Buschmann will mitbetreuende Eltern nach Trennung bei Unterhalt entlasten

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  • čas přidán 24. 08. 2023
  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Unterhaltsrecht für Trennungskinder reformieren. Dazu legte er in Berlin ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zum Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vor. „Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen“, heißt es darin.
    Elternteile, die ihre Kinder nach einer Trennung mitbetreuen, sollen nach den Plänen weniger Unterhalt zahlen müssen. „Es gibt viele Paare, die gleichberechtigter ihre Kinder betreuen - vor und nach einer Trennung“, sagte der Minister bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers.
    Diese „soziale Wirklichkeit“ treffe auf ein Recht, das vom Grundsatz ausgehe, „einer betreut und einer zahlt“, sagte Buschmann. Das deutsche Unterhaltsrecht müsse deshalb modernisiert werden.
    Nach Buschmanns Plänen soll es bei der Berechnung des Kindesunterhalts auch in Zukunft überwiegend darauf ankommen, was die Eltern verdienen. Allerdings soll ebenfalls berücksichtigt werden, in welchem Maß sich die Elternteile an der Betreuung des gemeinsamen Kindes beteiligen. Für eine anteilige Mitbetreuung von 30 bis 49 Prozent soll es laut Buschmann nach einem „transparenten Rechenmodell“ Abschläge bei den Unterhaltsverpflichtungen geben.
    Ebenfalls reformiert werden soll der Betreuungsunterhalt. Diesen zahlt ein Elternteil dem anderen, wenn die Kinder noch sehr klein sind und einer der beiden für die Betreuung seine Berufstätigkeit einschränken muss. Hier zielt die Reform laut Eckpunktepapier darauf ab, „nicht gerechtfertigte“ Unterschiede zwischen dem Betreuungsunterhalt bei geschiedenen und bei nichtehelichen Paaren zu beseitigen. Die „oberste Maxime“ bei den Änderungen ist laut Buschmann das Kindeswohl.
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