Erste Hilfe: Pflicht für Lehrer

Sdílet
Vložit
  • čas přidán 4. 04. 2019
  • Sportlehrer müssen in medizinischen Notfällen in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haben sie eine Amtspflicht, alle erforderlichen und zumutbaren Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und ordnungsgemäß durchzuführen. Hilft ein Sportlehrer nicht, haftet das Land für etwaige Schäden von Schülern.
    Weitere Informationen finden Sie unter: www.tagesschau.de/inland/spor...

Komentáře • 27

  • @abuuu_darby4970
    @abuuu_darby4970 Před 5 lety +7

    Das sollte eine Pflicht für jeden Lehrer sein! - Die meisten "Unfälle" passieren im engeren Umkreis.

  • @Bloodcrystal22
    @Bloodcrystal22 Před 5 lety +9

    Jeder sollte einen erste Hilfe Kurs absolvieren!

    • @tonytouch4583
      @tonytouch4583 Před 5 lety +2

      Ich kümmer mich nur um mich selbst und erwarte auch nichts von anderen...Es sei denn ich bezahle dafür

    • @friedrich1277
      @friedrich1277 Před 5 lety +2

      @Sam Bee Für deine Arztrechnungen zahlen hauptsächlich wir...

    • @otschill1260
      @otschill1260 Před 5 lety

      Sam Bee dann hoffe ich für dich, dass wenn du mal Erste Hilfe benötigst nicht auf jemanden angewiesen bist, der genauso drauf ist wie du!

    • @Bloodcrystal22
      @Bloodcrystal22 Před 5 lety +2

      @@tonytouch4583 na, spätestens wenn du einen Führerschein machst, musst du so einen Kurs absolvieren. Da hilft dir dein Geld auch nicht weiter

    • @christianhdot1490
      @christianhdot1490 Před 5 lety

      ^^ genauso. Wer einen Führerschein hat, muss helfen !!!!!

  • @christianhdot1490
    @christianhdot1490 Před 5 lety +3

    Ich ,als Unfallopfer im Sportunterricht, finde das echt gut 👍🏻👍🏻

  • @Paniert_mit_Sosse
    @Paniert_mit_Sosse Před 5 lety

    Gilt dies auf Basis der Ausbildung oder des Faches, also was ist z. B. wenn der Sportlehrer mit entsprechender Ausbildung im Matheunterricht Erste Hilfe leistet?

  • @resi8507
    @resi8507 Před 3 lety +1

    Ein gutes Urteil! In jedem Job muss man sich weiterqualifizieren. Einige Lehrer sind nicht einmal bereit, ihre Kenntnisse im Bereich der Ersten Hilfe aufzufrischen. Beim Rettungsschwimmschein sieht es übrigens ähnlich aus.

  • @FreyasArts
    @FreyasArts Před 5 lety +2

    Früher haben wir aus der Sani AG die Lehrer ausgebildet xD

  • @lucaernemann9071
    @lucaernemann9071 Před 5 lety +2

    Die drücken viel zu schnell

  • @y2ksw1
    @y2ksw1 Před 5 lety

    Also ich hatte gedacht das wäre schon immer so gewesen. Schlimm.

  • @toledoseahawks3348
    @toledoseahawks3348 Před 5 lety +1

    Dafür dürfen die Länder gerne meine Steuern ausgeben.

  • @itsmejasmin5544
    @itsmejasmin5544 Před 4 lety

    Dann kommt unsre schule da haben die schüler mehr drauf als die lehrer weil die lehrer nen schock bekommen und die schüler dem mitschüler helfen und der lehrer macht nix...😂

  • @kikimeyller3589
    @kikimeyller3589 Před 5 lety +1

    Das Urteil ist meines Erachtens erschreckend. Auf der einen Seite dürfen Lehrer lebensrettende Medikamente (Epipen) nicht ohne weiteres geben, weil sie kein ausgebildetes medizinisches Fachpersonal sind. Auf der anderen Seite wird Ihnen abgesprochen, dass sie Fehler machen können/ dürfen, eben weil sie keine medizinische Ausbildung haben.
    Versteht mich nicht falsch, ich denke, dass dem jungen Mann eine Entschädigung zusteht, aber die Rechtssprechung ist in dieser Hinsicht schon ein wenig unüberlegt.
    Zudem sind an vielen Grundschulen die Sportlehrerstellen vakant. Fachfremde (nicht in Sport ausgebildete) Lehrer halten den Sportunterricht am Laufen. Ich würde mir da schon genau überlegen, ob ich unter diesen rechtlichen Bedingungen an der Schule Sport fachfremd unterrichten würde.

    • @friedrich1277
      @friedrich1277 Před 5 lety

      Ich finde da gar nichts erschreckend. Laien-Hilfe sieht nunmal keine Medikamente vor, sondern nur z.B. Herz-Druck-Massage. Und eben die muss von den Lehrern (halbwegs) fehlerfrei beherrscht werden. Es wird niemand die Lehrer verurteilen, wenn kein Supra gegeben wurde, wenn sie das nicht gelernt haben...
      Und falls der Arbeitgeber haften würde und nicht der Lehrer, dann wird es sowieso keinen fachfremden Sportunterricht mehr geben.

    • @Pasg
      @Pasg Před 19 dny

      Man wird nur zu dem verpflichtet was man auch gelernt hat und darf, und Gerichte werden sich auf beim gelernten vermutlich an die Leitlinien der DGUV halten und das annehmen.
      Wie auch die Richter begründet haben es kann nicht sein das man Kinder zu einer gefährdenden Tätigkeit zwingt, und dann auch sagt ja wenn der Lehrer die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht außer acht lässt (Fahrlässig handelt) dann hat der Schüle halt Pech gehabt.
      Zum Thema Epipen, ja das ist richtig. Aber auch ein Notfallsanitäter darf nicht ohne weiteres ein Medikament verabreichen, dafür gibt es auch strenge Auflagen.
      Ich als Rettungssanitäter darf beispielsweise eigenständig (ausgenommen von Sauerstoff) garkeine Medikamente verabreichen.
      Lehrer dürfen einen Epipen verabreichen wenn er vom Arzt verordnet wurde, womit wir dann auch kein ohne weiteres hätten. Es wird zwar gerne das gegenteil erzählt, stimmt aber nicht. Kann man bei der DGUV nachlesen.

  • @andreasd4358
    @andreasd4358 Před 5 lety +1

    Lehrer haben eine große Verantwortung. Mit den Schülern Fußball spielen kann jeder. Der Lehrer ist besser bezahlt, da er eine besondere Ausbildung hat. Diese schließt auch die erste Hilfe mit ein.

    • @kikimeyller3589
      @kikimeyller3589 Před 5 lety +1

      Andreas D Ich stimme voll und ganz zu. Allerdings steht jeder Lehrer mindestens mit einem Zeh im Gefängnis. Die Rechtsansprüche die an Lehrpersonal gestellt werden sind enorm, das wiegt auch ein besseres Gehalt/ bessere Besoldung nicht auf. Wer in der heutigen Zeit keine Rechtsschutzversicherung hat, lebt gefährlich 😉.
      Ich ziehe vor jedem/r den Hut, der/ die in der heutigen Zeit noch Lehrkraft wird oder werden will.

    • @andreasd4358
      @andreasd4358 Před 5 lety +2

      @@kikimeyller3589 den Schaden zahlt doch das Land. Dafür sollte das "reiche Deutschland" noch Geld haben und dafür zahle ich auch gerne Steuern. Trotzdem kann man von einem Lehrer Erste Hilfe erwarten und nicht, dass die nur daneben stehen und den Krankenwagen rufen. Was man in dem Fall vom Beitrag aber bedenken muss, ist die unklare Situation. Ob der verunglückte Schüler geatmet hatte (keine Wiederbelebung erforderlich) oder nicht (Wiederbelebung erforderlich) ist gar nicht so klar

    • @kikimeyller3589
      @kikimeyller3589 Před 5 lety

      Andreas D
      Ich bin voll und ganz Ihrer Meinung, dass das Land dafür zahlen sollte. Ich wollte dennoch anmerken, dass es im Schulalltag leider nicht so einfach ist zu sagen, der Lehrer soll helfen.
      Eine Lehrkraft darf z.B. auf Klassenfahrten nur Medikamente an die Schüler geben, wenn ein Schriftstück des Arztes und der Erziehungsberechtigten vorliegt. Gleiches gilt für den Einsatz eines Epipens bei einem allergischen Schock.
      In diesem geschilderten Fall haftet vielleicht das Land, dennoch ist die Entscheidung, wie kann und wann darf ich helfen für eine Lehrkraft nicht ganz eindeutig.
      Einfaches Beispiel: Eine Lehrkraft/ Erzieherin/ Betreuungsperson darf bei einem Kind kein Fieber messen. Wenn dieses Kind jetzt allerdings 40 Grad C Temperatur hat, muss es dringend zum Arzt.
      Lehrkräfte stellen sich folglich häufig die Frage: Was also darf/ muss ich machen? Wenn ich falsch handle, werde ich dann haftbar gemacht? Dürfen mir Fehler unterlaufen?
      Laut des Urteils, dürfen Sportlehrer eben keine Fehler machen, sie müssen gut ausgebildet sein. Und diese Begründung der Richter finde ich äußerst kritisch.

    • @andreasd4358
      @andreasd4358 Před 5 lety

      @@kikimeyller3589 da haben sie Recht. Die Bürokratie und dumme Regelungen machen es den Lehrern nicht leicht.

  • @parisfischer638
    @parisfischer638 Před 5 lety +3

    Qui 😂 . Article 18 , 20 , 21 , 22 , 25 , 32 , . Mon dieu .