Erhöhung Ihres Pflegegeldes - Pflegegreform 2024 Teil 1

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  • čas přidán 21. 07. 2023
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    Tim Heyn

Komentáře • 20

  • @grazynaschuld5252
    @grazynaschuld5252 Před rokem +4

    Danke für die info❤

  • @gisellemercedes1401
    @gisellemercedes1401 Před 7 měsíci

    Dankeschön für die Info

  • @irisfilax7192
    @irisfilax7192 Před rokem +3

    Hallo, vielen Dank für Ihre Infos. Ich hätte aber trotzdem mal noch eine Frage. Wie ist das mit dem Pflegegeld, wenn ich gar keinen Pflegedienst in Anspruch nehme, kann da auch mehr Pflegegeld beansprucht werden.
    Vielen Dank

    • @senio247
      @senio247  Před rokem

      Hallo, nein leider nicht. Das Pflegegeld ist ein Fixbetrag, der sich nur verringern kann, wenn die Pflegesachleistung (also für ambulante Pflegedienste) genutzt wird. Erhöht werden kann das Pflegegeld nicht. VG Tim

  • @thomasschreiner4298
    @thomasschreiner4298 Před 5 měsíci

    Die Info bei 4:45 ist unverständlich. Ich verstehe das (bei PG-2) so: wenn ich nur 50% von meinen 760,-Eu als Sachleistung (Pflegedienst kommt ins Haus) verbraucht habe (380,-Eu) kann ich mir die restlichen 50% also nochmal 380,-Eu auszahlen lassen und ohne einen Nachweis mit meinem Pflegegeld 332,-Eu + 380,-Eu = 712,-Eu frei verwenden ??? Das kann doch nicht sein, oder ???

  • @user-ue5ee5sd6k
    @user-ue5ee5sd6k Před 9 měsíci +1

    Wenn man 50 % der Pflegesachleistung durch ein Pflegedienst nutzt,kann man die restlichen 50 % auszahlen lassen ?
    Hatte ich das richtig verstanden?

    • @snt48
      @snt48 Před 7 měsíci

      Hallo, nein leider nicht. Sie bekommen dann 50% vom Pflegegeld ausgezahlt, nicht 50% von der Sachleistung (also etwas weniger)
      VG Tim

  • @heikeparzer8150
    @heikeparzer8150 Před 11 měsíci +4

    Also ich hätte eine Frage. Ich bekomme Pflegegeld 2.Muss ich meine Taxi zum Arzt von Pflegegeld bezahlen

    • @senio247
      @senio247  Před 11 měsíci

      die Taxifahrt zum Arzt könnten Sie ggf. über ein ärztliches Rezept bezahlt bekommen, falls es Ihnen gesundheitlich nicht möglich ist, mit anderen Verkehrsmitteln zu kommen. Vom Pflegegrad kann so etwas nicht bezahlt werden.

    • @heikeparzer8150
      @heikeparzer8150 Před 11 měsíci

      @@senio247 vielen Dank für die Rückmeldung

    • @freundderwahrendemokratie9001
      @freundderwahrendemokratie9001 Před 9 měsíci

      ⁠@@senio247Guten Tag, nein das stimmt leider nicht, was er da mitgeteilt hat. Ich habe selbst eine Pflegeperson die Pflegegrat 3 hat und nur ab Pflegegrat 3 und 100 AG übernimmt die Krankenkasse die Taxifahrten zum Arzt oder besser zu allen notwendigen Arztbesuchen.
      Das Rezept dafür schreibt Ihnen ihr Hausarzt oder behandelnder Arzt aus.
      Das müssen sie dann zur Genehmigung an ihre Krankenkasse senden und genehmigen lassen. Über welchen Zeitraum die Genehmigung erteilt wird müssen sie mit dem Arzt besprechen. Meine Pflegepersonal bekommt das immer für ein komplettes Jahr genehmigt.
      Achtung ⚠️ nicht vergessen, Sie müssen bis zur Höhe der Eigenbeteiligung immer 5,-€ Zuzahlung leisten pro Fahrt , heißt 10,-€ für hin und zurück.
      Dieser Betrag wird von der Krankenkasse ermittelt und je nachdem in welcher Situation sie sind, also ledig, verheiratet wird das Einkommen ihres Partners auch mitgerechnet.
      Außerdem sollten sie noch ihren Arzt fragen ob er chronisch krank ist, das heißt mehr als 6 Monate anhand der gleichen Krankheit in Behandlung ist, dann können Sie bei der Krankenkasse beantragen nur 1% ihres Jahresbeitrages der Zuzahlung zu leisten.
      Aber auch hier kommt es auf das Gehalt an ob das möglich wäre, das nennt man Härtefall Regelung bei niedriger Rente oder EM Rente.
      Das zahlt sich besonders beim Zahnarzt aus, wenn man 1% sparen kann.
      Ich hoffe ich konnte, wenn auch verspätet , helfen. Bleiben Sie gesund. Beste Grüße.

    • @reinhardhachenberg455
      @reinhardhachenberg455 Před 8 měsíci +1

      Der Antwortgeber hätte eine ich konkretere Antwort geben können, nämlich die Vorausetzungen zu den Taxizahlungenp von der Kasse be Pflegegrad 3 plus Ausweis iG

    • @freundderwahrendemokratie9001
      @freundderwahrendemokratie9001 Před 8 měsíci

      @@reinhardhachenberg455 Je nachdem wie hoch ihr Eigenanteil ist müssen Sie bis zu diesem Eigenanteil immer 10,-€ je Fahrt zuzahlen. Wenn sie chronisch krank sind dann müssen sie wahrscheinlich nur 1% Zuzahlung leisten. Von ihrem Jahresbetrag. Zum Beispiel wenn sie ledig sind und ungefähr 1000,-€ EM Rente beziehen, dann müssen sie also 120,-€ Zuzahlung im Jahr leisten.
      Sind sie verheiratet dann der Betrag geteilt durch 12 Monate.
      Allerdings nehmen die Krankenkassen auch einen Zuschlag der eben nicht bei jeder Kasse gleich ist.
      Bei der einen Krankenkasse müssen sie 20 Fahrten bezahlen, also pro Fahrt 10,-€ hin und 10,-€ zurück also 20 Euro also 400,-€ im Jahr.
      Zusätzlich kommt noch der Aufenthalt im Krankenhaus dazu der ist nicht im 1% enthalten.
      Ebenso Leistungen der Krebsvorsorge wo man gleich erst einmal 140,-€ zahlen muss bevor man überhaupt zum Arzt kommt, denn aktuell wird nur das tasten mit der Hand von der Kasse übernommen, nicht aber mit dieser Sonde die er einführt und somit eine viel bessere Sicht darauf hat. Brillen sind ebenfalls nicht davon betroffen die müssen sie komplett selbst zahlen.

  • @AylaBicer-nb1wd
    @AylaBicer-nb1wd Před 8 měsíci

    Haushalt giet auch mit Pflege geld

  • @user-zq5sb5oj8t
    @user-zq5sb5oj8t Před 11 měsíci +1

    Wir haben bei Pflegegrad 3 eine Toilette mit Spühlfunktion beantragt. Weil es bei dem Pflegenden einige Probleme mit der Sauberkeit gibt.
    Leider wurde unser Antrag abgelehnt, Angeblich wäre das keine sonderlich Hilfe für beide Seiten. Empfinden wir jetzt anders. Ist das denn überholt korrekt mit der Ablehnung?

    • @senio247
      @senio247  Před 11 měsíci +2

      Pflegekassen probieren es oft zunächst mit einer Ablehnung, wenn diese nicht direkt einen medizinischen Nutzen sehen. Als Hilfe könnte ein ärztliches Attest nützen. Toilette mit Spülfunktion ist ja etwas normales, Sie meinen wahrscheinlich noch mit irgendwelchen extras als Erleichterung für den Senior, richtig?