Doppelbesteuerungsabkommen: Steuerpflicht & Steuerfreistellung (Studium & StB-Examen)

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  • čas přidán 10. 09. 2024

Komentáře • 58

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Před 3 lety

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @janpekersa6981
    @janpekersa6981 Před 3 lety +32

    Super Video! Bitte mehr von diesen Videos für "Studierende"!

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Před 3 lety +6

    Ich habe eine Bitte zu den Kommentaren:
    Da sich dieses Video an Studierende richtet, wäre es super, wenn Studenten in den Kommentaren ihre Fragen eingeben und andere Studenten, Absolventen oder Steuerberater ihre Antwort dazu eingeben. So können sich alle Beteiligten gegenseitig Unterstützen.
    Vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Herzliche Grüße
    Ihr Christoph Juhn

  • @ColtFraqz
    @ColtFraqz Před 3 lety +16

    Bitte mehr Studentenfutter 🙏🏻😍

  • @simpsonspeace
    @simpsonspeace Před 3 lety +8

    Herr Prof. Dr. Juhn! Können Sie Gedanken lesen? Am Montag schreibe ich meine endgültig letzte Klausur im Master: "Internationale Steuerlehre". Dafür gucke ich schon seit Wochen Ihre perfekt passenden Videos an. Und nun 2 Tage vor der Klausur kommt so ein Video! :) Vielen Dank für das verfühte Weihnachtsgeschenk. Machen Sie weiter so!

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Před 2 lety +3

    Herr Juhn, wenn ich Sie mal zufällig auf der Straße sehen sollte, dann können Sie sich sicher sein, dass ich ihnen einen Kaffee ausgeben werde! Vielen Dank für Ihre tollen und nachvollziehbaren Erklärungen!

  • @MegaVictoria1979
    @MegaVictoria1979 Před 11 měsíci

    Stark, super Beispiele aus der Praxis mit Schuhmacher, DBA sehr praxisnah. Und auch die Präsentation mit moderner Technik, sehr verständlich. DANKE!

  • @TurntheCry
    @TurntheCry Před 3 lety +3

    Sehr interessantes Video, um die wesentlichen Bestandteile der DBA-Regelungen zu wiederholen. Optimal für die Klausurvorbereitung für Internationales Steuerrecht. Gerne mehr davon !!

  • @niliap4701
    @niliap4701 Před 3 lety +2

    Bitte mehr von den Studierenden-Videos:-)! Ich würde so gerne Ihre Vorlesung hören... so verständlich und viel praxisnäher als die an meiner Hochschule. :/

  • @aixjay9543
    @aixjay9543 Před 3 lety +2

    Super Video, schreibe auch bald meine Klausur im Internationalen Steuerrecht, Ihr Video hat mir super geholfen die Inhalte nochmal zu verinnerlichen & noch besser zu verstehen.
    Vielen Dank! :)

  • @saulgoodman4627
    @saulgoodman4627 Před 3 lety +3

    Tolles Video! hat mir sehr bei der Vorbereitung für meine Prüfung geholfen!!!

  • @user-ek9ep6bs4s
    @user-ek9ep6bs4s Před 7 měsíci

    vielen dank für ihre ausführungen, es war sehr informativ.

  • @LK-pp5qh
    @LK-pp5qh Před 3 lety +2

    Klausur war zwar vor 2 Tagen, aber ein sehr gutes Video, danke!

  • @s1l3nce75
    @s1l3nce75 Před 3 lety

    Dem Steuerberater wieder ein Stück näher gekommen, Danke Herr Juhn

  • @umuttelek5300
    @umuttelek5300 Před 14 dny

    Sehr gut erklärt!!!!😊

  • @f.primus3531
    @f.primus3531 Před rokem +1

    Ich bin kein Steuerexperte sondern fachfremd, daher meine Frage:
    Unter welche Kategorie fällt der Gewinn aus dem Aktienhandel, also nicht die Dividende.
    Kann mir jemand das erklären???

  • @finaljustice875
    @finaljustice875 Před 3 lety

    Sehr fein! Danke für die gute Übersicht!

  • @moniquezellweger1068
    @moniquezellweger1068 Před rokem

    Danke viel Mals! Hat mir sehr geholfen!

  • @hakanacar3895
    @hakanacar3895 Před rokem

    Super Video. Bestten Dank

  • @Drezil
    @Drezil Před 3 lety

    Vielen Dank! Genau richtig noch dieses Jahr! :)
    Hab den Termin bei euch leider erst nächstes Jahr :D

  • @franzchalao
    @franzchalao Před 2 měsíci

    . . . für Studierende! Danke habe genug gehört!

  • @knight_fighter3264
    @knight_fighter3264 Před 3 lety +1

    Müsste es bei Minute 22:20 nicht § 49 Abs. 1 Nr. 5 lit. c sublit. aa EStG sein, da Darlehenszinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG besteuert werden?

  • @kayf7073
    @kayf7073 Před 8 měsíci

    Was ist mit Abfindungen die von in Deutschland ansässigen Firmen an Personen ausgezahlt werden, die vorher ins Ausland ausgewandert sind, dort steuerpflichtig sind und sich dort mehr als 183 Tage aufhalten?

  • @TheAlohabs
    @TheAlohabs Před 3 lety

    Dankeschön!

  • @ikrahudayatalizaro4113

    Wie behandelt man den Körperschaftssteuer für die Einkünfte aus DBA-Staat? Was ist der Unterschied mit Einkünfte aus nicht-DBA-Staat? Danke Hr. Prof. Dr. Juhn :)

  • @bogdanmagureanu9483
    @bogdanmagureanu9483 Před 3 lety

    Bei Minute 20:40
    In Deutschland zahlt man auf Dividenden 25% Abgeltungsteuer. Laut DBA verstehe ich so: Wenn ich als Person Dividenden aus dem Ausland iHv 100 erhalte, dann sind 5% in Ausland fällig und die Differenz bis 25% , also 20%, in Deutschland. Das heißt, dass ich auf die 100 GE doch 25% Abgeltungsteuer habe. Mit bleiben dann 75 Netto.
    Allerdings, wenn ich eine Juristische Person bin, Holding, dann sind die 5% in Ausland fällig. Und dann die 30% auf 5%, also 1,5 in Deutschland. Aber auf die 100 GE habe ich bereits 5% im Ausland und es bleiben nur 95 GE. Davon 1,5% sind 1,4 GE. In der Holding bleiben dann 93,6 GE. Das ist besser im Vergleich zur 75.
    Habe ich das richtig verstanden? Oder fallen bei privat Personen in dem Fall durch Freistellung die 20% (die Differenz) nicht mehr und somit sind dann nur die 5% auf 100 GE ?

  • @ezcanada
    @ezcanada Před rokem

    20:50 Hallo Prof. Juhn, ich habe nicht ganz verstanden, warum die direkt Beteiligung günstiger sein sollte, auch wenn 3,5 Überhang entsteht. Denn eine private person zahlt ja eine 15% Steuer??

  • @eiuqfxf263678
    @eiuqfxf263678 Před 3 lety

    Aber wie ist das bei Jemandem der Homeoffice macht, also einen Server fernbedient ueber das Internet. Wo liegt dann das besteuerungsrecht? Beispiel ich bin IT Techniker wohne in Spanien und arbeite fuer eine Deutsche GmbH. Mein Wirken ist doch eigentlich in Deutschland?

  • @junowood5951
    @junowood5951 Před 3 lety

    Hallo was ist wenn ich die haelfte des jahres 2018 und 2019 jeweils im ausland und in deutschland gearbeitet habe? wenn ich im ausland gearbeitet habe war ich auch dort ansaessig

  • @fadisha743
    @fadisha743 Před 2 lety

    Sehr geehrte Herr Juhn,
    Beim Punkt Abrechnung fehlt der Fall bei Lizensgewinnen und dessen Anrechnung im Ausland. Wenn ich eine GmbH in der Türkei habe und diese an meine GmbH in Deutschland Beratungs- oder Lizenzgebühr zahlen muss , so behält der Türkische Staat 10% Quellensteuer.
    Wie wird diese hier angerechnet und wie werden diese Einnahmen in Deutschland besteuert ?

  • @olegbuchhammer6627
    @olegbuchhammer6627 Před 3 lety

    Wie sieht es mit Steuern bei Krypto-Mining aus, Hr. Professor Dr. Juhn? Gbr in DE, Mining aber in den USA? Steuernabgabe dann nur in den USA?

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Před 2 lety

    Eine kleine Frage: Bei Minute 21:55 sprechen Sie von 15 % Quellensteuer, aber im Artikel 11 II steht 10% und vorher und später sprechen Sie auch von 10%. Haben Sie sich an der Stelle versprochen?

  • @MrAndy512
    @MrAndy512 Před 3 lety +2

    Vielen Dank für das tolle Video. Ich habe derzeit ein gleiches Modul, nur in englischer Sprache und mit mündlicher Prüfung in den kommenden Tagen :D
    Wäre es denn über das Video hinaus möglich, Ihre Vorlesungsskripte anzufordern? Ich habe nämlich großes Interesse an dem Themengebiet Steuern und überlege auch im Anschluss an das Studium in Richtung des Steuerberaters zu lernen. Da ich Sie für einen wunderbaren Lehrer halte, der darüber hinaus auch noch die Gabe hat, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln, habe ich sehr großes Interesse an Ihren Lernunterlagen :)

    • @khansafi4564
      @khansafi4564 Před 3 lety

      hi, wie hast du das alles auf englische Sprache ?

  • @windyway2424
    @windyway2424 Před 7 měsíci

    Cooles Video, auch wenn Steuern und Finanzen eigentlich nicht mein Gebiet sind :D
    Hab dazu noch eine Frage - auch Studenten dürfen mir gerne helfen:
    Angenommen ich wohne in Österreich, habe keinerlei Wohnsitz in DE, bin aber 1x monatlich für je 2 Tage freiberuflich in DE tätig (und verdiene dabei Geld), übernachte die 1 Nacht jeweils in variierenden Hotels.
    Ich würde annehmen, dass ich in Ö aufgrund meiner Ansässigkeit unbeschränkt steuerpflichtig bin, und in DE aufgrund meiner Selbstständigkeit theoretisch beschränkt steuerpflichtig bin.
    Ich muss die freiberufliche Tätigkeit ja auch beim deutschen Finanzamt melden. In Ö übe ich diese freiberufliche Tätigkeit übrigens nicht aus.
    Hätte ich ein Gewerbe/eine Betriebsstätte oder eine Gesellschaft in DE würde die beschränkte Steuerpflicht in DE greifen und in DE erzielte Gewinne in DE versteuert werden.
    So liest es sich zumindest im DBA.
    Nun habe ich aber keine Betriebsstätte für meine freiberufliche Tätigkeit in DE.
    Was passiert nun?
    Wird dieses Einkommen dann tatsächlich ausschließlich in Ö versteuert?
    Kann das deutsche Finanzamt mir diese freiberufliche Tätigkeit untersagen/verbieten, weil es daran finanziell nicht profitiert?
    Oder habe ich irgendwas falsch gelesen/verstanden und das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit wäre sowieso in DE zu versteuern? (Was einiges erleichtern würde.)

  • @litob3027
    @litob3027 Před 3 lety

    Feier ich !

  • @brucebatman5729
    @brucebatman5729 Před 3 lety

    Wenn wir bei Dividenden von chinesischen Aktien, die in Hong Kong gelistet sind (wo es kein eigenes DBA gibt), 10% chinesische Quellensteuer zahlen müssen, können wir diese dann mit unserer Steuererklärung wieder zurückholen? (Annahme: wir sind bei einem ausländischen Broker und müssen die Dividenden in der Steuererklärung berücksichtigen).
    Das Video war übrigens sehr interessant!

  • @peterneumann9268
    @peterneumann9268 Před 3 lety

    Es wäre super wenn Sie mal ein Video zur aktuellen Sache mit dem Kering Konzern machen würden, da ist was schiefgelaufen mit dem optimieren, wäre mal gut zu sehen, dass es auch mal bei Milliarden-Konzernen nicht immer gut läuft. Da sind ja schon Rekord Stafen angefallen.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  Před 3 lety +1

      Hallo Peter Neumann,
      vielen Dank für den Hinweis. Wir schauen mal, ob wir da genügend Infos zu dem Fall finden können.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @holyday732
    @holyday732 Před 3 lety

    Hallo Herr Juhn, ich habe morgen eine Klausur und Sie haben mir sehr geholfen! Eine Frage hätte ich aber noch, wie ist das mit dem EU Directive geregelt und dem I+R Directive?

  • @hasanugurarslan4057
    @hasanugurarslan4057 Před 2 lety

    Vielen Dank für das gute Video, sehr gut erklärt. Aber leider habe ich einen sehr komplizierten Fall. Es geht um Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit: Was ist wenn ich als Monteur für einen AG im anderen Staat arbeite, aber trotzdem weltweit unterwegs bin? Ich habe quasi eine Mischung aus Fall 2+3. Ich würde jeden Einsatz im Ausland (weltweit) vom anderen Staat aus bereisen -> Ich überschreite erst die Grenze, fahre zum Flughafen im anderen Staat und fliege dann zum Einsatzort.
    (Ziemlich kompliziert)

  • @stefanogp2947
    @stefanogp2947 Před 3 lety +1

    Wo kann man denn die Präsentationsfolien her bekommen?

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  Před 3 lety +1

      Hallo Ciaora MA,
      das ist momentan leider nicht geplant.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @fatehahafa
    @fatehahafa Před 3 lety

    Zum 01.09.2021 werde ich in Dubai anfangen für ein Emiratisches Unternehmen zu arbeiten. Meine Meldeadresse werde ich auch zum 01.09.2021 abmelden.
    Jetzt habe ich meine Kündigung zum 30.09.2021 bei meinem jetzigen arbeitgeber und einen Urlaub Restanspruch und kann das Unternehmen zum 31.08.2021 im Urlaub verlassen.
    Wie ich verstanden haben kann ich unter Progressionsvorbehalt mein erstes Gehalt mit der Steuererklärung 2021 hier versteuern und muss nicht zum 01.08.2021 einen Auflösungsvertrag mit meinem Arbeitgeber aushandeln. Ein weiteres volles Monatsgehalt wäre mir lieber, wenn es rechtlich möglich ist.
    Vielen Dank für eine Rückmeldung

  • @SebiLorenz32
    @SebiLorenz32 Před 2 lety

    Vielen Dank für das interessante Video. Ich habe einen praxisrelevanten Klausurfall: Arbeitnehmer wird klassisch entsandt von einem deutschen Arbeitgeber nach Frankreich. Er hat in Frankreich Wohnung und gewöhnlichen Aufenthalt. ==> keine Kollission, da Frankreich das Besteuerungsrecht hat. Nun wird er aber a) ab und zu, nach Deutschland in die Zentrale beordnet zu Schulungen oder Besprechungen oder ) macht von Zeit und Zeit Home Office in Deutschland. Jetzt gibt es eine Kollision, Frankreich hat das unbeschränkte Besteuerrungsrecht, Deutschland besteuert aber im Inland erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nach §49 Abs.1 Nr.4 EStG (beschränkte Steuerpflicht). (Hier war ich mir nicht sicher, ob Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert, SOWEIT sie in D erzielt wurden, order nur wenn sie in der GESAMHEIT in Deutschland erzielt wurden). Grundsätzlich gilt jetzt hier der Ausübungsort der Tätigkeit (Art 15 Abs.1 Satz 2 DBA), es sei denn die 183-Tage-Regelung greift. Art.15 Abs.2 hat aber in b und c weitere Voraussetzungen. Hier ist aber der Arbeitgeber, der die Vergütung zahlt, im anderen Staat (Deutschland) ansässig. Außerdem werden die Kosten für die Arbeitnehmer in Frankreich wirtschaftlich von der deutschen Betriebsstätte getragen. ==> Das hieße also, dass die Tage in Deutschland anteilig in Deutschland versteuert werden müssten oder ? Danke !!!!

  • @philippphiech1582
    @philippphiech1582 Před 3 lety

    Könnten Sie ein Video zu KGaA machen?
    Gibt es eventuell schon eines?

  • @davora.5542
    @davora.5542 Před 3 lety

    Die gesetzliche Rente wird doch nicht vom Ausland versteuert. Riesterrenten schon. Ich denke die gesetzliche Rente ist im Ausland sicher und wird in Deutschland wenn schon versteuert. Voraussetzung ist das man sich innerhalb der EU aufhält.

  • @davora.5542
    @davora.5542 Před 3 lety

    Als Rentner müssen Sie dann nur noch an den deutschen Fiskus Steuern von ihrem Renteneinkommen bezahlen, wenn Sie in Belgien, Großbritannien, Dänemark, Italien, Irland, Kroatien, Österreich, den Niederlanden oder Polen leben.

  • @hortensekallus4226
    @hortensekallus4226 Před 3 lety

    Für einen Steuerunwissenden reden sie zu ambitioniert. Weil, ich will ihren Informationen folgen. Ich sitze in einer Steuermisere die für viele Steuerberater ein Alptraum ist. Bin schon abgewiesen worden
    1. 2004 in Schottland einen Engländer geheiratet wir sind nach Deutschland gezogen
    2. ich arbeitete seit 1992 bei Lufthansa, er arbeitslos, wohnhaft bei mir seit 2004
    3. 2006 englische Firma gefunden die ihn anstellte, er arbeitet off shore für diese Firma und bezahlte Steuern in England
    4. ich veranlagte uns seit 2004 ... ich bei Lufthansa in Steuerklasse 3, ihn in 5 da ich bis heute keine Lohnabrechnung von ihm gesehen habe oder einreichen konnte. Er hat seine Steuern nur in England bezahlt
    5. Zwischen 2006 und 2009 haben wir 2 Häuser in Deutschland gekauft und er hat bis 2019 mit mir gelebt, mit Schlüsselrecht und Hauptwohnsitz in Deutschland im gemeinsamen Haus.
    6. weil er keinen Off-Shore job bekam war er fast ein Jahr in Schottland im Büro. . 2008-10?
    7. Mein Mann bekam seinen neuen Job nach neuer Ausbildung...
    seit dem in Ägypten, Kongo, Ghana gearbeitet, vermittelt durch seine englische Firma und bezahlte angeblich in allen Ländern Steuern, sowie auch in England die jetzt nicht mehr nachgewiesen werden können weil er keine Dokumente mehr hat und seine englische Firma nicht mehr existiert.
    8. Mein Ex behauptet, dass das englische Finanzamt nur zögerlich Auskünfte gibt.
    9.Bei der Trennung habe ich die Steuererklärung von 2014-2018 eingereicht. Fehler! Aber das Finanzamt war auch nicht hilfreich.
    10. Als Flugbegleiterin bin ich in die Übergangsversorgung gegangen. Heikles Thema..kennt sich keiner mit aus
    11. 2016 gemeinsam Haus auf Malta gekauft. Mein Mann sofort Wohnsitz beantragt und bekommen um nachzuweisen das er nicht mehr in Deutschland lebt, leider vergessen das er noch in unserem Ehehaus gemeldet war und unsre Ehe normal lief. Das Haus auf Malta wurde verkauft mit dem Recht das es in Deutschland in die Kapitalversteuerung läuft. Keine Ahnung für wen das besser ist.
    12. wir haben noch ein Haus in Deutschland, in dem ich lebe. Mein Mann gibt mir die Option jetzt mit Profit zu verkaufen odern seinen Steuerschulden zu überlassen.
    Hallo Finanzamt. Nach 3 internationalen Steuerberatern hat mir noch niemand was konkretes mitteilen können, noch das sie versiert sind um diesen ganzen Tumult auflösen zu wollen. Wären sie bereit..... und zu was einen Preis. Ich rede da nicht von Geld.... sondern wieviel Zeit können sie investieren wenn sie niemals von der Gegenseite was hören oder bekommen. Alles was mein Ex von mir will ist das agiere, bezahle, mache und er ist nur ein sturer dumme Brite. Sein Spruch für alle Steuerberater war: mach und mach.. bezahlt dich dumm und dämlich. Du machst das alles umsonst. Ich bekomme was der dumme deutsche Staat mir zustehen lässt. Und macht mich Unwissende fuchsteufelswild. Würden sie die Zeit und Interesse haben mir zu helfen. Ich bin kein logischer Mensch aber ich brauch rationales Denken wie Ihres