Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag von 125€ abrechnen - Pflegeversicherung erklärt
Vložit
- čas přidán 5. 07. 2024
- Heute steht ein besonders wichtiges und praxisnahes Thema im Fokus, das viele von euch direkt betreffen könnte: Nachbarschaftshelfer und die Möglichkeit, sie über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung zu finanzieren.
💼 In einer Zeit, in der der Bedarf an Unterstützung im Alltag zunimmt, gewinnt die Rolle von Nachbarschaftshelfern, die über die Pflegeversicherung finanziert werden können, immer mehr an Bedeutung. Dieser Entlastungsbetrag ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, auf unkomplizierte Weise zusätzliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig die Gemeinschaft zu stärken.
👨👩👧👦 In diesem Video gehen wir gemeinsam auf die Frage ein, was genau Nachbarschaftshelfer sind, wie sie durch die Pflegeversicherung unterstützt werden können und welche Vorteile diese Form der Unterstützung für alle Beteiligten mit sich bringt.
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BITTE BEACHTEN:
Nachbarschaftshilfe ist nicht in jedem Bundesland möglich und nicht jede Pflegekasse bietet die Kostenübernahme der Nachbarschaftshilfe an! Bitte bei der Pflegekasse nachfragen!
Weitere ausführliche bundeslandspezifische Infos gibt es auf der Homepage Pflege-Dschungel:
pflege-dschungel.de/nachbarsc...
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00:00 Start
00:44 Unser neues "Studio" - Premiere
02:06 Wunschthema Nachbarschaftshilfe
02:27 Hintergründe
04:35 Unterschiede in den Bundesländern
04:55 Wer darf Nachbarschaftshelfer sein?
05:28 Kurse für Nachbarschaftshelfer
08:09 Wieviele Pflegebedürftige können unterstützt werden?
08:19 Unterschiede in der Vergütung
11:29 Vergütungssätze von Alltagsdiensten
14:38 Qualifizierung von Nachbarschaftshelfern - Verständnisfragen
16:32 Ein bißchen Kritik an der aktuellen Umsetzung
18:18 Zusammenfassung
#pflegegeld #pflegegrad #entlastung
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#nachbarschaftshilfe #pflegegrad #pflegegeld - Jak na to + styl
Hallo tausend Dank für eure super Erläuterungen . Liebe Grüße aus Meckpomm
Vielen lieben Dank! Freuen wir uns sehr! :)
.....und die Bemühungen waren sehr erfolgreich 🎉
Dankeschön! :)))
Niedersachsen, 30 std Pflegekurs, Erste Hilfe Kurs, aktuelles erweitertes Führungszeugnis, dafür das ich mit der Nachbarin Rommé spiele und zum Bäcker fahre. Und da klagt die Regierung über Fachkräftemangel. Sarkastisch😂
Ja, leider...
Der ton ist super
Dankeschön! :))
Mal eine frage zu dem Entlastungsbetrag.....Ich hab PG 2 und brauche jemanden zum putzen und Fensterputzen. Den Betrag bekomme ich nur erstattet, wenn diese Leute eine Schulung haben. Meine frage dazu nun....warum muss jemand, der mir die Fenster putzt, einkaufen geht und bei der Post ein Paket abholt, eine Schulung absolvieren ???
Absolut berechtigte Frage. Aber das sind die gesetzlichen Vorgaben für den sogenannten Alltagshelfer.
Über Sinn oder Unsinn könnten wir ewig diskutieren.
Bei PG 2 ist auch ein Anspruch auf Verhinderungspflege nach §39
SGB XI, hier bedarf es keiner geschulten Person.
Hi , stimmt das mann die pflege sachleistung umwandeln kann ins haushaltshilfe?
Ja, das stimmt. Das ist der §45a Abs. 4 SGB XI. „Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten.“
Wird da das pflegegeld abgezogeb
Ja, bis zur prozentualen Höhe des Übertrags.
@@Pflege-Cafe vielen dank fur ihre info
Hallo, ich habe eine Frage:
das Budget für die Nachbarschaftshilfe kann man ja bis Juni des Folgejahrs beantragen. Wenn ich aber erst dieses Jahr eine offiziell angemeldete Person habe, weil mir bisher nicht bewusst war, dass das von der Kasse vergütet wird, kann ich das dann auch noch rückwirkend für 2023 einreichen?
Danke für eine Antwort
Grundsätzlich kann der Entlastungsbetrag auch rückwirkend abgerechnet werden, wenn eine erbrachte Leistung dokumentiert wurde. Wenn die Person also bereits im letzten Jahr die Hilfe erbracht hat, aber erst jetzt gemeldet wurde, weil es nicht bekannt ist, sollte es auf Nachweis eigentlich kein Problem sein. Es ist aber davon auszugehen, das die Kasse die Kostenübernahme ablehnt und darauf verweist, das eine Hilfe damals nicht gemeldet wurde. Hier sollten, um die Ablehnung zu entkräften, die Tage und Stunden vom letzten Jahr aufgeschrieben werden, dann welche Beträge die Person erhalten hat und dann sollte die Person noch unterschreiben, das sie das Geld erhalten hat. Diesen Nachweis dann bei der Kasse einreichen. So sollte es eigentlich funktionieren.
Habe gerade erfahren, dass es bei der DAK keine Nachbarschaftshilfe mehr gibt die über den Entlastungsbeteag 125,-Eu mehr abgerechnet werden kann.
Was stimmt denn nun ???
Wie wir in der Videobeschreibung hingewiesen haben, ist die Nachbarschaftshilfe nicht in jedem Bundesland und nicht bei jeder Pflegekasse möglich. Weitere ausführliche bundeslandspezifische Infos bietet die Homepage Pflege-Dschungel:
pflege-dschungel.de/nachbarschaftshilfe-2024/
@@Pflege-Cafe Das ist eigentlich nicht die Antwort die ich erwartet habe :-) . Auf der Seite (Pflege-Dschungel) war ich schon. Dort wird für Hessen angegeben, dass es sehr wohl noch die Nachbarschaftshilfe gibt. Also müsste eigentlich die Antwort lauten: "Doch, für Hessen gibt es diese Nachbarschaftshilfe noch." Leider habe ich bei dem zuständigem Amt noch nicht die Person sprechen können, die dafür zuständig ist. Werde es aber telefonisch weiter versuchen. Schade, dass man von Euch nur so halbe Infos bekommt...... Das gleiche wie telefonisch bei der DAK . 3x angerufen und 5 verschiedene Aussagen. Typisch "deutscher Pflegedschungel" :-)
Als eine der wenigen Kassen bietet die DAK die Kostenübernahme der Nachbarschaftshelfer nicht an. Nur in Ausnahmefällen, wenn man nachweisen kann, das man keinen Alltagsdienst findet, übernimmt diese aus Kulanz die Nachbarschaftshilfe durch tatsächliche Nachbarn / Bekannte. Sonst dürfen es nur Alltagsdienste übernehmen.
Da es keine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung gibt, kann sie so handeln. Die Nachbarschaftshilfe war eine Notlösung in der Pandemie, die anschließend durch Landesverordnungen geregelt wurde und keine bundeseinheitliche Regelung hat. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen und Vorgaben und jede Kasse kann dann noch selbst entscheiden, ob sie dem so folgt oder nicht, da es kein Bundesgesetz ist (was gerade überregionale Kassen für sich uneinheitlich auslegen).
@@Pflege-Cafe Ahja, super ! Danke für die Info ! Wieder etwas schlauer.
Gerne :)
Fenster werden vom Pflegedienst nicht geputzt. Jedenfalls nicht in Esslingen. Weil die MA nicht auf die Leiter steigen darf.
Richtig. In den meisten Bundesländern ist das nicht erlaubt. Lieben Gruß
@@Pflege-Cafe ja...aber dann kann ich mir das echt schenken.
Nicht ganz. Alltagsdienste (keine Pflegedienste) bieten es zum Teil an.
Bei uns gibt es die Alltagseulen, die alles machen, einkaufen, kochen putzen und ja, auch Fenster putzen. Schau mal, ob es solche Anbieter bei dir gibt. Sonst zum Fenster putzen eine Gebäudereinigung fragen.
Hat jetzt nicht wirklich geholfen.
Eine Frage, die jeden betrifft: Wie wirkt sich die Bezahlung für den Helfer steuerlich aus?
Vielen lieben Dank für die ehrliche Rückmeldung. Schade das unser Video nicht den Erwartungen entsprochen hat.
Zur Frage:
Finanzielle Gegenleistungen für Nachbarschaftshilfe sind nicht steuerpflichtig, solange die Helfer von der pflegebedürftigen Person selbst beauftragt und finanziell entschädigt werden. Diese Regelung greift auch für private Versicherungsleistungen oder Beihilfen zu Pflegeaufwendungen. Wichtig ist, dass der Nachbarschaftshelfer nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist und nicht mit ihr zusammenlebt.
Es gibt eine "sittliche Pflicht", die anerkannt wird, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem Helfer und der pflegebedürftigen Person besteht. Eine "sittliche Pflicht" sei anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem zu Pflegenden und der Pflegeperson bestehe (Bundesfinanzhof vom 29. August 1996, Az.: III R 4/95). Die Finanzverwaltung geht davon aus, das der Helfer ausschließlich von der Pflegeversicherung erstattete Beträge erhält und nicht mehr als eine pflegebedürftige Person betreut. Diese steuerfreien Einnahmen müssen dann jedoch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Ohne diese "sittliche Verpflichtung" müssen solche Einnahmen versteuert werden, je nach Art der Tätigkeit als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit. So lange man nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen betreut, wird nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen.
@@Pflege-Cafe Vielen Dank! Das war sehr hilfreich!
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Bitte schneller zur Sache kommen !
Wir werden uns bemühen 😊