NINA NOEL: Über das Auswandern nach DUBAI

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  • čas přidán 12. 05. 2024
  • Ich habe Nina Noel von ‪@dubai-auswandern‬ eingeladen, um mit ihr über das Leben in Dubai und das Auswandern nach Dubai zu reden.
    Wenn du dich für das Leben in Dubai interessierst und mit dem Gedanken spielst, nach Dubai auszuwandern, solltest du dir dieses Video angucken, um herauszufinden, ob sich eine Auswanderung wirklich lohnt. Wir sprechen in diesem Interview über die Sicherheit in Dubai, wie es ist in Dubai mit Kindern zu leben, wie es mit der Kriminalität hier ist und warum sich Dubai für Unternehmer richtig lohnen kann.
    Falls du konkrete Fragen hast zu Immobilien oder einfach nur ein unverbindliches Kennenlerngespräch möchtest, kontaktiere mich jetzt:
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Komentáře • 15

  • @mojobofl9245
    @mojobofl9245 Před měsícem +1

    sensational ..das überzeugt im team . werde kunde

  • @prunabluepepper
    @prunabluepepper Před měsícem +1

    Super Video! Gerade bei Firmen und Selbstständigen gibt es so viele Details. Alleine wenn ich an Verträge mit Kunden und Auftraggeber denke. Denn diese müssen an den internationalen Datentransfer angepasst werden. Details über Details.
    Toller Gast, sehr kompetent!

  • @alex6543
    @alex6543 Před 14 dny +1

    Verrückt wie man in Dubai mit Unwissenheit Geld verdient weil man paar Jahre Vorsprung hat. Das Modell könnte man aktuell in Deutschland eigentlich auch fahren bei der Anzahl der Einwanderung. In Deutschland gibt es ja noch mehr zu beachten an Bürokratie als in dubai . Danke für den Tip 😀👍🏽

    • @jeffreyoliver
      @jeffreyoliver  Před 14 dny

      In Dubai verdient man mit Unwissenheit Geld, in Deutschland wird man damit Politiker - jeder hat seine Wege!

  • @jorgraimann1781
    @jorgraimann1781 Před měsícem +1

    Alles was in der Firma bleibt unterliegt den Steuergesetzen in Dubai, alles was ich als Einkommen auszahle ist in Deutschland nicht nur Steuerpflichtig, sondern fällt auch in die Sozialabgabenbemessung. Wenn du noch in Deutschland lebt.

    • @ninanoelwei750
      @ninanoelwei750 Před měsícem

      Das ist nicht korrekt. Denn erstens gilt das nur für Personen, die noch in Deutschland leben / gemeldet sind und zweitens ist dann nicht nur das ausgezahlte Einkommen steuerpflichtig. Es ist nicht möglich Gewinne in Dubai „zu parken“.

    • @jorgraimann1781
      @jorgraimann1781 Před měsícem

      @@ninanoelwei750 Da muss ich dir teilweise wieder Sprechen, grundsätzlich wenn du in Dubai eine Kapitalgesellschaft hast, diese dort Umsätze und Gewinne erzielt, müssen diese in Dubai und nur dort Versteuert werden. Egal ob ich in Deutschland wohne oder nicht. Gewinnabführung wäre nur dann der Fall wenn z.b. in Deutschland ebenfalls ein Unternehmen habe und meine Firma in Dubai Rechnungen stellt die das Ziel haben den Gewinn der deutschen Unternehmung zu schmälern. Oder die in Dubai ansässige Firma nur Umsätze oder hauptsächlich diese in Deutschland generiert, dann kann das Finanzamt aktiv werden, das wäre dann Gewinnabführung. Solange dies nicht der Fall ist muss ich nur die Einahmen die ich Persönlich vereinnahme auch Versteuern.

    • @ninanoelwei750
      @ninanoelwei750 Před měsícem

      @@jorgraimann1781
      Es ist so: die Firma in Dubai und deren Umsätze sind in Dubai steuerpflichtig - wenn man es richtig macht und die Geschäftsführung vor Ort in Dubai ist (eigene Räume und der in Deutschland lebende Gesellschafter ist nicht der Geschäftsführer). Dann schirmt die Dubai Gesellschaft ab und es gibt keine steuerpflichtige Betriebsstätte in Deutschland. Dann sind nur Auszahlungen an den Gesellschafter als Gewinnausschüttung in Deutschland steuerpflichtig (und fallen - wie GmbH-Ausschüttungen - bei freiwillig Versicherten in die Beitragsberechnung der KV- und PV-Beiträge, AV und RV fallen nicht an).
      Hinweis: die Auslandsbeteiligung ist dem deutschen Fiskus zu melden und wenn Geschäfte mit einer deutschen Gesellschaft gemacht werden, die dem Dubai Gesellschafter gehört, werden diese Verträge und Geschäfte sicherlich eingehender beleuchtet. Und: wenn der Gesellschafter später auswandert, unterliegt der Anteil in Dubai auch der Wegzugsbesteuerung.
      Sofern der Geschäftsführer in Deutschland sitzt, ist die Dubai Gesellschaft (Ort der Geschäftsleitung) in Deutschland „wie eine GmbH“ steuerpflichtig.

    • @ninanoelwei750
      @ninanoelwei750 Před měsícem

      @@jorgraimann1781
      Die Firma in Dubai und deren Umsätze sind in Dubai steuerpflichtig - wenn man es richtig macht und die Geschäftsführung vor Ort in Dubai ist (eigene Räume und der in Deutschland lebende Gesellschafter ist nicht der Geschäftsführer). Dann schirmt die Dubai Gesellschaft ab und es gibt keine steuerpflichtige Betriebsstätte in Deutschland. Dann sind nur Auszahlungen an den Gesellschafter als Gewinnausschüttung in Deutschland steuerpflichtig (und fallen - wie GmbH-Ausschüttungen - bei freiwillig Versicherten in die Beitragsberechnung der KV- und PV-Beiträge, AV und RV fallen nicht an).
      Hinweis: die Auslandsbeteiligung ist dem deutschen Fiskus zu melden und wenn Geschäfte mit einer deutschen Gesellschaft gemacht werden, die dem Dubai Gesellschafter gehört, werden diese Verträge und Geschäfte sicherlich eingehender beleuchtet. Und: wenn der Gesellschafter später auswandert, unterliegt der Anteil in Dubai auch der Wegzugsbesteuerung.
      Sofern der Geschäftsführer in Deutschland sitzt, ist die Dubai Gesellschaft (Ort der Geschäftsleitung) in Deutschland „wie eine GmbH“ steuerpflichtig.

    • @wifinerds6358
      @wifinerds6358 Před 26 dny

      @@jorgraimann1781 Sehr gut erklärt, viele vermischen Körperschaftsteuer mit Einkommenssteuer. Aber bei deinem Kommentar ist mir eine Sache unklar. Also was meinst du hier mit "Gewinnabführung" der Gewinne einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft nach Deutschland? Und wie würde das überhaupt gehen? Die fremde Kapitalgeselschaft aus dem Ausland müsste dann ihren Jahresabschluss dem deutschen Fiskus vorliegen, damit er sie anständig fernbesteuert? Und was ist mit den anderen Gesellschaftern dieser Kapitalgesellschaft? Sollen die einfach akzeptieren, aus dem Ausland besteuert zu werden, weil deren Gesellschaft "zuviele" deutsche Kunden hat ?

  • @TaherShafiq
    @TaherShafiq Před měsícem +1

    Meint die Dame eine Urkunde, die dreifach beglaubigt ist, oder drei Urkunden, die jeweils dreifach beglaubigt sind?

    • @ninanoelwei750
      @ninanoelwei750 Před měsícem +1

      Du benötigst pro Kind jeweils eine internationale Geburtsurkunde dreifach beglaubigt sowie insgesamt eine Eheurkunde dreifach beglaubigt.

    • @TaherShafiq
      @TaherShafiq Před měsícem +2

      @@ninanoelwei750 Ich folge vielen Leuten, die über Dubai sprechen, aber ich finde selten jemanden, der so offen und klar ist wie du. Vielleicht werde ich bald dein Kunde sein.