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  • čas přidán 10. 09. 2024

Komentáře • 15

  • @STEUERFIT.Selbststaendige
    @STEUERFIT.Selbststaendige  Před 6 měsíci

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  • @jonaskarmer1323
    @jonaskarmer1323 Před 2 lety +1

    Darauf haben wir alle gewartet

  • @scarface4482
    @scarface4482 Před 2 lety

    Sehr hilfreiches Video. Vielen Dank.

  • @j.r.5110
    @j.r.5110 Před 2 lety +2

    Wenn man Reselling betreibt und überwiegend als Flohmarkthustler unterwegs ist bleibt mir doch garnichts andres übrig als Eigenbelege einzureichen. Oder was empfiehlst du da?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Před 2 lety

      Ja, wenn du in erster Linie bei Privatpersonen einkaufst, wirst du ja keine Rechnungen bekommen. In solchen Fällen würde ich immer versuchen eine Quittung von dem Verkäufer zu bekommen mit Datum, Betrag, Beschreibung des Produktes, Name des Verkäufers und Unterschrift vom Verkäufer.

  • @eugenmaser9725
    @eugenmaser9725 Před 5 měsíci +1

    Hi Melchior.
    Sehr hilfreiches Video.
    Der Link zur Vorlage für einen Eigenbeleg funktioniert leider nicht (mehr). Könnt ihr das bitte korrigieren?
    Herzlichen Dank!

  • @Fielmann_1893
    @Fielmann_1893 Před 7 měsíci

    Hi, Danke für das Video :) Wie sieht das mit Einnahmen aus? Habe jetzt Cashback von meinem Geschäftskonto bekommen, allerdings ohne Beleg…kann ich da einfach einen Eigenbeleg schreiben? Oder reicht der Kontoauszug als Beleg für die Einnahme?

  • @limebulls
    @limebulls Před 5 měsíci

    Habe heute einen Eigenbeleg für eine Ausgabe aus 2022 erstellt.
    Würde ich als "Belegdatum" das heutige Datum nehmen, bucht Lexoffice die Ausgabe für 2024.
    Ist es korrekt, daher für Eigenbelege als Belegdatum das Zahldatum der Ausgabe zuzuweisen, statt das Datum, wann man diesen Beleg erstellt?
    (Damit lexoffice die Ausgabe in 2022 bucht.)

  • @zockergoofy5443
    @zockergoofy5443 Před 2 lety

    Hallo. Vielleicht kannst Du mir auch eine Frage beantworten. Wenn ich eine Privateinlage auf mein Geschäftskonto tätige um ein Startkapital zu haben um Ware zu kaufen weiß ich nicht wirklich bescheid.
    Ich habe die Einzahlung in meiner Software unter Zahlungen Konten als Privat Markiert. Soweit so gut.
    Unter Belege wo ich normalerweise Ausgaben erfasse habe ich dieses Geld als Einnahme erfasst. Hier ist schon die Frage das soweit noch richtig ist. Denn jetzt muss ich diese Einnahme noch fertig stellen und ja auch Buchen bzw verknüpfen. Also die Transaktionszuweisung durchführen. Den dieser Geldbetrag darf ja später nicht als Gewinn auftauchen und erneut versteuert werden. Vermutlich leig ich da grad voll daneben. Den Community Link hab ich schon mal save :-) LG und danke.

    • @renepeer1537
      @renepeer1537 Před 2 lety

      Privat Einlagen tauchen nicht im Gewinn auf als Einzelunternehmer oder als Kleinunternehmer. Wenn du eine andere Rechtsform hast kann das wieder anders sein. Im Bedarfsfall mal einen Buchhaltungskurs machen, z. B. Meisterbrief Teil 3.

  • @Andreas-J-Wieland
    @Andreas-J-Wieland Před 9 měsíci

    Angenommen ich kaufe was mit 19% Vorsteuer für 119€, dann verliere ich diese 19€ beim Eigenbeleg. Aber gleichzeitig erhöhen sich doch diese 19€ bei den Betriebsausgaben. Denn bei einer korrekten Eingangsrechnung würden die Betriebsausgaben ja nur 100€ betragen. Oder zieht das Finanzamt diese 19€ beim Eigenbeleg ab?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Před 9 měsíci

      Richtig. Mit einem Eigenbeleg hast du keinen Vorsteuerabzug. Das heißt, du verlierst die 19 €, aber erhöhst die Betriebsausgaben um 19 €

  • @kathringraneis181
    @kathringraneis181 Před 2 lety

    Was ich jetzt gerne wissen würde: Kann man eure Pullis auch kaufen? 👀