FRW 2024: Wiener Prozesse 2. 3. Sitzung

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  • čas přidán 7. 09. 2024
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    Mit dem Staatsvertrag von 1955 verpflichtete sich Österreich zur Wahrung der Menschenrechte, zur Beachtung von Minderheitenrechten, zur Erhaltung der Demokratie sowie zur Auflösung nazistischer Organisationen. Wie verhält es sich mit der FPÖ, die immer wieder mit faschistischen Äußerungen auffällt und bereits mehrfach den Austritt Österreichs aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gefordert hat? Die Wiener Prozesse fragen nach den Gefährdungen der Demokratie und dem Charakter der FPÖ. Ist die Rede von der „Demokratiegefährdung“ womöglich nur alarmistisch und die FPÖ eine Partei, mit deren Ausrichtung man nicht einverstanden sein muss, die aber in einer Demokratie legitim ist? Oder nützt die FPÖ die Instrumentarien einer liberalen Demokratie, um ihr den Garaus zu machen?
    Die Prozessform dient als Steilvorlage für eine gesellschaftspolitische Grundsatzdiskussion. Nach dem strengen Regelwerk der Verfahrensordnung verhören echte Anwält:innen echte Zeug:innen, Expert:innen, Betroffene und Protagonist:innen. Das Urteil spricht das Volk, vertreten durch sieben Geschworene aus dem Rat der Freien Republik Wien.

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