Finanzfluss Hi, ich hätte gerne zu diesem Thema noch gewusst, ob ich beispielsweise Verluste eines vorangegangenen Jahres (wenn sich z b der Markt deutlich negative entwickelt und ich Positionen mit Verlusten verkaufe) mit in das darauf folgende Jahr nehmen kann. Ähnlich einer Abschreibung. Oder kann ich Positionen mit Verlusten immer nur im aktuell laufenden Kalenderjahr mit gewinnbringenden Positionen verrechnen? Vielen Dank.
Ich schließe mich @D Meyer bei dem Verlustthema an... ebenfalls würde ich mich über ein paar Erklärungen freuen zu dem Thema "Aktien/Fonds die man schon über 20 Jahre hält", was passiert hier beim Verkauf (Gewinn/verlust), da wurde meines Wissen auch steuerlich etwas umgestellt. - Super Video! Vielen Dank!
Hallo Finanzfluss, ich habe noch eine Frage zum Thema Steuern. Wie ist es mit der Quellensteuer bei ETFs? Wenn der MSCI World z.b. zur hälfte US Aktien beinhaltet, müssten diese doch mit der enstprechenden Quellensteuer belegt werden oder? Habe leider noch nichts zu dieser Frage finden können. Danke
Hey Thomas, nur mal so nebenbei, ich finds richtig sympathisch, dass du deinen Content lieferst, ohne, dass du dabei schmierig und überenthusiastisch versuchst das thema an die viewer zu verkaufen, wie es andere youtuber z.b. tun, um so zu wirken als wäre es der allein schon der geilste shit das video an sich von ihnen zu kucken. Immer bestmöglichst und verständlich auf den punkt gebracht, passende und nützliche videoanimationen, immer relativ neutrale position zu den themen und wie erwähnt kein übermäßiges ,,sich selbst verkaufen". Der content steht im vordergrund und dafür danke ich dir, weiter so! Gruß aus Hamburg
Wieso kriegen das die öffentlich rechtlichen nicht hin? die haben doch einen Bildungauftrag, oder? Ihr macht eine sehr wichtige und gute Arbeit. Danke!
Ich konnte die Infos aus dem Video (ohne Rechenbeispiel) bei unseren ÖR finden: boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/fondsbesteuerung-runderneuert100.html allgemein ist gibt es dort viele Informationen: boerse.ard.de/anlageformen/index.html
@@seimkeim unqualifiziert hoch 10. Eine kurze Suche nach der ard börse und die Bedienung des Suchfeldes geben mir genau die gleiche Info (nur ohne Rechenbeispiel, aber individuell muss man eh selbst durchrechnen mit Hilfe verschiedener Online Tools). boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/fondsbesteuerung-runderneuert100.html boerse.ard.de/index.html
1. Damit Ausschüttende ETF's durch Dividenden (circa 2%) den Sparerfreibetrag ausnutzen wären circa 57.000€ nötig und nicht 25.000€: 57000€*0,02=1140€. 1140€*0,7=800€. (30% sind steuerfrei wenn die Aktienquote über 51% liegt 2. thesaurierende ETF's können auch unterhalb von 57000€ von Vorteil sein und den Sparerfreibetrag komplett ausnutzen, wenn man jedes Jahr so viele Anteile verkauft dass ein Gewinn von 1140€ (1140€*0,7=800€) entsteht. Danach werden die Anteile sofort wieder zurückgekauft. Diesen Vorgang jedes Jahr wiederholen.
Der letzte Vorschlag vergisst, dass du durch das verkaufen Provisionsgebühren an deine bank zahlen musst selbst wenn wir davon ausgehen, dass du kostenfrei bestellen kannst.
@@2504Nico Allerdings muss ich die 14 Euro dann aber auch auf meinen Anlagehorizont hinaus aufzinsen, denn die 211 € spare ich mir ja nicht sofort, sondern eben erst, wenn ich mein Depot auflöse, ferner muss ich noch den Spread berücksichtigen und eventuelle Kurssteigerungen nach dem Verkauf und vor dem Wiederkauf, dann sieht es oft nicht mehr so eindeutig aus ;-)
@Jan Lenz Das was du beschreibst ist bereits Trading = also Spekulation. Durch das Verkaufen und Kaufen am gleichen Tag soll ja hier der Sparerfreibetrag ausgenutzt werden. Ein möglicher Gewinn (oder auch Verlust durch gleiche oder niedrigere Kurse) ist alles möglich aber nicht garantiert. Der Spread ist ja nur der Unterschied zwischen Brief/Geldkurs. D.h. wenn du verkauft und sofort wieder kaufst hast du definitiv Verlust gemacht da der Geldkurs immer unter dem Briefkurs liegt. Wenn du spekulierst auf steigende Kurse geht das über die eigentliche Intention des Sparerfreibetrag hinaus und sollte in dem Fall auch keine Rolle spielen, da Trader ihrer Sparerfreibetrag ohnehin ausgenutzt haben.
@@2504Nico Bedenke bitte auch die kosten durch das Trading - also den Verlust durch das Geld/Briefkurs -Verhältnis wenn du sofort nach verkauf wieder kaufst. Der mag um 16 Uhr zur rush hour geringer sein als z.B morgens oder Abends ist aber nach wie vor da. D.h. du musst einen Kaufkurs erzielen der zum einen die Ordergebühren als auch den Unterschied zwischen Geld-Brief ausgleicht. Wenn du Pech hast, steigen die Kurse und du bekommst den Ausgleich nicht. Ich denke für ein Otto-normal-anleger ist das etwas zuviel Nervenkitzel.
Der Grund, warum so viele Menschen solche Angst vor dem Thema Steuern haben, ist, dass man überhaupt nichts darüber lernt. In 12 Jahren Schule fällt nicht ein einziges mal das Wort "Steuern". Jeder Mensch weiß, dass er/sie Steuern zahlen muss, nur weiß keiner sorecht wie genau das abläuft. Besonders Selbstständige stehen hier auf dem Schlauch. Hinzu kommt, dass das deutsche Steuersystem eines der weltweit kompliziertesten ist, was das Selbstbeibringen äußerst kompliziert macht. Deswegen: Vielen Dank für das sehr informative Video :)
Der Staat möchte keine Bildung im Bereich Steuern, da er sonst sehr viel an die Bürger zurückzahlen muss und die unnötigen Ausgaben im Bundeshaushalt ja irgendwie finanziert werden müssen (also mit uns „dummen“ Bürgern).
Schule: Es gibt verschiedene Steuern die man zahlen muss, aber da braucht ihr euch gaaaarkeine Sorgen machen, das wird über euren Arbeitgeber geregelt und schon automatisch vom Brutto abgezogen, seht ihr dann auf eurer Gehaltsabrechnung.
Top Video :) Danke! Würde mir auch ein aktuelles Video wünschen, in dem ihr Tipps zur erstmaligen Anlage eines ETF-Sparplans für Studenten/Geringverdiener gebt. Gibt hoffentlich noch mehr junge Leute, die so ein Video interessieren würde.
Einfach anfangen. Faustregel: So viel wie möglich von der Welt abbilden. Egal ob mit 70%/30% (MSCI World + MSCI World Emerging Markets (IMI) ), 50%/30%/20% (MSCI World, MSCI World Emerging Markets (IMI), STOXX Europe 600/MSCI Europe) oder einem All World ETF wie der relativ junge Vanguard FTSE All World (Acc). Es geht einfach darum, dass man anfängt einen ETF/ETFs zu besparen, egal mit welcher Summe.
Moin , 2 dinge zum video , 1. super informativ wie immer , bitte weiter so. 2. das war kein langes video , es ist keine schande wenn ihr wichtige dinge ausführlich erklärt.
Ihr macht wirklich hervorragende Videos: Kein langes unnötiges Gequatsche, dabei stets sachlich und gut verständlich, unaufdringlich und trotzdem sympathisch.
Ganz ehrlich, kenne euch erst seit 2 Wochen, aber mit jedem Video werde ich süchtiger. Ihr habt so relevanten Content derart professionell und zugänglich gestaltet, so oft kann ich euch gar nicht abonnieren. Werde jetzt mit dem ETF-Sparen anfangen. Im Investmentdschungel seit ihr auf jeden Fall Ansprechpartner Nr.1 !
5 Stunden im Internet gesucht um meine Fragen zu beantworten …. Nur so halb durchgesehen … das Video gesehen , fachlich , sachlich erklärt , keine Fragen mehr ! Besten Dank dafür 👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻
Dieses Video hat mich nicht nur bei ETF-Steuern weitergebildet sondern auch allgemein mein Finanz- & Steuerwissen erweitert. Vielen Dank für dieses top Video!
Die NV-Bescheinigug bekommt man NICHT bei einem Grenzsteuersatz von unter 25%, diese bekommt man nur wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und man somit keine Steuern zahlen muss.
Euer Kontent ist einfach mega informativ und dabei sehr kurzweilig. Bin erst vor kurzem drauf gestossen und ziehe mir regelmäßig meine Informationen die ich benötige. Danke.
Genau dieses Video habe ich gebraucht, mein letzter Schritt bevor einen Sparplan starten wollte. Alle wichtigen Informationen in einem Video, Top! Vor allem ich als Student kann von diesen Tipps sehr profitieren. Vielen Dank
Man kann wirklich alles verstehen was dieser Mann erklärt 👌🏻 Danke auch für den Tipp mit der NV-Bescheinugung! Das wusste ich bisher nicht, bin aber auch erst neu in der Materie 😊
Bei 6:56 ist die Aussage nicht korrekt. Eine NV Bescheinigung gibt es nur, wenn das eigene Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (max. 9408€ Einkommen), nicht wenn der Grenzsteuersatz unter 25% ist (das wären ca. 15600€). Wenn der eigene DURCHSCHNITTSsteuersatz unter 25% liegt kann man allerdings eine Günstigerprüfung beantragen (in der Steuererklärung), dann wird das Kapitaleinkommen nicht mehr pauschal besteuert sondern wie andere Einkommensarten mit dem persönlichen Steuersatz, wenn das günstiger ist als die Besteuerung mit der Kapitalertragssteuer.Der Grenzsteuersatz hat mit diesen Berechnungen übrigens nichts zu tun.
Um nochmal ein bisschen genauer zu werden: Man ist nicht SICHER mit der Berechnung per Einkommenssteuer besser dran, als mit der Berechnung mit der Kapitalertragssteuer, wenn der Durchschnittssteuersatz
Deine erste Aussage stimmt, die zweite stimmt nicht. Für die Günstigerprüfung ist relevant, ob der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Ist auch einleuchtend, da bei einer Günstigerprüfung die Kapitalerträge schlichtweg als normales Einkommen betrachtet werden und für zusätzliche Einnahmen der Grenzsteuersatz eine Rolle spielt. Wenn es tatsächlich der Durchschnittssteuersatz wäre, würde sich eine Günstigerprüfung ja noch bis zu einem Einkommen von ca. 50.000 Euro im Jahr lohnen. Es macht aber nur bis ca. 16.300 Euro Sinn, da dann der persönliche Grenzsteuersatz von 25% erreicht ist. Quellen kann ich hier leider nicht verlinken, aber das sollte jeder mit etwas eigener Recherche bestätigen können.
@@MartinWauligmann Ich war tatsächlich nicht ganz genau in meinem ursprünglichen Kommentar. Wenn keine sonstigen einkommensteuerpflichtigen Einnahmen vorliegen stimmt meine Aussage. Wenn steuerpflichtige Einnahmen nahe des Grenzsteuersatz vorliegen stimmt deine Aussage ungefähr. Es ist aber tatsächlich so, dass wenn man NUR Kapitalerträge hat bis zu einem Einkommen von 50.000€ sich die Günstigerprüfung lohnt! Ich empfehle hierzu den steuerbeitrag von Oli von frugalisten .de
Sehr gute Beiträge. Sauber recherchiert und wertneutral vorgetragen. Ich bin bisher von allen 30 Videos, die ich mir angesehen habe, begeistert. Vielen Dank
Hallo Thomas, Deine Videos sind einfach nur super und ich danke dir und generell deinem ganzen Team für die äußerst kompetente Hilfe, die ihr Privatinvestoren leistet. Könntet ihr vielleicht in einem separaten Video erklären wie genau man den Freistellungsbetrag realisiert? Danke im Vorraus
Ich als Frau bin ganz ehrlich. Der erste sympathische dude der alles super klar und nicht übertrieben langweilig (alles 15 mal wiederholen) erklärt. Ich liebe den Channel und hab richtig viel gelernt. Danke 🙌🏼🙌🏼
Wahnsinn! 😲 Ohne dieses wirklich gute Video hätte ich wohl tagelang die Infos zusammentragen müssen. Und Videos konsumiere ich lieber als Texte. 😊👍 Habe übrigens schon öfter vom Kanal profitiert und suche bei Finanzfragen inzwischen gerne nach Finanzfluss-Videos...
Ich bin heute zum ersten Mal auf den Kanal gestoßen und absolut begeistert!!!! Allein das Wissen um die Freistellung für den Kapitalertrag: Gold wert!!!! Thomas und Kanal-Crew: DANKE!!!!
Vielen Dank für dieses sehr wertvolle Video! Habe mich zwar nicht von einer möglichen Steuererklärung davon abhalten lassen, in ETFs zu investieren, bin aber jetzt umso glücklicher, dass ich diese nicht machen muss. Super gut erklärt! Man kann nur hoffen, dass es nicht zu dieser unsäglichen und völlig am Ziel vorbeischießenden Finanztransaktionssteuer kommen wird. Noch schlimmer wäre, wenn die Kapitalertragssteuer abgeschafft würde und sämtliche Erträge über die Einkommenssteuer versteuert würden. Eine doppelte und dreifache Strafe für all jene, die ihre Vorsorge lieber selbst in die Hand nehmen. Thomas sieht in dem seitlichen Schlaglicht zwar gut aus aber es verleiht dem Video eine etwas unfreiwillige und unnötige Dramatik ☺️
Hi Thomas, zunächst wünsche ich Dir nachträglich ein gutes und erfolgreiches neues Jahr! Zwar wird der neue Basiszins für 2022 erst in den kommenden Tagen durch das BMF offiziell veröffentlicht. Wie aus der Datenbank der Bundesbank hervorgeht, sieht es jedoch danach aus, dass Anfang 2023 erneut keine Vorabpauschalenbesteuerung für das Jahr 2022 erfolgt. Der Basiszins für den 03.01.2022 beträgt nämlich -0,05% und ist damit (so wie erstmals 2021) erneut negativ (Zinsstrukturkurve Börsennotierte Bundeswertpapiere 15 Jahre Restlaufzeit).
Das Video habt Ihr sehr gut gemacht - vor allen Dingen nutzt Ihr Begriffe wie "Kapitalertragsteuer" und "Abgeltungssteuer" trennscharf, das fällt vielen Leuten in der Branche schwer. Eure Inhalte sind wirklich klasse. Viele Grüße vom Steuerberater :-)
Also wenn ich mich nicht irre habt ihr bei Ausschüttungen oder Verkäufen die Teilfreistellung von 30% vergessen. Wenn ich 100€ an Dividenden bekomme, dann muss ich nur 70€ versteuern. Der Pauschbetrag sinkt dann auch nur um 70€ sprich ich habe von 801€ noch 731€ übrig. Um den vollen Pauschbetrag ausschöpfen zu können brauche ich also Kapitalerträge von ca 1144€.
Ich hab da mal eine generelle Frage zum Thema ETFs. Wenn man sich relativ sicher ist, dass man in den nächsten 10-15 Jahren in ein Eigenheim investieren möchte, ist ein ETF dann nicht zu riskant? Gibt es überhaupt irgendwelche sinnvollen "mittelfristigen" Anlagemöglichkeiten? Oder sollte man trotz der Aussicht auf eine Immobilie zur Altersvorsorge einen ETF besparen?
Ein Video "was muss man bei einem Umzug ins Ausland beachten" fände ich cool. Kann ich wie bisher meinen Broker nutzen. Was muss ich steuerlich beachten. Die bisherigen ETFs verkaufen und im Ausland neu aufsetzen usw.
Ergänzend zu den ganzen Hinweisen in den Kommis: die NV bekommst du nur, wenn dein Einkommen so gering ist, dass du überhaupt keine Einkommensteuer zahlst (dh das zu versteuernde Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrages T€9). Ja, Die Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuer, sondern Einkommensteuer, welche an der Quelle abgezogen wird (Quellensteuer). Solltest du Einkommensteuer zahlen müssen, dein persönlicher Satz jedoch unterhalb 25% liegen, kannst du die sogenannte Günstigerprüfung beantragen (das kann man im Übrigen immer, das FA prüft dann einfach, was günstiger ist). Dann wird idR festgestellt, dass es günstiger ist, die Kapitalerträge dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen und die Zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer wird erstattet (versimpelt dargestellt) Vielleicht solltest du noch mal ein Folge Idee zu diesem hier machen und die genannten deine in den Kommentaren korrigieren / ergänzen
die nv Bescheinigung gibt es nur wenn man unter dem grundfreibetrag von rund 9400 euro ist. wenn dein grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent ist und kapitalertragssteuer einbehalten wird, gib die Einkünfte in der Erklärung an und beantrag Günstigerprüfung, dann wird festgestellt, dass dein grenzsteuersatz niedriger ist und dann wird dein grenzsteuersatz anstatt der 25 Prozent verwendet
Zu Minute 06:08: Ich glaube die 52,49€ sind nicht korrekt. Für ETF-Gewinne gibt es doch eine Teilfreistellung, d.h. es müssen nur 70% der Gewinne versteuert werden. Also bei 1000€ Rendite nur 700€ zu versteuernder Gewinn. Freibetrag wäre damit gar nicht ausgeschöpft, d.h. im Beispiel würden gar keine Steuern anfallen.
Korrekt, jedoch könnte man ja nun auch ganz spitzfindig behaupten, dass die 1000 schon der "zu versteuernde Gewinn" (also bereits 70% des eigentlichen Gesamtgewinns) sein sollten. Macht für das Beispiel ja keinen großen Unterschied. Der eigentliche Gewinn wären in diesem Beispiel dann also knapp 1429 Euro
Bitte ein eigenes Video zum Thema ETF Anlage als Ehepaar, vor allem auch hinsichtlich Vererbung beim Tod eines Ehepartners! Dieses sehr wichtige Thema für die Altersvorsorge ist hier - naturgemäß - sehr kurz gekommen und es wäre toll, wenn ihr das noch mal detaillierter darstellen könntet.
super video, thomas! wäre top, wenn du evtl. in einem anderen video etwas genauer auf die versteuerung bei ausländischen depots/plattformen wie degiro und der neuen app peaks sowie mintos eingehen könntest
Hallo, ich hätte noch eine Frage… muss ich von meinem „Gewinnen“ welchen ich realisiert habe (Dividenden, Kursgewinne bei Verkauf….) nicht nur 70% mit den 26,375% versteuern? Bei z.B.: Aktienfonds, Anleihefonds, Immobilienfonds… Sprich bei 1801€ Gewinn habe ich 801€ frei, von den zu versteuernden 1000€ muss ich noch 700€ zu 26,375% versteuern (184,625€)? Dann würden mir von den 1801€ noch gut 1616€ bleiben (Also wesentlich mehr wie wenn ich die kompletten 1000€ versteuern müsste) VG Marco
7:23 Wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt, dann muss man doch trotzdem die Kapitalerträge mit dem Grenzsteuersatz versteuert. Ok, nicht mit Kapitalertragssteuer, sondern mit der Einkommensteuer. Aber steuerfrei sind die Kapitalerträge nicht.
Ich glaube auch noch nicht daran, das das wirklich kommt. Zum Glück gibt es ja noch Regierungen, Regierungschefs z.B. die von Österreich die die Sinnhaftigkeit der ganzen Steuer in Frage stellen. Da die SPD in Umfragen im Keller und ist an einer nächsten Regierung deswegen hoffentlich nicht beteiligt sein wird, könnten wir Glück haben. Ansonsten wird Papa Merz das alles wieder zurückdrehen :D.
Seit über zehn Jahren ist die schon im Gespräch, EU ist weitestgehend dagegen, ich rechne erst damit dass die kommt wenn die wirklich als Gesetzesentwurf vorliegt und zur Abstimmung bereit liegt. Zudem betrifft es nicht nur Aktien und ETF sondern auch Riester-Rente, und die ist ja schon extrem in Verruf. Ich glaube da gibt es Seitens der Versicherer noch mal Druck dass diese FTS nicht kommt, denn das würde auch den Sinn einer privaten Altersvorsorge wieder zerstören.
Sogar auf der Homepage steht in Blogartikel zu Besteuern von P2P: "Bist du Kirschensteuerpflichtig musst du auch diese auf deine Kapitalerträge zahlen" xD
Ein Video zu der steuerlichen Situation bei Kryptowährung fände ich sehr interessant. Darin Themen wie FiFo, wie hoch wird besteuert, berechnen des persönlichen Steuersatz oder Freigrenze. Cooles Video btw.
Super tolles Video :-) Ich habe noch eine Frage, evtl. an die Steuerköpfe unter euch: Ist die neue Regelung mit den Vorabpauschalen in Kombination mit einem Theausrierer-ETF nicht auch für den Steuerzahler eine gute Änderung? Immerhin wurde der "Gewinn" eines thesaurierenden ETFs früher zu 100% beim Verkauf versteuert - natürlich hat man hier eine gewisse Steuerstundung, aber einem geht doch auch der Sparer-Pauschbetrag der vergangenen Jahre flöten, oder nicht? Wenn man z.B. mit einem Debot von 20.000€ beginnt und jährl. 800€ "Zuwachs" hat, dann hat man nach 10 Jahren einen Depotwert i.H.v. 28.000€ und beim Verkauf einen positiven Gewinn i.H.v. 8.000€ (um schöne glatte Zahlen zu haben). Ein Freistellungsauftrag wurde i.H.v. 801€ für diese Depot eingerichtet. Regelung vor 2019: Der eingestellte Sparer-PB hat sich in den Jahren 1-10 nicht ausgewirkt, da keine steuerliche Berücksichtigung des "Zuwachses" stattfand, da Thesaurierung. Im Jahr des Verkaufs gibt es dann nur 1x den Sparer-PB, da dies ein Jahresbetrag ist: 8.000€ abzgl. 801 Sparer-PB = 7.199€ 7.199€ spfl. Gewinn x 0,26375% (KapESt +Soli) = 1.898,73€ Steuer Regelung ab 2019: Durch den eingerichteten Freistellungsauftrag dürfte doch dann keine Steuer anfallen, da der jährl. Zuwachs < 801€. Und beim Verkauf wären die 10 x 800€ = 8.000€ bereits steuerlich "berücksichtigt". Oder wird der Sparer-PB bei den Vorabpauschalen gar nicht berücksichtigt? Über eine weitere Meinung bzw. Aufklärung würde ich mich sehr freuen :-)
Der Sparerfreibetrag kann auch mit den Vorabpauschalen ausgeschöpft werden, beim jetzigen Basiszins bräuchte man allerdings ein Depot von ca. 1,6 Mio um ihn komplett auszuschöpfen.
Muss ich als einkommensloser Student überhaupt eine Vorabpauschale bezahlen oder geht das mit dem Freistellungsauftrag mit ein, sodass ich die nirgendwo abdrücken muss?
Das ist ja mal wieder ein super tolles Video von dir, danke für die Info! Ich habe momentan zwei ausschüttende ETFs (MSCI World und MSCI EM), mit einem Gesamtdepotwert von etwa 12.000 Euro. Jetzt sagst du, dass man bis 20.000 etwa ausschüttende ETFs besparen sollte, und darüber hinaus auf einem thesaurierenden. Die beiden ETFs soll ich aber dann nicht verkaufen, sondern zusätzlich einen thesaurierenden ETF besparen, ist das korrekt? Was für eine Art von thesaurierendem ETF würdest du da empfehlen, wieder einen von MSCI World? Viele Grüße
Zum Thema NV-Bescheinigung: Macht es Sinn kurz vor dem Wegfall der NV-Bescheinigung (vom Student zum Angestellten) Fonds/ETFs zu verkaufen und direkt neu zu kaufen? Mein Gedanke ist, dass ich Kurserträge mit der NV nicht versteuern muss, jedoch das später, wenn ich im Rentenalter verkaufen möchte, sein könnte. (Dafür hab ich das Thema noch nicht genau genug verstanden.) Oder werden im Rentenalter meine Kursgewinne aus NV Zeiten nicht beachtet, da diese sozusagen schon abgerechnet wurden? Vielen Dank für eine Antwort
Interessant wäre jetzt noch wie regelmäßige Einlagen sich bzgl. der Vorabpauschale bemerkbar machen. Die Veränderung des Fondswerts ist ja dann eben nich gleich die Wertsteigerung
Nein, die Günstigerprüfung schaut auf deinen Grenzsteuersatz, damit kann ggf. dein persönl. Steuersatz statt der für die Abgeltungssteuer angesetzt werden… Die Nichtveranlagungsbescheinigung lotet dagegen die Nullzone (z.B. die erst ~10k auf die keine Steuern anfallen) aus.
Pauschal nein ! Durch das reine kaufen werden keine Steuern fällig ! Grob: Erst wenn du den ETF verkaufst und über 801€ Gewinn erziehlst, wird die Steuer für den Betrag fällig, der darüber hinausgeht. Guck mal nochmal bei 5:40 ;)
Hey super Video ich hab Daumen hoch gegeben. Einige Fragen sind für mich allerdings offen geblieben die vielleicht später beantwortet werden können: 1) Wann "erneuert" sich der Freibetrag von 801€ jeweils? Immer zum 1. Januar? 2) Was hat es mit Fondsdomizilen auf sich? Man sagt ja immer das ETFs aus Irland oder Luxemburg tendenziell steuerlich einfacher sind als aus anderen Ländern. 3) Was entscheidet eigentlich welches Finanzamt zuständig ist? Wenn ich jetzt deutscher Staatsbürger bin aber in Frankreich lebe und arbeite und ein schweizer Depot habe. Richtet sich immer nach dem Wohnsitz? Machen es dann nicht die Reichen einfach so mehrere Wohnsitze zu haben und dort zu bezahlen wo's am billigsten ist?
Ich persönlich habe einen Teil in einem Ausschütter auf den MSCI World um meinen Freibetrag auszunutzen, alles darüber hinaus geht dann in einen Thesaurierer. Meiner Meinung nach das beste aus beiden Welten für einen strikt passiven Ansatz. ;) Und wie bereits von anderen erwähnt: Gewinne werden nur zu 70% besteuert, somit ist eure Rechnung leider falsch.
Weißt du es besser? Das ist kein Angriff gegen dich. Ich möchte lediglich wissen, was du darüber mehr/besser weißt und warum es nicht ausreicht, dass (sowieso) aufs Finanzamt verwiesen wurde, wo du den Antrag stellen musst. Diesbezüglich sehe ich das dann in der eigenen Hand, sich dort auch entsprechend zu erkundigen/beraten zu lassen. Im Video wird gesagt, dass sie keine Steuerberater etc. sind.
Dein Gefühl trügt nicht. Hier ein Copy&Paste meines Beitrags dazu Bei 6:56 ist die Aussage nicht korrekt. Eine NV Bescheinigung gibt es nur, wenn das eigene Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (max. 9408€ Einkommen), nicht wenn der Grenzsteuersatz unter 25% ist (das wären ca. 15600€). Wenn der eigene DURCHSCHNITTSsteuersatz unter 25% liegt kann man allerdings eine Günstigerprüfung beantragen (in der Steuererklärung), dann wird das Kapitaleinkommen nicht mehr pauschal besteuert sondern wie andere Einkommensarten mit dem persönlichen Steuersatz.Der Grenzsteuersatz hat mit diesen Berechnungen übrigens nichts zu tun.
Wenn mein Einkommen die letzten Jahre unter 9408 Euro lag, könnte man die NV Bescheinigung dann beim Finanzamt auch für die vorherigen Jahre noch beantragen, oder erst für das aktuelle Jahr?
Kleiner Nachtrag eines Finanzbeamten: Das Finanzamt führt bei jeder Steuererklärung mit Kapitalerträgen die sogenannte "Günstigerprüfung" durch. Das bedeutet es wird geschaut ob der persönliche Steuersatz niedriger ist als die 25% der KapESt. Ist dies der Fall, so wird der persönliche Steuersatz genommen und die zu viel bezahlte Steuer wird Erstattet
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Bitte ein Video über Bitcoins kaufen und die Funktionen mit dem Bitcoinwallet.
Ja, ich währe auch für ein Kryptowährungsvideo ... aber auf zum Beispiel einer Seite wo man nicht nur Btc kaufen kann sondern auch ripple usw.
Finanzfluss Hi, ich hätte gerne zu diesem Thema noch gewusst, ob ich beispielsweise Verluste eines vorangegangenen Jahres (wenn sich z b der Markt deutlich negative entwickelt und ich Positionen mit Verlusten verkaufe) mit in das darauf folgende Jahr nehmen kann. Ähnlich einer Abschreibung.
Oder kann ich Positionen mit Verlusten immer nur im aktuell laufenden Kalenderjahr mit gewinnbringenden Positionen verrechnen?
Vielen Dank.
Ich schließe mich @D Meyer bei dem Verlustthema an... ebenfalls würde ich mich über ein paar Erklärungen freuen zu dem Thema "Aktien/Fonds die man schon über 20 Jahre hält", was passiert hier beim Verkauf (Gewinn/verlust), da wurde meines Wissen auch steuerlich etwas umgestellt. - Super Video! Vielen Dank!
Hallo Finanzfluss, ich habe noch eine Frage zum Thema Steuern.
Wie ist es mit der Quellensteuer bei ETFs? Wenn der MSCI World z.b. zur hälfte US Aktien beinhaltet, müssten diese doch mit der enstprechenden
Quellensteuer belegt werden oder?
Habe leider noch nichts zu dieser Frage finden können.
Danke
Hey Thomas, nur mal so nebenbei, ich finds richtig sympathisch, dass du deinen Content lieferst, ohne, dass du dabei schmierig und überenthusiastisch versuchst das thema an die viewer zu verkaufen, wie es andere youtuber z.b. tun, um so zu wirken als wäre es der allein schon der geilste shit das video an sich von ihnen zu kucken.
Immer bestmöglichst und verständlich auf den punkt gebracht, passende und nützliche videoanimationen, immer relativ neutrale position zu den themen und wie erwähnt kein übermäßiges ,,sich selbst verkaufen".
Der content steht im vordergrund und dafür danke ich dir, weiter so!
Gruß aus Hamburg
Wieso kriegen das die öffentlich rechtlichen nicht hin? die haben doch einen Bildungauftrag, oder? Ihr macht eine sehr wichtige und gute Arbeit. Danke!
Weil das doch die Propagandmaschinen der Regierung sind und die wollen nicht, dass Bürger gebildet sind. :D
Das dumme Volk soll die Füße stillhalten, deswegen 😂
Ich konnte die Infos aus dem Video (ohne Rechenbeispiel) bei unseren ÖR finden: boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/fondsbesteuerung-runderneuert100.html
allgemein ist gibt es dort viele Informationen: boerse.ard.de/anlageformen/index.html
@@seimkeim unqualifiziert hoch 10. Eine kurze Suche nach der ard börse und die Bedienung des Suchfeldes geben mir genau die gleiche Info (nur ohne Rechenbeispiel, aber individuell muss man eh selbst durchrechnen mit Hilfe verschiedener Online Tools).
boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/fondsbesteuerung-runderneuert100.html
boerse.ard.de/index.html
Damit du nicht zuviel Kapital bekommst. Sonst gerät das System aus dem Gleichgewicht.
Thomas ballert das Premium Wissen raus wie ein Gott
😂
Richtiger Ehrenbrudi
Falscher Vergleich
🤦🏻😂🤣😂
666
1. Damit Ausschüttende ETF's durch Dividenden (circa 2%) den Sparerfreibetrag ausnutzen wären circa 57.000€ nötig und nicht 25.000€: 57000€*0,02=1140€. 1140€*0,7=800€. (30% sind steuerfrei wenn die Aktienquote über 51% liegt
2. thesaurierende ETF's können auch unterhalb von 57000€ von Vorteil sein und den Sparerfreibetrag komplett ausnutzen, wenn man jedes Jahr so viele Anteile verkauft dass ein Gewinn von 1140€ (1140€*0,7=800€) entsteht. Danach werden die Anteile sofort wieder zurückgekauft. Diesen Vorgang jedes Jahr wiederholen.
Das hier muss viel weiter nach oben.
Der letzte Vorschlag vergisst, dass du durch das verkaufen Provisionsgebühren an deine bank zahlen musst selbst wenn wir davon ausgehen, dass du kostenfrei bestellen kannst.
@@2504Nico Allerdings muss ich die 14 Euro dann aber auch auf meinen Anlagehorizont hinaus aufzinsen, denn die 211 € spare ich mir ja nicht sofort, sondern eben erst, wenn ich mein Depot auflöse, ferner muss ich noch den Spread berücksichtigen und eventuelle Kurssteigerungen nach dem Verkauf und vor dem Wiederkauf, dann sieht es oft nicht mehr so eindeutig aus ;-)
@Jan Lenz
Das was du beschreibst ist bereits Trading = also Spekulation. Durch das Verkaufen und Kaufen am gleichen Tag soll ja hier der Sparerfreibetrag ausgenutzt werden. Ein möglicher Gewinn (oder auch Verlust durch gleiche oder niedrigere Kurse) ist alles möglich aber nicht garantiert. Der Spread ist ja nur der Unterschied zwischen Brief/Geldkurs. D.h. wenn du verkauft und sofort wieder kaufst hast du definitiv Verlust gemacht da der Geldkurs immer unter dem Briefkurs liegt.
Wenn du spekulierst auf steigende Kurse geht das über die eigentliche Intention des Sparerfreibetrag hinaus und sollte in dem Fall auch keine Rolle spielen, da Trader ihrer Sparerfreibetrag ohnehin ausgenutzt haben.
@@2504Nico Bedenke bitte auch die kosten durch das Trading - also den Verlust durch das Geld/Briefkurs -Verhältnis wenn du sofort nach verkauf wieder kaufst. Der mag um 16 Uhr zur rush hour geringer sein als z.B morgens oder Abends ist aber nach wie vor da. D.h. du musst einen Kaufkurs erzielen der zum einen die Ordergebühren als auch den Unterschied zwischen Geld-Brief ausgleicht.
Wenn du Pech hast, steigen die Kurse und du bekommst den Ausgleich nicht. Ich denke für ein Otto-normal-anleger ist das etwas zuviel Nervenkitzel.
Der Grund, warum so viele Menschen solche Angst vor dem Thema Steuern haben, ist, dass man überhaupt nichts darüber lernt. In 12 Jahren Schule fällt nicht ein einziges mal das Wort "Steuern". Jeder Mensch weiß, dass er/sie Steuern zahlen muss, nur weiß keiner sorecht wie genau das abläuft. Besonders Selbstständige stehen hier auf dem Schlauch. Hinzu kommt, dass das deutsche Steuersystem eines der weltweit kompliziertesten ist, was das Selbstbeibringen äußerst kompliziert macht.
Deswegen: Vielen Dank für das sehr informative Video :)
*das weltweit komplizierteste
@Ivan plsc 🤣
Der Staat möchte keine Bildung im Bereich Steuern, da er sonst sehr viel an die Bürger zurückzahlen muss und die unnötigen Ausgaben im Bundeshaushalt ja irgendwie finanziert werden müssen (also mit uns „dummen“ Bürgern).
@@piejecko ich fürchte, da hast du Recht
Schule: Es gibt verschiedene Steuern die man zahlen muss, aber da braucht ihr euch gaaaarkeine Sorgen machen, das wird über euren Arbeitgeber geregelt und schon automatisch vom Brutto abgezogen, seht ihr dann auf eurer Gehaltsabrechnung.
Sehr geehrter Herr von Finanzfluss, ein tolles Video und verständlich erklärt. Super! Weiter so!
Technologie-Thorsten
Top Video :) Danke!
Würde mir auch ein aktuelles Video wünschen, in dem ihr Tipps zur erstmaligen Anlage eines ETF-Sparplans für Studenten/Geringverdiener gebt. Gibt hoffentlich noch mehr junge Leute, die so ein Video interessieren würde.
Gibt's das mittlerweile?
@@tobias3344 Würde mich auch interessieren 🤔
Einfach anfangen. Faustregel: So viel wie möglich von der Welt abbilden. Egal ob mit 70%/30% (MSCI World + MSCI World Emerging Markets (IMI) ), 50%/30%/20% (MSCI World, MSCI World Emerging Markets (IMI), STOXX Europe 600/MSCI Europe) oder einem All World ETF wie der relativ junge Vanguard FTSE All World (Acc). Es geht einfach darum, dass man anfängt einen ETF/ETFs zu besparen, egal mit welcher Summe.
Moin , 2 dinge zum video ,
1. super informativ wie immer , bitte weiter so.
2. das war kein langes video , es ist keine schande wenn ihr wichtige dinge ausführlich erklärt.
Ihr macht wirklich hervorragende Videos: Kein langes unnötiges Gequatsche, dabei stets sachlich und gut verständlich, unaufdringlich und trotzdem sympathisch.
Ganz ehrlich, kenne euch erst seit 2 Wochen, aber mit jedem Video werde ich süchtiger. Ihr habt so relevanten Content derart professionell und zugänglich gestaltet, so oft kann ich euch gar nicht abonnieren. Werde jetzt mit dem ETF-Sparen anfangen. Im Investmentdschungel seit ihr auf jeden Fall Ansprechpartner Nr.1 !
5 Stunden im Internet gesucht um meine Fragen zu beantworten …. Nur so halb durchgesehen … das Video gesehen , fachlich , sachlich erklärt , keine Fragen mehr ! Besten Dank dafür 👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻
Dieses Video hat mich nicht nur bei ETF-Steuern weitergebildet sondern auch allgemein mein Finanz- & Steuerwissen erweitert. Vielen Dank für dieses top Video!
Super Kanal. Danke für die guten freien Informationen! Bleibt bitte weiterhin unabhängig und ehrlich.
Die NV-Bescheinigug bekommt man NICHT bei einem Grenzsteuersatz von unter 25%, diese bekommt man nur wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und man somit keine Steuern zahlen muss.
Euer Kontent ist einfach mega informativ und dabei sehr kurzweilig. Bin erst vor kurzem drauf gestossen und ziehe mir regelmäßig meine Informationen die ich benötige. Danke.
Genau dieses Video habe ich gebraucht, mein letzter Schritt bevor einen Sparplan starten wollte. Alle wichtigen Informationen in einem Video, Top! Vor allem ich als Student kann von diesen Tipps sehr profitieren. Vielen Dank
Man kann wirklich alles verstehen was dieser Mann erklärt 👌🏻 Danke auch für den Tipp mit der NV-Bescheinugung! Das wusste ich bisher nicht, bin aber auch erst neu in der Materie 😊
Sehr interessantes Video, ihr müsstet noch ETF- Sparplan für Kinder erklären und wie dort die steuerlichen Auswirkungen sind
Was ist diese Kirschensteuer? 🍒
Bei 6:56 ist die Aussage nicht korrekt. Eine NV Bescheinigung gibt es nur, wenn das eigene Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (max. 9408€ Einkommen), nicht wenn der Grenzsteuersatz unter 25% ist (das wären ca. 15600€). Wenn der eigene DURCHSCHNITTSsteuersatz unter 25% liegt kann man allerdings eine Günstigerprüfung beantragen (in der Steuererklärung), dann wird das Kapitaleinkommen nicht mehr pauschal besteuert sondern wie andere Einkommensarten mit dem persönlichen Steuersatz, wenn das günstiger ist als die Besteuerung mit der Kapitalertragssteuer.Der Grenzsteuersatz hat mit diesen Berechnungen übrigens nichts zu tun.
Interessant ist, dass Finanzfluss den Sachverhalt in Bezug auf P2P Kredite korrekt wiedergibt: www.finanzfluss.de/p2p-kredite/steuern/
Um nochmal ein bisschen genauer zu werden: Man ist nicht SICHER mit der Berechnung per Einkommenssteuer besser dran, als mit der Berechnung mit der Kapitalertragssteuer, wenn der Durchschnittssteuersatz
Deine erste Aussage stimmt, die zweite stimmt nicht. Für die Günstigerprüfung ist relevant, ob der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Ist auch einleuchtend, da bei einer Günstigerprüfung die Kapitalerträge schlichtweg als normales Einkommen betrachtet werden und für zusätzliche Einnahmen der Grenzsteuersatz eine Rolle spielt. Wenn es tatsächlich der Durchschnittssteuersatz wäre, würde sich eine Günstigerprüfung ja noch bis zu einem Einkommen von ca. 50.000 Euro im Jahr lohnen. Es macht aber nur bis ca. 16.300 Euro Sinn, da dann der persönliche Grenzsteuersatz von 25% erreicht ist. Quellen kann ich hier leider nicht verlinken, aber das sollte jeder mit etwas eigener Recherche bestätigen können.
@@MartinWauligmann Ich war tatsächlich nicht ganz genau in meinem ursprünglichen Kommentar. Wenn keine sonstigen einkommensteuerpflichtigen Einnahmen vorliegen stimmt meine Aussage. Wenn steuerpflichtige Einnahmen nahe des Grenzsteuersatz vorliegen stimmt deine Aussage ungefähr.
Es ist aber tatsächlich so, dass wenn man NUR Kapitalerträge hat bis zu einem Einkommen von 50.000€ sich die Günstigerprüfung lohnt! Ich empfehle hierzu den steuerbeitrag von Oli von frugalisten .de
@@MartinWauligmann Mein Grundtenor ist: Bei einem Durchschnittssteuersatz ganz sicher sinnvoll, nahe 0% --> nur bei einem Grenzsteuersatz von
Könntet ihr vielleicht ein Video über die “Umweltbank” Tomorrow machen?
Bleibt weiterhin so informativ!
Weil's noch nicht gesagt wurde: Nices Lighting! Find ich sieht super aus!
Sehr gute Beiträge. Sauber recherchiert und wertneutral vorgetragen. Ich bin bisher von allen 30 Videos, die ich mir angesehen habe, begeistert.
Vielen Dank
Hallo Thomas,
Deine Videos sind einfach nur super und ich danke dir und generell deinem ganzen Team für die äußerst kompetente Hilfe, die ihr Privatinvestoren leistet.
Könntet ihr vielleicht in einem separaten Video erklären wie genau man den Freistellungsbetrag realisiert?
Danke im Vorraus
Vielen Dank für dieses Video! Gerne mehr zum Thema Steuern :)
Ohne Spaß, bestimmt das beste Video auf CZcams zu dem Thema!
Vielen Dank, gerade als neueinsteiger SEHR hilfreich!!!!
Ich als Frau bin ganz ehrlich. Der erste sympathische dude der alles super klar und nicht übertrieben langweilig (alles 15 mal wiederholen) erklärt. Ich liebe den Channel und hab richtig viel gelernt. Danke 🙌🏼🙌🏼
Super Video! Einach und verständlich erklärt :) Habe selbe auch einen Freistellungsauftrag bei meinem Broker eingerichtet, war super einfach :)
:)
Wahnsinn! 😲 Ohne dieses wirklich gute Video hätte ich wohl tagelang die Infos zusammentragen müssen. Und Videos konsumiere ich lieber als Texte. 😊👍 Habe übrigens schon öfter vom Kanal profitiert und suche bei Finanzfragen inzwischen gerne nach Finanzfluss-Videos...
Ich bin heute zum ersten Mal auf den Kanal gestoßen und absolut begeistert!!!! Allein das Wissen um die Freistellung für den Kapitalertrag: Gold wert!!!! Thomas und Kanal-Crew: DANKE!!!!
Vielen Dank für die Mega Mühe, welche du dir mit dem Video gemacht hast =)
Vielen Dank für dieses sehr wertvolle Video! Habe mich zwar nicht von einer möglichen Steuererklärung davon abhalten lassen, in ETFs zu investieren, bin aber jetzt umso glücklicher, dass ich diese nicht machen muss. Super gut erklärt!
Man kann nur hoffen, dass es nicht zu dieser unsäglichen und völlig am Ziel vorbeischießenden Finanztransaktionssteuer kommen wird. Noch schlimmer wäre, wenn die Kapitalertragssteuer abgeschafft würde und sämtliche Erträge über die Einkommenssteuer versteuert würden. Eine doppelte und dreifache Strafe für all jene, die ihre Vorsorge lieber selbst in die Hand nehmen.
Thomas sieht in dem seitlichen Schlaglicht zwar gut aus aber es verleiht dem Video eine etwas unfreiwillige und unnötige Dramatik ☺️
Hi Thomas, zunächst wünsche ich Dir nachträglich ein gutes und erfolgreiches neues Jahr!
Zwar wird der neue Basiszins für 2022 erst in den kommenden Tagen durch das BMF offiziell veröffentlicht. Wie aus der Datenbank der Bundesbank hervorgeht, sieht es jedoch danach aus, dass Anfang 2023 erneut keine Vorabpauschalenbesteuerung für das Jahr 2022 erfolgt. Der Basiszins für den 03.01.2022 beträgt nämlich -0,05% und ist damit (so wie erstmals 2021) erneut negativ (Zinsstrukturkurve Börsennotierte Bundeswertpapiere 15 Jahre Restlaufzeit).
Das Video habt Ihr sehr gut gemacht - vor allen Dingen nutzt Ihr Begriffe wie "Kapitalertragsteuer" und "Abgeltungssteuer" trennscharf, das fällt vielen Leuten in der Branche schwer. Eure Inhalte sind wirklich klasse. Viele Grüße vom Steuerberater :-)
Das Video ist Top. Hab schon viel dazu gelesen und gesehen und das habt ihr hie richtig klar und leicht zu folgen erklärt. Danke!
Endlich ein Steuervideo, danke Thomas. :)
Also wenn ich mich nicht irre habt ihr bei Ausschüttungen oder Verkäufen die Teilfreistellung von 30% vergessen. Wenn ich 100€ an Dividenden bekomme, dann muss ich nur 70€ versteuern. Der Pauschbetrag sinkt dann auch nur um 70€ sprich ich habe von 801€ noch 731€ übrig. Um den vollen Pauschbetrag ausschöpfen zu können brauche ich also Kapitalerträge von ca 1144€.
richtig!
Korrekt. Danke.
Hallo, du erzählst so gut, in Details und trotzdem einfach. Danke dir!
Ich glaube das ist DAS wichtigste Video für Einsteiger. ^^ :D bzw. wovor die meisten Angst haben.
Ich hab da mal eine generelle Frage zum Thema ETFs. Wenn man sich relativ sicher ist, dass man in den nächsten 10-15 Jahren in ein Eigenheim investieren möchte, ist ein ETF dann nicht zu riskant? Gibt es überhaupt irgendwelche sinnvollen "mittelfristigen" Anlagemöglichkeiten? Oder sollte man trotz der Aussicht auf eine Immobilie zur Altersvorsorge einen ETF besparen?
Ui, gutes Thema. Wollte ich schon seit längerem tiefer einsteigen 🦶
Absolut genial... Bin sehr froh diesen Kanal gefunden zu haben. Danke 👍
Ein Video "was muss man bei einem Umzug ins Ausland beachten" fände ich cool. Kann ich wie bisher meinen Broker nutzen. Was muss ich steuerlich beachten. Die bisherigen ETFs verkaufen und im Ausland neu aufsetzen usw.
Vielen Dank für diese hochinteressanten und informativen Videos - es ist ein Jammer, dass diese Themen nicht an der Schule unterrichtet werden!
Er hat wieder Kirsche gesagt :) tolles Video sehr informativ danke
Und dafür lieben wir ihn.
Ergänzend zu den ganzen Hinweisen in den Kommis: die NV bekommst du nur, wenn dein Einkommen so gering ist, dass du überhaupt keine Einkommensteuer zahlst (dh das zu versteuernde Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrages T€9).
Ja, Die Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuer, sondern Einkommensteuer, welche an der Quelle abgezogen wird (Quellensteuer). Solltest du Einkommensteuer zahlen müssen, dein persönlicher Satz jedoch unterhalb 25% liegen, kannst du die sogenannte Günstigerprüfung beantragen (das kann man im Übrigen immer, das FA prüft dann einfach, was günstiger ist). Dann wird idR festgestellt, dass es günstiger ist, die Kapitalerträge dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen und die Zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer wird erstattet (versimpelt dargestellt)
Vielleicht solltest du noch mal ein Folge Idee zu diesem hier machen und die genannten deine in den Kommentaren korrigieren / ergänzen
HAMMER VIDEO!! Ihr seid die Besten.. Macht weiter so.
Man sollte nicht allzu viel über solche Themen nachdenken, sondern einfach ins Umsetzen kommen! Top Video, danke für den Mehrwert.
die nv Bescheinigung gibt es nur wenn man unter dem grundfreibetrag von rund 9400 euro ist. wenn dein grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent ist und kapitalertragssteuer einbehalten wird, gib die Einkünfte in der Erklärung an und beantrag Günstigerprüfung, dann wird festgestellt, dass dein grenzsteuersatz niedriger ist und dann wird dein grenzsteuersatz anstatt der 25 Prozent verwendet
Eins der besten CZcams Videos die ich je gesehen habe!
🍒-Steuer
Zu Minute 06:08: Ich glaube die 52,49€ sind nicht korrekt. Für ETF-Gewinne gibt es doch eine Teilfreistellung, d.h. es müssen nur 70% der Gewinne versteuert werden. Also bei 1000€ Rendite nur 700€ zu versteuernder Gewinn. Freibetrag wäre damit gar nicht ausgeschöpft, d.h. im Beispiel würden gar keine Steuern anfallen.
Korrekt, jedoch könnte man ja nun auch ganz spitzfindig behaupten, dass die 1000 schon der "zu versteuernde Gewinn" (also bereits 70% des eigentlichen Gesamtgewinns) sein sollten. Macht für das Beispiel ja keinen großen Unterschied. Der eigentliche Gewinn wären in diesem Beispiel dann also knapp 1429 Euro
Bist einfach ne Legende Thomas! Danke für die ganzen Videos!
Tolle Video, danke! Endlich eine Antwort über Steuerklärung. Ich habe viele gesucht über diese Thema.
Bitte ein eigenes Video zum Thema ETF Anlage als Ehepaar, vor allem auch hinsichtlich Vererbung beim Tod eines Ehepartners! Dieses sehr wichtige Thema für die Altersvorsorge ist hier - naturgemäß - sehr kurz gekommen und es wäre toll, wenn ihr das noch mal detaillierter darstellen könntet.
super video, thomas! wäre top, wenn du evtl. in einem anderen video etwas genauer auf die versteuerung bei ausländischen depots/plattformen wie degiro und der neuen app peaks sowie mintos eingehen könntest
Ehrenthomas ! 1000x mehr gelernt als damals in der Schule...
Das Video ist so wertvoll. Danke
Könntet ihr in Zukunft eventuell mehr über die Gesetzeslage in Österreich zeigen :)
PS: ihr macht tolle Videos
Hallo,
ich hätte noch eine Frage… muss ich von meinem „Gewinnen“ welchen ich realisiert habe (Dividenden, Kursgewinne bei Verkauf….) nicht nur 70% mit den 26,375% versteuern? Bei z.B.: Aktienfonds, Anleihefonds, Immobilienfonds…
Sprich bei 1801€ Gewinn habe ich 801€ frei, von den zu versteuernden 1000€ muss ich noch 700€ zu 26,375% versteuern (184,625€)?
Dann würden mir von den 1801€ noch gut 1616€ bleiben (Also wesentlich mehr wie wenn ich die kompletten 1000€ versteuern müsste)
VG
Marco
Hallo, das wäre auch meine Frage gewesen. Machen "nicht Aktien ETF's" aktuell einen Sinn ? LG Pit
Danach gesucht, das passende Video gefunden Abonniert und zufrieden.
7:23 Wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt, dann muss man doch trotzdem die Kapitalerträge mit dem Grenzsteuersatz versteuert. Ok, nicht mit Kapitalertragssteuer, sondern mit der Einkommensteuer. Aber steuerfrei sind die Kapitalerträge nicht.
0:50 "Dass Du keine Steuern bezahlst, dieses Risiko besteht nicht" ;-)
Stimmt leider nicht immer. DEGIRO führt zb keine Steuern direkt ab.
Ufff kein Bock auf Steuerhinterziehung
Top erklärt ;) leider kommt wahrscheinlich bald noch die Finanztransaktionssteuer von unserem "lieben" Herrn Scholz auf Aktien hinzu..
Ja, diese 0,2% werden wirklich alles zerstören.
@@ihrkundenberater3095 Schlafschaf, es sind immer Einfallstore für Weiteres.
Abwarten die EU wird das in der Form nicht zulassen.
Ich glaube auch noch nicht daran, das das wirklich kommt. Zum Glück gibt es ja noch Regierungen, Regierungschefs z.B. die von Österreich die die Sinnhaftigkeit der ganzen Steuer in Frage stellen. Da die SPD in Umfragen im Keller und ist an einer nächsten Regierung deswegen hoffentlich nicht beteiligt sein wird, könnten wir Glück haben.
Ansonsten wird Papa Merz das alles wieder zurückdrehen :D.
Seit über zehn Jahren ist die schon im Gespräch, EU ist weitestgehend dagegen, ich rechne erst damit dass die kommt wenn die wirklich als Gesetzesentwurf vorliegt und zur Abstimmung bereit liegt. Zudem betrifft es nicht nur Aktien und ETF sondern auch Riester-Rente, und die ist ja schon extrem in Verruf. Ich glaube da gibt es Seitens der Versicherer noch mal Druck dass diese FTS nicht kommt, denn das würde auch den Sinn einer privaten Altersvorsorge wieder zerstören.
Super Danke, genau so ein Video hatte ich mir gewünscht! Vielleicht noch ein zusätzliches Video mit Screencast und Elstersteuererklärung.
Danke für diese wertvollen Informationen🎉
Dann kann ich ja unbesorgt morgen zur Börsenöffnung unbesorgt anfangen ;)
Ich hab auf das Video gewartet
Ich habe irgendwie die Teilfreistellung von 30% (für Aktien-ETF) auch bei „Kapitalerträge“ verpasst 🤔?
Dito, wobei dadurch noch deutlich mehr zusammen kommen als bei den 801,00€.
Super wie immer. Danke Thomas.
Unfassbar gut!!! Vielen Dank
Die gute alte KIRSCHENsteuer...
Sogar auf der Homepage steht in Blogartikel zu Besteuern von P2P:
"Bist du Kirschensteuerpflichtig musst du auch diese auf deine Kapitalerträge zahlen"
xD
damals war das so gewesen
Easy Lösung: Zum Standesamt. Kirchenaustrittsformular unterschreiben. Geld gespart.
Ein Video zu der steuerlichen Situation bei Kryptowährung fände ich sehr interessant.
Darin Themen wie FiFo, wie hoch wird besteuert, berechnen des persönlichen Steuersatz oder Freigrenze.
Cooles Video btw.
Danke Thomas. Einfach spitzen Videos!
Danke für das ausführliche und umfassende Video :)
Hallo. Muss ich nun bei thesaurierenden ETFs die vorabsteuer mit der steuererklärung anzeigen oder macht das mein deutscher broker (onvista) ? Danke.
Zieht die Depotbank von deinem Konto ab. Solltest also aufpassen, dass das Konto nicht ins Minus gerät.
Wenn Finanzminister Scholz von der Kirschensteuer hört, wird der Kirschenpreis dieses Jahr ziemlich steigen 😕😬
Toddy 1887 lass doch bitte mal die Kirsche am Baum
Hallo zusammen. Ich fange gerade mit Aktienfonds an und genau sowas habe ich gesucht. Vielen Dank für euren Content. Abo ist hinterlassen.
Genau solch ein Video hab ich benötigt , um Mal einen guten Überblick zu haben 🖐️
Super tolles Video :-)
Ich habe noch eine Frage, evtl. an die Steuerköpfe unter euch: Ist die neue Regelung mit den Vorabpauschalen in Kombination mit einem Theausrierer-ETF nicht auch für den Steuerzahler eine gute Änderung? Immerhin wurde der "Gewinn" eines thesaurierenden ETFs früher zu 100% beim Verkauf versteuert - natürlich hat man hier eine gewisse Steuerstundung, aber einem geht doch auch der Sparer-Pauschbetrag der vergangenen Jahre flöten, oder nicht?
Wenn man z.B. mit einem Debot von 20.000€ beginnt und jährl. 800€ "Zuwachs" hat, dann hat man nach 10 Jahren einen Depotwert i.H.v. 28.000€ und beim Verkauf einen positiven Gewinn i.H.v. 8.000€ (um schöne glatte Zahlen zu haben). Ein Freistellungsauftrag wurde i.H.v. 801€ für diese Depot eingerichtet.
Regelung vor 2019:
Der eingestellte Sparer-PB hat sich in den Jahren 1-10 nicht ausgewirkt, da keine steuerliche Berücksichtigung des "Zuwachses" stattfand, da Thesaurierung.
Im Jahr des Verkaufs gibt es dann nur 1x den Sparer-PB, da dies ein Jahresbetrag ist:
8.000€ abzgl. 801 Sparer-PB = 7.199€
7.199€ spfl. Gewinn x 0,26375% (KapESt +Soli) = 1.898,73€ Steuer
Regelung ab 2019:
Durch den eingerichteten Freistellungsauftrag dürfte doch dann keine Steuer anfallen, da der jährl. Zuwachs < 801€.
Und beim Verkauf wären die 10 x 800€ = 8.000€ bereits steuerlich "berücksichtigt".
Oder wird der Sparer-PB bei den Vorabpauschalen gar nicht berücksichtigt?
Über eine weitere Meinung bzw. Aufklärung würde ich mich sehr freuen :-)
Der Sparerfreibetrag kann auch mit den Vorabpauschalen ausgeschöpft werden, beim jetzigen Basiszins bräuchte man allerdings ein Depot von ca. 1,6 Mio um ihn komplett auszuschöpfen.
Muss ich als einkommensloser Student überhaupt eine Vorabpauschale bezahlen oder geht das mit dem Freistellungsauftrag mit ein, sodass ich die nirgendwo abdrücken muss?
Der Typ ist ein guter Mensch
Danke, einfach optimal. Gebe ich auch gleich an meine Gleichgesinnten weiter.
Super
Das ist ja mal wieder ein super tolles Video von dir, danke für die Info!
Ich habe momentan zwei ausschüttende ETFs (MSCI World und MSCI EM), mit einem Gesamtdepotwert von etwa 12.000 Euro. Jetzt sagst du, dass man bis 20.000 etwa ausschüttende ETFs besparen sollte, und darüber hinaus auf einem thesaurierenden. Die beiden ETFs soll ich aber dann nicht verkaufen, sondern zusätzlich einen thesaurierenden ETF besparen, ist das korrekt? Was für eine Art von thesaurierendem ETF würdest du da empfehlen, wieder einen von MSCI World?
Viele Grüße
Zum Thema NV-Bescheinigung:
Macht es Sinn kurz vor dem Wegfall der NV-Bescheinigung (vom Student zum Angestellten) Fonds/ETFs zu verkaufen und direkt neu zu kaufen?
Mein Gedanke ist, dass ich Kurserträge mit der NV nicht versteuern muss, jedoch das später, wenn ich im Rentenalter verkaufen möchte, sein könnte. (Dafür hab ich das Thema noch nicht genau genug verstanden.)
Oder werden im Rentenalter meine Kursgewinne aus NV Zeiten nicht beachtet, da diese sozusagen schon abgerechnet wurden?
Vielen Dank für eine Antwort
Also wenn du davon ausgehst, dass deine Steuer > als deine Ordergebühren sind macht das schon Sinn😅
Interessant wäre jetzt noch wie regelmäßige Einlagen sich bzgl. der Vorabpauschale bemerkbar machen. Die Veränderung des Fondswerts ist ja dann eben nich gleich die Wertsteigerung
Vielen Dank für diese kurzweilige Einführung 👍🏻
Ist die Günstigerprüfung, die man bei der Steuererklärung ankreuzen kann, in der Wirkung das selbe wie die Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Nein, die Günstigerprüfung schaut auf deinen Grenzsteuersatz, damit kann ggf. dein persönl. Steuersatz statt der für die Abgeltungssteuer angesetzt werden…
Die Nichtveranlagungsbescheinigung lotet dagegen die Nullzone (z.B. die erst ~10k auf die keine Steuern anfallen) aus.
Was @@disguisewhat5452 schreibt ist korrekt. Das Video ist an der Stelle fehlerhaft! Für genauere Informationen siehe meinen Kommentar.
Das heißt wenn ich ne ETF von MSCI World kaufen würde, müsste man ne Steuererklärung machen?
Pauschal nein ! Durch das reine kaufen werden keine Steuern fällig ! Grob: Erst wenn du den ETF verkaufst und über 801€ Gewinn erziehlst, wird die Steuer für den Betrag fällig, der darüber hinausgeht. Guck mal nochmal bei 5:40 ;)
Hey super Video ich hab Daumen hoch gegeben. Einige Fragen sind für mich allerdings offen geblieben die vielleicht später beantwortet werden können:
1) Wann "erneuert" sich der Freibetrag von 801€ jeweils? Immer zum 1. Januar?
2) Was hat es mit Fondsdomizilen auf sich? Man sagt ja immer das ETFs aus Irland oder Luxemburg tendenziell steuerlich einfacher sind als aus anderen Ländern.
3) Was entscheidet eigentlich welches Finanzamt zuständig ist? Wenn ich jetzt deutscher Staatsbürger bin aber in Frankreich lebe und arbeite und ein schweizer Depot habe. Richtet sich immer nach dem Wohnsitz? Machen es dann nicht die Reichen einfach so mehrere Wohnsitze zu haben und dort zu bezahlen wo's am billigsten ist?
Wichtiges und sehr informatives Video. Danke Finanzfluss
Ich persönlich habe einen Teil in einem Ausschütter auf den MSCI World um meinen Freibetrag auszunutzen, alles darüber hinaus geht dann in einen Thesaurierer. Meiner Meinung nach das beste aus beiden Welten für einen strikt passiven Ansatz. ;)
Und wie bereits von anderen erwähnt: Gewinne werden nur zu 70% besteuert, somit ist eure Rechnung leider falsch.
Wie sieht das ganze dann in Österreich aus?
Is das dann auch so einfach wie im Video oder ist das ganz anders?
LG und danke für die Beantwortung
Vielen Dank, toll erklärt, verständliche und nachvollziehbare Infos! Super Videos, Thomas!
Das Video ist unglaublich stark. Vielen Dank!
5:45 Zahle ich auf den Kursgewinn oder erst, wenn ich den Gewinn realisiert, also mir ausgezahlt habe?
Auf Dividenden und realisierte Kursgewinne
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das mit der NV Bescheinigung nicht korrekt erklärt wurde🤔
Weißt du es besser?
Das ist kein Angriff gegen dich. Ich möchte lediglich wissen, was du darüber mehr/besser weißt und warum es nicht ausreicht, dass (sowieso) aufs Finanzamt verwiesen wurde, wo du den Antrag stellen musst. Diesbezüglich sehe ich das dann in der eigenen Hand, sich dort auch entsprechend zu erkundigen/beraten zu lassen. Im Video wird gesagt, dass sie keine Steuerberater etc. sind.
Dein Gefühl trügt nicht. Hier ein Copy&Paste meines Beitrags dazu
Bei 6:56 ist die Aussage nicht korrekt. Eine NV Bescheinigung gibt es nur, wenn das eigene Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (max. 9408€ Einkommen), nicht wenn der Grenzsteuersatz unter 25% ist (das wären ca. 15600€). Wenn der eigene DURCHSCHNITTSsteuersatz unter 25% liegt kann man allerdings eine Günstigerprüfung beantragen (in der Steuererklärung), dann wird das Kapitaleinkommen nicht mehr pauschal besteuert sondern wie andere Einkommensarten mit dem persönlichen Steuersatz.Der Grenzsteuersatz hat mit diesen Berechnungen übrigens nichts zu tun.
Hallo zusammen, ich arbeite beim Finanzamt und wollte nur kurz klarstellen, dass was Ceres 531 geschrieben hat, ist zu 100 % richtig
Wenn mein Einkommen die letzten Jahre unter 9408 Euro lag, könnte man die NV Bescheinigung dann beim Finanzamt auch für die vorherigen Jahre noch beantragen, oder erst für das aktuelle Jahr?
Kleiner Nachtrag eines Finanzbeamten:
Das Finanzamt führt bei jeder Steuererklärung mit Kapitalerträgen die sogenannte "Günstigerprüfung" durch. Das bedeutet es wird geschaut ob der persönliche Steuersatz niedriger ist als die 25% der KapESt. Ist dies der Fall, so wird der persönliche Steuersatz genommen und die zu viel bezahlte Steuer wird Erstattet
Vielen Dank für eure Videos 🎉 ich hab über Finanzthemen echt wenig wissen aber fang gerade an mich dafür zu interessieren 😊