AG-Leiter Dr. Eicker erklärt die Jurawelt!
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Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare - Teil 6: Grundbegriffe
Im Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare werden die zivilprozessualen Grundlagen vermittelt, die für das zweite juristische Staatsexamen (Bayern) bekannt sein müssen. Der Lehrgang entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem zu Beginn des bayerischen Referendariats durchgeführten 3-wöchigen zivilprozessualen Einführungslehrgang. Die einzelnen Beiträge werden schrittweise hier zur Verfügung gestellt.
In Teil 6 des Einführungslehrganges einige wichtige zivilprozessuale Grundbegriffe dargestellt.
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Video

Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare - Teil 5: Beweiswürdigung
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Im Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare werden die zivilprozessualen Grundlagen vermittelt, die für das zweite juristische Staatsexamen (Bayern) bekannt sein müssen. Der Lehrgang entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem zu Beginn des bayerischen Referendariats durchgeführten 3-wöchigen zivilprozessualen Einführungslehrgang. Die einzelnen Beiträge werden schrittweise hier zur ...
Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare - Teil 4: Beweiserhebung
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Im Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare werden die zivilprozessualen Grundlagen vermittelt, die für das zweite juristische Staatsexamen (Bayern) bekannt sein müssen. Der Lehrgang entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem zu Beginn des bayerischen Referendariats durchgeführten 3-wöchigen zivilprozessualen Einführungslehrgang. Die einzelnen Beiträge werden schrittweise hier zur ...
Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare - Teil 3: Ablauf des Klageverfahrens
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Im Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare werden die zivilprozessualen Grundlagen vermittelt, die für das zweite juristische Staatsexamen (Bayern) bekannt sein müssen. Der Lehrgang entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem zu Beginn des bayerischen Referendariats durchgeführten 3-wöchigen zivilprozessualen Einführungslehrgang. Die einzelnen Beiträge werden schrittweise hier zur ...
Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare - Teil 2: Verfahrensgrundsätze
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Im Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare werden die zivilprozessualen Grundlagen vermittelt, die für das zweite juristische Staatsexamen (Bayern) bekannt sein müssen. Der Lehrgang entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem zu Beginn des bayerischen Referendariats durchgeführten 3-wöchigen zivilprozessualen Einführungslehrgang. Die einzelnen Beiträge werden schrittweise hier zur ...
Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare - Teil 1: Einführung zur Einführung
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Im Einführungslehrgang Zivilprozess für Rechtsreferendare werden die zivilprozessualen Grundlagen vermittelt, die für das zweite juristische Staatsexamen (Bayern) bekannt sein müssen. Der Lehrgang entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem zu Beginn des bayerischen Referendariats durchgeführten 3-wöchigen zivilprozessualen Einführungslehrgang. Die einzelnen Beiträge werden schrittweise hier zur ...
StPO Strafzumessung Teil 2
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In diesem podcast wird weiter zur Strafzumessung ausgeführt, wobei es vor allem um die Gesamtstrafenbildung nach §§ 53 ff. StGB geht.
StPO Strafzumessung Teil 1
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In diesem Podcast wird die Strafzumessung behandelt, die im Assessorexamen v.a. in der Klausurvariante Urteil/Plädoyer, daneben aber auch in der Revisionsklausur eine Rolle spielen kann.
StPO - Das Recht der Konkurrenzen
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Hier geht es um das Recht der Konkurrenzen i.S.d. §§ 52 ff. StGB, das für die Klausur im zweiten Staatsexamen durchaus von elementarer Bedeutung ist.
StPO Revisionsrecht Teil 7 - Sonderproblem Verständigung
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In diesem Podcast wird das strafprozessuale Recht der Verständigung und seine Bedeutung für die Revisionsklausur dargestellt. Zwar handelt es sich hierbei nicht wirklich um einen Teilbereich des Revisionsrechts. Allerdings werden Probleme im Zusammenhang mit der strafprozessualen Verständigung in der Klausur im Regelfall gerade im Rahmen einer Revisionsklausur abgeprüft, so dass eine entspreche...
StPO Revisionsrecht Teil 6 - Sonderproblem Beweisantragsrecht
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In diesem Podcast wird das strafprozessuale Beweisantragsrecht behandelt. Zwar handelt es sich hierbei nicht um einen Teilbereich des Revisionsrechts. Allerdings werden Probleme des Beweisantragsrechts in der Klausur im Regelfall in einer Revisionsklausur abgeprüft, so dass eine entsprechende Darstellung sinnvoll erscheint.
StPO Revisionsrecht Teil 5 - Begründetheit - Sachlich-rechtliche Fehler
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In diesem Podcast wird weiter die Begründetheit der Revision darstellt, indem auf die Fallgruppe der sachlich-rechtlichen Fehler eingegangen wird. Zum Schluss wird die Kausalitätsprüfung erläutert.
StPO Revisionsrecht Teil 4 - Begründetheit - Verfahrensfehler (relative Revisionsgründe)
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In diesem Podcast wird weiter die Begründetheit der Revision erörtert und dabei insbesondere die Verfahrensfehler in Form der relativen Revisionsgründe erörtert.
StPO Revisionsrecht Teil 3 - Begründetheit - Verfahrensfehler (absolute Revisionsgründe)
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In diesem Podcast wird weiter die Begründetheit der Revision darstellt, indem auf die Fallgruppe der Verfahrensfehler in Form der absoluten Revisionsgründe eingegangen wird.
StPO Revisionsrecht Teil 2 - Einführung in die Begründetheit; Fehler bzgl. Prozessvoraussetzungen
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In diesem Podcast wird zunächst grundlegend erläutert, was in der Begründetheit der Revision geprüft wird. Dabei wird u.a. dargestellt, welche Fallgruppen der Gesetzesverletzung i.S.d. § 337 StPO bekannt sein sollten. Von diesen Fallgruppen wird die Erste näher beleuchtet (Prozessvoraussetzungen; Verfahrenshindernisse).
StPO Revisionsrecht Teil 1 - Grundlagen und Zulässigkeit der Revision
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StPO Revisionsrecht Teil 1 - Grundlagen und Zulässigkeit der Revision

Komentáře

  • @Felix0KEV
    @Felix0KEV Před 12 dny

    Was ist denn nun Abulafias Passwort aus Teil 3?🤯😂 Danke für die tollen Videos.

  • @stanstan1699
    @stanstan1699 Před 23 dny

    In § 81a Abs. 1 StPO wird festgelegt, dass ein Arzt die Blutproben entnehmen darf oder eine Krankenschwester in Anwesenheit eines Arztes. Nimmt nun eine Krankenschwester das Blut ab, ist dies dann rechtens oder greift hier das Verwertungsverbot?

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 18 dny

      Die Rechtsprechung hierzu kenne ich nicht auswendig. Allerdings achten Sie zunächst darauf, dass in Ihrer Fragestellung vielleicht ein Problem liegt: Sie fragen: "Ist es rechtmäßig oder besteht ein Verwertungsverbot?" Diese Alternativität besteht so in dieser Form nicht, da selbst bei Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme (die bloße Entnahme durch eine Krankenschwester ohne Einwilligung des Betroffenen wäre nach § 81a Abs. 1 StPO rechtswidrig) hieraus noch nicht per se ein Verwertungsverbot folgen würde. Vielmehr müssten Sie hier nach Meinung des BGH die berühmte Abwägung durchführen. So würde z.B. es für ein Verwertungsverbot sprechen, wenn die Ermittlungsbehörde absichtlich die Blutprobe durch einen Arzt vereitelt und einen Nicht-Arzt heranzieht. Gegen ein Verwertungsverbot spräche , wenn kein Arzt zur Verfügung stand und der Nicht-Arzt tätig wurde, um einen Beweismittelverlust zu vermeiden. Auch die Schwere des Tatvorwurfs kann hier eine Rolle spielen. Man kann also auch hier - wie fast immer, wenn eine Ermittlungsmaßnahme rechtswidrig ist - die Frage nach einem Verwertungsverbot nicht pauschal beantworten. Gerade darin liegt der Reiz für einen Klausurersteller: Der Referendar muss hier den Sachverhalt auswerten und eine Abwägung durchführen. Klausurtaktische Erwägungen ("Was will wohl der Klausurersteller?") werden Ihnen hier im Regelfall das "richtige" Ergebnis vorgeben.

  • @azmanaleman-tv5qx
    @azmanaleman-tv5qx Před měsícem

    Erstmal vielen Dank für den tollen Podcast! Was ich noch nicht ganz verstehe: Wenn das Prozessgericht beispielsweise eindeutig eine Strafbarkeit, zum Beispiel wegen Beleidigung, übersieht, diese aber durch die Tatsachenfeststellungen gedeckt ist, prüfe ich dann die Strafbarkeit wegen Beleidigung auch dann im Gutachten, wenn das Gericht diese mit keiner Silbe erwähnt hat? Im video sagen Sie ja dass wenn der angeklagte wegen eines Delikts verurteilt wurde ich nachprüfen soll ob das rechtlich haltbar ist. Was wenn der Angelklagte zb wegen der Beleidigung gar nicht verurteilt wurde ?

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před měsícem

      @@azmanaleman-tv5qx In diesem Fall prüfen Sie die Beleidigung mit. Diese Fallgestaltung würde in der Klausur aber wohl nur auftauchen, wenn Sie die Revision aus Sicht der Staatsanwaltschaft prüfen.

    • @azmanaleman-tv5qx
      @azmanaleman-tv5qx Před měsícem

      @@ag-leiterdr.eickererklartd2184 Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Ich hätte noch eine letzte Frage und bedanke mich bereits im Voraus für die Beantwortung. Wie detailliert prüfe ich im Rahmen der Sachrüge, insbesondere beim Punkt der sachlich-rechtlichen Fehler, die Strafbarkeit? In der Arbeitsgemeinschaft habe ich gelernt, dass man im Gutachtenstil sorgfältig jede Norm prüfen soll, aufgrund derer der Angeklagte verurteilt wurde, sowie mögliche weitere Strafbarkeiten, die das Ausgangsgericht eventuell übersehen hat. In manchen Skripten lese ich hingegen Formulierungen, die sinngemäß besagen: "Die Prüfung des Totschlags erfolgte durch das Prozessgericht ohne jegliche sachliche Fehler." Hier wird weder im Gutachten- noch im Urteilsstil gearbeitet, sondern lediglich festgestellt, dass keine Fehler hinsichtlich einer bestimmten Norm ersichtlich sind. Dieser Widerspruch zwischen AG und dem Skript verwirrt mich etwas.

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před měsícem

      @@azmanaleman-tv5qx Die Sache ist im Grunde relativ einfach: Die Aussage "Die Prüfung des Totschlags erfolgte ... ohne jegliche sachliche Fehler" ist m.E. durchaus im Urteilsstil gefasst. Sie ist in dieser Kürze dann der Klausur angemessen, wenn bei diesem Delikt (hier der Totschlag) überhaupt kein Problem angelegt, wenn es also nicht den allergeringsten Anlass gibt, dass die durch das Tatgericht vorgenommene Prüfung des Totschlages falsch sein könnte. Das Problem, das Sie hier ansprechen, ist ein konkreter Ausdruck der oft durch Korrektoren beanstandeten "Schwerpunktsetzung": Da Sie für die Klausur nur 5 Stunden haben und diese meistens knapp bemessen sind, müssen Sie (sofern Sie ein Gutachten schreiben müssen) hier und da Abkürzungen nehmen, um mit der Klausur überhaupt fertig zu werden. Eine klassische Art der Abkürzung (auch im Gutachten!) ist der Ultra-Urteilsstil (wie im obigen Beispiel). Seien Sie unbesorgt: Ein Korrektor, der halbwegs normal gepolt ist, will nicht seitenweise Ausführungen über unproblematische Punkte lesen.

    • @azmanaleman-tv5qx
      @azmanaleman-tv5qx Před měsícem

      @@ag-leiterdr.eickererklartd2184 vielen lieben dank für die ausführliche Antwort und Ihnen altruistischen Einsatz 🙏

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před měsícem

      @@azmanaleman-tv5qx Viel Erfolg noch bei der weiteren Ausbildung!

  • @Kaspar502
    @Kaspar502 Před měsícem

    Hab mir den Podcast fünfmal angehört und 14 Punkte in meiner Revisionsklausur geschrieben, hat also gewirkt, vielen Dank!

  • @Eifellover
    @Eifellover Před 2 měsíci

    Lieber Herr Dr. Eicker, auch von mir ganz herzlichen Dank für die tollen Videos. Bestünde vielleicht die Möglichkeit, die in Ihren Videos angesprochenen Fälle via E-Mail zur ausschließlichen eigenen Examensvorbereitung zu erhalten? Dies wäre wirklich grandios und wüsste ich sehr zu schätzen. Vielen Dank und viele Grüße

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 2 měsíci

      Danke für die Blumen! Leider kann ich die Fälle nicht herausgeben, da diese ausschließlich für den Referendarunterricht gedacht waren (diesbezüglich habe ich auch nicht die Verwertungsrechte). Tut mir leid!

    • @Eifellover
      @Eifellover Před 2 měsíci

      Danke für die schnelle Antwort. Sehr schade. Ich bin selbst auch Referendar in Nordrhein-Westfalen, kurz vor den Klausuren, und hätte mir so einen Unterricht (mit entsprechenden fällen) sehr gewünscht.

  • @lorie826
    @lorie826 Před 3 měsíci

    Toller Überblick, vielen Dank!

  • @lorie826
    @lorie826 Před 3 měsíci

    Sehr hilfreich, herzlichen Dank!

  • @emotionaldischarge
    @emotionaldischarge Před 5 měsíci

    Vielen Dank für diese tolle Videoreihe. Ich habe mir die Videos vor meiner schriftlichen Prüfung leidenschaftlich reingeballert und damit ein richtig gutes Ergebnis geschossen. Dankbarkeit geht raus an Dr. Eicker <3

  • @aesasethi5610
    @aesasethi5610 Před 7 měsíci

    vielen Herzlichen Dank! Eine tolle Reihe, die beim Start ins Ref. eine Große Hilfe ist! Danke Für die Zeit und Mühe!!!

  • @marienew
    @marienew Před 7 měsíci

    Danke! Super gut!

  • @vinzentwindisch596
    @vinzentwindisch596 Před 10 měsíci

    Super Video, vielen Dank! Ist im letztgenannten Beispiel auch eine Tenorierung mit 1 Jahr und 3 Monate möglich?

  • @bootsy1209
    @bootsy1209 Před 11 měsíci

    Vielen Dank für die tollen Videos und Erklärungen! Gibt es die Fälle zur Zulässigkeit und generell die Folien irgendwo zum runterladen?

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 11 měsíci

      Leider nicht. Ursprünglich habe ich die Videos in der Coronazeit für meine damaligen Referendare gemacht, für diese waren auch die Folien gedacht.

  • @mariuskrause5826
    @mariuskrause5826 Před rokem

    Das ist übertrieben verstaendlich - vielen Dank!

  • @fh2234
    @fh2234 Před rokem

    Wo sind denn die Fälle zur Zulässigkeit von denen Sie am Ende reden? LG

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před rokem

      Siehe Kanalinfo: Die podcasts waren für meine Referendare gedacht, die dann auch die Fälle bekommen haben. Ich habe die podcasts dann online gestellt, damit noch mehr Leute etwas davon haben. Die Fälle dazu habe ich aber nicht zur Verfügung gestellt.

    • @marienew
      @marienew Před 7 měsíci

      @@ag-leiterdr.eickererklartd2184 Wo sind Sie denn AG-Leiter? Da sollte man vielleicht gleich ins Ref :D

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 7 měsíci

      Ich war AG-Leiter beim Landgericht Würzburg und es hat mir wahnsinnig viel Spaß gemacht. Aber alles hat seine Zeit, deswegen mache ich jetzt etwas anderes 🙂@@marienew

  • @peterkiesner1847
    @peterkiesner1847 Před rokem

    Sehr gute Videoreihe👍

  • @benaddicz7556
    @benaddicz7556 Před rokem

    1:21 + 1:51 HAHAHAHA 🤣

  • @Baron_Bernhard
    @Baron_Bernhard Před rokem

    DANKE für ihre gut hörbaren Podcasts. Man würde Ihnen größere Reichweite wünschen.

  • @Baron_Bernhard
    @Baron_Bernhard Před rokem

    Ich bin Lehrer für öffentliches Recht. Danke dass Sie mir helfen auch andere Rechtsgebiete zu verstehen .... !

  • @luisameyer2290
    @luisameyer2290 Před rokem

    Sehr gute Erklärung, vielen Dank! :)

  • @DIDI-po6lc
    @DIDI-po6lc Před rokem

    <3

  • @DIDI-po6lc
    @DIDI-po6lc Před rokem

    Besser als Rep, vielen Dank!!!

  • @DIDI-po6lc
    @DIDI-po6lc Před rokem

    Vielen Dank, sehr hilfreich!

  • @57carolin
    @57carolin Před rokem

    Die Videos sind echt super hilfreich :) kommen noch weitere Videos oder haben Sie aufgehört welche zu produzieren?

  • @tanjaseeger2933
    @tanjaseeger2933 Před rokem

    Cool 🎉nochmal schnell auffrischen vor dem Examen nächste Woche

  • @simonfritsch9922
    @simonfritsch9922 Před 2 lety

    Vielen Dank, super Videos. Ich meine einen kleinen Fehler bei Folie 24 gefunden zu haben: 207 StPo, nicht StGB, richtig?

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 2 lety

      Stimmt, dort muss es StPO heißen, StGB ergibt keinen Sinn. Gut aufgepasst! Viel Erfolg noch bei der weiteren Ausbildung!

  • @arndtapper5468
    @arndtapper5468 Před 2 lety

    20:44 Ich dachte das Schöffengericht dürfte auch eine Strafe über 4 Jahren aussprechen, es dürfe lediglich nicht dort mit einer Straferwartung über 4 Jahren angeklagt werden

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 2 lety

      Die Antwort gibt § 24 Abs. 2 GVG: Das AG (auch das Schöffengericht) darf nicht über 4 hinaus gehen. Vielleicht verwechselst Du hier etwas: Der Strafrichter (!) darf - wenn ursprünglich allenfalls zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten waren (§ 25 Nr. 2 GVG) - durchaus über zwei Jahre hinausgehen, z.B. wenn sich im Nachhinein weitere strafschärfende Umstände ergeben.

    • @arndtapper5468
      @arndtapper5468 Před 2 lety

      @@ag-leiterdr.eickererklartd2184 Alles klar, ich denke, das habe ich verwechselt. Vielen Dank für die Illumination ;)

  • @arndtapper5468
    @arndtapper5468 Před 2 lety

    Eine Sache verstehe ich nicht: Die Revisionsbegründungsfrist läuft nach § 345 I 2 StPO einen Monat nach Zustellung des Urteils. Allerdings fängt die Einlegungsfrist nach § 341 II StPO vor Zustellung noch gar nicht an zu laufen.

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 2 lety

      Das ist nur die halbe Wahrheit. Die Revisionseinlegungsfrist beginnt in der Praxis fast immer bereits mit Verkündung des Urteils, nicht erst mit Zustellung (Regelung des § 341 Abs. 1 StPO) - nur in dem seltenen Ausnahmefall des § 341 Abs. 2 StPO löst erst die Zustellung des Urteils die Revisionseinlegungsfrist aus. Wenn dann übrigens tatsächlich ein solcher Ausnahmefall (§ 341 Abs. 2 StPO) gegeben ist, kommt für die Revisionsbegründungsfrist § 345 Abs. 1 S. 1 StPO zur Anwendung, § 345 Abs. 1 S. 3 StPO n.F. (= § 345 Abs. 1 S. 2 StPO a.F.) ist dann begrifflich ausgeschlossen.

  • @radoskan
    @radoskan Před 2 lety

    Top, top, top!

  • @buttercup3248
    @buttercup3248 Před 2 lety

    Boah es wär super wenn die Fortsetzung noch bald rauskommen würde 😍

  • @buttercup3248
    @buttercup3248 Před 2 lety

    super vielen vielen dank !! jetzt fehlt nur noch öffentliches Recht:D

  • @monsters4637
    @monsters4637 Před 2 lety

    Sehr gutes Video.

  • @jbc5643
    @jbc5643 Před 2 lety

    Tolles Angebot von Ihnen - auch der Hinweis, tatsächlich mal Normen zu lesen ;)

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 2 lety

      Ja, zu oft "vergisst" man, dass das Gesetz des Referendaren bester Freund in der Klausur ist, und man ihn daher gut kennen sollte... :-)...

  • @konstantinosalexandridis2550

    Dr. Ayka ? :)

  • @konstantinosalexandridis2550

    Vielen Dank für das Video!!

  • @Menzel95
    @Menzel95 Před 2 lety

    Vielen herzlichen Dank für die hilfreichen Videos Ist mit weiteren Folgen zu rechnen? Leider findet man sonst kaum Videos, die bei der Vorbereitung fürs 2. Examen helfen, da sich quasi alle anderen "Jura-CZcamsr" an Studenten und Kandidaten des 1. Examens richten

  • @johann2158
    @johann2158 Před 2 lety

    §345 I 2 StPO ist nun Satz 3. Bitte beachten, liebe Mit-Studenten =)

  • @moniausbergen2501
    @moniausbergen2501 Před 2 lety

    Ich bin so froh, dass ich mir das Video angeschaut habe! Das hat mir heute im Examen viel gebracht!!!

  • @Nicole-hp5pq
    @Nicole-hp5pq Před 2 lety

    Ganz herzlichen Dank - ist auch für den Fachanwaltskurs und insbesondere dessen Prüfungen echt wertvoll!

  • @dermedicus2459
    @dermedicus2459 Před 2 lety

    Vielen Dank für den Podcast! Eine Frage hierzu: Muss nach der sachlich-rechtlichen Prüfung das Beruhen auch noch einmal gesondert festgetellt werden oder gilt das als angenommen wenn man einen Subsumtionsfehler etc. festgestellt hat? Danke vorab!

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 2 lety

      Bei sachlich-rechtlichen Mängeln ergibt sich das Beruhen grundsätzlich aus dem Urteil (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., 2021, § 337 StPO, Rn. 40; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl., 2019, StPO § 337 Rn. 136). Von Kausalität kann damit grundsätzlich ausgegangen werden. Denkbar ist in solchen Fällen aber, dass das Revisionsgericht - falls es die Fallgestaltung ausnahmsweise hergibt - nach § 354 I oder Ia StPO eine eigene Sachentscheidung trifft und auf diese Weise sich im Vergleich zur angegriffenen Entscheidung nichts oder nur wenig ändert. Dies ist aber streng genommen keine Frage des Beruhens i.S.d. § 337 StPO und davon abgesehen auch eher die Ausnahme.

  • @marieg5170
    @marieg5170 Před 2 lety

    Vielen Dank für diesen Podcast! Sehr lehrreich, sehr gut strukturiert und dazu eine Prise Humor mit einer angenehmen Stimme! Ich wünschte meine AG-Leiter hätten Ihre Struktur und die angenehme Stimme gehabt. Vielen Dank deshalb fürs Hochladen der Inhalte! Gibt es die Möglichkeit die kleinen letzten Fällchen zum Training zu bekommen? Viele Grüße aus Düsseldorf!:)

  • @1234sascha1234
    @1234sascha1234 Před 2 lety

    Sehr detaillierte Erklärung. Habe die Wiedergabegeschwindigkeit auf 1,25 gesstellt, um in Schwung zu bleiben :-)

  • @dermedicus2459
    @dermedicus2459 Před 3 lety

    Vielen Dank für die Reihe! Sehr hilfreich. Gibt es die Folien auch irgendwo zum Download? Danke vorab!

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 3 lety

      Ich muss Sie enttäuschen, die Folien stehen nicht zum DL zur Verfügung.

    • @dermedicus2459
      @dermedicus2459 Před 3 lety

      @@ag-leiterdr.eickererklartd2184 kein Problem, dann schreib ich sie ab :) Grüße nach Bayern!

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 3 lety

      @@dermedicus2459 Kein Scherz: Mein Erfolg beim Lernen als Stud und Ref beruhte u.a. darauf, dass ich die Lerninhalte immer schreibend wiederholte. Als ob etwas erst dann in meinem Kopf ankommt, wenn es durch die Hand gegangen ist. Schönen Gruß zurück und viel Erfolg beim Lernen!

  • @johann2158
    @johann2158 Před 3 lety

    Sehr geehrter Herr Dr. Eicker, bei Ihnen hat die Personalabteilung im Bereich Akquise alles richtig gemacht! Verständlich, nicht zu ausschweifend, gespickt mit Witz, modern... klasse! Gut finde ich auch ihr langsames Sprechtempo. Dadurch kann ich entweder den Stoff langsam verfolgen oder - bei Bedarf - die Abspielgeschwindigkeit erhöhen und verstehe dennoch alles sehr gut. Dickes Lob!

  • @ToniWilli
    @ToniWilli Před 3 lety

    Ziemlich gut erklärt. Habe das Video aufgrund des komischen thumbnails fast nicht angeklickt. Gut dass ich’s gemacht hab

  • @ef6386
    @ef6386 Před 3 lety

    Bitte mehr davon!!!

    • @ag-leiterdr.eickererklartd2184
      @ag-leiterdr.eickererklartd2184 Před 3 lety

      An sich gern, aber finde momentan neben meinen sonstigen Verpflichtungen leider wenig Zeit. Ich hoffe, das ändert sich mal wieder...

  • @stormchildful
    @stormchildful Před 3 lety

    Hallo Herr Dr. Eicker, gerade entdeckt und komplett durchgehört. Wollte die Strafzumessung eigentlich nur nochmal für's anstehende Examen wiederholen, habe aber auch vieles neues mitgenommen, was mir vorher noch nicht so klar war. Vielen Dank und viele Grüße aus Frankfurt.

  • @arndtapper5468
    @arndtapper5468 Před 3 lety

    Liebe Diverse.....

  • @alyk
    @alyk Před 3 lety

    Saved my day! Der Russack hat ja 180 Seiten!

  • @maykay5804
    @maykay5804 Před 3 lety

    Vielen Dank, wirklich klasse 🙏☺️

  • @vw3249
    @vw3249 Před 3 lety

    Vielen Dank für Ihre tolle Aufbereitung des Revisionsrechts. Es ist sehr gelungen.