❤️ +50% Pflege-Geld jeden Monat - das verborgene Potential der Nachbarschaftshilfe

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  • čas přidán 12. 07. 2024
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    ▬ Über dieses Video ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
    50% mehr Pflegegeld kann so viel mehr Selbstbestimmung bedeuten, dass jeder mit Pflege-Bedarf von dieser Möglichkeit erfahren sollte. Man wandelt einfach 40% der Pflege-Sachleistungen in den Entlastungsbetrag um und nutzt diesen dann über die Nachbarschaftshilfe - und schon stehen Pflegebedürftigen jeden 50% mehr für die private Pflege zur Verfügung.
    Und so gehts:
    Der Entlastungsbetrag sind die 125€ die du jeden Monat als Gutschein bekommst. Dieser Betrag stand bislang nur Pflegediensten oder anerkannten Vereinen zur Abrechnung zur Verfügung. Die Nachbarschaftshilfe ist neu dazugekommen und ermöglicht es, dass auch Menschen die sich zum Nachbarschaftshelfer qualifiziert haben, mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.
    Für viele sind die Pflege-Sachleistungen eher unbekannt, weil das ein Budget ist, dass nur von Pflegediensten genutzt werden darf.
    ABER: Du darfst 40% der Pflege-Sachleistungen umwandeln in den Entlastungsbetrag. Dann stehen dir da nicht nur die 125€, sondern zusätzlich auch noch die 40% der Pflege-Sachleistungen zur Verfügung. Und diesen sehr großen Betrag kann man dann über die Nachbarschaftshilfe abrechen.
    Bundesländer-Übersicht: bit.ly/3xVzGi8
    Einleitung 0:00
    Leitfaden dieser Präsentation 1:25
    Was ist möglich? 2:48
    Beispiel inkl. einem Pflegedienst bei PG3 7:46
    Deine Unterstützung?! 9:50
    Wie ist es machbar? 11:17
    Was ist Nachbarschaftshilfe? 12:05
    Welche Bedingungen gelten? 13:14
    Häufige Fragen zur Nachbarschaftshilfe? 18:32
    Wie sind die einzelnen Schritte? 23:43
    Wichtige Anmerkung 26:15
    Danke für deine Aufmerksamkeit 28:11
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    ▬ Weitere große Institutionen ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
    Für die berufliche Teilhabe sind einige große Träger zuständig. Neben der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und der Knappschaft-Bahn-See ist noch die Bundes-Agentur für Arbeit (BA, ARGE, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Jobcenter) für die Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. In einigen Fällen übernimmt diese Leistungen sogar ein guter Arbeitgeber. Über das Integrationsamt kann man sogar eine Arbeits-Assistenz erhalten.
    Das Amt für Soziales bzw. Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Umsetzung vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) zuständig sein.
    Wenn ein Träger wieder mal streikt, können wir euch dringlichst empfehlen, den Gang vor das Sozialgericht zu wagen. Sollte es hier zur Berufung kommen wird neu vor dem zuständigen Landessozialgericht verhandelt. Über eine Revision entscheidet dann das Bundessozialgericht in Kassel.
    Wichtige Informationen zu Klageverfahren: Der häufigste Grund für Ablehnungen ist der Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot. Besonders beliebt bei den Krankenkassen ist der der Hinweis auf eine fehlende (keine) Hilfsmittel-Nummer. Zuletzt wird oft noch damit abgelehnt, dass du keinen Anspruch hättest - obwohl hier oft nur ein anderer Träger zuständig ist.

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