Vermeide teure Fehler beim Wohnmobil-Parken: Regeln und Tipps zum sicheren Stellen.

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Vložit
  • čas přidán 24. 06. 2022
  • Hier geht es um die Frage Wo und Wie lange darf ich denn mein Wohnmobil so parken! Was gibt es da für regeln und was muss ich beachten!
    Meine Technik:
    *DJI Osmo Action Cam - Digitalkamera mit 2 Bildschirmen, wasserdicht bis zu 11 m, integrierte Stabilisierung, Foto und Video in 4K HDR bei 100 Mbit/s, Sprachsteuerung, Zubehör-Kit enthalten - Schwarz
    amzn.to/3tQ0iNX
    *Sony Vlog-Kamera ZV-1 (Digitalkamera, 24-70mm, seitlich klappbares Selfie-Display für Vlogging & CZcams, 4K Video)
    amzn.to/3pZGruE
    *Sony GP-VPT2BT Bluetooth Handgriff (für Selfies und Vlogging, auch als Tripod nutzbar, kompatibel mit A9M2, A9, A7RM4, A7RM3, A7M3, A6600, A6400, A6100, RX100M7, RX0M2, ZV-1) schwarz
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    *Logitech BRIO - Ultra HD Webcam für Video-Konferenzen, Aufnehmen und Streamen
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    *Wantek USB Headset Stereo mit Noise Cancelling Mikrofon und Lautstärkeregler, PC Kopfhörer für Business Skype UC SoftPhone Call Center, Kristallklarem Chat, Superleicht, Ultra Komfort
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    *Ansteckmikrofon Kabellos für iPhone Android Smartphone Kamera- UHF Wiederaufladbar Lavalier Mikrofon Wireless mit 1 Sendern & 1 Empfänger zum Aufnehmen von Interviews CZcams Podcast Vlog - BALILA
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    *Hensych für Osmo Action Mikrofon 3,5 mm/USB-C-Adapter,Laden des Audio-Adapters Audio Externe 3,5 mm Mikrofonhalterung für Klinkenstecker
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    *SYNCO Lavalier Mikrofon, Ansteckmikrofon Omnidirektional Clip-on Microphone mit Windschutz, 3.5mm TRS/TRRS, 6 Meter für Smartphone Handy iPhone Android Huawei Samsung, PC Laptop, Kamera DSLR Lav-S6E
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    *Lavalier Mikrofon für Handy und PC, 2M Mini Omnidirectional Kondensator Lapel Mic mit 2 Transformation, Perfekt für Interview, Videokonferenz, Podcast, Diktat usw.
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    *DJI Mini 2 Fly More Combo - Ultraleichter und faltbarer Drohnen-Quadkopter, 3-Achsen-Gimbal mit 4K-Kamera, 12MP Foto, 31 Minuten Flugzeit, OcuSync 2.0 HD-Videoübertragung, QuickShots mit DJI Fly App: amzn.to/34VR7Ti
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    Es handelt sich hierbei um Tipps, beruhend auf meiner persönlichen Einschätzung und Erfahrung. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Garantie oder Haftung. Ich werde für diese Vorstellung in keiner Art und Weise bezahlt.

Komentáře • 23

  • @T4LiebeHeike
    @T4LiebeHeike Před 2 lety +1

    DANKE für dein interessantes und hilfreiches Video .Echt super..lg Heike

  • @JGucka
    @JGucka Před 2 lety +2

    Gutes Video von dir! Viele Grüße 😀

  • @johohalali3037
    @johohalali3037 Před 2 lety +2

    Dankeschön für deinen guten Beitrag

  • @eprohoda
    @eprohoda Před 2 lety +1

    total ggorgeous , 🙂

  • @CharlyBraun-lf2fy
    @CharlyBraun-lf2fy Před 8 měsíci

    Genau aus diesen Gründen...kommt Urlaub in Deutschland und Holland für uns nicht infrage. In fast allen anderen Länder Europas kann man sich frei bewegen und vorallem auch Parken ..wir sind seit 30 Jahren als Freisteher mit dem Wohnmobil in Europa unterwegs und wurden nirgends so geächtet wie eben in den Niederlanden oder in Deutschland..

    • @KlosterMannVideos
      @KlosterMannVideos  Před 6 měsíci

      Es gibt sicherlich mehr bürokratische Vorgaben in den Niederlanden und Deutschland aber es gibt auch noch Möglichkeiten zum Freistehen.

    • @CharlyBraun-lf2fy
      @CharlyBraun-lf2fy Před 6 měsíci

      @@KlosterMannVideos hier im Land ist ja nur erlaubt ...max 1 Nacht ..um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen ...wobei ...auf sehr vielen Parkplätzen schon direkt ein Verbotsschild für Wohnmobile steht ..somit man erst garnichtauf dem Parkplatz fahren darf .... und in Holland darf man oftmals nicht mal NUR aufm Parkstreifen usw parken mit einem Wohnmobil.. hatte da ja schon das " Vergnügen "....hatte unser Wohnmobil schon echt an der Stadtgrenze richtig abseits gepackt...nicht mal zum stehen bleiben..sondern sind zufuss ca 1.5km in die Stadt gelaufen um im Supermarkt was einzukaufen ...als wir wieder am Wohnmobil zurück kamen ...lauerten schon die Uniformierten ...und wollten mir einen Strafzettel verpassen ..nur weil ich SOFORT weggefahren war .konnte ich das noch abwenden...

  • @BeOCeKa
    @BeOCeKa Před 2 lety

    Also stimmt die Aussage dann doch: Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist.
    Was die ganzen Zusatzschilder bedeuten, muss man sich eben aneignen.

  • @Groegselmaschupp
    @Groegselmaschupp Před 2 lety

    3,5 to ist PKW. Darfst du solange parken wie du willst. (natürlich nur zugelassen)

    • @KlosterMannVideos
      @KlosterMannVideos  Před 2 lety

      Es kommt immer auf die Beschilderung an. Wenn kein Schild da ist, gebe ich dir recht aber meist oder viel werden Parkmöglichkeiten oder Parkplätze für Wohnmobile eingeschränkt. Erkennbar immer an einem Zusatzschild unter dem Parkzeichen. Des Weiteren wird ja auch in der Zulassung speziell die Bezeichnung Wohnmobil eingetragen und nicht PKW. Ist zumindest bei uns so!? Beste Grüße

    • @Groegselmaschupp
      @Groegselmaschupp Před 2 lety +1

      @@KlosterMannVideos Mit Schild ist das natürlich was anderes. Völlig richtig.
      Hier der Text aus einer Anfrage an die Bundesregierung zu der Sache: Drucksache 19/22803
      Verkehrszeichen werden auf der Rechtsgrundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet. Eine Beschilderung Parken (Zeichen 314) zusammen mit den in der Frage genannten Zusatzzeichen ist nicht erklärlich. Deswegen wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf die Zusatzzeichen 1010-58 (Personenkraftwagen), 1010-59 (Personenkraftwagen mit Anhänger) sowie 1010-51 (Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t ein- schließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraft- wagen und Kraftomnibusse) beziehen, welche bei der Beschilderung mit Zei- chen 314 kombiniert werden können.
      Die Unterscheidung nach Wohnmobiltypen (Kastenwagen, Alkoven, Teilinte- griert usw.) spielt bei der straßenverkehrsrechtlichen Behandlung grundsätzlich keine Rolle. Neben der zulässigen Gesamtmasse ist die straßenverkehrsrecht- liche Einstufung als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung entscheidend (Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, welches so kon- struiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und eine bestimmte, Wohnzwecken dienende Ausrüstung umfasst).
      Auf Parkplätzen, die mit den Zusatzzeichen 1010-58 oder 1010-59 gekenn- zeichnet sind, dürfen Wohnmobile nicht parken, da es sich nicht um Fahrzeuge handelt, die der reinen Personenbeförderung dienen. Auf mit Zusatzzeichen 1010-51 gekennzeichneten Parkplätzen dürfen Wohnmobile mit einer zulässi- gen Gesamtmasse über 3,5 t parken, da sie straßenverkehrsrechtlich nicht als Personenkraftwagen oder Kraftomnibusse eingestuft sind. Wohnmobile bis 3,5 t dürfen dort nicht parken.

  • @sunnymas2656
    @sunnymas2656 Před 2 lety +2

    Man muss auch die andere Seite betrachten.
    Man will Parkplätze für Autos frei halten. Und nicht wochen- oder monatelang durch Wohnmobile blockiert.
    Älteres Foto gesehen: Großer Parkplatz, zB für Tagestouristen.
    Aber total voll, mit Wohnmobilen. Die dort ihren Jahresurlaub verbringen ?
    In Schleswig-Holstein verbot man das übernachten, an beliebten Orten.
    Damit am nächsten Morgen alle Parkplätze frei sind.

  • @strohberg1230
    @strohberg1230 Před 2 lety +1

    Bis 3,5 Tonnen ist es ein PKW, meiner Meinung

    • @KlosterMannVideos
      @KlosterMannVideos  Před 2 lety +1

      Der "komische" Gesetzgeber sieht das aber anders! 😉 Beste Grüße vom Kloster Mann

    • @strohberg1230
      @strohberg1230 Před 2 lety

      Auf welcher Grundlage?

    • @KlosterMannVideos
      @KlosterMannVideos  Před 2 lety +1

      @@strohberg1230 Es gibt keine genaue Definition für das Wohnmobil in der StVO. Allgemein ist aber davon auszugehen, dass sich die StVO auf ein Wohnmobil bezieht, wenn ein Fahrzeug Wohneinrichtung enthält, die auf Reisen ausgelegt ist und außerdem über einen eigenen Antrieb verfügt. Des Weiteren gibt es eben auch spezielle Straßenverkehrsschilder, die z.B. das Parken für Womos auf PKW Parkplätze untersagen. Alles andere ist natürlich vom Gewicht des Womos abhängig. Bis zu 3,5t gelten eigentlich PKW Regeln und ab 3,5t gibt es schon Einschränkungen z.B. bei den Höchstgeschwindigkeiten usw.

    • @strohberg1230
      @strohberg1230 Před 2 lety +1

      Über 3,5 Tonnen gebe ich dir recht, darunter denke ich wenn man kein camping Verhalten zeigt das es nicht verboten ist

    • @IstdasKunstoderkanndasweg
      @IstdasKunstoderkanndasweg Před 2 lety

      Es kommt auf die Zulassung an. Ist das Fahrzeug als PKW angemeldet, ist das Parken ok - unabhängig vom Gewicht.