Hausbesitzer erschießt Einbrecher: Straffrei oder Knast? | Anwalt Christian Solmecke

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  • čas přidán 20. 08. 2024

Komentáře • 3,3K

  • @ZacklFair
    @ZacklFair Před 2 lety +528

    "Ich dachte das Haus ist unbewohnt"
    - Neue Lieblingsausrede jedes Einbrechers

    • @Orao2
      @Orao2 Před 2 lety +3

      hahahahaha.... genau... haha...

    • @cartmanwsw
      @cartmanwsw Před 2 lety +27

      Wer kennt sie nicht, die vollausgestatteten leerstehenden Häuser , mit Auto davor 😂

    • @jbeni6642
      @jbeni6642 Před 2 lety +24

      Wie bei Otto. Ein Auto vorm Friedhof mopsen und als Entschuldigung "ich dachte, der Fahrer sei gestorben" angeben.

    • @heinrichsesler4799
      @heinrichsesler4799 Před 2 lety +5

      Wen sie dachten das Gebäude unbewohnt wäre, dan wehren sie durch die Tür rein gegangen .

    • @GulaschGuenther
      @GulaschGuenther Před 2 lety +8

      @@heinrichsesler4799 stimmt unbewohnte Häuser haben immer offene Türen 🤡

  • @Winterlandschaft
    @Winterlandschaft Před 2 lety +508

    In Texas würde es nicht einmal ein Strafverfahren geben. ;)

    • @mitchkman
      @mitchkman Před 2 lety +45

      Mit Texas hast du nicht ganz Recht. Auch mit der Castle Doctrine/Stand Your Ground muss man trotzdem glaubhaft machen, dass man sich in Gefahr sah. Einfach jemanden der sich verirrt hat zu erschießen, geht auch in Texas nicht. Auch einen Einbrecher auf der Flucht, wie in diesem Fall, zu erschießen geht auch nicht.

    • @45mmluftdruckkeller6
      @45mmluftdruckkeller6 Před 2 lety +12

      Da weiß auch jeder das die Besitzer ihr Grund mit Waffen Verteidigen dürfen.
      Da über Legen die Lost Places Gänger sich das sehr gut wo sie rein gehen und wo nicht.

    • @dan-oh7jo
      @dan-oh7jo Před 2 lety +8

      Nicht unbedingt. Wenn du dort den Einbrecher z.B festhältst und ihn erschießt, wirst du auch in Texas wegen Mordes angeklagt

    • @IGrrr
      @IGrrr Před 2 lety +16

      Die Antworten hier finde ich recht beruhigend... Den "Wilden Westen" will keiner haben, nirgends. Nicht mal im Wilden Westen! 🤣🤣🤣👍

    • @45mmluftdruckkeller6
      @45mmluftdruckkeller6 Před 2 lety +5

      Wenn ich ihn festhalten kann muss man ihn ja auch nicht abknallen ist ja wohl Logisch.

  • @Alex45622
    @Alex45622 Před 2 lety +221

    Er hätte vorher rufen müssen "Oh mein Gott, er kommt direkt auf mich zu!"

    • @matthiasjakob8833
      @matthiasjakob8833 Před 2 lety +16

      Ja onkel jimbo 🤣

    • @MrT2801
      @MrT2801 Před 2 lety +4

      🤣🤣🤣 ala south Park 🤣🤣🤣

    • @sekory88
      @sekory88 Před 2 lety +2

      classic xD

    • @switch12345678
      @switch12345678 Před 2 lety

      Bis zur NS-Zeit brauchte man nur dreimal "Halt!" rufen und konnte dann schießen.

    • @Alex45622
      @Alex45622 Před 2 lety

      @@switch12345678 Dreimal Halt oder Halt Halt Halt?🤔

  • @PowderJinx33
    @PowderJinx33 Před 2 lety +225

    Ich hab mir dass Mal angeguckt mit der Villa. Dass sieht doch nicht wie ein lost place aus das hört sich wie eine gute Ausrede an. Ich persönlich denke schon unromantisch an einen klassischen Einbruch. Natürlich kann man Mal Rasen mähen und die Fassade abkarchern aber ein echt schönes Schmuckstück die Villa

    • @IGrrr
      @IGrrr Před 2 lety +11

      Gibt's jetzt günstig...🤣😋

    • @PowderJinx33
      @PowderJinx33 Před 2 lety +4

      @@IGrrr bin leider zu pleite :D

    • @IGrrr
      @IGrrr Před 2 lety +2

      @@PowderJinx33 zu schade! 😢🤣 Aber träumen kann man ja Mal

    • @PowderJinx33
      @PowderJinx33 Před 2 lety +2

      @@IGrrr wirklich !! Ich Kopf ist das Ding schon Durchrenoviert.Ich selbst befinde mich auf'm Turm im Liegestuhl ;)

    • @feigedrecksau87
      @feigedrecksau87 Před 2 lety +4

      @@PowderJinx33 Glaube du hast das falsche Bild gefunden! 😅😂
      Ich sehe da keinen Turm und von außen sieht das schon echt *lost* aus! Das die "Einbrecher" da einen "Lost Place" vermuteten kann ich schon nach vollziehen.

  • @TheCybershot90
    @TheCybershot90 Před 2 lety +411

    Hart, wenn man jemanden kennt der jemanden im Suff wegen einem kleinen Streit erstochen hat und dafür nur 3.5 Jahre bekommen hat.

    • @pfaelzer-Ebiker
      @pfaelzer-Ebiker Před 2 lety +71

      Tja wäre der jenige nüchtern gewesen wären es mindestens 10 Jahre gewesen 🙈 Alkohol ist nen Minderungsgrund in Deutschland

    • @bah7392
      @bah7392 Před 2 lety +6

      @@pfaelzer-Ebiker und das ist gut so

    • @Pohl793
      @Pohl793 Před 2 lety +33

      Immer ne Flasche stoh 80 mitnehmen......

    • @francogallottini
      @francogallottini Před 2 lety +238

      @@bah7392
      Nein…. In Russland ist Alkohol strafverschärfend! Wer sich unter Alkohol nicht unter Kontrolle hat soll nicht trinken, er bringt sich also selber in die Position!
      Und das ist gut so!!
      Alkohol und Drogen sollten auch in Deutschland kein Grund für Mildernde Umstände sein!

    • @havi3497
      @havi3497 Před 2 lety +45

      @@bah7392 schwachsinn

  • @Mahari316
    @Mahari316 Před 2 lety +18

    Wäre der Einbrecher nicht eingebrochen, wäre er nicht erschossen worden. Hätte er keine rechtswidrige Straftat begangen, würde er heute noch leben.

    • @MarkusS970
      @MarkusS970 Před 2 lety

      Hätte der Besitzer nicht geschossen wäre er jetzt nicht im Knast

    • @luckyrust7327
      @luckyrust7327 Před 2 lety

      Einbrecher ist hier wohl die falsche Bezeichnung. Aber wir können ja auch bei einer roten Ampel oder 10 Kmh zuviel zur Schusswaffe greifen.

    • @davidluchs2657
      @davidluchs2657 Před 2 lety

      @@luckyrust7327 Würde zumindest die Wohnraumnot lindern.

    • @Un4ble
      @Un4ble Před 3 měsíci +1

      @@luckyrust7327 selten dämlicher Vergleich.

    • @luckyrust7327
      @luckyrust7327 Před 3 měsíci

      @@Un4ble Aus welchem loch bist Du denn gekrochen. Der Typ hat grundlos einen Menschen erschossen, der keine Gefahr für ihn darstellte. 7 Jahre sind da ein mildes Urteil.

  • @tgclva6751
    @tgclva6751 Před 2 lety +524

    "Das klingt erstmal paradox" Das deutsche Rechtssystem in a nutshell

    • @Blind_Hawk
      @Blind_Hawk Před 2 lety +11

      Wenn man die Situation nicht kennt dann ja.

    • @Kansoganix
      @Kansoganix Před 2 lety +11

      Das ist bei allen möglichen Themen ganz oft so. Die wenigsten Leute stolpern darüber und schauen mal etwas genauer nach, um den Kontext zu erfassen. Stattdessen empören sie sich, bleiben an der Oberfläche und bilden ihre Meinung aufgrund von Einzeilern und Überschriften.

    • @91047
      @91047 Před 2 lety +2

      Die twee hadden daar in de eerste plaats niks te zoeken.
      In de rug schieten is er ook over.
      Nu hangt het er ook nog van af of het door de dag of in de nacht gebeurt.
      Als het in de nacht gebeurt zouden ze de schutter moeten laten gaan vind ik

    • @YoutubeHauptmeister
      @YoutubeHauptmeister Před 2 lety +6

      @@Kansoganix Was bringen aber am Ende urteile die vom Rechtsempfinden normaler Bürger Meilenweit entfern sind? Ich kenne jetzt zB niemanden der sagen würde dass ne Bewährungsstrafe bei der Vergewaltigung schon ok wäre. Sowas gabs aber hier schon. Wusstest du obendrein dass bestimmte Straftaten gar nicht erst verfolgt werden wenn deren Strafe eh nicht ins Gewicht fallen würde? Jemand der schon mehrere Verfahren wegen Körperverletzung am Laufen hat und dir nen Milchshake ins Gesicht haut für den ist das gratis weil in so einem Fall wird die Justiz dir als Opfeer dann nämlich erklären dass die Strafe dafür nicht ins Gewicht fallen wird und man das deswegen nicht verfolgt weil schon andere Sachen laufen die deutlich schwerwiegender wirken…. Ja manche kennen die Details nicht, aber sind die anderen Leute denn besser die sich immer alles schön reden? Die denken alles wäre hier so super? Strafen müssen am Ende irgendwo auch noch ne Verbindung haben mit dem Rechtseempfinden der Bürger. Ansonsten können wir auch sagen 500euro Strafe für Vergewaltigung, und man hat das als außenstehender nicht zu kritisieren weil „man kennt ja die Details nicht“ und so..

    • @Blind_Hawk
      @Blind_Hawk Před 2 lety

      @@91047 Die twee inteen rug schieeten is net guat, die twee koonte nit weesne das de eener lebt.

  • @eduardfinner9191
    @eduardfinner9191 Před 2 lety +94

    Wenn sich die Typen beim Einbrechen an einer morschen Holzstiege oder Sturz wegen einer fehlenden Brüstung schwer verletzen oder nen Fuß brechen, ist auch der Hauseigentümer haftbar oder was?

    • @altblechasyl_cs2093
      @altblechasyl_cs2093 Před 2 lety +23

      In Deutschland ja...

    • @maxscheuermann
      @maxscheuermann Před 2 lety +2

      Ja ist so. Siehe meinen Kommentar.

    • @JojOatXGME
      @JojOatXGME Před 2 lety +2

      @@maxscheuermann Also wenn das Eigentum nicht klar abgegrenzt ist, vermutlich schon. Aber sonst würde ich das doch eher bezweifeln. Es gibt sich einen Hafen Baufällige Häuser in Deutschland, das wäre mit einer solchen Rechtslage schwer zu vertreten.

    • @vanivari359
      @vanivari359 Před 2 lety +3

      @@altblechasyl_cs2093 ach komm, wir sind nicht in der dystopischen Welt von Judge Dredd und selbst da durfte nur ein Judge das Todesurteil vollstrecken. Selbst in den USA haben die meisten Staaten Gesetze, dass man fliehenden Einbrechern nicht in den Rücken schießen darf. Und aus gutem Grund, auf Einbruch steht nicht die Todesstrafe und auf Flucht auch nicht. Der Besitz einer Pistole ermächtigt Dich nicht zur Selbstjustiz in Judge Dredd Manier. Im Gegenteil, Du hast dann noch mehr Verantwortung und wenn Du dich entscheidest, Leben zu nehmen, trägst Du die Konsequenzen: manchmal auch 7 Jahre Haft.
      Polizisten dürfen fliehenden Tätern übrigens auch nicht in den Rücken schießen - selbst in den USA werden sie dafür immer mal wieder verurteilt und da akzeptiert der Staatsanwalt meistens das Argument, dass der Täter bewaffnet war und man befürchtete, er würde andere gefährden, falls er flieht.

    • @vanivari359
      @vanivari359 Před 2 lety +3

      Nicht dass ich Einbrecher und Diebe nicht absolut verabscheuen würde und denen nichts gutes wünsche, du verstehst aber schon, dass es ein Unterschied ist, ob die sich verletzten beim Stolpern oder ob Du ihnen in den Rücken schießt, weil Du entschieden hasst, dass Einbruch die Todesstrafe verdient? Wenn sie fliehen, kann man nicht von Selbstverteidigung reden, dann ist es Selbstjustiz. Das Urteil ist völlig richtig und notwendig.
      Die meisten Menschen wären übrigens gar nicht in der Lage, den Abzug zu drücken und die Beute "zu erlegen", nur ein Bruchteil hat die nötige "Killermentalität".

  • @EggiHL
    @EggiHL Před 2 lety +58

    In meiner Heimatstadt Lübeck ging das hier groß durch die Presse.
    Danke für die klare und strukturierte Aufbereitung des Falls!

    • @HIGHLANDER6912
      @HIGHLANDER6912 Před 2 lety +5

      Lübbeck sagt der Advokat.

    • @RichyRich2607
      @RichyRich2607 Před 2 lety +1

      @@HIGHLANDER6912 Und gewaffene Pistole.

    • @EggiHL
      @EggiHL Před 2 lety

      @@HIGHLANDER6912 Den Ort gibt es nicht. :D

    • @realCHADSWORTH
      @realCHADSWORTH Před 2 lety +1

      @@EggiHL sei gegrüßt Stadtnachbar. 🙂

    • @EggiHL
      @EggiHL Před 2 lety +1

      @@realCHADSWORTH Dito. 🙂

  • @blackboxx9579
    @blackboxx9579 Před 2 lety +82

    Grundstück geerbt und ließ es verwahrlosen... kenne ich irgendwoher 😆

    • @mats7492
      @mats7492 Před 2 lety +54

      Meddl Loide

    • @blackboxx9579
      @blackboxx9579 Před 2 lety +17

      @@mats7492 Servus und ein herzliches Willkommen beim Dulli XD

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever Před 2 lety +2

      Er war doch Soldat!
      PTBS kennt ihr nicht?

    • @dan-oh7jo
      @dan-oh7jo Před 2 lety +7

      @@OpenGL4ever Rainer Winkler, kennst du nicht?

    • @gene9230
      @gene9230 Před 2 lety +3

      er hat sich immer nur verteidigt

  • @hoffi9327
    @hoffi9327 Před 2 lety +6

    Es sollte legal sein sich, seine Familie, sein Besitz zu schützen !

    • @MarkusS970
      @MarkusS970 Před 2 lety +2

      Ist es auch

    • @GettingNervous
      @GettingNervous Před 2 lety

      Ist doch kein Problem, wander in die USA aus. Letztlich wurde der Hausbesitzer aber hier nicht bedroht.

  • @gene9230
    @gene9230 Před 2 lety +141

    Das mit dem Lost Place ist doch erfunden, der überlebende Einbrecher hat folgendes gesagt:
    "Der Zeuge hatte ausgesagt, dass er und sein Freund in der Villa nach Wertgegenständen suchen wollten. Das verwahrlost wirkende Haus habe einen unbewohnten Eindruck gemacht, außerdem habe ein Bekannter von ihm dort schon einmal Beute gemacht."

    • @gene9230
      @gene9230 Před 2 lety +5

      @@dumiau8016 steht so in der Welt

    • @IGrrr
      @IGrrr Před 2 lety +16

      @@gene9230 suuuper Quelle 😬

    • @gene9230
      @gene9230 Před 2 lety +7

      @@IGrrr was ist dein Problem?

    • @bmw320is7
      @bmw320is7 Před 2 lety +1

      @@gene9230 Reuter Nachrichten 👎🏻

    • @Octopussyist
      @Octopussyist Před 2 lety

      Das Eine schließt ja das andere nicht aus.

  • @horstmichael5849
    @horstmichael5849 Před 2 lety +518

    Ich war zu Beginn verwirrt und dachte logisch ist das Notwehr. Nach dem Video muss ich sagen, ist schon ziemlich „mies“ (um vulgäre Ausdrücke zu vermeiden) gewesen, flüchtenden Tätern in den Rücken zu schießen. Tolles Video, danke Christian 👍👍

    • @ccreutzig
      @ccreutzig Před 2 lety +62

      @Shady's Dawn Der Täter hat es selbst in die Hand genommen, den Einbrecher zu bestrafen. Das ist natürlich nicht in Ordnung.

    • @nachdenkenderbenutzer1260
      @nachdenkenderbenutzer1260 Před 2 lety +56

      Wenn jemand, der keine Erfahrung mit Waffen hat, irgendwohin schießt, ist das was anderes.
      Aber bei Holgerxxx(58) handelte es sich um einen Sportschützen und ehemaligen Berufssoldaten. Da kann man davon ausgehen, daß er "treffen" wollte, als er dem Eindringling in den Rücken schoß.

    • @gordanailic2001
      @gordanailic2001 Před 2 lety

      Þ

    • @kontor170
      @kontor170 Před 2 lety

      Das dachte ich mir auch, naja dann muss meine Nerf gun eben im Schrank bleiben..

    • @mysterio952
      @mysterio952 Před 2 lety +1

      Ja aber vielleicht hätte er ihn nicht mehr eingeholt!!!

  • @MegaManNeo
    @MegaManNeo Před 2 lety +536

    Nachdem ich mir den Tatvorgang angehört habe, absolut verständliche Entscheidung.

    • @herbertleichtfuss6259
      @herbertleichtfuss6259 Před 2 lety +20

      NEIN

    • @lawyer1301
      @lawyer1301 Před 2 lety +38

      Ich war zunächst auch von Notwehr ausgegangen. Der Sachverhalt weist jedoch auf Vorsatz hin und eine Bestrafung wegen Totschlages erscheint mir durchaus gerechtfertigt. Problematisch erscheint mir allerdings der Umstand, dass die einen Einbrecher erwartende Strafe nicht schon als Abschreckung dient.

    • @horstkollmeyer6654
      @horstkollmeyer6654 Před 2 lety +25

      Das ist auch ein richtiges Urteil . Aber eigentlich sollte jeder Waffenbesitzer das Wissen . Uns wurde damals schon in der Wache Ausbildung bei gebracht , Nur zur Selbstverteidigung darf geschossen werden . Und dann am besten nicht töten , fahrlässige Körperverletzung wird geringer bestraft .

    • @ulrichschenk8202
      @ulrichschenk8202 Před 2 lety +45

      @@herbertleichtfuss6259 ein einfaches nein ohne Argumente hat man schon in der Grundschule gelernt, dass das Scheiße ist

    • @schrodingerskatze4308
      @schrodingerskatze4308 Před 2 lety +14

      @@ulrichschenk8202 Wo brauchst du hier noch Argumente? In welcher Welt ist es in Ordnung, jemanden ohne guten Grund zu verfolgen um ihn dann zu erschießen?

  • @bigdude1399
    @bigdude1399 Před 2 lety +39

    Hallo Herr Solmecke, ich möchte kurz etwas inhaltliches korrigieren. Der Hausbesitzer wird keinen Waffenschein besessen haben. Zum besitz von Schusswaffen ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Ein Waffenschein erlaubt einem das führen der der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung und Geschäfträumen. Der Waffenschein wird nur in besonderen Fällen ausgestellt. Die WBK benötigt jeder Waffenbesitzer. In meinen Augen ist dieser Fall eindeutig, und wurde richtig bewertet. Wie es im Video auch klar dargestellt wurde, gab es keinen gegenwertigen Angriff. Die Einbrecher haben eindeutig versucht die physische Konfrontation mit dem Hausbesitzer zu vermeiden, indem sie die Flucht ergriffen haben. Dazu kommen noch die weiteren Elemente der Notwehr, die Erforderlichkeit und das mindeste Mittel hinzu, bei beiden dieser Punkte bezweifel ich, dass der Hausbesitzer diese erfüllen würde. Desweiteren möchte ich die Situation mit dem Warnschuss ansprechen. Für die Notwehr ist kein Warnschuss erforderlich, auch im Gesetz ist in diesem zusammenhang nirgendwo die Rede. Außerdem wird häufig davon abgeraten, insbesondere mit einem Starken Kaliber einen Warnschuss abzugeben. Jeder Schütze ist für seine Kugel verantwortlich. Der Notwehr Schuss ist bei den gegebenen Elementen zwar gedeckt, jedoch der Warnschuss nicht unbedingt. Ein .44 Revolver kann mit 1800 Joule schießen, wenn ein splitter mit 1/10 der Masse sich beim Auftreffen lößt, kann dieser Splitter 180 Joule mit sich tragen, dies ist die Energie einer .22 er, welche Eindeutig eine letal ist. Dieses Projektil kann in alle Raumrichtungen fliegen. Daher ist meiner Meinung nach ein Warnschuss unverantwortlich. Bei Beamten sieht die Situation anders aus, da ist der Schusswaffengebrauch im Gesetz deutlicher geregelt, jedoch bin ich in dem Fall keine Experte. Herr Solmecke, ich schaue seit Jahren Ihre Videos zu allen möglichen Themen. Aber, bei diesem Thema bin ich sehr gut belesen und wollte daher die Details korrigieren. Bei Detailfragen zu Themen Waffen, Notwehr, Jagd, und Physik, stehe ich gerne Bereit.

    • @switch12345678
      @switch12345678 Před 2 lety

      Waffenbesitzkarte. Wie sieht das mit den angesprochenen Alkoholproblemen aus?

    • @Maddin_86
      @Maddin_86 Před 2 lety +5

      @@switch12345678 Die beiden Dinge beißen sich ein wenig. Bevor eine WBK ausgestellt wird muss eine körperliche und geistige Eignung festgestellt werden. Nur was ist wenn beides zu dem Zeitpunkt bestanden hat und dann das Alkoholproblem später aufgetreten ist...ehrlich, ich weiß es nicht.
      Ich bin aselber Sportschütze, heißt aber nicht, dass keinen mehr über den Durst trinke. Allerdings bleiben meine Waffen im Safe :)
      Ich kenne einen Fall, da hast ein Sportschütze ein Bier vor dem Wettkampf getrunken, weil er Durst drauf hatte...er war nich betrunken.
      Hat seinen Wettkampf geschossen und ist anschließend nachhause gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Die Waffen haben die Beamten nur sekundär interessiert...war ja alles abgeschlossen ABER der Alkohol vor dem Wettkampf war interessant! Das Ende vom Lied war, dass der Mann seine Waffen abgeben musste und die WBK von der Behörde eingezogen wurde. Alles nur wegen einem Bier! Hätte er gesagt, dass er das Bier nach dem Wettkampf getrunken hat wäre alles ok gewesen (Promillegrenze beachten!).

    • @dorianvonhertell2616
      @dorianvonhertell2616 Před 2 lety +2

      Es gibt meines Wissens nach keine Promillegrenze für das führen von Waffen.

    • @Maddin_86
      @Maddin_86 Před 2 lety +3

      @@dorianvonhertell2616 Ich kenne auch keine aber geh mal davon aus, daß dir Alkohol und der Schusswaffengebrauch negativ ausgelegt wird :-/

    • @zirpharis
      @zirpharis Před 2 lety

      @@dorianvonhertell2616 meines Wissens nach ist die WBK weg, wenn man erwischt wird.

  • @alfredkuster7760
    @alfredkuster7760 Před 2 lety +7

    Für diesen Fall hab ich eine Winchester Defender Kaliber 12 mit Gummi-Slugs. Da im Kanton Luzern jetzt wegen Sparmassnahmen mehrere Polizeiwachen geschlossen werden wähle ich nicht mehr 117...ich wähle Kaliber 12 😎
    Grüsse aus der Schweiz

  • @SoerenMagMoehren
    @SoerenMagMoehren Před 2 lety +287

    Ich werd nie verstehen, warum es strafmildernd sein soll, wenn man unter Alkoholeinfluss steht… auch oder grade dann sollte man für seine Taten ebenso Verantwortung übernehmen müssen… für mich sollte das sogar die Strafe erhöhen, wenn Alkohol einer der Gründe für die Schwere der Tat ist und es ohne den Alkohol nicht so weit gekommen wäre…

    • @maxmustermann194
      @maxmustermann194 Před 2 lety +43

      Bei dir daheim darfst du so betrunken sein, wie du es für richtig hälst, und mit einem plötzlichen Einbruch bei dir musst du nun mal wirklich nicht rechnen, oder? War hier halt ein Umstand.

    • @beerforlife32
      @beerforlife32 Před 2 lety +14

      Grundsätzlich vermindert Alkohol die geistigen Fähigkeiten, also auch die Schuldfähigkeit.
      Als Ausnahme dafür gäbe es die "Actio libera in causa", welche besagt, dass wenn der Täter sich selbstverschuldet in diesen Zustand bringt, und er vorher weiss oder befürchten müsste, dass es zum Delikt kommt, dass dann die Schuldfähigkeit nicht reduziert wird.
      Zumndest in der Schweiz ist es Art. 19 Abs. 4 StGB, in Deutschland ist es glaube ich umstritten.

    • @snoxh2187
      @snoxh2187 Před 2 lety +4

      strafmildernd ist dumm ja aber noch stärkere strafen machen keinen sinn da der täter nicht ganz in Bewusstsein gehandelt hat. Am besten einfach garnichts ändern. Wenn dann strafmildernd

    • @878manu
      @878manu Před 2 lety +19

      In vielen Fällen werd ich dir zustimmen, in diesem expliziten Fall aber nicht.
      Ich darf mich zu Hause so viel mit Alkohol berauschen, wie ich es für richtig halte. Und es ist ja auch nichts alltägliches, dass jemand bei mir einbricht.
      Wenn dann also eine schwerere Tat begangen habe (wie hier in dem Fall die Verfolgung und das schießen in den rücken), als ich es nüchtern getan hätte, dann muss die Strafe mindestens gleich oder Milder ausfallen.

    • @pafdelirium7177
      @pafdelirium7177 Před 2 lety +1

      @@maxmustermann194 Villeicht sollte man da ansetzen, bei dem man darf betrunken sein wie man will... Also ich könnte mir das gut auch genau anders herum vorstellen. Wenn du betrunken warst, gibts direkt pauschal 3 Jahre drauf.

  • @exurban5207
    @exurban5207 Před 2 lety +282

    Seltsam, dass Alkoholeinfluss strafmindernd wirkt. 🤔

    • @gabriyel3471
      @gabriyel3471 Před 2 lety +32

      Natürlich auch die schwere Kindheit ;)

    • @loreley76
      @loreley76 Před 2 lety +35

      @@gabriyel3471 Ja, hat als Kind mal was auf den Popo bekommen und wird später nach seinen kriminellen Taten noch psychologisch betreut. Die Opfer müssen selbst zusehen, wie sie ihre Schrecken und Folgen verarbeiten.
      Und auch wenn nur Alkohol im Spiel ist/war, finde ich es unfair. Dann füllt sich ein Täter erstmal ab und hat dann Narrenfreiheit!

    • @bobbygoestoabyss6624
      @bobbygoestoabyss6624 Před 2 lety +2

      Nur, solang man betrunken ist.

    • @vomHansDampf
      @vomHansDampf Před 2 lety +27

      Das Thema führe ich auch immer gern bei so etwas an. Ich verstehe den Grund, nur sollte man sich lieber mal langsam darüber Gedanken machen, wie man den aushebeln kann. Jede Straftat unter bewusster Drogeneinnahme sollte von Haus aus strafsteigernd sein.

    • @cybogg13
      @cybogg13 Před 2 lety +11

      @@loreley76 "Dann füllt sich ein Täter erstmal ab und hat dann Narrenfreiheit" Strafmilderung =/= Straffreiheit. Wie sich Alkoholkonsum auf das Strafmaß auswirkt hängt vom Einzelfall ab, generell finde ich auch nicht, dass sich akuter Alkoholkonsum mildernd auf Straftaten auswirken sollten, wir reden in diesem Fall aber von einem Alkoholkranken, der schon betrunken war, als in sein Haus eingebrochen wurde, was sich auf das Urteilsvermögen auswirken kann, eine lange Haftstrafe hat er ja trotzdem bekommen.
      "Die Opfer müssen selbst zusehen, wie sie ihre Schrecken und Folgen verarbeiten" Es gibt mehrere Organisationen die Angehörige und Opfer von Straftaten therapeutisch unterstützen, der Unterschied zu den Straftätern ist, dass die Straftäter in Gewahrsam des Staates sind und dementsprechend zur Therapie verpflichtet werden, was bezogen auf die Resozialisierung wichtig ist, sonst vergrößert das die Gefahr, dass die Täter unverändert entlassen werden und erneut Leid verursachen.

  • @jurgenwilhelmi866
    @jurgenwilhelmi866 Před 2 lety +51

    Ist halt ein Problem insgesamt. Die Juristen nehmen sich Monate bis Jahre Zeit zum bewerten dieser infrage kommenden 5 bis 10 Sekunden. Den Beteiligten fehlte aber leider die Zeit zum Einholen eines Rechtsgutachten.

    • @darnellsheron7919
      @darnellsheron7919 Před 2 lety +6

      Naja es gibt immer noch so etwas wie Schuldbewusstsein und wenn ich auf jemanden schieße der wegrennt sollte mir klar sein, dass das nicht verhältnismäßig ist und das ggf. zum Tode führt und das eine schwere Straftat ist

    • @kay-michaelkloth1964
      @kay-michaelkloth1964 Před 2 lety +3

      Genau mein Reden. Jeder, der jetzt groß rumlamentiert, sollte sich mal in diese paar Sekunden versetzen. Ich kann nicht gutheißen, was da passiert ist, und sicher gab es Unregelmäßigkeiten beim Waffenbesitzer, nur widerspricht es genauso dem Rechtsempfinden eines normalen Menschen, daß er Einbrecher einfach so ziehen lassen soll. Niemand muß mit einem Einbruch rechnen und sich darauf seelisch, moralisch und auch noch juristisch vorbereiten.....

    • @vanivari359
      @vanivari359 Před 2 lety

      ​@@kay-michaelkloth1964 Das ist keine Situation, wo einer den Arm hoch reißt und man 0,1 Sekunden hat, um zu erkennen, ob das schwarze Ding in seiner Hand ein Handy oder eine Pistole ist - wir reden hier von mehreren Sekunden, von einem Menschen, der wegläuft und mit *3* Schüssen in den Rücken getroffen wurde. Der Mann war Zeitsoldat, kein verschrecktes Mütterchen. Ich hoffe, es widerspricht deinem Rechtsempfinden, dass auf Einbruch oder Hausfriedensbruch die Todesstrafe steht ohne Prozess. Wenn Du eine Waffe kaufst, kaufst du auch einen großen Sack Verantwortung. Nicht mal die Polizei darf Fliehende erschießen (außer es geht akute Gefahr für die Allgemeinheit vom Flüchtenden aus).
      Selbst in den USA enden die Selbstverteidigung mit der Flucht des Angreifers, da gibt's jede Menge Fälle - sogar US-Cops landen dafür bisweilen im Gefängnis.

    • @kay-michaelkloth1964
      @kay-michaelkloth1964 Před 2 lety

      @@vanivari359 Dein Kommentar bestätigt genau meine Meinung. Hinterher sind alle schlau!

    • @anti-reichsburger9277
      @anti-reichsburger9277 Před 2 lety +1

      Bei einem Prozess muss ja erst einmal geklärt werden was überhaupt tatsächlich passiert ist. Erst danach kann man das juristisch bewerten.

  • @ZeroGravity23
    @ZeroGravity23 Před 11 měsíci +3

    Die Einbrecher haben das zurecht verdient. Meiner Meinung nach hat der Hausbesitzer nix falsch gemacht

  • @Leeeeeeroy
    @Leeeeeeroy Před 2 lety +44

    Mich stört, daß hier so verharmlosend von "Lost Place" und "Abenteuer" gesprochen wird. Das waren schließlich keine Kinder sondern erwachsene Männer. Ich will die Tat des Schützen natürlich nicht relativieren und über das Strafmaß möchte ich mir kein Urteil erlauben, jedoch sehe ich das, was die beiden Männer getan haben eher als Einbruch als lediglich ein "dummer Jungenstreich" so wie es hier versucht wird darzustellen.

    • @brushemteeth9159
      @brushemteeth9159 Před 2 lety +20

      Es ist trotzdem ein erheblicher Unterschied, ob jemand glaubt, einen quasi niemandem schadenden Hausfriedensbruch in einen verlassenen Lost Place zu begehen oder in ein wirklich bewohntes Gebäude einzudringen, was die Bewohner mindestens psychologisch schockiert oder gar schädigt.

    • @Maxnotcry
      @Maxnotcry Před 2 lety +3

      @@brushemteeth9159 Ja sehe ich ähnlich, aber aus Sicht des Hausbesitzers sind es natürlich erstmal "Einbrecher". Und ob Lost Place oder nicht, es ist immer noch unbefugtes Eindringen. Aber meiner Meinung nach absolut das richtige so einen Menschen wegzusperren!

    • @nothingbutlove4886
      @nothingbutlove4886 Před 2 lety +7

      Sie wollten ein vermeintlich leerstehendes Gebäude erkunden. Klar wahrscheinlich illegal, aber nicht ansatzweise so schlimm, wie Zutritt zu einem bewohnten Haus zu verschaffen und dort etwas zu stehlen. Also ja Verharmlosung ist in den Fall buchstäblich richtig, weil kein Harm beabsichtigt oder überhaupt logisch zu erwarten war.

    • @vomHansDampf
      @vomHansDampf Před 2 lety +1

      Das ist nicht verharmlosend sondern eher eine Beschreibung dessen, was nicht ganz unnormal ist. Man kann aber auch, ohne die Gegebenheiten zu kennen, auch erstmal wieder die Moralkeule schwingen. Der Gesetzgeber schreibt einem nicht ohne Grund vor, sein Besitz vor unbefugten Zugang zu sichern. Das fängt beim Fahrradanschließen an und hört beim Grund- und Bodenschutz auf. Das klingt zwar auch irre, weil man ja sagen kann, "Was geht andere mein Eigentum an?" aber so ist das nun einmal.

    • @Fliesentischbesitzer
      @Fliesentischbesitzer Před 2 lety

      @@vomHansDampf deswegen steigt man durch ein kellerfenster ein?
      Man hat sich ja aktiv eine einstiegsmöglichkeit gesucht und hat nicht versucht durch die Eingangstür zu gehen

  • @KicKandRoll666
    @KicKandRoll666 Před 2 lety +79

    Als dem Warnschuss oder Pfeerspray kann ich nicht zustimmen. Macht innerhalb eines Gebäudes keinen Sinn, vor allem wenn man darin selber noch wohnen möchte.
    Für mich ist es verständlich, dass 3 Schüsse in den Rücken keine Notwehr sind.
    Schade finde ich, dass es bei einem Schuss vermutlich ein ähnliches Urteil gegeben hätte. Wie viele es bereits beschrieben haben, hat man keine sinnvolle Möglichkeit eine Festnahme durchzusetzen und die Wahrscheinlichekit, das die Polizei die Einbrecher erwischt geht gegen Null. Eigentlich muss man die Leute davonkommen lassen. Ich finde es eine Schande, dass Gesetztesbrecher so viel vom Gesetz geschützt und in Ihrem Verhalten durch die gesetzeslage noch bestärkt anstatt abgeschreckt werden.

    • @Vincent-yp3sr
      @Vincent-yp3sr Před 2 lety +10

      Der Warnschuss ist immer erforderlich, wenn das Ziel nicht selbst das Feuer auf dich eröffnet bzw. Dich angreift. Egal ob Polizei, BW etc. Und ein Berufssoldat, der seit 30 Jahren dabei ist, trifft dich nicht 3 mal ausversehen in den Rücken 😂 die Verteidigung war schon arg schlecht

    • @KicKandRoll666
      @KicKandRoll666 Před 2 lety +8

      @@joachimjanke2943 Mehr Überwachung ist nicht gut, da bin ich ganz bei dir. Ich finde es nur Schade, dass wenn man einen Einbrecher stellt, ihn per Gesetzt davon kommen lassen muss.

    • @Vincent-yp3sr
      @Vincent-yp3sr Před 2 lety +3

      @@KicKandRoll666 Musst du nicht. Nach dem Jedermannsrecht, kannst du ihn als Geschädigter selbst festnehmen, aber ein Schuss in den Rücken ist nur Selbstjustiz, da das an sich ja schon schlimmer ist, als jede Strafe die er vom Gericht kriegen könnte. Verhältnismäßigkeit hast du als Executive immer einzuhalten

    • @wbtx2075
      @wbtx2075 Před 2 lety +1

      @@KicKandRoll666
      Das Problem ist in den allermeisten Fällen die Beweislage bzw. Die Identifikation.
      Wenn das passt, kannst du in Deutschland genauso für Straftaten verknackt werden, wie in jedem anderen Land.

    • @alexandergrafvonrothenstein
      @alexandergrafvonrothenstein Před 2 lety +3

      @@Vincent-yp3sr korrekt, nur kann ein Warnschuss im geschlossenen Raum ein Massaker veranstalten, ich sage nur Querschläger. Der fliegt Dir quer durch den Raum und im schlimmsten Fall tötet der denjenigen, der mit der Waffe den Warnschuss ausgelöst hat. Wenn der Anblick der Schusswaffe, wie in diesem Fall, die Einbrecher zur Flucht bewegt, dann gibt es keinen Grund, einen Schuss auszulösen. Zudem bewohnte er den zweiten Stock, somit hätte er vorab die Polizei alamieren können und sich dann mit seiner Waffe verschanzen. Bis zum drohen mit der Waffe wäre schliesslich alles gut gewesen. Aber drei Schüsse gezielt in den Rücken der Geflüchteten ist ein absolutes No-Go und nicht unter Notwehr gerechtfertigt. Die sieben Jahre sind da noch sehr milde.

  • @Frostihaider
    @Frostihaider Před 2 lety +85

    Wenn es wirklich so stimmt dass die "Besucher" nicht versucht haben ihn anzugreifen und direkt gerannt sind ,ist es zu 100% nicht gerechtfertigt..
    Anders wäre es wenn sie versucht hätten ihn zu schlagen etc. dann wäre es gerechtfertigt meiner Meinung nach
    War bei diesem Lost Place Hype eh nur eine Frage der Zeit bis so etwas passiert...

    • @vicvancen
      @vicvancen Před 2 lety +35

      Ich finde es gut, wenn Einbrecher erschossen werden. Sie können dann nicht mehr das Leben anderer ruinieren und sind sowieso Abschaum der Gesellschaft.

    • @Octopussyist
      @Octopussyist Před 2 lety +18

      Wenn die Angeifer schon am flüchten sind, ist das doch belanglos. Wenn der Angriff nciht mehr gegenwärtig ist, ist es ja auch nicht Notwehr.

    • @Brainman_2331
      @Brainman_2331 Před 2 lety +31

      Wenn man bei einer Person einbricht, hat man offensichtlich größeres Interesse an dessen Besitztümer, als am eigenen Leben. Wer in Häuser einbricht, muss nun Mal mit Konsequenzen rechnen, unter anderem mit dem Tod.

    • @andreasromano8691
      @andreasromano8691 Před 2 lety +3

      Wenn sie ihn versucht haben anzugreifen wären es bestimmt keine Schüsse in denn rücken geworden daraus würde ehr auf ein fluchtverhalten hin deuten und das es frei 3 Schuss waren ist halt an trainiert

    • @user-ir8er1bh4q
      @user-ir8er1bh4q Před 2 lety +5

      3 Schüsse in den Rücken bleibt nicht gerechtfertigt. Vielleicht ins Bein, sofern sie ihn wirklich angegriffen hätten? Die hatten wohl selber nichtmal Waffen.

  • @christiankranz2774
    @christiankranz2774 Před 2 lety +7

    Der Betroffene konnte im ersten Moment nicht wissen ob sie ihm an Leib und Leben wollten und ob es noch mehr Täter in der Nähe sind. Genauso wie die Sache mit dem Lost Place ist nicht plausibel genug. Der Fall gehört eigentlich wieder aufgerollt und genau Untersucht zu werden.

    • @werkschutz5613
      @werkschutz5613 Před rokem +1

      nö. ist eindeutig. er Hätte nicht in den rücken schießen sollen / dürfen. somit hat sich das mit Notwehr erledigt.
      Ich hätte eher mal nen schuss in die decke als nachdruck , damit sie auch wirklich nicht umkehren., gemacht.

    • @hardinberger3514
      @hardinberger3514 Před měsícem

      @@werkschutz5613 Dass die auf Flucht gewesen sein sollen, kann man überhaupt nicht zwingend schließen! Wenn die innerhalb des Hauses abhauen, können die sich genauso gut nur schnell eine Deckung gesucht haben, um von dieser aus auf den Geschädigten zu schießen. Das ist für einen Wohnungsbesitzer nie durchschaubar, er muss selbstverständlich damit rechnen, dass Einbrecher auch bewaffnet sind - deshalb ist es nachvollziehbar, dass der Hausbesitzer losballerte.

  • @denniskostjuk
    @denniskostjuk Před 2 lety +88

    Wenn ich schon höre "strafmildernd wegen Alkoholproblemen", dann muss ich einfach kotzen...

    • @EdguyRocketRide
      @EdguyRocketRide Před 2 lety +1

      Kommt mir auch immer fragwürdig vor. Insbesondere da es in der Schweiz ein Institut der selbstverschuldeten Unzurechnungsfähigkeit gibt, welches sich grundsätzlich nicht strafmildernd auswirkt (Art. 19 Abs. 4 StGB). Dazu zählen allerdings nur akute Situationen. Periodische Probleme sind wohl eher als Krankheit bzw. psychische Schwierigkeiten einzustufen, weswegen da schon ein Unterschied besteht und "Alkoholprobleme" zu recht differenziert behandelt werden. Da der Richter meist ein Ermessen in der Strafzumessung hat, wird er Alkoholprobleme wohl in der Regel als geringfügiger strafmildernd werten, als andere Ursachen. Damit ist der Sache wiederum Rechnung getragen.

    • @Gebrabbelco
      @Gebrabbelco Před 2 lety +3

      @@EdguyRocketRide "Insbesondere da es in der Schweiz..." Nur weil etwas in der Schweiz so ist, muss das nicht richtig sein.

    • @Gebrabbelco
      @Gebrabbelco Před 2 lety +1

      @@EdguyRocketRide Laut Artikel 19 abs. 4 Stgb ist Schuldunfähigkeit auch durch Alkohol gegeben und wird in der Realität auch so angewendet.

    • @tim8653
      @tim8653 Před 2 lety +1

      Alkoholismus ist eine psychische Krankheit wie viele andere, die die Entscheidungsfähigkeit der Person beeinflussen.

    • @giottovongola2938
      @giottovongola2938 Před 2 lety

      Dann hast du denn sinn unseres strafsystems nicht verstanden wir versuchen zu resozialisieren nicht zu bestrafen.
      Aus demselben grund kriegen Mörder die tötungen planen auch geringere strafen aus leute die aus dem affekt töten.
      es geht darum wie viel zeit jemand braucht wieder gesellschaftsfähig zu werden.

  • @tomkpunkt
    @tomkpunkt Před 2 lety +19

    Wie gesagt, es ist immer von Fall zu Fall zu sehen,... ein Schuss in den Rücken kommt aber selten gut an. Trotzdem finde ich die Strafe zu hoch.

    • @matthiaskettner6686
      @matthiaskettner6686 Před 2 lety +2

      Letztlich war es ein komplett vermeidbarer und wissentlich herbeigeführter Tod. In jeder anderen Situation würden da 7 Jahre Haft als „viel zu mild, lächerliches deutsches Rechtssystem“ abgetan werden.

    • @l.m.1375
      @l.m.1375 Před 2 lety +4

      @@matthiaskettner6686 nur ein Tag Haft ist schon zu viel. Es wäre ganz eifach: nicht einbrechen und es passiert auch nichts. Sobald man einbricht muss man mit allem rechnen und somit ist der Tod selbstverschuldet.

    • @matthiaskettner6686
      @matthiaskettner6686 Před 2 lety +3

      @@l.m.1375 wenn ich solches Dummgeschwätz lese, wird mir schlecht. Wenn deine 14-Jährigen Kinder als dummer-Jungen-Streich da eingebrochen und von hinten erschossen worden wären, würdest du wieder ganz anderes reden. Wir sind hier nicht im wilden Westen.

    • @l.m.1375
      @l.m.1375 Před 2 lety +1

      @@matthiaskettner6686 die wären erst garnicht dort eingebrochen, denn die würden was bekommen was heute wohl ein Fremdwort ist und zwar Erziehung. Wie gesagt jeder der einbricht ist selbst schuld. Stell dir vor auf diese Weise werden die dort nicht mehr einbrechen. Wenn man das nur der Justiz überlassen hätte, dann hätte es vielleicht zwei Monate auf Bewährung gegeben (vorausgesetzt man hätte die überhaupt verfolgt und geschnappt) und die wären wieder eingebrochen.
      Da braucht es eine massive Gesetzesänderung. Jeder der Einbricht verliert das Recht auf Unversehrtheit. Also alles was mit dem Betreten des fremden Grundstückes passiert, passiert auf eigene Gefahr. Da würde es dann weitaus weniger Einbrüche geben.

  • @elidia2161
    @elidia2161 Před 2 lety +2

    Recht gemacht!!!!! Meine Wohnung oder Haus, Fremde, ohne Einladung, haben nichts verloren in meine Wohnung!!!!!! Alles richtig!!!!!!

    • @davidluchs2657
      @davidluchs2657 Před 2 lety

      Zieh nach Somalia, kannst machen was du willst.

  • @PanzerBubi
    @PanzerBubi Před 2 lety +31

    Süß, wie man in Köln, den Namen "Lübeck" nicht aussprechen kann 😂😅

    • @music-wd2yq
      @music-wd2yq Před 2 lety

      hab ich auch oft in Lübeck so gehört

  • @4n4pst
    @4n4pst Před 2 lety +21

    Berufsrisiko würde ich sagen 😅

  • @bigdickdimitrie677
    @bigdickdimitrie677 Před 2 lety +60

    Wenn jemand bei mir einbricht, gehe ich davon aus, dass der Einbrecher auch bewaffnet ist.

    • @markbrix9385
      @markbrix9385 Před 2 lety +10

      Das ist juristisch aber egal. Es kommt letztendlich nur auf die tatsächlichen Umstände an!

    • @notroll1279
      @notroll1279 Před 2 lety +23

      Mit der Einstellung hast Du vor vielen amerikanischen Gerichten gute Chancen, in Deutschland nicht.

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Před 2 lety +1

      @@notroll1279 Und das ist auch gut so. Stell Dir mal vor, Du wärst kein Weißer, vielleicht ein Migrant oder man würde Dich für eine Grünen halten und würdest Dich ohne jede böse Absicht einem Haus nähern... na prost Mahlzeit.

    • @JonasReichert1992
      @JonasReichert1992 Před 2 lety +3

      Wovon jemand ausgeht ist aber irrelevant

    • @lotharwy942
      @lotharwy942 Před 2 lety +7

      Das ist egal. Ein Einbrecher auf dem Rückweg stellt für dich keine Gefahr dar und damit entfällt die Grundlage für eine "Not"wehr.

  • @punisher6675
    @punisher6675 Před 2 lety +2

    Der Bewohner sollte eine Orden bekommen! 💪 Und keinen Knast

    • @Scoobz187
      @Scoobz187 Před 2 lety

      Leute wie sie, sind der Grund, warum die Waffengesetze in D so streng sind, und das ist auch gut so.

  • @umitdemirbas7111
    @umitdemirbas7111 Před 2 lety +5

    Jetzt ist es ein Geisterhaus in dem ein Mord geschah. ☠️👻

  • @paulmaier1751
    @paulmaier1751 Před 2 lety +10

    Wegen der Handgranate auch noch Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz.

    • @pebo8306
      @pebo8306 Před 2 lety

      Bei 7 jahren,fraglich ob das überhaupt zum Tragen kommt!

  • @sprich67
    @sprich67 Před 2 lety +9

    Was lernen wir daraus ?
    WER NICHT EINBRICHT WIRD AUCH NICHT ERSCHOSSEN.

  • @mr.vanwinters
    @mr.vanwinters Před 2 lety +3

    Ich hab meinem Einbrecher 2014 die Bratpfanne gege den Schädel geknallt, als der unerwartet in meiner Küchentür stand. Resultat: -7 Zähne, Nase, Kiefer und Jochbeinbgebrochen. Freispruch durch Handlung im Affekt…

  • @realtalk5882
    @realtalk5882 Před 2 lety +3

    "Das Haus sieht verlassen aus, wir dürfen einbrechen" - Hausbesitzer hassen diesen Trick xD

  • @Repnek1989
    @Repnek1989 Před 2 lety +93

    Naja, sie rannten weg und er hinterher, da ist das keine Notwehr mehr.

    • @michaelswagson4457
      @michaelswagson4457 Před 2 lety +9

      Muss nicht sein. Ein diebstahl dauert auch noch in dem moment an, wo der täter vom tatort mit der beute flüchtet.

    • @grumbazor
      @grumbazor Před 2 lety +30

      @@michaelswagson4457 Diebstahl ist aber nicht notwehrrelevant. Raub schon eher. Beim Diebstahl kannste Nothilfe geltend machen, wirst aber beim schusswaffeneinsatz kaum damit durchkommen.

    • @sinform9714
      @sinform9714 Před 2 lety +28

      @@michaelswagson4457 Die haben nichts gestohlen, sondern nur einen Hausfriedensbruch begangen. Nach dem drohen mit der Waffe haben beide bereits die Flucht ergriffen und damit wäre der Angriff zeitnah beendet gewesen und ein tödlicher Schuss war nicht mehr erforderlich.

    • @user-xb9yv2ci4c
      @user-xb9yv2ci4c Před 2 lety +10

      @@grumbazor Man darf sich auch gegen einen Diebstahl wehren, aber man darf bei Notwehr nicht sehr viel mehr Schaden verursachen, als man verhindert. Und einen Menschen töten, um Eigentum zu schützen, ist nicht verhältnismäßig. Einem Dieb ein Bein zu stellen, um sein Eigentum wiederzubekommen, dürfte aber von Notwehr gedeckt werden.

    • @michaelswagson4457
      @michaelswagson4457 Před 2 lety +7

      @@grumbazor eigentum ist auch ein notwehrfähiges rechtsgut. Hier haben die aber nichts gestohlen. Und selbst wenn wäre eine solch massive reaktion bei einem diebstahl nur in ausnahmefällen zulässig.

  • @marcobreilmann4013
    @marcobreilmann4013 Před 2 lety +4

    Traurig unsere Gesetze, wegen mir hätte jeder Mensch das Recht sein Leben und Besitz mit allen Mitteln zu verteidigen.

    • @rudolfhellmonseder801
      @rudolfhellmonseder801 Před 2 lety +2

      Traumhafte Worte..... Bin völlig deiner Überzeugung. Aber unsere Justiz hilft ja leider mittlerweile mehr zu den Tätern als zu den Opfern.

  • @outdoorboon
    @outdoorboon Před 2 lety +2

    Was lernen wir daraus ? Sofort nach begangener Tat (egal ob Notwehr oder Straftat) richtig krass einen saufen, sich dann stellen, nach dem Motto "ich glaube ich habe scheiße gebaut aber ich bin völlig voll und weiß nicht was". Dann das Recht zu schweigen nutzen und nen guten Anwalt besorgen.

  • @HeliStephan
    @HeliStephan Před 2 lety +80

    In der Situation IMHO gar nicht anders zu beurteilen. Es liegt keine Notwehr Situation vor.
    Wenn die Schilderungen so stimmen und die Situation für den Schützen beurteilbar war. (Licht, Alkohol usw.)
    Ich finde 7 Jahre zu lang. Wenn man die Urteile in der Partyszene zum Vergleich nimmt...
    Für mich sind das eher 3 Jahre. Aber ich bin Laie.

    • @pandurlolgg5780
      @pandurlolgg5780 Před 2 lety +31

      Vielleicht denke ich zu amerikanisch, aber wenn jemand in mein Haus einbricht, dann muss er damit rechnen, dass nicht auf die Polizei gewartet wird.
      ... Nun gut, direkt losballern muss man aber auch nicht.

    • @HeliStephan
      @HeliStephan Před 2 lety +2

      @@pandurlolgg5780 in dem Fall sind Idioten in ein Haus rein, von dem sie dachten es stände leer. Die willst Du abknallen, ja?

    • @pandurlolgg5780
      @pandurlolgg5780 Před 2 lety +10

      @@HeliStephan Da dir Lesen offensichtlich schwer fällt, helfe ich dir. Schau mal, das habe ich geschrieben.:
      "... Nun gut, direkt losballern muss man aber auch nicht."
      Übersetzung: Nein, ich hätte nicht direkt losgeballert. :)

    • @HeliStephan
      @HeliStephan Před 2 lety

      @@pandurlolgg5780 hui! Hast Du Deine Pille nicht genommen heute früh?
      Ja sorry, ich habe das überlesen. Dann lautet Deine Antwort offenkundig: Nein. Hätte mir auch gereicht :)
      (Kopfschüttel)

    • @pandurlolgg5780
      @pandurlolgg5780 Před 2 lety +13

      @@HeliStephan Ich vergebe dir.

  • @dtrax3986
    @dtrax3986 Před 2 lety +9

    Ich sehe irgendwie Drachenlord Parallelen 😂

    • @rafaeljack5763
      @rafaeljack5763 Před 2 lety +1

      Lost Place ? Auch in Middllfranken gibt es Behausungen die aus neudraler Sicht eigentlich nicht bewohnt sein können. Sind sie aber doch.

    • @rafaeljack5763
      @rafaeljack5763 Před 2 lety +1

      Das man ungebetene Besucher (Haider) nicht willentlich verletzen darf, sollte man wissen. Wichtig und Richtig.

    • @gene9230
      @gene9230 Před 2 lety +1

      Drachenlord hat sich immer nur verteidigt

    • @rafaeljack5763
      @rafaeljack5763 Před 2 lety

      @@gene9230 Dünnes Eis.

  • @yourmomsucksinhell
    @yourmomsucksinhell Před 2 lety +4

    Schon erschreckend wenn ein Anwalt den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte nicht kennt.

    • @davidluchs2657
      @davidluchs2657 Před 2 lety

      Weil ein Anwalt allwissend sein muss?

    • @yourmomsucksinhell
      @yourmomsucksinhell Před 2 lety +1

      @@davidluchs2657 Wenn man den Mund aufreisst, soll man auch wissen was rauskommt. Ansonsten kann ich nur sagen, "Schuster, bleib bei denen Leisten"

    • @Saxilusworld
      @Saxilusworld Před měsícem

      Woher soll denn der Herr Anwalt wissen was er denkt, wenn er nicht vorher hört was er sagt? 😄

  • @Stefan1971HH
    @Stefan1971HH Před 2 lety +1

    Die Villa hätte eine Armlänge Abstand von potentiellen Einbrechern halten müssen.

  • @schwarzgeld8116
    @schwarzgeld8116 Před 2 lety +4

    Ich hätte genauso gehandelt wie der Hauseigentümer, man hat ja wohl das Recht sein hab und Gut wie auch seine Frau oder Kinder oder sich selber zu schützen vor solchen Leuten.

    • @MarkusS970
      @MarkusS970 Před 2 lety +1

      Doch selbst zu schützen heißt nicht einem fliehenden hinterherzurennen und mehrMals in den Rücken zu schiessen

    • @schwarzgeld8116
      @schwarzgeld8116 Před 2 lety +3

      @@MarkusS970 Die haben wir schon alleine das Grundstück betreten ohne es betreten zu dürfen Hausfriedensbruch und dann das Eindringen in das Gebäude und wäre es wirklich ein Einbrecher gewesen ist die Frage wer schießt Zuerst.

  • @Nero-ex1cs
    @Nero-ex1cs Před 2 lety +10

    Das war eine Ausnahmesituation und vermutlich befand sich der Hauseigentümer in einem Schockzustand. 7 Jahre sind völlig übertrieben, wenn man bedenkt, dass Kopftreter oftmals mit Bewährungsstrafen davonkommen.

  • @randomsushi1449
    @randomsushi1449 Před 2 lety +57

    Mich würde interessieren, ob er auch verurteilt worden wäre, wenn er den Einbrechern "nur" in die Beine geschossen hätte.

    • @brushemteeth9159
      @brushemteeth9159 Před 2 lety +35

      Ja, wegen gefährlicher Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB. Zur Festnahme darf nur leichte Gewalt angewendet werden, § 127 StPO. Schüsse auf den Fliehenden sind verboten. Erst wenn der Festzunehmende sich auch dieser leichten Gewalt erwehrt, kann der Festnehmende verhältnismäßige weitere Schritte einleiten. Je nach Schwere der Gegenwehr sogar die Tötung des Festzunehmenden.

    • @vomHansDampf
      @vomHansDampf Před 2 lety +13

      Logisch, dann wäre es gefährliche Körperverletzung gewesen.

    • @servus6267
      @servus6267 Před 2 lety +7

      Verurteilt ja, auch dann geht es nicht mehr unter Notwer. Aber es währe vermutlich "nur" Schwere Körperverletzung was vermutlich ein bisschen eine mildere Strafe hätte (min. 3 Jahre, max 10 Jahre, Totschlag ist min. 5 Jahre bis zu Lebenslänglich)

    • @steffwo
      @steffwo Před 2 lety +36

      Der Mythos des "nur in die Beine schießen" hält sich hartnäckig. In den Beinen verlaufen teils dicke Blutadern. Wird so eine Ader getroffen, dann verblutet derjenige recht schnell. Ist also potentiell tödlich.

    • @randomsushi1449
      @randomsushi1449 Před 2 lety +2

      danke für die Antworten. Habe da selber leider 0 Ahnung von xD

  • @MrTaunus007
    @MrTaunus007 Před 2 lety +1

    Jetzt wo der Mann im Knast sitzt, ist die Villa ein Lost Place.

  • @gunteradalbert7417
    @gunteradalbert7417 Před 2 lety +1

    Auch wenn das Haus leer ist hat keiner was darin verloren.

  • @twoina
    @twoina Před 2 lety +52

    Merke: Als Einbrecher immer Pfefferspray dabeihaben, um es dem Hausbesitzer anbieten zu können.

    • @audia38l51
      @audia38l51 Před 2 lety +3

      Thomas Wallner
      Reicht schon ein Warnschuss und die kleine Maus hätte heute noch ihren Papa

    • @neutralasswitz3192
      @neutralasswitz3192 Před 2 lety +1

      Ich habe dafür ein Streitaxt Imitat, so kann man niemanden erschießen sondern höchstens festsetzen oder vertreiben.

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever Před 2 lety +3

      @@audia38l51 Bei einem Warnschuss könnte der Einbrecher erst Recht aus Angst flüchten.
      Außerdem ist ein Warnschuss in einem Haus nicht möglich, weil es Abpraller gibt und man sich als Schütze selbst gefährden würde und weil man Wasserleitungen und Heizungsleitungen im Haus treffen könnte, die dann zu einem teuren Sanierungsfall führen können. Insofern ist das Schießen im Haus gar keine Option, auch nicht als Warnschuss. Das habe ich Herr Solmecke aber schon in meinem eigenen Thread erklärt. Im Prinzip hilft nur laufen lassen und die Polizei muss die Einbrecher dann hinterher einfangen. Der Lost Places Schwachsinn sollte vor Gericht nicht als Ausrede gelten.

    • @nomadic_orthodox
      @nomadic_orthodox Před 2 lety +3

      @@audia38l51 Der Typ hätte natürlich nicht einfach auf ehrliche Weise sein Geld verdienen können. Das Kind ist arm dran gewesen, sowas zum Vater zu haben.

    • @mazzevogt9355
      @mazzevogt9355 Před 2 lety +2

      @@OpenGL4ever Och eine Patrone (die Erste) ist eine Platzpatrone als Warnschuss. Und der Rest ist scharf.
      Aber bei dem Sachverhalt ist eigentlich 7 Jahre zu wenig... sobald jemand die Flucht ergreift ist da nicht mehr zu Schiessen.
      Selbst im Krieg wäre es ein Kriegsverbrechen, wenn auf ein Soldat, der Flüchtet geschossen wird.

  • @carstenteske6966
    @carstenteske6966 Před 2 lety +8

    Wenn ich da rein will Frage ich vorher den Besitzer.

    • @VeronikaBuedtner
      @VeronikaBuedtner Před 2 lety

      Es schien ja so als wär der Eigentümer nicht bekannt bzw. In der unmittelbaren Umgebung obwohl er es tatsächlich war. Da kann man ja auch schlecht zum Grundbuchamt kommen und sagen wem gehört das ich würde es mir gerne angucken

    • @gene9230
      @gene9230 Před 2 lety

      die wollten da Sachen stehlen, glaubst du echt der Besitzer gibt dazu die Erlaubnis?

  • @moritzmeer5636
    @moritzmeer5636 Před 2 lety +7

    Da sind die Gesetze ganz anders in manchen Bundesstaaten der USA, bezüglich solcher Delikte.
    In Utah hätte es keine Strafverurteilung für den Bewohner des Hauses gegeben, wenn der Verbrecher verletzt oder auch tödlich verletzt worden wäre.
    "Stand Your Ground" oder "Castle Doktrin".

    • @altblechasyl_cs2093
      @altblechasyl_cs2093 Před 2 lety +1

      Humbug, deren Notwehrgesetzgebung ist in einigen Staaten noch rigoroser als bei uns... dort darfst du zB nur kämpfen, wenn eine Flucht nicht mehr möglich ist... das gibts hier gar nicht.

    • @moritzmeer5636
      @moritzmeer5636 Před 2 lety +1

      Stand-your-ground law bei Wikipedia eingeben und besser informiert sein.
      Das hilft ungemein.

    • @altblechasyl_cs2093
      @altblechasyl_cs2093 Před 2 lety +1

      @@moritzmeer5636 Dann mache das mal und lerne was dabei...

    • @borntoclimb7116
      @borntoclimb7116 Před 2 lety

      @@moritzmeer5636 was glaubst du warum es so viele Gewalttäter so einfach haben, der größte Teil der Morde in den USA, geschieht im familiären Umfeld und die häufigste ausrede dafür ist "ich dachte es wäre ein fremder" auch das anlocken von Nachbarn in einem Streit ist keine Seltenheit damit such ein Täter der schießt, in die Opferrolle stellen kann.

    • @paulmueller100x
      @paulmueller100x Před 2 lety

      @@altblechasyl_cs2093 ist auch gut so

  • @gryphonschnitzel7140
    @gryphonschnitzel7140 Před 2 lety +1

    EIN EINBRUCH IST EIN ANDAUERNDER ANGRIFF

  • @Jolfgard
    @Jolfgard Před 2 lety +84

    Überleg dir mal du wohnst in einer Villa, die so heruntergekommen, dass Leute, die da einbrechen und reingehen denken der Laden sei seit Jahrzehnten verlassen.

    • @gene9230
      @gene9230 Před 2 lety +44

      nennt sich Drachenschanze

    • @Leo-gc5ul
      @Leo-gc5ul Před 2 lety +6

      @@gene9230 is aber keine willa etzala

    • @marcelb4427
      @marcelb4427 Před 2 lety +8

      @@Leo-gc5ul Immer diese Kagghaider, die Schanze ist die teuerste Villa in Süddeutschland. Du unterschätzt das immer

    • @gene9230
      @gene9230 Před 2 lety +4

      @@Leo-gc5ul es ist ein üppiges Anwesen, zu dem auch noch Länderein gehörten um die er aber im Erbe betrogen wurde

    • @d4rkblizz4rd0
      @d4rkblizz4rd0 Před 2 lety +7

      Dank dem Denkmalschutz leider gar nicht so unüblich. Als Besitzer ist man oft machtlos selbst eine Mauer neu zu streichen...

  • @stiibuderschrat7522
    @stiibuderschrat7522 Před 2 lety +3

    Wenn ich bei mir einen Einbrecher überraschen würde, zeig ich ihm einen Kontoauszug, warte bis er fertig geweint hat und begleite ihn dann zur Tür.🙂

  • @andstav
    @andstav Před 2 lety +1

    Nur wegen der Lost Place Ausrede ist der Schütze schätz ich mal hinter Gitter gelandet.

  • @Helpfix
    @Helpfix Před 2 lety +2

    Es war doch das mildeste Mittel, die Handgranate lag doch noch in der Schublade der Unterwäsche :D

  • @BB-ck6kl
    @BB-ck6kl Před 2 lety +5

    Ich könnte den Schützen absolut verstehen wenn die Einbrecher nicht schon auf der Flucht gewesen wären.

  • @axelfunke6527
    @axelfunke6527 Před 2 lety +61

    Selbst wenn ein Haus unbewohnt erscheint ist es kein Grund da einzubrechen. Der Besitz eines anderen ist zu respektieren.

    • @altblechasyl_cs2093
      @altblechasyl_cs2093 Před 2 lety

      Besitz ist nicht notwehrfähig, Eigentum schon. Scheiss Anwalt täte ich sagen... oder er hat sich verplappert, wie so viele es tun... und sich damit selbst hingehängt.

    • @jonabub
      @jonabub Před 2 lety +2

      Eigentum verpflichtet. Wer seinen Besitz verfallen lässt, insbesondere wenn es womöglich als Denkmal wichtig ist, vernachlässigt seine Pflichten und dann braucht man sich auch nicht zu wundern. Außerdem gilt Hausfriedensbruch nur bei eindeutig markiertem Privatgrund und verschlossenen Toren. Soweit ich das weiß, gehen lost place Leute nur auf Grundstücke bei denen der Zugang schon gegeben ist. Dann braucht es also die Aufforderung zu gehen, ehe das Hausfriedensbruch ist.

    • @altblechasyl_cs2093
      @altblechasyl_cs2093 Před 2 lety

      @@jonabub Quark net rum... ist es verschlossen, ist es Einbruch. Und Eigentum verpflichtet zu gar nichts. Dieses dumme Sozialistengeschwätz kannst du stecken lassen.

    • @jonabub
      @jonabub Před 2 lety

      @@altblechasyl_cs2093 Können Sie lesen?
      Und können Sie, auch ohne Ihr Gegenüber in Schubladen zu schmeißen, argumentieren, oder langts dafür im Obergeschoss nicht?

    • @altblechasyl_cs2093
      @altblechasyl_cs2093 Před 2 lety +1

      @@jonabub Ach geh weg...

  • @zeitgeistundso2667
    @zeitgeistundso2667 Před 2 lety +2

    Es gab in der Vergangenheit ein Urteil, in dem ein Hausbesitzer einen Einbrecher erschossen hat weil er auf den Einbrecher zugegangen ist. Der Richter meinte er hätte sich z.B. im Schlafzimmer einschließen müssen und er führte sich erst Verteidigen wenn er persönlich angegriffen würde.

  • @roberthuehn6562
    @roberthuehn6562 Před 2 lety +2

    Ich habe da eine klare Einstellung zu dem Thema: wer bei Jemanden einbricht, der gibt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit an der Türschwelle ab.

    • @MarkusS970
      @MarkusS970 Před 2 lety

      Richtig, aber jemandem fliehenden mehrmals in den Rücken zu schiessen hat nichts mehr mit Selbstverteidigung zu tun

  • @OdePery
    @OdePery Před 2 lety +12

    Play stupid games win stupid prices - gilt hier leider für alle Beteiligten

  • @FelixHaenisch
    @FelixHaenisch Před 2 lety +5

    Interessant wäre zu wissen, welche Strafe der schwer verletzte Einbrecher bekommt.

    • @notroll1279
      @notroll1279 Před 2 lety +2

      Als Ersttäter vermutlich Bewährung. Er hat aber wohl erhebliche Ansprüche, die er gegen den Schützen geltend machen kann (Schmerzensgeld, eventuell Schadenersatz bei bleibenden Schäden, Verdienstausfall...).
      Letztlich eine Situation, in der es nur Verlierer gibt...

  • @astrophotogarphyhub8023
    @astrophotogarphyhub8023 Před 2 lety +2

    Man sollte auch wissen das jedeS Grundstück jemanden gehört auch wenn ein Haus leer steht und wenn man dort rein geht ist es ein Einbruch . Egal ob los places oder nicht

  • @dr.mighthaveknown9132
    @dr.mighthaveknown9132 Před 2 lety +2

    Zero tolerence für die verletzung der Privatsphäre!

  • @lordoverride
    @lordoverride Před 2 lety +30

    @Kanzlei WBS
    Zur Einleitung: Eher "Besitzer einer WBK" - nicht "Waffenschein"?

    • @mgkoll
      @mgkoll Před 2 lety +1

      @@biohazard3296 ja, Anwälte sind auch nur Menschen und können nicht alles wissen - sie machen auch Fehler.

    • @donald8066
      @donald8066 Před 2 lety +9

      Wenn er als Anwalt den Unterschied nicht kennt, hat er den Beruf verfehlt.

    • @TorZten
      @TorZten Před 2 lety +1

      Könnte es denn nicht vielleicht aus sein, dass er aufgrund seiner beruflichen Laufbahn tatsächlich einen Waffenschein hatte?!
      Ich meine mich zu erinnern, dass bspw. Elite-Soldaten oder ehemalige Kriminalbeamte auch nach Ende des Berufslebens dennoch den Waffenschein behalten. Sicher bin ich mir allerdings da auch nicht.

    • @juppidisco
      @juppidisco Před 2 lety +1

      Boah….er weiss das. Hat schon in anderen Videos genug darüber erzählt. Man kann sich ja auch einfach mal versprechen.

    • @PiratePanky
      @PiratePanky Před 2 lety +4

      @@TorZten Nein. Ein "Elite-Soldat" oder Expolizist hat nie einen Waffenschein besessen, den er behalten könnte. Diese Personengruppen dürfen im Dienst (!) Waffen auch ohne Waffenschein führen. Die Dienstwaffe eines Polizisten muss daheim beispielsweise auch nicht in einem Waffenschrank aufbewahrt werden (es sei denn die Dienstvorschriften des Bundeslandes sagen anderes).
      Wollen sie zusätzlich zum Dienst oder auch in Pension nach Jahrzehnten des Dienstes mit Waffe Sportschütze werden, haben sie die gleichen Anforderungen wie jeder andere "Neuling", so müssen sie beispielsweise einen Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung vor einer amtlich zugelassenen Stelle ablegen.

  • @kaipirinha8871
    @kaipirinha8871 Před 2 lety +3

    Better be judged by 12 than carried by 6.

  • @MS831985
    @MS831985 Před rokem +1

    Pfefferspray in geschlossenen Räumlichkeiten. Super Idee...

  • @williewillowitch5471
    @williewillowitch5471 Před 2 lety +2

    Er hätte dem Einbrecher noch einen Kaffee, seine Frau und seine Tochter anbieten sollen.

  • @senestranom9726
    @senestranom9726 Před 2 lety +6

    Ich muss hier unwillkürlich an den Fall André Borchardt denken, bei der ein Polizist ihm von hinten in den Kopf geschossen hat, weil er vermutete, daß er mit Cannabis handeln würde und weglaufen wollte. Das Verfahren wurde eingestellt... Cannabis oder andere Drogen wurden übrigens nicht gefunden.

    • @brs4018
      @brs4018 Před 2 lety +6

      Willkommen in Deutschland
      Wo es härter bestraft wird einen Einbrecher zu töten, als einen (mutmaßlichen) Cannabishändler. Solche Bullen gehören angespuckt und auf Lebenszeit von staatlichen Leistungen ausgeschlossen.

    • @powr-1004
      @powr-1004 Před 2 lety +2

      @@brs4018 naja,eher den Richter. Der fällt das Urteil

    • @brs4018
      @brs4018 Před 2 lety

      @@powr-1004 Der auch ja. Aber jemand der überhaupt auf die Idee kommt wegen sowas zu schießen, gehört aus dem Polizeidienst entfernt. Wir sind doch nicht in China...

  • @kleinige
    @kleinige Před 2 lety +12

    Fürs nächste mal sollte sich der Mann merken das er auf die Beine gezielt hat um die Flucht, und damit mögliche weitere Straftaten des flüchtigen gegen unbeteiligte zu verhindern.
    Leider ging der Schuss in der allgemeine Aufregung (Adrenalin...) zu hoch ab.
    Prinzipiell sollte man erwähnen das Urteile gegen Menschen die Waffen besitzen und einsetzen (Egal ob Schusswaffe, Messer, Taser oder ...) von deutschen Gerichten drakonisch bestraft werden.
    Mann will politisch zeigen das der deutsche unbewaffnet und wehrlos zu sein hat.
    Jeder der solche Situationen selbst erlebt hat weiß wovon ich spreche.
    Mann hat anschließend mehr Angst vor dem Staat, der Justiz, als vor dem brutalsten Täter.
    Das beste Deutschland das es jemals gab eben.

    • @davidbrauns87
      @davidbrauns87 Před 2 lety +3

      ist echt so, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, wenn du dich in Deutschland verteidigst, kann es dir ganz schnell passieren, dass du selbst vor Gericht landest und ne deutlich härtere Strafe bekommst als die Angreifer selbst, weil du ja ''über's Ziel hinaus geschossen bist''. Kannste dir echt nicht ausdenken sowas, der deutsche Staat hat anscheinend Angst vor einem wehrhaftes Volk, darum züchtet er sich wehrlose, brave Schafe als Staatsbürger bzw. als Untertanen. Aber ich sach mir, lieber von 12 verurteilt, als von 6 getragen !

    • @sputnikapollo3759
      @sputnikapollo3759 Před 2 lety +1

      Wenn bei mir einer Einbrechen würde und ich hätte die Möglichkeit den würde ich Zusammenschlagen wie eine Grochengeige bis er nicht mehr Zappelt dann erst die Polizei gerufen

    • @safer6274
      @safer6274 Před 2 lety

      Was meinst du mit "Mann will politisch zeigen das der deutsche unbewaffnet und wehrlos zu sein hat"? Wem gegenüber? Und was willst du bitte mit ner Schusswaffe, die du wahrscheinlich zu 99% niemals benutzen wirst. Kannst ja gern nach Amerika ziehen, da scheinst du besser aufgehoben.

    • @zirpharis
      @zirpharis Před 2 lety

      @@safer6274 Dem Staat gegenüber natürlich damit, SOLLTE die Korruption hier so weitergehen und der Rechtsstaat irgendwann mal in Gefahr sein, dass die einfach Proteste mit Gewalt niederschlagen können. Die Nazis beispielsweise haben den Juden erst die Waffen mit Gesetzen genommen und dann waren die wehrlos gegenüber der SA.
      Und wenn man in Deutschland eine Schusswaffe hat, muss man die als Sportschütze nachweislich nutzen. Und als Jäger musst du einen Jagdschein lösen, ob du dann jagst ist deine Sache, aber wenn du den Jagschein schon mal gelöst hast, wäre es dumm, das nicht zu nutzen. Die dritte Möglichkeit legal eine zu haben ist die Berufsausübung, und dort wirst du auch regelmäßig trainieren müssen. Sprich wenn du in Deutschland legal eine Schusswaffe hast, wirst du die in der Regel auch nutzen.
      Des weiteren gibt es alternativen zu tödlichen Waffen, wie freie Waffen, bspw. Luftwaffen die Gummikugeln schießen bis zu 7.5Joule oder Pfefferspray. Zumindest daheim, da für diese ein Führverbot herrscht.

  • @mr.a4412
    @mr.a4412 Před 2 lety +8

    Einbrechen lohnt nicht.🦄

  • @pascalruhe6885
    @pascalruhe6885 Před 2 lety +2

    Tja, in Deutschland musst Du dem Einbrecher noch nen Kaffe kochen.

  • @mysterio952
    @mysterio952 Před 2 lety +9

    Kann Mich nicht erinnern dass Kevin den Einbrechern in den Rücken geschossen hat. Muss den Film wieder anschauen.

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever Před 2 lety

      Auf jeden Fall hat Han Solo zuerst geschossen.

    • @jasonwalker0412
      @jasonwalker0412 Před 2 lety

      Ne nicht in den Rücken aber auf die Stirn 😉

    • @phalanxoti3997
      @phalanxoti3997 Před 2 lety +1

      @@jasonwalker0412 und auf die "besondere" Stelle ;)

  • @felixhaacker9424
    @felixhaacker9424 Před 2 lety +3

    Wenn jemand so skrupellos ist und in ein Haus einbricht muss ich auch damit rechnen das sie eine Gefährdung für mein Leib und Leben darstellen. Fazit: in meinen Augen hat er komplett richtig gehandelt.

    • @xnxcx_cxnxcx_c782
      @xnxcx_cxnxcx_c782 Před 2 lety

      Wie in dem Video dargestellt befanden sich die zwei Männer auf der Flucht, wollten also das Haus gerade wieder verlassen, als die tödlichen Schüsse fielen, es war mithin für den Schützen/Hauseigentümer erkenntlich, dass für seine Rechtsgüter Leib und Leben keinerlei Gefahr bestand, deine Konklusion, er habe alles richtig gemacht, erscheint daher äußerst fragwürdig...

    • @felixhaacker9424
      @felixhaacker9424 Před 2 lety

      @@xnxcx_cxnxcx_c782 ich glaube es ist generell schwierig nachvollziehbar wenn man selber nicht in der Haut des Betroffenen steckt und klar ist dieses Handeln fragwürdig, dennoch denjenigen zu belangen, der an erster Stelle geschädigt wurde und ohne den Einbruch wäre es nicht zu dieser Tat gekommen, finde ich ebenso fragwürdig.

    • @xnxcx_cxnxcx_c782
      @xnxcx_cxnxcx_c782 Před 2 lety +1

      @@felixhaacker9424 sehe es auch als verwerflich, an dass die zwei Typen einfach in das Haus eingestiegen sind, doch ist in diesem Zusammenhang schon zu berücksichtigen, dass sie nicht nur nichts stehlen wollten, sondern ja überhaupt gar nicht gewusst zu haben scheinen, dass das Haus überhaupt bewohnt, insgesamt einfach eine tragische Geschichte, denn immerhin hat ein Mensch sein Leben verloren...

  • @gunnarschneekloth9383
    @gunnarschneekloth9383 Před 2 lety +1

    ...auf meiner Scholle hat niemand etwas verloren!

  • @Viktor-ix5fy
    @Viktor-ix5fy Před 2 lety +2

    Das nent Mann Demokrati, wan der Verbrecher mer recht hat als der Besitzer.

  • @tihokhan1937
    @tihokhan1937 Před 2 lety +18

    Mit 38 Jahren und Vater einer Tochter sollte ich genug Hirnschmalz besitzen solch einen Blödsinn garnicht erst zu versuchen. Wenn man ein bissl Nervenkitzel braucht kann man Bungee springen gehen oder ähnliches. Absolut kein Verständniss für so viel Blödheit und dadurch nen Menschen ins Gefägnis gebracht.

    • @krushvor2774
      @krushvor2774 Před 2 lety +5

      Tolle Täter-Opfer-Umkehr. Der Täter hat sich durch seine völlig überzogene Reaktion selbst ins Gefängnis gebracht.

    • @audia38l51
      @audia38l51 Před 2 lety +1

      Tihokhan
      Der erschossene ist also selber Schuld deiner Aussage nach?
      Also wenn du mich Blöd anschaust oder zu aggressiv auf mich zugehst kann ich dich ja dann auch einfach so erschießen oder wie habe ich deine Aussage zu verstehen?

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever Před 2 lety +3

      Der Erschossene hat selbstverständlich einen Teil der Mitschuld. Das ist wie ein Autofahrer der mit 300 km/h über die Autobahn fährt und glaubt, dass da niemand nach links auf seine Spur rüberziehen könnte.

    • @tihokhan1937
      @tihokhan1937 Před 2 lety +3

      @@audia38l51 das alte Prinzip von actio et reactio auf jede Aktion folgt ein Reaktion ... steig nicht bei anderer Leute Häuser ein und du wirst nicht erschossen. Da hätte auch ein überaus wachsamer Hund sein könn der ihn tot gebissen hätte ... durch seinen Blödsinn wäre der Hund dann eingeschläfert worden und das ist in meinen Augen definitiv seine Schuld. Ja als ehemaliger BW Soldat sollte er wissen das man die Täter erst anspricht und droht zu schiessen um dann einen Warnschuss ab zu geben. Das er die beiden auf der Flucht umholzen will ist halt auch dämlich dennoch bleibe ich dabei ohne die Blödheit der beiden wäre es nie dazu gekommen!

    • @BestAnimeFreak
      @BestAnimeFreak Před 2 lety +1

      @@tihokhan1937 Er wäre auch nie dazu gekommen, wenn der Hausbesitzer das Haus nicht hätte verkommen lassen.
      Es gibt sehr viele Faktoren die man ein bisschen ändert und die dann nie dazu geführt hätten ...
      Du könntest morgen vor die Haustür gehen und erschossen werden ... tja, selbst Schuld ... was gehst du auch raus, wenn gerade ein Verrückter da vorbei läuft.
      Damit hast du nicht gerechnet?
      Genau so wenig wie das Opfer damit gerechnet hat, dass das verlassene Haus gar kein verlassenes Haus ist ... Wenn es nämlich wirklich verlassen gewesen wäre, dann ist da rein zu gehen deutlich sicherer als Bungee Jumpen zu gehen ...

  • @klaus-dieterhimmelmann6282

    Ein Einbruch ist auch ein Angriff auf Leib und Leben. Jeder hat das Recht, auch mit Gewalt, sein Eigentum und sein Leben zu verteidigen. In diesem Fall hat der Geschädigte allerdings verkehrt gehandelt,da der/die Täter schon auf der Flucht waren.

    • @shorshmike2594
      @shorshmike2594 Před 2 lety +1

      Wenn die Einbrecher entkommen wären , wären sie vielleicht ein anderes mal wiedergekommen , und gefasst hätte man sie vielleicht auch nicht .

    • @werkschutz5613
      @werkschutz5613 Před rokem

      @@shorshmike2594 generell muss ich immer damit rechnen , das man einbricht oder das sie bei störung wiederkommen.
      Leider. aber in diesem fall, hätte ich hier 1 - 2 mal in die wand geballer , was der flucht von den beiden den richtigen nachdruck gegeben hätte. 2 löcher in der wand sind schnell erklärt. Upps missgeschick. aber jemenden in den rücken zu ballern ist keine rechtfertigung mehr.

  • @alifiras747
    @alifiras747 Před 2 lety +1

    Herzlichen Dankeschön!

  • @uwehildebrandt8348
    @uwehildebrandt8348 Před 2 lety +1

    Wenn jemand einbricht und er dabei erschossen wird , dann darf man als Eigentümer niemals bestraft werden , denn sein Eigentum darf jeder verteitigen .

  • @isluderea8322
    @isluderea8322 Před 11 měsíci +3

    Straffrei oder Knast? ich würde sagen Belohnung !

  • @intensedad2827
    @intensedad2827 Před 2 lety +17

    Voll verständlich. Schwierig allgemein, aber dieser Fall ist eigentlich glasklar.

    • @Eroflmcken
      @Eroflmcken Před 2 lety +1

      Was Glasklar¿, wars du dabei .. ich Wüste nicht erst Mal Warnschuss abgeben musste, und sie mit leichtes mittel fest halten mußte , wen die Rennen

    • @ralfkieschnick1031
      @ralfkieschnick1031 Před 2 lety

      So wie er das Haus hat verwahrlosen lassen könnte er auch psychisch krank sein. Glasklar ist selten etwas.

  • @tombstone3echo
    @tombstone3echo Před 2 lety +2

    MMn ist schon ein Tag Gefängnis zu viel. Die Einbrecher hat niemand zu ihrer Tat gezwungen. Der Mann war in der Defensive und hat eventuell etwas überreagiert, das muss man dem Opfer eines Einbruches, der kein Experte für den Umgang mit solchen Situationen ist, aber auch einfach zugestehen.

  • @just4951
    @just4951 Před 2 lety +2

    In Tschechien gab es einen ähnlichen Fall. Einbrecher wurde erschossen. Wurde als Notwehr gehandelt und der Eigentümer kam straffrei davon. Meines Erachtens die richtige Entscheidung.

    • @AP-RSI
      @AP-RSI Před 2 lety

      Vielleicht sollte man nach Tschechien ziehen, da gibt es vielleicht noch Gerechtigkeit und keine Schildbürger Witze, wie unser Staat.

  • @reinplat
    @reinplat Před 2 lety +5

    Hätte eigentlich erwartet, dass die Richter dem zweiten Einbrecher noch eine Medaille verliehen hätten.

  • @holzkopf-rx3ju
    @holzkopf-rx3ju Před 2 lety +3

    Um 3 Uhr nachts ein Lost Place machen halte ich für sehr unglaubwürdig , genauso wie Notwehr bei Schüsse in den Rücken .

  • @SchwarzerSturm1888
    @SchwarzerSturm1888 Před 8 měsíci

    Gut gemacht, Holger S. 👍

  • @inkuraa1818
    @inkuraa1818 Před 2 lety +2

    Ich sehe das eher so. Berufsrisiko. Ein Bauarbeiter kann vom Gerüst fallen ein Einbrecher kann umkommen im Zuge seiner Arbeit☝

  • @jbeni6642
    @jbeni6642 Před 2 lety +59

    Ich finde das Urteil trotzdem zu hart.

    • @uran238fr
      @uran238fr Před 2 lety +2

      Ich nicht. Jemandem der flieht in den Rücken zu schießen.... drei mal. Nein, das ist nicht zu hart.

    • @splashix3461
      @splashix3461 Před 2 lety +2

      Grundsätzlich würde ich sagen, einen Einbrecher zu erschießen ist legitim. Du weißt nie was der Kerl selber dabei hat und zum Kaffee und Kuchen kommt man bei Nacht und Nebel nicht durchs Keller Fenster.
      Aber wenn sie wirklich geflüchtet sind dann sind 7 Jahre meiner Meinung gerecht.

    • @ricoricardo4850
      @ricoricardo4850 Před 2 lety

      @@uran238fr an sich ja. Aber wenn man in ein Haus einbricht um den Bewohnern zu schaden. Und wenn man nun von diesen Bewohner erschossen wird is man halt als Einbrecher auch selber schuld

    • @uran238fr
      @uran238fr Před 2 lety +1

      @@ricoricardo4850 1. Es geht nicht um Schuld, sondern um Strafmaß.
      2. Du bist also der Meinung, wenn jmd versucht etwas zu stehlen darf man ihn von hinten erschießen?

    • @ricoricardo4850
      @ricoricardo4850 Před 2 lety +1

      @@uran238fr hängt ersteinmal davon ab ob jemand in einem privaten Haushalt oder im öffentlichen Raum stiehlt.
      Der Einbrecher muss halt davon ausgehen das das sein letzter Einbruch ist. Wie gesagt selberschuld. Hätte er mal besser nicht eingebrochen

  • @BelaJuTe
    @BelaJuTe Před 2 lety +44

    Prinzipiell würde ich sagen, dass durch einen Einbrecher eine Gefahr fürs Leben ausgeht bis er einem das Gegenteil beweist (wegrennen oder aufgeben). Wenn jemand bereit dazu ist in ein im Moment bewohntes Haus einzubrechen weis man nicht zu was der noch bereit ist (edit: der Hauseigentümer war in diesem Fall jedoch trotzdem im unrecht)

    • @theraven5935
      @theraven5935 Před 2 lety +11

      Zu was der bereit ist der dir Nachts auf der dunklen Strasse begegnet weisst du auch nicht.Deswegen
      kannst du den auch nicht einfach prophylaktisch umhauen.Mutmassungen akzeptiert kein Gericht als
      Grund für Selbstverteidigung.Da ist die Beweislast auf deiner Seite.

    • @Sabnoc1234
      @Sabnoc1234 Před 2 lety +11

      Aber wie Herr Solmecke gesagt hat, sind die beiden weggerannt, weil die gar nicht wussten, dass das Haus noch bewohnt war. Jemandem, der wegrennt in den Rücken zu schießen, ist feige und hinterlistig.

    • @hannajung7512
      @hannajung7512 Před 2 lety +6

      Nur das dies nicht stimmt. Im Gegenteil. In der Regel geht von einem Einbrecher keine Gefahr für dein Leben aus. Vor allem aber ist Selbstverteidigung nur bei unmittelbarer Gefahr erlaubt, und du hast das geringste dir zur Verfügung stehende Mittel zu wählen, was verstecken oder weglaufen beinhaltet.
      Würden wir deiner Logik folgen kämen wir in amerikanische Verhältnisse, in denen ein Hausbesitzer einen Menschen erschießen darf, der einen Fuß auf sein Grundstück setzt, wenn er sich bedroht fühlt Oder in der heterosexuelle Männer schwule Männer oder Transfrauen verprügeln oder gar töten dürfen unter dem Vorwand, sie hätten Panik bekommen und gedacht der andere wolle sie vergewaltigen.
      Deiner Logik folgend dürfte jede Frau einen Mann, der im Dunkeln hinter ihr läuft erschießen, weil von einem Mann, der einer Frau im Dunkeln folgt immer eine Gefahr ausgeht, bis das Gegenteil bewiesen ist.
      Nur weil jemand in ein Haus einsteigt, bedeutet dies nicht, dass sie vorhaben jemanden zu verletzen. In den allermeisten Fällen ist Diebstahl das Ziel, nicht Menschen zu schädigen.

    • @bluefox9436
      @bluefox9436 Před 2 lety +8

      @@theraven5935 Ich denke mal wenn jemand nachts in dein Haus einbricht sollte das grund genug sein anzunehmen das diese Person böse Absichten hat.

    • @bluefox9436
      @bluefox9436 Před 2 lety +5

      @@Sabnoc1234 Dann sollten sie sich vielleicht davor erkundigen - ich sehe den Mann hier zu 100% im Recht: die Typen sind in sein Haus eingebrochen und haben vielleicht noch irgendwelche Sachen mitgehen lassen - der Mann hat im Grunde also nur sein Eigentum verteidigt und die Einbrecher die Konsequenzen getragen.

  • @simonerieler7220
    @simonerieler7220 Před 2 lety +2

    Sind jetzt an verkehrten Eigentümer geraten ist denen ihr persönliches Pech bzw Risiko gewesen. Es hat Ihnen keiner geheißen in das Haus einzubrechen. Die Strafe ist hoch finde ich. 😐

  • @videomailYT
    @videomailYT Před 2 lety +2

    Das ist in Bremen passiert. Da ist einer nachts wo eingebrochen und hat dann dem Typen der da wohnt ne Bierflasche übergezogen. Weil er sichergehen wollte, dasser nicht aufwacht.
    Nur dummerweise ist dann davon der Schlafende aufgewacht und das war so nen 1,9 M Kleiderschrank. Und dann hat er sich den Einbrecher geschnappt, das war so nen Hämpfling, erstmal vermöbelt, die Treppe runtergeschmissen und dann den Notruf angerufen 😉🤭😁🤣🤣🤣

  • @ligonapProduktion
    @ligonapProduktion Před 2 lety +3

    Das Gesetz muss geändert werden. Es muss das persönliche Risiko der Einbrecher sein.

    • @matthiaskettner6686
      @matthiaskettner6686 Před 2 lety

      Aber das Video hast du schon angeschaut? Wir sind hier nicht im wilden Westen.

    • @ligonapProduktion
      @ligonapProduktion Před 2 lety

      @@matthiaskettner6686 Wir leben schon lange nicht mehr im 19. Jh. Stehen geblieben?

  • @dandywoods8499
    @dandywoods8499 Před 2 lety +8

    Auch wenn es so aussieht, dass der Täter/Einbrecher flüchtet, kann dennoch ein Schusswaffeneinsatz als Notwehr gewertet werden, wenn das Opfer davon ausgehen muss, dass der Täter/Einbrecher nur kurz flüchtet, um sich eine bessere Position zu verschaffen um von daraus erneut einen Angriff gegen das Opfer zu starten.

  • @123dexter321
    @123dexter321 Před 2 lety +2

    Das hier der Notwehr-Paragraph nicht greift ist vollkommen offensichtlich und auch nachvollziehbar. Was ich jedoch nicht verstehe ist, warum immer das Thema der Verhältnismäßigkeit hervorgebracht wird. Dies kann man natürlich in die Worte „erforderlich ist“ des §32 StGB hineininterpretieren, aber sollte man das auch? Eine Notwehrsituation (ich gehe jetzt davon aus, dass eine solche auch wirklich vorherrscht) ist immer eine extreme Stresssituation für das Opfer. Hier im Bruchteil von Sekunden entscheiden zu können, welches Mittel hier angewendet werden kann und sollte ist schlicht und ergreifend nicht möglich und vollkommen unrealistisch. Und jeder Angriff, ob mit Schusswaffe, Messer, Knüppel oder bloßen Händen/Füßen ist ein potentiell tödlicher Angriff (Dominik Brunner ist hier nur eines der traurigen Beispiele). Das ist ein Fakt über den sich nicht diskutieren lässt. Hinzu kommt, dass sich der Täter, im Gegensatz zum Opfer, freiwillig in diese Situation begeben hat, und demnach auch mit ALLEN Konsequenzen seiner Tat rechnen muss. Hier sollte den Opfern nicht nur das mildeste Mittel zur Verteidigung zugesprochen werden, sondern das BESTMÖGLICHE! Was dies in einer Notwehrsituation sein könnte soll an dieser Stelle jedem selbst bzw. Eurer Fantasie überlassen sein. Hier hinkt die deutsche Gesetzgebung einfach ganz eklatant und spielt Kriminellen damit in die Karten.

  • @ludi6119
    @ludi6119 Před 2 lety +4

    Wenn ich einen Warnschuss abgebe. Wer zahlt die Rechnung für den Sachschaden wo das Projektil einschlägt?

  • @p.herrmann4538
    @p.herrmann4538 Před 2 lety +15

    Ich verstehe ja irgendwie weshalb manche meinen dass es ungerechtfertigt ist auf einen Einbrecher zu schießen. Ich bin aber anderer Meinung. Ich weiß nicht wer da einbricht, ich weiß nicht wieso, ich weiß nicht ob und mit was er bewaffnet ist. Und wenn ich frage dann kann es schon zu spät sein. Daher finde ich erst schießen dann fragen für durchaus vertretbar.

    • @huawafabe
      @huawafabe Před 2 lety +6

      Sie sind doch bereits geflüchtet.

    • @Orkenspalter14
      @Orkenspalter14 Před 2 lety +5

      An sich Nachvollziehbar...hier waren die Einbrecher aber bereits auf der Flucht ^^

    • @mats7492
      @mats7492 Před 2 lety +2

      Wenn jemand flüchtet, kannst ihm nicht einfach in den Rücken Schößen

    • @p.herrmann4538
      @p.herrmann4538 Před 2 lety

      @@mats7492 war ja auch allgemein gehalten... in dem speziellen Fall war der Schießende im Unrecht. Dazu gibt es ja Gerichte.

    • @sweasyco
      @sweasyco Před 2 lety

      Die Chance dass Einbrecher dir etwas antun wollen liegt nahezu bei 0, wieso sollte diese verschwindend kleine Chance gewalt legitimieren?

  • @makouru9598
    @makouru9598 Před 2 lety +1

    WoW. Echt interessant. Cooles Video!

  • @Blind_Hawk
    @Blind_Hawk Před 2 lety +1

    "Er hat es geerbt und es verfallen lassen.." Erinnert mich an Rainer Winkler...

  • @marvenbottcher6398
    @marvenbottcher6398 Před 2 lety +3

    Die haben kurz und knapp,selbst Schuld!!!
    Würde da garnicht so ein Drama machen.
    Freispruch!

    • @naitruan
      @naitruan Před 2 lety +1

      Und du an deinem dummen Kommentar, und jeglichem Spott den du dir damit verdient hast.
      Schuldig.