Kindeswohlgefährdung in Institutionen (Teil 3)
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- čas přidán 8. 09. 2024
- Der dritte Teil der Präsentation gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Forderung nach Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, stellt dann zentrale Aspekte von Schutzkonzepten vor und beschreibt zwei unterschiedliche Veröffentlichungen zur Thematik.
Folgende Links werden im Beitrag erwähnt:
www.bmjv.de/Sha...
www.der-parita...
www.wildwasser-...
www.tauwetter....
bitte machen Sie weiter!
Wo finde ich eine rechtliche Grundlage für „die Möglichkeit aus pädagogischen und therapeutischen Einrichtungen auszusteigen“?
Vielen Dank für deine super strukturierten und sehr verständlich präsentierten Themen! Das hilft mir bei der Prüfungsvorbereitung (Heim-u. Jugenderzieherin) sehr!
Vielen Dank für dein Feedback. Freut mich immer, wenn die Videos auch "Externen" etwas bringen. Leider bin ich kein Jurist, würde aber in dem von Dir beschriebenen Fall immer zunächst nach einer gemeinnützigen Einrichtung Ausschau halten und versuchen dort einen kompetenten Ansprechpartner zu finden. In Berlin wäre das z. B. Strohalm e. V. für sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen. Es kommt dabei immer ein wenige auf die Art des Übergriffs an sowie darauf, ob eine vertrauenswürdige Aufsichtsbehörde (z. B. Kitaaufsicht) kontaktiert werden kann. Natürlich ist auch immer der/die Betroffene zu hören. Will er/sie, dass staatliche Institutionen einbezogen werden oder nicht? Leider haben wir es hier immer mit Einzelfällen zu tun. Einschlägiger Paragraf ist hier natürlich der §8a SGB VIII in dem Schutzauftrag von Institutionen der Jugendhilfe formuliert wird.
Handbuch ASD und aussichtslos wird die "Angelegenheit " wenn bei Psych.Gutachten ein " F " bei der Diagnose steht. Kontrollinstanzen gibt es nicht. D. h. Kinder sind Freiwild, Eltern kalt gestellt ...