Röder's Sprechstunde - Diesmal mit Armin Heurich von PYAZ
Vložit
- čas přidán 22. 12. 2023
- Pyrotechnikerausbildung, Erlaubnis nach §27, Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln und vieles mehr sind die Themen der heutigen Sprechstunde.
#feuerwerkistunserfetisch #fireworksfirst #makesilvestergreatagain #dasmussdrücken
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Sehr interessante Sprechstunde, bitte mehr davon. Wünsche allen Frohe Weihnachten
Ebenso!
Danke, ebenso
Wenn die Gemeinden ihre öffentlichen Flächen ohne wenn und aber zur Verfügung stellen müssten, mach ich gern ne Prüfung für 27er F3
Super👌
Macht Spaß sich anzuhören 👏
Schöne Weihnachten.
Super informativer Beitrag !
Danke euch !
Frohes Fest und guten Rutsch !
Und natürlich Gut Schuss ins neue Jahr!
Hi ich Wünsch das Team von Röder Frohe und schöne Weihnachten . Gruß . Ps lasst es an Silvester ordendlich Drücken .
Baden Württemberg ist sehr gut. 🤩
Danke für das sehr aufschlussreiche Video.
Ich wüsnche euch allen Frohe Weihnachten! ❤
Sehr interessante Themen. Danke dafür. 😉🙋🏼♂️ Schöne Weihnachten 🎄🎆🍻
👌 Super Aufklärung! Danke euch!
Das freut uns!
Spannendes Thema.
Gutes Video 👌
War sehr Info Reich :) Wünsche Frohe Weihnachten :) Wenn gleich auch etwas nochmal bestätigt wurde was nicht so toll ist :/
Werde ich wohl Nachbarn Fragen nächstes Jahr ob ich die Tage vor Silvester (ab 1.verkaufstag) was bei ihm unterbringen darf... sonst wird es auch nur 15Kg Nem in 1.4g....
was recht wenig ist...bei mein Plänen...
Das mit sem Auto kenne ich gut, selbst mit einem SA von 30 Meter regnet es die Sauerei immer drauf, hatte allerdings famit nie Schäden, muss es halt am Neujahrstag sauber machen.
Was genau sind denn die Konsequenzen wenn man P1 zweckentfremdet, und es an Silvester zündet? Und wie sieht es bei Leuten aus, die einen 27er besitzen, und P1 zünden wollen?
67 Peitschenhiebe, 36 Kniebeugen und 1 Jahr Kerker...
Kommt wohl drauf an wo man wohnt in Deutschland 😂 Die Arbeiten ja alle anders..
Musst p1 für Silvester anmelden, aber ich glaube die Polizei hat besseres zu tun als an Silvester Leuten nachzujagen die feuerwerk zünden, wird schwierig rauszuhören ob da irgendwo p1 dabei ist
Tolles Informatives Videos, leider ist die Kat P1 sehr unter gegangen, hätte mir mehr Infos gewünscht zu P1, warum Nur noch LGZ 1.1 und warum nur noch bis 2 g Produziert und erlaubt sind, genau so warum die Böller in F3 nur noch so lächerlich ausfallen mit 2-5g Maxima.
1.1 weil eben massenexplosiv. Und die Satzmenge bei F3 darf höher sein nach Norm, aber dann überschreitet man halt auch die 120dB auf 15 Meter...
@@roederfeuerwerkdas dumme alte BRD Gesetzt.
@@roederfeuerwerk Ich dachte, die LGZ wäre für Privatverbraucher irrelevant, da Feuerwerk gesetzlich nicht gelagert, sondern aufbewahrt wird. In Kategorie P1 ist unabhängig von der Art der Pyrotechnik, sei es SP, BKS (NO3 oder KCLO4) oder andere pyrotechnische Mischungen, eine maximale Menge von 10g pro Satz erlaubt?
@@Plus635 Naja, die LGZ spielt erstmal eine große Rolle für die Lagerung beim Händler, somit für den Verkauf. Letztlich spielt es schon auch eine Rolle für die private Aufbewahrung, für gewöhnlich unterscheiden sich DR-Einstufung und LGZ nicht...die erlaubten Satzmengen nach Norm sind nicht unbedingt ausschlaggebend. Dabei spielt übrigens auch die Zusammensetzung des Stazes eine Rolle (UNterscheidung Nitrat/Chlorat). Es bringt halt nix, wenn ich 5g in einen Böller stecken darf, aber die Zulassung nicht bekommen, weil zu laut auf 15m...
@roederfeuerwerk Das habe ich mich auch zuerst gefragt. Es gibt jedoch eine Methode, um die 120dB auf 15 zu umgehen. Zum Beispiel haben die Exploder 5 120 dB auf 40m, sind aber trotzdem nicht illegal in Deutschland. Der Hersteller kann nämlich angeben, dass ein Gehörschutz getragen werden muss. Somit wäre die Sache mit 120dB auf 15 geklärt. Ich bin jedoch gespannt, wie sich die Lage entwickelt. Zum Beispiel können schon 5g BKS ziemlich gefährlich sein, und ich persönlich finde, dass Privatpersonen solche Artikel nicht besitzen sollten, da es teilweise einfach F3 bzw. F4 ist. Wie sehen Sie das eigentlich aus der Sicht eines Pyrotechnikers? LG
Mit den Aufbewahrungsmengen habe ich das aber anders gelernt. Ich habe ja auch einen Kurs besucht, da ich auch Wiederlader bin und mit Vorderladern schieße und mir wurde gesagt dass ich die Menge aufteilen darf und überall das aufbewahren darf was geht. Also nehmen wir mal das Beispiel Schwarzpulver (also 1.1) wovon man 3kg in Gebäuden ohne Wohnraum und 1kg in nicht bewohnten Räumen lagern darf, dürfte ich laut meiner Behörde und dem Leiter meines Kurses 3kg im Schuppen lagern und 1kg im Wohnhaus in einem unbewohnten Raum. Genauso verhält sich dass auch mit allen anderen Gefahrenstoffen. Dann scheint dass ja so nicht zu stimmen was mir erzählt wurde, oder dass in dem Video stimmt so nicht ganz, habe dazu auch nichts weiteres gefunden.
Unsere zuständige Behörde hat uns auf explizite Nachfrage offiziell betätigt, dass die Mengen der Kleinmengenregelung nur 1x pro Person in Anspruch genommen werden kann. Die Aussage von Herrn Heurig ist damit auch bestätigt. Wenn es getrennte Brandabschnitt (also evtl auch getrennte Gebäude) sind, ist es aber u.U. so möglich, wie Sie das beschrieben haben. Grundsätzlich wäre das hier mit der Behörde abzusprechen, wie im Einzelfall das dort gesehen wird. Das kann durchaus bei unterschiedlichen Behörden unterschiedlich gesehen werden. Ist leider so...;)
Muss man jetzt funke böller anzeigen die kein BKS enthalten?
Genau und du bekommst gar nix mehr😂😂😂
F2 musst du unterm Jahr Anzeigen, F3 An Silvester. P1 darfst du ohnehin nur zweckgebunden einsetzen.
@@joachimdue1647 Kann man keine normale Frage stellen ohne direkt dumme Kommentare zu bekommen ? Wärst du so n toller Typ hättest du die Frage ja beantworten können.
@@marckonrad7851 Ja das weiß ich. Mir ging es nur um P1 ohne BKS. Für versuchszwecke. Nicht jeder rennt damit an Silvester durch die Straßen. Ich teste zu Hause Platinen die Entfernungen mit hilfe von gerichteten linsen und schall die Entfernung berechnen. Zum Beispiel auch bei Gewitter.
Gegen die angeblich erforderl. Genehmigung der Gemeinde bei der Anzeuge gab's doch ein Urteil vom VG Regensburg gegen das GAA Landshut.
Dürfen sie nicht mehr in die 27er Erlaubnis Scheine schreiben oder einfordern.
Eine Frage,
Kann man die Obergrenzen bei Kleinstmengenlagerung Zuhause nicht einfach umgehen in dem man die Gegenstände im Auto verbringt. Hier würde ja dann die ADR 1000 Punkte-Regel greifen und man könnte deutlich mehr als 3 KG. NEM für sein Feuerwerk verwenden ohne ein Offizielles Lager mieten zu müssen.
Ich meine mich zu erinnern einmal gelesen zu haben, dass es erst als "Lagern" zählt wenn die Gegenstände sich länger als 72 Stunden im Fahrzeug befinden....
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, schönen Abend an alle 😊
Nein.
Wo kein kläger da kein richter 🤷♂️
Weiß man wann das pyaz in nrw kommen soll wäre echt interessant
Einfach mal bei PYAZ direkt anfragen!
Frohes Fest 🎉✌
Das bedeutet, ich darf nur auf einem Grundstück mein Zeug lagern und auf einem zweiten dann nicht nochmal die gleiche Menge, in einem offiziellen Lager aber schon? Bin gerade etwas verwirrt
😂
Ja, so ist das. Die Menge aus der Kleinmengenregelung gilt pro Person...Ein zugelassenes Lager hat ja dann andere Mengen...
Feuerwerk schießen bei 1m Schnee 😊
Da geht das zeug ja unter 😂
Blitzknallkörper sind in F2 erlaubt.
Die Anwendung von P1 ist nicht immer anzeigepflichtig, das ist völliger Unsinn. Nur das Verwenden in einem Feuerwerk ist anzeigepflichtig, ergibt sich aus §23 Abs. 3 1. SprengV. Kein Mensch zeigt an wenn er seinen Airbag im Auto auslöst.
Lies den Paragraphen nochmal...
@@roederfeuerwerk (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
"das beabsichtigte Feuerwerk" kein Feuerwerk keine Anzeige
Was soll denn die Rechtsgrundlage sein, dass man etwas was im Schein erlaubt wird nicht darf, nur weil man keinen Fachkundenachweis dafür hat?
Die Fachkunde kann durch alles mögliche nachgewiesen werden, nicht nur durch einen Lehrgang.
Wenn die Behörde den Schein ausstellt, stellt sie auch fest, dass die Fachkunde dafür vorliegt.
Eigentlich sollte es so sein.
Wo nimmst Du eigentlich diesen Schmarrn her? Das ist kompletter Unsinn., sorry...