Vorarlberger Eigentümervereinigung
Vorarlberger Eigentümervereinigung
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Das ist die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV)
Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) wurde im Jahre 1973 über Privatinitiative als Interessenvertretung für Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer gegründet. Jeder kann Mitglied werden.
Inzwischen nutzen rund 7.000 Mitglieder in Vorarlberg unsere Vorteile! Damit zählt die VEV zu den größten Vereinen in Vorarlberg.
Der Sitz der Geschäftsstelle befindet sich in Dornbirn.
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1x1 des Wohnens - Baumängel
zhlédnutí 58Před 6 lety
Beim Kauf einer Eigentumswohnung haftet der Bauträger nicht nur für Mängel an der Wohnung, sondern am gesamten Gebäude. Diese Gewährleistung ist binnen 3 Jahren ab Übergabe der Wohnung geltend zu machen. Dieses Gewährleistungsrecht kann im Kaufvertrag mit einem Konsumenten nicht ausgeschlossen werden und besteht vor allem auch dann, wenn den Bauträger kein Verschulden trifft. Zuerst ist dem Bau...
1x1 des Wohnens - Eigentümerpartnerschaft
zhlédnutí 59Před 6 lety
Wenn zwei Personen gemeinsam Eigentümer einer Eigentumswohnung sind, müssen sie alle laufenden Angelegenheiten auch gemeinsam abwickeln. Eigentümerpartner können Ehegatten, Lebensgefährten, Geschwister etc. sein. Wenn zum Beispiel über eine Sanierung der Wohnanlage abgestimmt werden soll, müssen beide Partner gleich entscheiden. Es hat keiner eine Mehrheit, denn jedem gehört immer genau die Häl...
1x1 des Wohnens - Hausunterlagen
zhlédnutí 18Před 6 lety
Immer wieder kommt es in Wohnanlagen zu einem Wechsel des Hausverwalters. Der bisherige Hausverwalter muss dann unverzüglich über die Rücklage und auch die sonstige finanzielle Gebarung der Wohnanlage Rechnung legen. Bei Verwaltungsende hat der bisherige Hausverwalter vor allem auch alle mit der Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Originalunterlagen an den neuen Hausverwalter der Wohnanlage ...
1x1 des Wohnens - Heizkosten
zhlédnutí 51Před 6 lety
Die Heizkosten werden idR nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz zur Vorschreibung gebracht, und sind Teil der jährlichen Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung. Dieses Gesetz kommt dann zur Anwendung, wenn zumindest vier Objekte mit der zentralen Heizanlage versorgt werden und jedes Top über einen Zähler/Verdunster verfügt. In der Abrechnung selbst ist dann nicht nur der Wert "Heizkosten" a...
1x1 des Wohnens - Rückbau
zhlédnutí 15Před 6 lety
Ein Wohnungseigentümer braucht für bestimmte Veränderungen, die er an seiner Eigentumswohnung oder an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft vornehmen will, die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer. Dies gilt z. B. für die Verglasung des Balkons, die Anbringung eines Klimagerätes an der Hausfassade etc. Fehlt die Zustimmung, kann jeder der übrigen Eigentümer mittels Klage die Beseitigun...
1x1 des Wohnens - Stimmrecht
zhlédnutí 13Před 6 lety
Bei Beschlussfassungen in einer Wohnanlage sind die Stimmen der Wohnungseigentümer nicht gleich viel wert. Es gilt nicht "eine Person hat eine Stimme". Das Stimmgewicht richtet sich nach der Größe des Miteigentumsanteils. Es ist jeder Eigentümer bei Beschlussfassungen teilnahmeberechtigt, egal wie groß sein Anteil ist. Beschlussergebnisse werden immer nach den gesamten Grundbuchsanteilen berech...
1x1 des Wohnens - Vorzugspfandrecht
zhlédnutí 134Před 6 lety
Wohnungskäufern ist oft nicht bewusst, dass sie beim Wohnungskauf in eine Gemeinschaft eintreten, und dies mit Pflichten und Haftungen verbunden ist. Betriebskosten, aber auch Instandhaltungs- und Renovierungskosten der Wohnanlage (zB Fenstertausch), sind von allen Eigentümern anteilig zu tragen. Wenn nun ein Eigentümer seinen Beitrag nicht zahlt oder nicht zahlen kann, bleibt dieser Kostenteil...
1x1 des Wohnens - Verwalterentgelt
zhlédnutí 28Před 6 lety
Der Hausverwalter einer Wohnanlage hat bestimmte Aufgaben, wie zB die jährliche Betriebskostenabrechnung zu legen, die Hausversammlungen abzuhalten, Reparaturen am Haus zu organisieren usw. Für die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben und Pflichten erhält er das Verwaltungsentgelt. Nur was ist, wenn er seine Aufgaben nicht erfüllt, zB keine Betriebskostenabrechnung legt? Die Hausgemeinscha...
1x1 des Wohnens - Stiegenhaus
zhlédnutí 17Před 6 lety
In vielen Wohnanlagen ist das Stiegenhaus ein Zankapfel. Manche Wohnungseigentümer stellen dort Pflanzen auf, andere gleich ganze Kästen oder Schuhregale. Da dies die übrigen Wohnungseigentümer dann z.B. beim Vorbeigehen behindert, oder ihnen auch meist optisch nicht gefällt, folgen Streit und die Forderung nach Entfernung der Gegenstände. Da das Stiegenhaus zu den allgemeinen Teilen einer Wohn...
1x1 des Wohnens - Mitspracherecht
zhlédnutí 16Před 6 lety
Mitspracherechte in der Wohnanlage In einer Wohnanlage entscheiden einzig die Wohnungseigentümer über die Angelegenheiten der Hausgemeinschaft. Solche Beschlüsse sind idR mit einfacher Mehrheit zu fassen. Auch können so dem Verwalter Weisungen erteilt werden. Der Verwalter hat sich an diese Beschlüsse zu halten. Weder der Verwalter noch der - meist selbst ernannte - Haussprecher entscheiden, ob...
1x1 des Wohnens - Die Balkonsanierung
zhlédnutí 53Před 6 lety
Welche Kosten einer Balkonerhaltung oder -sanierung muss ein Wohnungseigentümer selber tragen, und welche Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft? Grundsätzlich gilt: Kosten für oberflächliche, optische Gestaltungsmaßnahmen, wie oberflächliche Mängel des Bodenbelages, tragen die Wohnungseigentümer selbst. Drehen sich die Arbeiten um den Balkonaufbau, zB Abdichtung, Betonbelag, Randverblechung, ...
1x1 des Wohnens - Verwalterkündigung
zhlédnutí 28Před 7 lety
Ihr Verwalter soll nur so lange Ihr Verwalter sein, so lange Sie mit seiner Arbeit zufrieden sind. Jeder Hausverwalter kann gekündigt werden. Informieren Sie sich bei uns.
1x1 des Wohnens - Belegeinsicht Betriebskostenabrechnung
zhlédnutí 117Před 7 lety
Nach Erhalt der jährlichen Betriebskostenabrechnung lohnt es sich, diese genauer zu überprüfen und mit dem Vorjahr zu vergleichen. Auch ein Blick in die der Abrechnung zu Grunde liegende Belegsammlung ist wichtig.
1x1 des Wohnens - Nichtige Beschlüsse
zhlédnutí 80Před 7 lety
Korrekte Beschlüsse zu fassen gehört zum Alltag einer Wohnanlage. Aber nicht immer geht dabei alles mit rechten Dingen zu. Was ist dann mit solchen „Problem-Beschlüssen“?
1x1 des Wohnens - Fenstertausch
zhlédnutí 38Před 7 lety
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1x1 des Wohnens - Beschlussfassung
zhlédnutí 42Před 7 lety
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1x1 des Wohnens - Niederschrift bei der Eigentümerversammlung
zhlédnutí 82Před 7 lety
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1x1 des Wohnens - Benützungsregelung
zhlédnutí 34Před 7 lety
1x1 des Wohnens - Benützungsregelung
1x1 des Wohnens - Hausordnung
zhlédnutí 45Před 7 lety
1x1 des Wohnens - Hausordnung
1x1 des Wohnens - Haussprecher
zhlédnutí 25Před 7 lety
1x1 des Wohnens - Haussprecher
1x1 des Wohnens - Beitragspflicht im Wohnungseigentum
zhlédnutí 25Před 7 lety
1x1 des Wohnens - Beitragspflicht im Wohnungseigentum
1x1 des Wohnens - Aufteilung der Aufwendungen
zhlédnutí 50Před 7 lety
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1x1 des Wohnens - Die Rücklage
zhlédnutí 27Před 7 lety
1x1 des Wohnens - Die Rücklage
1x1 des Wohnens - Die Vorausschau
zhlédnutí 30Před 7 lety
1x1 des Wohnens - Die Vorausschau

Komentáře

  • @HWHeidelbergerWohnenGmbH

    Toller Beitrag. Gerade hier kostet jeder kleine Fehler gleich richtig Geld. Grüße HW Heidelberger Wohnen GmbH - Immobilienmakler Heidelberg und Umgebung www.heidelbergerwohnen.de