Hallo E Top, Danke für die Frage. sofern man den Begriff „Telearbeit“ als Oberbegriff ansieht, meint dies lediglich, dass der Arbeitnehmer ganz oder teilweise seine Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte erbringt. Im Wesentlichen wird zwischen der Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und dem mobilen Arbeiten unterschieden. Die Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der Arbeitnehmer an einem von dem Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in seinem Privatbereich tätig wird. Die mobile Arbeit meint hingegen ein ortsungebundenes Tätigwerden von jedem denkbaren Ort außerhalb der Betriebsstätte (z.B. Café, Co-Working-Space, (Ferien-)Wohnung). Soweit man dieses Begriffsverständnis zugrunde legt und Telearbeit als Oberbegriff und nicht ausschließlich im Sinne der zuvor genannten Arbeitsstättenverordnung definiert, handelt es sich bei den von Ihnen genannten Begriffen um dieselbe Arbeitsform. Liebe Grüße Max Wittig, Anwalt
Handelt es sich bei der mobilen Telearbeit und dem mobilem Arbeiten um dieselbe flexible Arbeitsform?
Hallo E Top,
Danke für die Frage. sofern man den Begriff „Telearbeit“ als Oberbegriff ansieht, meint dies lediglich, dass der Arbeitnehmer ganz oder teilweise seine Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte erbringt. Im Wesentlichen wird zwischen der Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und dem mobilen Arbeiten unterschieden. Die Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der Arbeitnehmer an einem von dem Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in seinem Privatbereich tätig wird. Die mobile Arbeit meint hingegen ein ortsungebundenes Tätigwerden von jedem denkbaren Ort außerhalb der Betriebsstätte (z.B. Café, Co-Working-Space, (Ferien-)Wohnung).
Soweit man dieses Begriffsverständnis zugrunde legt und Telearbeit als Oberbegriff und nicht ausschließlich im Sinne der zuvor genannten Arbeitsstättenverordnung definiert, handelt es sich bei den von Ihnen genannten Begriffen um dieselbe Arbeitsform.
Liebe Grüße
Max Wittig, Anwalt
@@arbeitsrecht_wittiguenalp Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen!