Steuern auf Dividenden aus Aktien: privat vs. Holding

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  • čas přidán 16. 08. 2024

Komentáře • 48

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Před 2 lety

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  • @pandarinot
    @pandarinot Před rokem +2

    Vielleicht sollte man noch unterscheiden, wo das Geld für die Holding her kommt. Kommt es aus einem ausgeschwütteten Gewinn einer GmbH, ist es nur mit 1,5% versteiert worden, statt mit 25 Prozent plus Soli. Dann sieht die Sache wieder ganz anders aus. Dann das Thema Vermögenssteuer. Privat schlägt sie, wenn sie kommt, voll rein. Dann kann man in der GmbH thesaurierende ETF kaufen und umgeht Dividenden.

  • @StephanWiesner
    @StephanWiesner Před 2 lety +11

    Danke das war knackig und hilfreich

  • @patrickthoma2934
    @patrickthoma2934 Před 2 lety +2

    Was ist wenn man eine Personengesellschaft gründet? Wäre die für Aktien dann besser?

  • @erikweber2626
    @erikweber2626 Před 2 lety +1

    Wenn ich die erhaltenen Dividenden im selben Geschäftsjahr wieder ins Anlagevermögen reinvestiere, ist das steuerlich nicht abzugsfähig? Hätte gedacht man könnte so die Steuerlast senken?
    VG

  • @dennismuenter8066
    @dennismuenter8066 Před 2 lety +1

    Super erklärt.

  • @christopherflegel5201

    Aber wenn ich in der Holding dividendenaktien kaufe. Arbeitet doch der Zinseszins für mich mit. Jährlich 7 Prozent Rendite von 70€ sind nach 10 Jahren doch trotzdem mehr, als wenn ich privat 7% Rendite von 50€ mache 🫣 also auf Lange Sicht gesehen. Kurzfristig wäre es sinnvoller das Geld rauszuholen ^^

  • @blackhande
    @blackhande Před rokem

    Kann es da nicht sein, dass man sogar die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in der Vermögensverwaltung verliert ?

  • @margauxlowery4324
    @margauxlowery4324 Před rokem

    Was passiert, wenn eine Einzelperson eine Holding hat und im Grunde nur eine Dividende von einer Holdinggesellschaft kassiert, dieses Geld in der Holding verbleibt und nur dann besteuert wird, wenn die Holdinggesellschaft Gewinne erzielt?
    Er muss das Geld nicht abziehen, und im Grunde entfällt ein Teil der Steuerlast, wenn er das Geld für "Unternehmensausgaben" verwendet?
    Im Prinzip nutzt er nur die Vorteile der roten Situation, ohne sich, wie von Ihnen dargestellt, auszahlen zu lassen.
    Entschuldigung für mein schlechtes Deutsch. 😅

  • @ozanbengi3183
    @ozanbengi3183 Před 2 lety

    Macht es Sinn in der Holding Struktur ein eigenständiges Unternehmen zu gründen für das Handeln von Aktien oder kann man das auch schon bereits in der bestehenden Tochtergesellschaft machen?
    Zu meine Unternehmensstruktur:
    Muttergesellschaft: Vv GmbH
    Tochtergesellschaft: operative GmbH
    Aktuell halte ich mit meiner Vv GmbH mehrere Aktienanteile an verschiedenen Börsennotierten Unternehmen und überlege ob ich weitere Käufe und Tradings im Bereich Crypto doch eher in einem eigenständigen neu zu gründenden Unternehmen machen sollte.

  • @juandeltoro5189
    @juandeltoro5189 Před 2 lety

    Danke! 👍

  • @julianpoltl4221
    @julianpoltl4221 Před 2 lety +4

    Kurz und prägnant alles Wichtige auf den Puntk gebracht - vielen Dank!

  • @PatrickLehmann
    @PatrickLehmann Před 2 lety

    Warum wurde nicht die erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei einer vvGmbH berücksichtigt? Dann sind es "nur" 15% Steuern in der vvGmbH

    • @MegaPianoforte
      @MegaPianoforte Před 2 lety

      Die gilt ja nur bei ausschließlich vermögensverwaltenden Gesellschaften. Die Kürzung nach 9 Nr. 2a GewStG greift auch bei einer operativen Gesellschaft.

    • @MyFenosTol
      @MyFenosTol Před 2 lety

      @@MegaPianoforte Um noch genauer zu sein, nur bei ausschließlicher Verwaltung von eigenem Grundbesitz. Also nur Immobilen GmbHs. Bei Trading GmbHs fällt immer GewSt an. Das wird oft falsch verstanden.

  • @xxx-sf6ns
    @xxx-sf6ns Před 2 lety

    Guten Tag Sie haben schon öfte von kryptowährungen und steuern bei auswandern gesprochen, vileicht könnte sie es genauer erklären meine frage wäre zb.
    ich habe meine kryptowährungen nicht länger als ein Jahr, könnte ich meine kryptowährungen in Deutschland auf der Plattform /wallet verkaufen dan auswandern und dort von der Plattform auf mein Konto auszahlen? Oder muss ich meine kryptowährungen halten und erst wen ich ausgewandert bin verkaufen, dan könnte es nämlich sein das der Kurs bis dahin wider sinkt ?

  • @Schurl88
    @Schurl88 Před 2 lety

    Kann man sich als Österreicher auch bei euch melden?

  • @woma9631
    @woma9631 Před 2 lety +3

    Dann sollte sich bei einer Anlage in ETFs (>51% Aktienquote) eine Holding gar nicht lohnen. Wenn man nicht verkauft fällt nur eine pauschale Steuer an (2021 0%), welche sehr niedrig ist. Wenn man verkauft und auf das Geld privat zugreifen will, fallen wegen einer steuerlichen Teilfreistellung von 30 % nur auf 70% der Gewinne die ca. 26 % Steuern an, was ca. 18 % Steuern sind (bereits gezahlte Pauschalbesteuerung wird gegengerechnet). Das ist deutlich weniger als die 25 % in einer Holding-Struktur. Stimmt diese Rechnung so?

    • @MyFenosTol
      @MyFenosTol Před 2 lety +1

      Für ETFs gelten Sonderregelungen: Körperschaften haben eine Teilfreistellung von 80 %, siehe § 20 InvStG.

    • @woma9631
      @woma9631 Před 2 lety +1

      ​@@MyFenosTol Danke für die Antwort, aber sobald meine Holding das Geld aus dem Aktienverkauf an mich auszahlt muss ich es doch mit 25 % versteuern, oder?

    • @Heapfael
      @Heapfael Před 2 lety +1

      ​@@woma9631 Korrekt. Für ein Buy and Hold macht die vvgmbh keinen Sinn. Wenn du jedoch immer wieder Positionen handelst sind die 1.5% beim Verkauf deutlich angenehmer als die 25%. Da kommt über 20-30 Jahre einiges durch die "Steuerstundung" zusammen.

    • @woma9631
      @woma9631 Před 2 lety

      @@Heapfael danke für die Antwort, stimme voll und ganz zu.

    • @chrissoventa5055
      @chrissoventa5055 Před 2 lety

      @@Heapfael Die 1.5% beim Verkauf treffen nur auf den Verkauf von Aktien, nicht von ETFs zu. Da beläuft sich das soweit ich mich erinnere effektiv auf ca. 11.6%

  • @wahlverwandt
    @wahlverwandt Před 2 lety +1

    Herr Juhn? BESTER MANN!

  • @superluminar1541
    @superluminar1541 Před 2 lety +2

    Masallah sehr gut erklärt!!

  • @dagorgonzoladotco
    @dagorgonzoladotco Před 2 lety

    Perfekt! Wie lange ich danach gesucht habe! Danke

  • @kopitiful
    @kopitiful Před 2 lety

    Mal eine dumme Frage: Ich habe jetzt beim Notar eine Holding-Struktur gegründet. Überweise ich dann einfach von meinem privaten Konto auf das Geschäftskonto das Geld, womit ich dann Aktien kaufen kann?

    • @dagorgonzoladotco
      @dagorgonzoladotco Před 2 lety +1

      Erst einen Darlehnsvertrag machen, dann überweisen :)

    • @TyogerYT
      @TyogerYT Před 2 lety +5

      Nicht böse gemeint, aber wenn du dir die Frage wirklich stellst war es vielleicht ein wenig früh mit Gründung. Hoffentlich passieren da in Zukunft dann keine Fehler mit der Verschiebung von Geldern, das kann sonst ganz schnell nach hinten los. Wirklich nochmal gut mit dem Thema beschäftigen

    • @kopitiful
      @kopitiful Před 2 lety

      @@TyogerYT Achso, ja klar. Es war mehr ein unsichtbares "angenommen," vor "ich habe" :)

  • @gabrielhacker4251
    @gabrielhacker4251 Před 2 lety

    Ist es eine relevante Option, sich einen Holding Standort innerhalb der EU zu suchen, der keine Mindestbeteiligung an der Tochter vorsieht? Bei einer Ausschüttung aus der, sagen wir mal Zypriotischen Holding, fällt dann ja sowieso derselbe Steuersatz an wie bei einer Ausschüttung aus einer deutschen Holding, man spart sich dafür aber die KöSt beim Eingang an die Holding oder übersehe ich hierbei etwas?

    • @ItzMAagic
      @ItzMAagic Před 2 lety

      Der Gedanke ist ganz gut, allerdings unterliegen solche Einkünfte, wenn sie denn in der z.B. zypriotischen Holding einer effektiven Ertragsteuerbelastung von < 25% unterliegen nach dem neuen § 8 Abs. 1 Nr. 7 b) AStG nF ab dem VAZ 2022 der neuen Hinzurechnungsbesteuerung, sodass die Einkünfte ohne die Anwendung des Schachtelprivilegs, Teileinkünfteverfahrens, oder der Abgeltungssteuer in Deutschland der Besteuerung unterliegen. Früher galten die Dividenden solcher Zwischengesellschaften immer als aktive Einkünfte (§ 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG aF). Bei Anmerkungen / Vorschlägen gerne kurz antworten.

    • @ItzMAagic
      @ItzMAagic Před 2 lety

      Eventuell kann man noch daran denken den Ort der Geschäftsleitung einer deutschen GmbH nach Zypern zu verlagern um die deutsche Hinzurechungsbesteuerung zu vermeiden, aber dafür muss man dann auch tatsächlich das operative Geschäft von Zypern aus führen.

    • @ItzMAagic
      @ItzMAagic Před 2 lety

      Dennoch würde man dann natürlich eine zusätzliche Gesellschaft und damit eine weiteren Besteuerungsebene in die Struktur bringen, die natürlich auch etwas kosten. Dein Steuerberater kann dir da bestimmt helfen. :)

  • @MikeBlackD
    @MikeBlackD Před 2 lety +1

    Gilt die 1,5% Besteuerung auch für den Veräußerungsgewinn von ETFs, welche in einer Holding gehalten werden?

  • @dennisb7863
    @dennisb7863 Před 2 lety

    3:04 Bei der Veräußerung des AG Anteils im Privatvermögen findet doch § 17 EStG Anwendung, da die Beteiligung 1% hoch ist (Vorausgesetzt die Beteiligung besteht schon seit mindestens 5 Jahren, wovon ich mal ausgegangen bin) oder irre ich mich ? Dann wäre der Gewinn zu 60% steuerpflichtig (Evtl. Freibetrag aus § 17 Abs. 3 EStG) mit dem tariflichen Steuersatz.
    Bei unter 1% wären 25% KESt richtig.

    • @Humanhead86
      @Humanhead86 Před 2 lety

      solche Steuerpflichtige sind doch sowieso am 42% Steuersatz, wenn du davon 60% nimmst, kommst du auf die 25%

    • @IchbinsPogo
      @IchbinsPogo Před 2 lety

      § 17 EStG wenn man zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent beteiligt war. Wird bei Telekom aber nicht einfach.

  • @MSch8619891
    @MSch8619891 Před 2 lety

    Gilt das nur bei der Verwaltung eigenen Vermögens oder darf eine VV GmbH auch Fremdkapital aufnehmen zB vom Gesellschafter um Aktien zu kaufen? Meine Bedenken sind nämlich dass das FA ganz schnell gewerblichen Aktienhandel unterstellt. Und dann war‘s das mit 1,5% ?!

    • @Heapfael
      @Heapfael Před 2 lety +1

      Wenn das FK vom Gesellschafter selber kommt, gibt es da keinen Stress mit dem FA. Habe das genauso in meiner VV eingerichtet, dass das Investitionskapital als Darlehen eingelegt ist und das FA hat das abgenommen. Verzinst wird das mit 1%, wobei einen ja keiner zwingt die Zinsen auch zu überweisen :-) Die bleiben also in der GmbH und laufen weiter.
      Wenn du jedoch von nicht Gesellschaftern FK einsammelst dürfte man als Fond gelten und dann kann man drölftausend Regularien erledigen und sollte sich nicht von CZcams Kommentaren beraten lassen, sondern Profis holen.

  • @gearparts24
    @gearparts24 Před 2 lety

    Ist es nicht so, dass die Teilfreistellung bei der Ausschüttung einer Dividende in einer GmbH nicht bei 80% liegt? Im Vergleich bei einer Privatperson bei 30%? 🧐

    • @thomaslaskowski7648
      @thomaslaskowski7648 Před 2 lety

      Teilfreistellungen gibt es nur bei Fonds, aber nicht bei Einzelaktien.

  • @0fynn
    @0fynn Před 2 lety +1

    👍