Verfahrenshindernisse ► juracademy.de

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  • čas přidán 10. 10. 2018
  • ► NEU: Jura jetzt online lernen auf www.juracademy.de
    In diesem Video beschäftigen wir uns einmal mit den strafprozessualen Verfahrenshindernissen wie z.B. der Verjährung, der entgegenstehenden Rechtskraft oder der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation.
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Komentáře • 13

  • @monsters4637
    @monsters4637 Před 2 lety +3

    Sehr sympathische Juristin!

  • @brigitteludwig4572
    @brigitteludwig4572 Před 2 lety +2

    Super erklärt. Danke

  • @tomwa418
    @tomwa418 Před 5 lety +2

    Gut

  • @devonmiles758
    @devonmiles758 Před 4 lety +1

    Sehr gutes Video. Auch wenn es nicht das Hauptthema des Videos ist, habe ich dennoch eine Frage. In dem Beispielsfall bei Min. 2.55 wird gesagt, dass sich der Täter eines versuchten Betruges gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 5 strafbar gemacht habe. Handelt es sich nicht nicht um einen vollendeten Betrug, da man eine konkrete, schadensgleiche Vermögensgefährdung bejahen kann?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  Před 4 lety +2

      Es freut mich, dass Ihnen das Video gefällt :-). Zu Ihrer Frage: Es kommt nur versuchter Betrug in Betracht, da objektiv nur die Täuschungshandlung angenommen werden kann. Vor der Auszahlung der Versicherungssumme (= Vermögensverfügung) kommt noch die Prüfung des Vorgangs durch die Versicherung selber. Diese Prüfung ist ein wesentlicher Punkt. Es hängt also nicht nur vom "rettenden Zufall" ab, ob eine Vermögensminderung stattfindet oder nicht. Vielmehr hängt es von der Prüfung der Versicherung ab, die in der Regel in solchen Fällen auch eigene Brandermittler einschaltet.

    • @willywinzig8311
      @willywinzig8311 Před 3 lety

      @@juracademy8947 Und wie sieht es aus, wenn ein Antragsteller in einem Zivilprozess, hier Antrag auf Zuweisung der eheliche Wohnung (§ 1361b BGB) andere Angaben macht, wie in einem Strafverfahren gegen den Ehepartner (hier als Belastungszeuge)?
      Ist das dann Prozessbetrug im Zivilverfahren § 263 StGB, oder uneidliche Falschaussage im Strafverfahren (§ 153 StGB), oder beides?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  Před 3 lety +2

      @@willywinzig8311 Prozessbetrug kommt in einem zivilrechtlichen Verfahren grundsätzlich in Betracht, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung zu einem Irrtum und alsdann zu einer Vermögensverfügung z.B. in Gestalt eines Urteils führt. § 153 StGB ist nur vor einer Stelle möglich, die zur Abnahme von Eiden zuständig ist. Diese Zuständigkeit haben Strafrichter/innen, so dass eine falsche uneidliche Aussage hier strafbar sein könnte.

    • @willywinzig8311
      @willywinzig8311 Před 3 lety +1

      @@juracademy8947 Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

  • @jakonschlongen6176
    @jakonschlongen6176 Před 2 lety

    hat jmd ein AZ zur BGH entscheidung?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  Před 2 lety +1

      Ich vermute, Sie meinen die BGH Rechtsprechung zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation? Dann schauen Sie doch einmal im JURACADEMY Club vorbei. Dort haben die aktuelle Entwicklung ausführlich dargestellt: www.juracademy.de/rechtsprechung/article/rechtsstaatswidrige-tatprovokation-verfahrenshindernis

  • @user-pe2nq7xw3z
    @user-pe2nq7xw3z Před rokem

    Ich denke es hat sich ein Fehler eingeschlichen, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich doch nach §§7 ff. StPO und nicht nach dem StGB

  • @backwardsrecords8652
    @backwardsrecords8652 Před 3 lety +6

    immer wenn sie verfahren sagt einen trinken :D