt? Es ist verständlich, dass es für andere Verkehrsteilnehmer ablenkend ist während der fährt, jedoch besteht zB im Parkhaus ja keine Gefahr.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety +1

      Nur , wenn es nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht, darf die Unterbodenbeleuchtung eingeschaltet sein. Im öffentlichen Verkehrsraum, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Da es zur Zeit keine genehmigten Unterbodenbeleuchtungen gibt, ist Dein Ansinnen, streng rechtlich, nicht zulässig.

  • @0ZiD0
    @0ZiD0 Před rokem +1

    Heißt bei der Fahrt nein aber aufm Parkplattz ist es io? richtig?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před rokem

      Hallo @0ZiD0,
      leider ist das nicht ganz so einfach... Nur, wenn der Parkplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht, darf die Unterbodenbeleuchtung montiert und eingeschaltet sein. Im öffentlichen Verkehrsraum, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Da es zur Zeit keine genehmigten Unterbodenbeleuchtungen gibt, ist Dein Ansinnen, streng rechtlich, nicht zulässig.
      Folgendes wäre jedoch möglich:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann. Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen. Nur ist zu beachten! Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Herzliche Grüße vom Team der TÜ TAUNUS

  • @justanotherrider2133
    @justanotherrider2133 Před 2 lety +1

    Wenn mein Auto jetzt aber steht und z.b. auf einem Autotreffen ist... Der Motor läuft nicht. Ist es dann erlaubt, die Beleuchtung zu aktivieren?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety +1

      Hallo _Ch3ck3rPlayzz_ CS:GO,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

  • @christhunder6664
    @christhunder6664 Před 8 lety +5

    und wenn ich meine schweller beleuchte und diese mit dir Tür koppeln. d.h. wenn die Tür auf ist dann leuchten die schweller. Klar ist das das Auto steht ^^

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety +2

      Hallo Christian, leider etwas spät, sorry. Zu Deiner Frage möchte ich Dir Folgendes Antworten: Wenn Dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Da es zur Zeit keine genehmigten Schweller Beleuchtungen gibt, ist Dein Ansinnen, streng rechtlich, nicht zulässig.

    • @emanuelhohne2394
      @emanuelhohne2394 Před 4 lety +1

      @@Tue-taunusDe
      Wenn ich das richtig verstehe, wäre dies in der Konstellation erlaubt, WENN die LEDs etc. eine Zulassung hätte?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      Emanuel Höhne Es geht hierbei um die komplette Leuchteinheit, nicht nur um die LED‘s. Zur Zeit gibt es keine genehmigte Unterbodenbeleuchtung als komplette Einheit.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      @@emanuelhohne2394 Es geht hierbei um die komplette Beleuchtungseinrichtung, nicht nur um die LED's. Zur Zeit gibt es keine genehmigte komplette Beleuchtungseinrichtung. Wenn es eine geben würde, könnte sie prüftechnisch abgenommen werden.

  • @david.1622
    @david.1622 Před 3 lety

    Wenn man ein car meeting macht darft man schon mit unterlichtbeleuchtung oder auf privaten Grundstück fahren oder ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Hallo david.16,
      solange das „Car Meeting“ nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet ist folgendes zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann. Bevor man das Privatgrundstück verlässt und wieder am öffentlichen Verkehrsraum teilnimmt, muss die Unterbodenbeleuchtung demontiert werden.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Unterbodenbeleuchtungen sind nämlich bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

  • @akin9190
    @akin9190 Před 3 lety +2

    Darf man Unterbodenbeleuchtung im stehenden Zustand benutzen?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig,
      auch wenn das Fahrzeug steht. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Was zulässig ist, um auf einem Privatgelände die Unterbodenbeleuchtung ohne viel Aufwand anzubringen, habe ich kurz für Dich zusammengefasst:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück schnell angebaut, bzw. angeschlossen werden kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten:
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @akin9190
      @akin9190 Před 3 lety +1

      @@Tue-taunusDe ok vielen dank😁

  • @freshd8980
    @freshd8980 Před rokem +1

    Also wenn der Wagen steht ist eine Unterbodenbeleuchtung kein Problem? Ich kenne jemanden der hat eine Unterbodenbeleuchtung welche theoretisch auch beim fahren einschaltbar wäre. Wird natürlich nur im Stand wenn überhaupt angeschaltet. Wie sieht die Rechtslage da aus? VG

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před rokem

      Hallo FresHD,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig. D.b., dass montierte Unterbodenbeleuchtungen bei der Hauptuntersuchung einen Mangel darstellen.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen mitgebracht:
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen. Nur ist zu beachten! Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @julianmohaupt537
    @julianmohaupt537 Před 4 lety +1

    Also wenn wie bei Angel eyes ein Schalter zb. Im Motorraum verbaut ist, sodass während der Fahrt nichts eingeschaltet werden kann. Darf unterboden Beleuchtung eingebaut und zb für Fotos, tuningtreffen, usw. (im Stand) eingeschaltet werden? Mfg

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +1

      Hallo Julian,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es auch keine Unterbodenbeleuchtung.
      In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Was zulässig ist, um auf einem Privatgelände die Unterbodenbeleuchtung ohne viel Aufwand anzubringen, habe ich kurz für Dich zusammengefasst:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück schnell angebaut, bzw. angeschlossen werden kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @julianmohaupt537
      @julianmohaupt537 Před 3 lety

      OK danke für die Antwort

  • @marlonc.9408
    @marlonc.9408 Před 4 lety +3

    Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn es bei einer Kontrolle auffällt? (das licht aber während fahrt usw aus war)

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +2

      Ein Verstoß wird nach Bußgeldkatalogverordnung Nr.221 ff. mit 20 bis 50€ geahndet - aber nur sofern niemand gefährdet wird (z.Bsp. Blendung).
      Wenn eine Gefährdung dabei ist, wird es erheblich teurer, da "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" mit 100€ aufwärts und mit mindestens 1 Punkt im Verkehrszentralregister geahndet wird.

    • @landwirtschaftshelden4672
      @landwirtschaftshelden4672 Před 3 lety +3

      @@Tue-taunusDe Wie bitteschön blende ich Mitmenschen im Straßenverkehr wenn die beschissene Beleuchtung doch auf den Boden leuchtet beziehungsweise gerichtet ist?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +2

      @@landwirtschaftshelden4672 Hier spricht man von einer sogenannten Abstrahlwirkung, die von dieser Art der Beleuchtung ausgeht.

  • @gregor8589
    @gregor8589 Před 3 lety

    Darf man jedoch eine unterboden beleuchtung anbauen und diese nur im Stehen für beispielsweise Fotos verwenden? Dh würde man mit verbauter unterboden beleuchtung durch den TÜV kommen oder selbst das nicht?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Hallo Oron,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

    • @gregor8589
      @gregor8589 Před 3 lety +1

      @@Tue-taunusDe vielen Dank!

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      @@gregor8589 Bitte gerne 👍😀

  • @vligohahnchen4355
    @vligohahnchen4355 Před 4 lety +1

    Wie ist das außerhalb der STVO? ist da da einschalten erlaubt? und wie ist das mit der Montage kann sie dran bleiben wenn man sich dann wieder im STVO Gebiet unterwegs ist oder muss sie ab? sie ist natürlich nicht Eingeschaltet und ggf nicht angeschlossen.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +1

      Du kannst eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit Du die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kannst. Im öffentlichen Verkehrsraum darf sie jedoch, auch nicht unangeschlossen, nicht montiert sein.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit darfst Du dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @vligohahnchen4355
      @vligohahnchen4355 Před 4 lety +1

      @@Tue-taunusDe Super danke für diese präzise Antwort.. also darf die Unterbodenbeleuchtung auf Parkplätzen auch nicht genutzt werden oder? Bzw Real usw.
      Hab tatsächlich mal gehört, dass beim stehen da gar kein Problem sein soll. (Im Bereich STVO und PArkplätzen) Jedoch bei fahren Verboten ist.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      @@vligohahnchen4355
      Vielen Dank für Deine positive Rückmeldung.
      Wenn der Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum zählt, nicht durch eine Schranke unzugänglich, darf die Unterbodenbeleuchtung nicht benutzt, beziehungsweise verbaut sein.
      Zählt der Parkplatz nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, durch eine Schranke nicht für jedermann zugänglich, darf sie benutzt, beziehungsweise verbaut sein.
      Wenn Du mit dem Gedanken spielst, eine Unterbodenbeleuchtung für den Gebrauch auf nicht öffentlichen Plätzen zu verbauen, habe ich folgenden Tipp für dich:
      Du kannst eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit Du die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kannst. Im öffentlichen Verkehrsraum darf sie jedoch, auch nicht unangeschlossen, nicht montiert sein.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit darfst Du dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @vligohahnchen4355
      @vligohahnchen4355 Před 4 lety +1

      @@Tue-taunusDe Vielen Danke für die schnelle Antwort. Den Tipp haben sie bereit vorher erwähnt, dann werd ich über diese möglichkeit nachdenken. Vielen Danke und ein Schönene Tag noch ^-^

  • @schelscha
    @schelscha Před 5 lety +1

    Bedeutet man darf z.b. an der ampel das lichjt anhaben ? oder she ich das falsch ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety +1

      An Fahrzeugen, die in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden, dürfen sich nur Beleuchtungseinrichtungen befinden, die amtlich genehmigt sind. Da es zur Zeit keine amtlich zugelassene Unterbodenbeleuchtung gibt, dürfen diese an Fahrzeugen nicht verbaut werden. Also, nein !

    • @schelscha
      @schelscha Před 5 lety

      AutoErlebniswelt-TÜ Taunus Achso ok, danke!

  • @wookie-makarov
    @wookie-makarov Před 5 lety +2

    Und was ist mit der Kenzeichenbeleuchtung würde dann ja dagegen verstoßen

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      Wookie Die Kennzeichenbeleuchtung ist nach der StVZO vorgeschrieben. Somit gibt es auch amtl. genehmigte Kennzeichenbeleuchtungen. Bei den Unterbodenbeleuchtungen ist dies nicht der Fall.

  • @l15luca-_-91
    @l15luca-_-91 Před 3 lety +1

    Hab ne frage dürfte man eine dran haben und sie dann nicht benutzten

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +1

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @Semih-tu2id
    @Semih-tu2id Před 3 lety +1

    Darf man unterbodenbeleuchtung anbauen so das sie nur leuchten wenn die Türen offen sind sozusagen einstiegsunterboden Beleuchtung wöre sehr nett wenn sie antworten würden da es mich sehr interessiert

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Hallo Semih,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion ist nicht zulässig.
      Deine Idee mit der Koppelung der Tür als Einstiegsbeleuchtung ist somit leider auch nicht zulässig.
      Die entsprechenden Paragrafen hierzu sind:
      - § 17 StVO
      - § 49a - 54 StVZO
      - ECE R48 und EG 76/756

    • @Semih-tu2id
      @Semih-tu2id Před 3 lety +1

      @@Tue-taunusDe schade oke aber danke für die Antwort

  • @achitube9831
    @achitube9831 Před 4 lety +1

    Hallo ihr Lieben
    Und wie sieht es aus mit dem unterbodenbeleuchtung die nur für Treffen und auf privaten Gelände genutzt werden, ich hab sie bei mir dran und sie ist sogar mehrfach abgeklemmt das heißt ich kann nicht so während der Fahrt einschalten weil auch vorne am Motorraum abgeklemmt, aber mein prüfer sagt mir die mussen definitiv raus, und ich hab keine Plakate bekommen,
    Was kurios an der Geschichte ein Kumpel von mir, (wir haben uns damals getroffen und zusammen die gebaut) er hat bei sein prüfer Plakette ohne Mängel bekommen, sein prüfer hat ihm nur gefragt wie macht man die an und dann ist alles schick bei ihm und er war zufrieden mit der abklemmung.
    Jetzt steh ich da und weiß nicht was ich machen soll 😭😭

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +1

      Hallo Achi Tube,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es auch keine Unterbodenbeleuchtung.
      In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Hier habe ich einen Tipp bezüglich Deiner Unterbodenbeleuchtung für Dich:
      Du kannst eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit Du die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kannst.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit darfst Du dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

  • @polodie908
    @polodie908 Před 6 lety +3

    Jetzt habe ich auch ne frage wenn die unter-Bodenbeleuchtung nicht erwähnt wird warum ist es dann nicht erlaubt ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 6 lety +3

      Bei der Beleuchtung (Lichttechnische Ausrüstung) ist nur das erlaubt, was ausdrücklich in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) genehmigt ist. Ist etwas nicht erwähnt ist es auch nicht erlaubt.

    • @BETTER.ART.
      @BETTER.ART. Před 4 lety

      @@Tue-taunusDe Die Frage dezent ignoriert. Bravo 👏🏻

    • @pearblood
      @pearblood Před 4 lety +1

      @@BETTER.ART. hä?

    • @BETTER.ART.
      @BETTER.ART. Před 4 lety

      @@pearblood Er hat gefragt warum es nicht erlaubt ist. Die Antwort darauf war, dass es nicht erlaubt ist. Merkste selbst wa?

    • @thomassasik5159
      @thomassasik5159 Před 3 lety

      @@BETTER.ART. lost bist du, er hat gesagt alles was nicht drinnen steht ist automatisch verboten.

  • @gamma2265
    @gamma2265 Před 3 lety +1

    und was ist wenn die Beleuchtung zur Seite geht dann würde es nicht nach unten gehen und es wäre doch legal wenn man z.b. nach vorne weißes Licht zur Seite Orangen und hinten rot hat dann wäre es doch laut Gesetz wieder legal oder nicht

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      In Deutschland/Europa ist das sogenannte "Signalbild" für jede Fahrzeugart genau vorgeschrieben. Eine Unterbodenbeleuchtung ist hierbei nicht vorgesehen.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet:
      * Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      * Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben, welche zulässig sind. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      * In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.

  • @_Kevin_Timm_
    @_Kevin_Timm_ Před 2 lety

    Hab ich das jetzt richtig verstanden?? 1:40 min wenn das Auto steht ist es erlaubt ?? Nur während der Fahrt muss es aus sein...

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety

      Hallo Sky Dog,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

  • @pixelslayertv7140
    @pixelslayertv7140 Před 4 lety +1

    Wenn sie nicht eingeschaltet sind also der verbau ist auch verboten ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      Im öffentlichen Verkehrsraum, also Straßen, dürfen nur Sachen an Fahrzeugen verbaut sein, welche genehmigt sind. Da es zur Zeit keine zugelassene und genehmigte Unterbodenbeleuchtung gibt, ist der Anbau, streng rechtlich, nicht zulässig.

  • @fxnn0421
    @fxnn0421 Před 2 lety +1

    Aber darf ich denn nicht solch eine Unterbodenbeleuchtung montieren und diese dann aber nur auf Privatgelände oder wenn das Auto steht anschalten? Während ich im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin wäre die Unterbodenbeleuchtung dann auch immer aus…. Geht das, oder ist selbst das verboten? 🤔

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety +1

      Hallo Fxnn04, Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @fxnn0421
      @fxnn0421 Před 2 lety +1

      @@Tue-taunusDe Dnke für die Hilfe und die sehr ausführliche Antwort!

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety +1

      @@fxnn0421 Bitte sehr gerne. Vielen Dank für Deine schöne Rückmeldung. 👍😀

  • @chriisiiix3365
    @chriisiiix3365 Před 4 lety +1

    Servus angenommen ich werde von der Polizei angehalten und sehen das ich zwar meine Beleuchtung angebracht habe aber die Lichter ausgeschaltet habe können die Polizisten mir dann Probleme machen ? Und ich darf die Beleuchtung nur anhaben wenn ich auf meinem Grundstück stehe ? Bitte im schnelle antwort

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig. Lediglich die Verwendung auf Privatgrundstücken, oder auf Parkplätzen wenn sie durch eine Schranke geschlossen sind, denn dann zählen sie nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, ist zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es auch keine Unterbodenbeleuchtung.
      In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Hier habe ich einen Tipp bezüglich Deiner Unterbodenbeleuchtung für Dich:
      Du kannst eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit Du die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kannst.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit darfst Du dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.

    • @chriisiiix3365
      @chriisiiix3365 Před 4 lety +1

      Was würde passieren wenn die polizei die lichterketten sehen würden aber das fahrzeug von unten unbeleuchtet wären können sie mir da was antun oder nicht, weil ich ja theoretisch die lichter deaktiviert habe danke für die infos

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      @@chriisiiix3365 Lichterketten sind auch eine Unterbodenbeleuchtung und in den Vorschriften nicht vorgesehen. Der Umkehrschluss hierzu ist, was nicht vorgesehen ist, ist auch nicht zulässig.
      Ansonsten gilt meine Antwort von vorhin 1:1 auch zu dieser Frage.
      Ich kann hier nur die Vorschriften zitieren.
      Wie die Polizei bei einer Kontrolle entscheidet, kann ich nicht beurteilen.

  • @jaypac4587
    @jaypac4587 Před 4 lety +1

    Aber wenn ich die Unterbodenbeleuchtung verbauen möchte, wie bekomm ich die eingetragen, bzw. Bekomm ich die überhaupt eingetragen

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      Hallo JayPac,
      Unterbodenbeleuchtungen können und werden nicht eingetragen.
      Hier der rechtliche Hintergrund:
      Grundsätzlich:
      - Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert (also im Umkehrschluss nicht ohne weiteres im Verkehrsraum erlaubt)
      - Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      - In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist
      auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Aber:
      - Eine Umfeldbeleuchtung für Fahrzeuge ist zulässig wenn:
      o Ein Teilegutachten oder eine EG-Teilbetriebserlaubnis dafür existiert (ich kenne aktuell keine zugelassene Unterbodenbeleuchtung)
      o Und: Das Licht darf nur weiß und nur im Stand leuchten. Darf nicht blenden (…indirekt wirken….) und darf nicht zur Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
      - Wenn man sowas ohne Teilegutachten anbauen will
      o Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
      o Kann daher nur außerhalb des Verkehrsraumes (also im nicht öffentlichen Bereich = Privatgelände) eingeschaltet und angebaut sein.
      o Steckbare Verbindung wäre möglich - für Showzwecke bei irgendwelchen Events - aber nicht auf der Straße.
      - Ein Ausnahmegutachten nach §70 StVZO ist nicht zulässig und wird von der zuständigen Behörde auch nie genehmigt.

    • @jaypac4587
      @jaypac4587 Před 4 lety +1

      @@Tue-taunusDe alles klar. Vielen Dank

  • @outrider8770
    @outrider8770 Před 3 lety +1

    @AutoErlebniswelt-TÜ Taunus Moin, meine Idee rote Seiten- oder Zusatzrückleuchten mit E-Prüfzeichen unter das Auto und an die vorhandene Umfeldbeleuchtung anschließen. Wahrscheinlich auch nicht eintragbar oder legal möglich? Irgendwie muss das doch möglich sein. Ich meine Brabus beleuchtet auch die Auspuffanlage im Stand rot legal!

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +2

      Bei Braus handelt es sich um eine Beleuchtung ohne Abstrahlwirkung, analog zu den Einstiegsleuchten. Bei Deiner Idee spricht dagegen, dass die vorgeschriebenen Anbaumasse nicht eingehalten sind.

  • @realpassi2981
    @realpassi2981 Před rokem

    Ich habe gehört das man Unterbodenbeleuchtung legal montieren darf wenn sie nur an den Seite ist und eine Bodenfreiheit von 8cm hat (natürlich während der Fahrt ausgeschaltet)

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před rokem

      Hallo realpassi2981,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der TÜ-Taunus

  • @87Shadowtalker
    @87Shadowtalker Před 2 měsíci

    Darf ich euch mal eine Frage zu Thema Tuning stellen? Un wenn dann wo hier oder wo ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 měsíci

      Hallo @87Shadowtalker, Du kannst mir Deine Frage gerne per E-Mail zukommen lassen, ich leite sie dann an den entsprechenden Fachbereich weiter. Gerne unter: georgios.mavrakis@tue-taunus.de
      Herzliche Grüße,
      Georgios Mavrakis

    • @87Shadowtalker
      @87Shadowtalker Před 2 měsíci +1

      @@Tue-taunusDe okay danke für das Angebot.

  • @davidk.2517
    @davidk.2517 Před 2 lety

    Also könnte man theoretisch unterboden Beleuchtung einbauen, wenn es nur mit Standlicht und angezogener Handbremse funktioniert?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety +1

      Hallo David K.,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt- TÜ Taunus

    • @davidk.2517
      @davidk.2517 Před 2 lety +1

      @@Tue-taunusDe alles klar danke für die Info👍

  • @fbi1173
    @fbi1173 Před 4 lety +1

    Mein chevy k30 hat Tarnungslicht, darf das?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +2

      Hallo FBI,
      Dein Chevy k30 darf Tarnbeleuchtung nur haben, wenn er für irgendwelche Streitkräfte zugelassen ist. Wird er im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und bewegt, muß diese Beleuchtung stillgelegt werden, sie entspricht leider nicht der StVZO.
      Viel Spaß mit Deinem Chevy

  • @passwortverloren
    @passwortverloren Před 6 lety +4

    dann darf man ja nichtmal mit dem handy auf dem bürgersteig laufen weil es ein licht ist was in den straßenverkehr eingreift :D

  • @saschapreu9360
    @saschapreu9360 Před 7 lety +3

    wie erkenne ich welche eangel Eyes im Straßenverkehr erlaubt sind ?

  • @wolfgangpalm1606
    @wolfgangpalm1606 Před 7 lety +1

    Wenn mein Fahrzeug aus ist und steht darf sie dann angeschaltet sein

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety +1

      Nur , wenn es nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.

    • @fredopppppp
      @fredopppppp Před 6 lety

      ja aber nicht im öffentlichen raum also in deinem garten oder garagenvorplatz darfst du das

  • @user-uf8lp6ug8z
    @user-uf8lp6ug8z Před 5 lety +1

    Also darf man sie erst gar nicht einbauen? Nichtmal wenn sie während dem Fahren ausgeschaltet ist?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      Ja, es dürfen an Fahrzeugen die im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden nur genehmigte Teile angebaut werden. Da es zur Zeit keine genehmigten Unterbodenbeleuchtungen gibt, ist es, streng rechtlich, nicht zulässig.

    • @alfaboy33907
      @alfaboy33907 Před 5 lety +1

      Müssen dann nicht auch Navi und Handy Halterungen geprüft sein sowie ventil Kappen

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      @@alfaboy33907 Dies sind keine lichttechnischen Einrichtungen mit Abstrahlwirkung.

  • @DASOSSI
    @DASOSSI Před 4 lety +2

    auch wenn das video hier schon etwas älter ist, dennoch finde ich manche Regelungen Blödsinn manche sind OKAY.
    ich finde Unterboden Beleuchtung im Stand tut niemanden weh und sei es nur Licht was angeht wenn die Tür auf ist, es gibt ja sogar Fahrzeuge die Schalten die Warnblinker ein wenn die Türen auf sind oder Auf gemacht werden somit könnte man also ganz weit auslegen die Unterboden Beleuchtung fällt unter 53a Stvo als Warnbeleuchtung bei Fahrzeugen wo sie nicht vorgeschrieben ist, und somit wäre sie auch möglich Einzutragen, Klar die Voraussetzung man findet was mit E, R65, R10, ECE, KBA, ~ wellen Linie und ähm den Buchstaben für licht was gerichtet ist den weiß ich grade nicht auswendig.
    so Könnte man doch Theoretisch eine Unterboden Beleuchtung Begründen und ich sehe hier auch kein Widerspruch, und was an einem Auto (Fahrzeug) Nicht Explizit verboten ist kann man auch zulassen.
    Ich habe auf meinem Auto Dach an der Reling eine Halterung für eine Funk Antenne + die Antenne, das Teil hat Kein E, gut es ist nur Verschraubt und "schnell" zu entfern aber dennoch verändert der Aufbau meine Fahrzeughöhe von ~170cm auf (je nach Antenne) x cm, derzeit bin ich bei 240m Höhe, ich bin mir meiner Höhe bekannt und Schraub sie ab wenn ich mal in die Tiefgarage fahre, aber Theoretisch Zählt diese Antenne ja auch wieder nicht als Höhe da sie flexibel ist (nicht jede), bei der Letzten TüV Prüfung (08/2020) meinte er nur wieder AH, hat dran Gewackelt ist fest war ihm dann auch egal. Hier Meinte er nur warum hast du eine Rundum Leuchte im Auto, weil als Zusätzliche Absicherung im Fall der Panne oder Unfall oder sonstiges, er hat drauf geschaut meinte AH ist zu gelassen war ihm dann auch egal.
    also um hier in dem Thema mal auf den Punkt zu kommen, unter den Richtigen Voraussetzungen finde ich kann man eine Unterboden Beleuchtung ruhig zulassen.
    ach ja mein Auto hat fast ohne Hinweise den TüV Bestanden, Mein Licht war irgendwie verstellt aber das hat er dann noch gemacht und eingestellt.
    ich habe mich dann noch etwas mit ihm Unterhalten, und festgestellt das manche Regeln echt Blöd sind 95% unterschied bei einer E-Handbremse, bitte was, er hat es Zwar erklärt aber ich finde das ist unverantwortlich so viel.
    ein Blick auf meine Bremswerte da gab es nix was mehr als 5% war. ich finde mehr als 25% bei der Handbremse sind nicht zu tolerieren und wäre durchgefallen.
    Auch hätte ich LED Scheinwerfer nie zugelassen die sind einfach zu hell, aber da will ich mich ans KBA noch wenden und ein Verbot oder Drosselung anmerken.
    Wer schreib Fehler findet, hier Schreibt ein Legastheniker der sich mit dem Handicap nicht versteckt

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      Vielen Dank für Deine Meinung und Deinen Erfahrungsbericht. 👍

    • @DASOSSI
      @DASOSSI Před 4 lety +1

      @@Tue-taunusDe
      servus von Erfurt in eure Richtung,
      was ist deine/eure meinung unter dem Punkt 53a es zu sehen, wäre es dann möglich als Warn Beleuchtung es einzutragen sofern alle punkte Erfüllt sind natürlich.
      *Rein persönlich gefragt ohne Rechts Verbindlichkeit natütlich.
      ich als Leihe würde sagen ja ist möglich es Erhöht die Verkehrssicherheit
      natürlich würde ich es auf Gelb/Amber beschränken wobei Rot ja auch zulässig währe im Stand Siehe Einsatzleitung bei "Sonderfahrzeugen" der Betrieb während der Fahrt ist natürlich auszuschließen.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      @@DASOSSI
      Hi DAS_OSSI,
      wie in unserem Video erwähnt, sind Unterbodenbeleuchtungen bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig. Im Umkehrschluss heißt das:
      Man darf sie auch für keine andere Funktion einsetzen.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      * Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      * Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      * In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      So ist die reine Rechtslage.

    • @DASOSSI
      @DASOSSI Před 4 lety +3

      @@Tue-taunusDe
      viel Dank. werde ich mal rein lesen.
      Ich (Karsten) danke für die Ausführungen.
      macht weiter so 💚

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety

      DAS_OSSI Bitte sehr gerne. 👍

  • @raynex7705
    @raynex7705 Před 5 lety +1

    Geht mich ja nichts an sa ich aus der schweiz komme und dieser beitrag ja schon bisschen länger her ist. Aber im grunde genommen kann man es ja mit der handbremse verknüpfen und einstellen das es nur mit gezogener handbremse leuchtet dann zum tüv gehen und das vorzeigen. Sollate dann ja legal sein.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      Wenn ein Fahrzeug in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Da es zur Zeit keine genehmigten Unterbodenbeleuchtungen gibt, ist ein Anbau, streng rechtlich, nicht zulässig.

  • @stephanebinger9318
    @stephanebinger9318 Před 7 lety +1

    Für welche Karosserie Veränderungen braucht man TÜV

  • @thomasleitner6115
    @thomasleitner6115 Před 6 lety

    led Front Blitzer auch

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 6 lety

      LED Frontblitzer sind nur für Fahrzeuge der Ordnungsbehörden und Rettungskräften zulässig, per Genehmigung der einzelnen Landesbehörden.

  • @aleks_web5223
    @aleks_web5223 Před 4 lety

    Ich habe vor einiger Zeit ein wenig recherchiert ob und wie es möglich wäre eine LED Einstiegsbeleuchtung am Seitenschweller zu realisieren die den Einstiegsbereich ausleuchtet und sich bei Zündung ausschaltet. Und erst dachte ich die Sache ist wie im Video erwähnt klar. Das ist verboten weil es laut § 49 a StVZO weder eine vorgeschriebene noch zulässige lichttechnische Einrichtung ist und im Gegensatz zur Innenraumbeleuchtung außerhalb des Fahrzeuges wirkt. Jetzt das große aber. Denn dann wären ja die Einstiegsbeleuchtungen die viele neue Autos in den Außenspiegeln haben auch verboten. Außerdem bietet Brabus genau so ein System für verschiedene Autos laut eigener Aussage mit Straßenzulassung an. Gilt § 49 a StVZO also nur für den Fahrbetrieb? Ist das eine Grauzone oder gibt es da etwas das ich übersehe?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 4 lety +2

      Hallo Aleks,
      besten Dank für Deine Frage.
      Die Thematik der Ein-/Ausstiegsleuchten bzw. Umfeldbeleuchtung ist gemäß ECE- R 48 unter Nr. 6.24 ff geregelt.
      Hier nur ein Auszug:
      6.24
      Äußere Ein-/Ausstiegleuchte
      6.24.1
      Anbringung
      Zulässig an Kraftfahrzeugen.
      6.24.2
      Anzahl
      Zwei; weitere Ausstiegleuchten zur Beleuchtung von Stufen und/oder Türgriffen sind jedoch zulässig. Jeder Türgriff oder jede Stufe darf von höchstens einer Leuchte beleuchtet werden.
      6.24.3
      Anbauschema
      Keine besondere Vorschrift; es gelten jedoch die Vorschriften in 6.24.9.3.
      6.24.4
      Anordnung
      Keine besondere Vorschrift.
      6.24.5
      Geometrische Sichtbarkeit
      Keine besondere Vorschrift.
      6.24.6
      Ausrichtung
      Keine besondere Vorschrift.
      6.24.7
      Elektrische Schaltung
      Keine besondere Vorschrift.
      6.24.8
      Kontrollleuchte
      Keine besondere Vorschrift.
      6.24.9
      Sonstige Vorschriften
      6.24.9.1
      Die äußere Ein-/Ausstiegleuchte darf eingeschaltet sein, wenn das Fahrzeug steht und eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
      a)der Motor ist ausgeschaltet oder
      b)die Fahrertür oder eine Beifahrertür ist geöffnet oder
      c)eine Tür zum Laderaum ist geöffnet.
      Die Vorschriften in 5.10 sind in allen festen Gebrauchslagen zu beachten.
      6.24.9.2
      Genehmigte Leuchten, die weißes Licht ausstrahlen, ausgenommen Scheinwerfer für Fernlicht, sowie Tagfahrleuchten und Rückfahrscheinwerfer können als Ausstiegleuchten eingeschaltet werden. Sie können auch gemeinsam mit den Ausstiegleuchten eingeschaltet sein und die Bedingung in 5.11 und 5.12 oben gelten nicht.
      6.24.9.3
      Der Technische Dienst muss zur Zufriedenheit der Typgenehmigungsbehörde eine Sichtprüfung durchführen, um nachzuweisen, dass die sichtbar leuchtenden Flächen der Ausstiegleuchten für einen Beobachter, der sich entlang der Grenze einer Zone auf einer Querebene 10 m vor dem Fahrzeug, einer 10 m hinter dem Fahrzeugs liegende Querebene und zwei Längsebenen 10 m zu jeder Seite des Fahrzeugs bewegt, nicht direkt sichtbar sind; diese vier Ebenen verlaufen zwischen 1 m und 3 m über und senkrecht zum Boden (siehe Anhang 14).
      Auf Wunsch des Antragstellers und mit Zustimmung des Technischen Dienstes darf diese Vorschrift mit Hilfe einer Zeichnung oder Simulation nachgewiesen werden.
      Der letzte Absatz besagt das ein Technischer Dienst das Erscheinungsbild dieser Beleuchtung zu beurteilen hat und sie dann bei der Typprüfung des Fahrzeugs eine Zulassung erhalten kann.
      Ein Eigenbau schließt sich hier leider aus, da der Genehmigungsaufwand viel zu groß ist.
      Trotzdem weiterhin viel Spaß mit Deinem Projekt.
      Dein Team der AutoErlebniswelt TÜ Taunus

    • @aleks_web5223
      @aleks_web5223 Před 4 lety +1

      @@Tue-taunusDe Hallo,
      vielen Dank für die Umfangreiche und Qualifizierte Antwort.

  • @snickerseismarcel
    @snickerseismarcel Před 6 lety +4

    Ist überhaupt eine Innen beleuchtungen erlaubt z.b der Fußraum

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 6 lety +3

      ZockerLP Eine Innenraumbeleuchtung ist, wenn sie keine Abstrahlwirkung nach außen hat und keinen anderen Verkehrsteilnehmer blendet oder vom Straßenverkehr ablenkt, in jeder Form und Farbe zulässig.

    • @CS_Mango
      @CS_Mango Před 5 lety +2

      Perfekt, ich werde meine Kiste dann in eine mobile Disco verwandeln.

    • @jesuskokings9947
      @jesuskokings9947 Před 5 lety +1

      MagnaCarge hab’s auch grad gemacht hahahahah

  • @poseidown4533
    @poseidown4533 Před 6 lety

    Also wenn ich eine unterbodenbeleuchtung anbringe, diese aus lasse während der fahrt und sie nur anschalte wenn ich stehe ist das erlaubt?

  • @vrl23
    @vrl23 Před 3 lety

    Kein ding, dann baue ich LEDs die nach OBEN gucken.

  • @justinlicht207
    @justinlicht207 Před rokem +1

    Wenn ich eine Unterbodenbeleuchtung verbaue die nur über den innen raum des motor an und ausschaltbar ist und diese nur einschalten kann wenn der motor aus ist wäre das legal
    (z.b wenn ich auf einem parkplatz stehe etc diese an ist aber der motor aus bin ich ja nicht im strassen verkehr
    auch wenn das Vidio 6 Jahre alt ist bekomme ich ja Vieleicht eine antwort mit freundlichen grüßen Justin

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před rokem +1

      Hallo Justin Licht,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der TÜ-Taunus

  • @gamma2265
    @gamma2265 Před 3 lety +1

    aber ist unterbodenbeleuchtung nicht eigentlich hilfreich im Dunkeln weißt du dann dass 100% jemand da ist sowas kann man ja schlecht verwechseln und wie man sieht in anderen Ländern funktioniert es doch auch prima

  • @illuminat69nrw38
    @illuminat69nrw38 Před 8 měsíci

    Darf abseits der öffentlichen Straßen. Privat Grundstück oder tuning treffen.. Und auch beim Türen öffnen.. Bitte als TÜV richtig angeben. Eine Strafe sind 20 Euro Mangelkarte oder bei einem leider muss ich es selbst sagen Kollegen mit Nase hoch 1 Punkt in Flensburg. Desweiteren verliert der Wagen die Zulassung ( es seih denn man schneidet das Kabel durch und es geht nicht mehr ) " vor Ort und Stelle "

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 8 měsíci

      Hallo @illuminat69nrw38, vielen Dank für diese wertvollen Zusatzinfos.
      In unserem Video haben wir die Beurteilung bei einer Hauptuntersuchung dargelegt.
      Die Beurteilung von Folgen und Strafen bei einer Verkehrskontrolle, obliegt den Verfolgungsbehörden.
      In diesem Bereich scheinst Du der Experte zu sein.

      Herzliche Grüße vom Team der TÜ TAUNUS

  • @hewgr4180
    @hewgr4180 Před 2 lety

    Sprich wenn meim auto steht und nicht an ist darf die Unterboden Beleuchtung leuchten

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 2 lety

      Hi he/wgr, auf einem Privatgrundstück wäre das möglich - nicht jedoch, wenn Dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht. Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

  • @henningvogt4147
    @henningvogt4147 Před 3 lety

    Den Innenraum meines Fahrzeugs darf ich beleuchten wie ich es will solange ich mich und niemand anderen blende?! Sehe ich das richtig!? Ok da er Motorraum Rechtlich zum Innenraum eines Autos gehört darf ich meinen Motor Raum ja beleuchten!?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Hallo Henning,

      in der StVZO sind Bau- und Betriebsvorschriften für Fahrzeuge insbesondere im §30 niedergelegt. Dieser Paragraph behandelt die Beschaffenheit der Fahrzeuge. Anhänglich sind dort Richtlinien und Kommentare aus denen hervor geht, wie in der allgemeinen Rechtsprechung mit den Forderungen aus diesem Paragraphen umzugehen ist.
      Die Forderungen sind:

      Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
      1. Ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
      2. Die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

      Vor diesem Hintergrund besagt nun die Führerhausrichtlinie, dass Führerhäuser so beschaffen sein müssen, dass die Arbeit zum Führen eines Fahrzeuges möglichst gering ist, Lenken, Bremsen und die Betätigung der vorhandenen Einrichtungen möglichst einfach (einwandfrei) und bequem ist.
      Hier hätte ein Motor sicher nichts verloren. Aus diesem Grund gibt es den Motorraum, der nicht gemäß der Führerhausrichtlinie zum Innenraum gehört.

      Für die Innenbeleuchtung gilt: Dringt sie nach außen und beeinträchtigt sie die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, so ist dies unzulässig, weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden können.
      Zudem ist eine Vermehrung der Lichtzeichen im Verkehr grundsätzlich als unerwünscht zu bezeichnen.

  • @roman2499
    @roman2499 Před 6 lety +1

    oh mist dann bin in GTA Online schon fällig alle Autos die ich habe haben so gut wie unterbodenbeleuchtung :o

  • @stephanebinger9318
    @stephanebinger9318 Před 7 lety

    Und wie tief darf man ein Auto tieferlegen kommt das auf das Auto an oder ist das bei allen gleich

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety

      Hallo skillrock#2, in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau.
      Als Arbeitsanweisung gemäß VdTÜV- Merkblatt 751 gilt folgendes: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
      Darüber hinaus gilt auch gemäß VdTÜV: Als Richtwert für eine ausreichende Bodenfreiheit unter starren Teilen der Bodengruppe gelten 80 mm, gemessen bei zulässiger Achslast. Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden. In begründeten Einzelfällen darf der Wert auch darunter liegen. Eine Unterschreitung des Wertes von 80 mm ist auch dann zulässig, wenn das Fahrzeug auch im serienmäßigen Zustand bei zulässiger Achslast eine geringere Bodenfreiheit aufweist. Der so ermittelte Wert des Serienfahrzeugs gilt dann als Grenzwert.
      Achtung: einmal voller Tank, ein Fahrer, bei letzterem gemessen bei zulässiger Achslast. Elastische Teile sind hier Frontlippen die sich rückverformen, keine Spoiler aus Gfk, Carbon o. ä., die bei einer Berührung zerbrechen und nachfolgenden Verkehr gefährden könnte.
      Verantwortung und Haftung liegen immer bei Fz. Halter und Fahrer.

  • @snickerseismarcel
    @snickerseismarcel Před 4 lety

    Darf man das Unterbodenlicht anbringen und es im. Stand anhaben und würde man damit durch den TÜV kommen

  • @namikaze435
    @namikaze435 Před 3 lety +1

    Kann mir mal bitte erklären warum mit vernünftigen Argumente ?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety +1

      Hallo Luca Malchow,
      Unterbodenbeleuchtungen sind bei uns in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Selbst der Anbau, auch ohne Funktion, ist nicht zulässig.
      Anbei habe ich Dir die zuständigen Paragrafen aufgelistet.
      • Im §17 StVO ist beschrieben was zur Beleuchtung verwendet werden darf - dabei ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht definiert.
      • Im §49a bis 54 StVZO sind die entsprechenden Beleuchtungsmittel beschrieben. Auch hier gibt es keine Unterbodenbeleuchtung.
      • In der ECE R48 und in der EG 76/756 ist auch keine Unterbodenbeleuchtung zugelassen.
      Folgendes ist jedoch zulässig:
      Man kann eine Anschluss- und Halterungsmöglichkeit vorbereiten, damit man die Unterbodenbeleuchtung auf einem Privatgrundstück verwenden und schnell anbauen, bzw. anschließen kann.
      Die Kabel von der Anschlussmöglichkeit kann man dran lassen.
      Nur ist zu beachten!
      Sie dürfen nicht frei hängen, also richtig befestigt, nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen und, wichtig, im abgesteckten Zustand keinen Kurzschluss verursachen, da ja normalerweise die Anschlüsse frei liegen.
      Viele Grüße vom Team der AutoErlebniswelt-TÜ Taunus

  • @JackMacLupus
    @JackMacLupus Před 7 lety +2

    Das heisst also im Klartext:
    Wenn ich eine UBB an meinem Auto montieren will, muss ich die so verkabeln das ich sie während der Fahrt nicht einschalten kann was Beispielsweise durch einen Schalter im Kofferraum erreicht werden kann.
    Natürlich muss man dann auch an den Gesunden Menschenverstand appelieren und die UBB auch ausmachen bevor man vom Tuningtreff wegfährt, ist ja klar.

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 7 lety +1

      Hallo JackMac, zu Deiner Frage möchte ich Dir Folgendes Antworten: Wenn Dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, dürfen sich nur genehmigte Teile am Fahrzeug befinden. Da es zur Zeit keine genehmigten Unterbodenbeleuchtungen gibt, ist Dein Ansinnen, streng rechtlich, nicht zulässig.

    • @timohe7054
      @timohe7054 Před 6 lety +2

      Und wie ist es dann mit arbeitscheinwerfer diese dürfen am auto ohne e kenzeichnung (bis 35 watt) montiert werden, aber dürfen nur angeschaltet werden wenn das auto nicht fährt.

    • @germankingx2688
      @germankingx2688 Před 5 lety

      @@timohe7054 Hast du da schon was neues herausgefunden?

  • @domenickpahl7611
    @domenickpahl7611 Před 2 lety +1

    Will mich ja nicht aufregen oder so aber ist komisch das das verboten ist in anderen Ländern wo das erlaubt ist gibt es keine Unfälle oder sonstiges das Auto verliert dadurch nicht mal irgendwie ein Verlust von Bremsen oder sonstige Sachen ist nur mal so eine Sache die ich erwähnen wollte kann man bitte das Gesetz irgendwie weg nehmen weil es behindert keinen oder verletzt auch niemanden oder behindert die sich auf das Nummernschild so und wo ist jetzt Probleme?

  • @Doner-hw7hq
    @Doner-hw7hq Před 6 lety

    Ach und Kennzeichenbeleuchtung ist dann auch verboten?? Leuchtet auch nach unten auf den boden 🙎👏

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 6 lety

      Nein, denn diese ist in der StVZO vorgeschrieben.

  • @kmnsupport8298
    @kmnsupport8298 Před 5 lety +2

    Also darf man Unterbodenbeleuchtung nicht mal beim stehen an haben?

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 5 lety

      Das ist richtig. An Fahrzeugen, die im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden, dürfen sich nur Beleuchtungseinrichtungen befinden, die amtlich zugelassen sind. Zur Zeit gibt es keine zugelassene Unterbodenbeleuchtungen.

    • @kmnsupport8298
      @kmnsupport8298 Před 5 lety

      Ok vielen dank für die schnelle Antwort.

  • @HoffnungsVogel
    @HoffnungsVogel Před 3 lety +1

    Aber ein LKW darf ein Weihnachtsbaum im Führerhaus haben..

    • @Tue-taunusDe
      @Tue-taunusDe  Před 3 lety

      Hallo Kermit,
      auch hier gilt, hat er eine Abstrahlwirkung und kann die Blicke andere Verkehrsteilnehmer dadurch ablenken, ist er nicht zulässig.
      Kommt jedoch sehr oft vor.
      Hier ist die Politik gefordert.
      Beste Grüße von der AutoErlebniswelt TÜ Taunus.